Am 23. September 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin (1 K 334/23) eine Entscheidung getroffen, die – nicht zum ersten Mal – grundlegende Fragen des Spannungsverhältnisses zwischen polizeilicher Autorität, Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Informationsbeschaffung berührt. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Umständen die Polizei das Filmen ihres Einsatzhandelns untersagen darf – und wann ein solches Verbot rechtswidrig ist. Das Urteil bestätigt, dass die Dokumentation polizeilicher Maßnahmen durch Bürger nicht pauschal verboten werden kann, sondern einer sorgfältigen Abwägung der betroffenen Rechtsgüter bedarf.
(mehr …)Schlagwort: Medienstrafrecht
Das Medienstrafrecht entwickelt sich in Zeiten digitaler Kommunikation und sozialer Netzwerke zu einem zentralen Regulierungsfeld. Ob durch falsche Faktendarstellungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerung verschwimmen zunehmend. Wir beleuchten die aktuellen strafrechtlichen Risiken für Medienhäuser, Journalisten und Influencer und zeigen auf, wie durch präventive Compliance und gezielte Verteidigung Haftungsfallen vermieden werden können. Besonders im Fokus stehen dabei die Schnittstellen zu Presserecht, Datenschutz und Plattformhaftung.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Kein „Verbreiten“ bei Volksverhetzung durch Fax an das Finanzamt
BGH konkretisiert Reichweite des § 130 StGB: Volksverhetzung ist ein besonders sensibles Delikt im deutschen Strafrecht, weil es den Schutz des gesellschaftlichen Friedens vor gezielter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bezweckt.
Doch wie weit reicht dieser Schutz? Und wann ist eine inhaltlich verhetzende Äußerung überhaupt „verbreitet“ im Sinne des § 130 StGB? Mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. 3 StR 32/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Fragen an einem extremen, aber rechtlich instruktiven Fall entschieden: Ein antisemitisch und fremdenfeindlich geprägtes Schreiben per Fax an ein Finanzamt erfüllt nicht ohne Weiteres den Straftatbestand der Volksverhetzung.
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Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen
Das neue Klima der Einschüchterung: In einer funktionierenden Demokratie sind freie Medien keine Randerscheinung, sondern systemrelevant. Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist kein dekoratives Grundrecht, sondern konstituierend für den demokratischen Meinungsbildungsprozess.
Umso alarmierender ist die Zunahme staatlicher Maßnahmen, die faktisch auf eine Einschüchterung journalistischer Tätigkeit hinauslaufen – durch Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder strategisch geführte Prozesse. Es entsteht ein Klima des Verdachts, in dem kritischer Journalismus nicht nur beobachtet, sondern kriminalisiert wird. Der demokratische Diskurs gerät dadurch unter Druck.
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Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie Urteilsdatenbanken
Rechtsprechung ist ein öffentliches Gut – doch was gilt, wenn personenbezogene Daten in veröffentlichten Entscheidungen auftauchen? Mit seinem Urteil vom 09.05.2025 (Az. 324 O 278/23) hat das Landgericht Hamburg eine klare und begrüßenswerte Linie gezogen: Die gemeinnützige Plattform Openjur durfte eine Gerichtsentscheidung veröffentlichen, obwohl darin der vollständige Name eines Rechtsanwalts enthalten war. Der Kläger blieb erfolglos – zu Recht, wie ich meine. Denn frei zugängliche, umfassende Urteilsdatenbanken sind ein unverzichtbarer Bestandteil rechtlicher Transparenz und Wissenschaftsfreiheit.
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung
OLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit sensiblen Daten aus dem sogenannten „Darknet“. Das Gericht stellte fest, dass eine auf Chatprotokollen basierende Berichterstattung dann unzulässig ist, wenn die Herkunft der Informationen nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann – speziell bei identifizierender Darstellung der betroffenen Person.
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Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht
Mit Urteil vom 17. Oktober 2023 (Az. 7 U 54/21) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein aufsehenerregendes medienrechtliches Verfahren entschieden, das weit über den konkreten Fall hinausweist. Im Zentrum stand die Frage, ob ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender einer Privatbank die wörtliche Veröffentlichung von Tagebucheinträgen verbieten lassen kann, die aus beschlagnahmten Unterlagen stammen und im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen zur sogenannten Cum-Ex-Affäre mediale Aufmerksamkeit erfuhren. Das OLG bejahte die Zulässigkeit der Berichterstattung und betonte das überragende Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung politisch und wirtschaftlich relevanter Vorgänge.
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BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt
Eine richtungsweisende Entscheidung zur identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeieinsätze hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 87/24) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Zeitung einen Polizeibeamten mit Foto und Ortsangabe in Verbindung mit dem Vorwurf unverhältnismäßiger Polizeigewalt identifizierend darstellen darf.
Das Gericht entschied, dass die Presse zwar grundsätzlich über Vorwürfe gegen Polizeibeamte berichten darf, dass jedoch die namentliche oder bildliche Identifizierung eines nicht prominenten Beamten ohne zwingenden öffentlichen Informationswert unzulässig ist.
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Strafbarkeit des Weiterleitens eines Gewaltvideos nach § 201a StGB
Digitale Verbreitung von Gewaltaufnahmen – ein rechtliches Minenfeld: Die Verbreitung von Gewaltaufnahmen über digitale Kanäle ist ein Phänomen, das sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Ein solches Szenario kann sich in vielerlei Kontexten abspielen – ob durch Überwachungskameras, Dashcams oder private Handyaufnahmen. Doch was passiert, wenn eine solche Aufnahme weitergeleitet wird?
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Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen
Beim Oberlandesgericht Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) ging es um die Frage, ob das bloße Retweeten eines Links zu einer Bildaufnahme einer hilflosen Person eine strafbare Handlung nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB darstellt.
Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass das Zugänglichmachen eines Links mit einer solchen Bildaufnahme ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen – unabhängig davon, ob der Retweetende die Aufnahme selbst erstellt oder verändert hat. Zudem wurde festgestellt, dass der Täter vorsätzlich handelte, da er durch seine Kommentierung gezielt Neugier weckte und die Verbreitung des Materials förderte.
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LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen
Die Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22) vom 13. September 2023 bringt neue Klarheit in die rechtliche Bewertung eines kontroversen Themas: Darf ein Bürger Polizeieinsätze filmen, insbesondere wenn dabei auch Gespräche der Beamten aufgezeichnet werden? Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Das Gericht setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Polizeibeamte auch während ihrer Tätigkeit vor unbefugten Aufnahmen geschützt sind.
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Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde.
Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei zentrale rechtliche Probleme, wie die Erkennbarkeit der betroffenen Person, den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen sowie die Anforderungen an die Pressefreiheit.
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LG Heidelberg zur Verwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme
In aktueller Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Urteil vom 05.08.2024 – 4 O 44/24) wird die heikle Frage der Verwertbarkeit heimlicher Tonbandaufnahmen in zivilrechtlichen Verfahren behandelt.
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin, nach einem Nachbarschaftsstreit, heimlich ein Gespräch mit dem Beklagten auf, in dem dieser sie mehrfach beleidigte. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Aufnahme als Beweismittel verwertbar ist, obwohl die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung des Beklagten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht nochmals die Komplexität der Fragen von Strafbarkeit und Verwertbarkeit von modernen Beweismitteln in deutschen Gerichtssälen.
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Können Ermittler auf das TOR-Netzwerk zugreifen?
Das Tor-Netzwerk (The Onion Router) wurde ursprünglich entwickelt, um eine weitgehend anonyme und sichere Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Seit den Snowden-Enthüllungen hat es eine hohe Bekanntheit erlangt und wird von Journalisten, Aktivisten, Whistleblowern und auch Kriminellen genutzt. Doch wie sicher ist dieses Netzwerk heute wirklich? Können Ermittlungsbehörden tatsächlich auf Tor zugreifen und Nutzer enttarnen?
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§ 353d Nr. 3 StGB bei der Pressearbeit
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat sich in einer Entscheidung vom 19.03.2024 (Az. 7 U 13/23) ausführlich mit der Anwendung von § 353d Nr. 3 StGB befasst. Diese Vorschrift behandelt das Verbot der öffentlichen Mitteilung amtlicher Dokumente aus einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vor deren Erörterung in öffentlicher Verhandlung oder vor dem Abschluss des Verfahrens. Im vorliegenden Fall ging es um die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Vernehmungsprotokoll eines Zeugen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.
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Persönlichkeitsstrafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2024 (Aktenzeichen: 5 StR 283/23) wichtige Klarstellungen zum Verhältnis von § 22 KURHG zu § 201a StGB sowie zur Verletzung des Dienstgeheimnisses getroffen.
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