Rechtsanwalt für IT‑Vertragsrecht

Fachanwalt Jens Ferner ist im IT-Vertragsrecht bundesweit für Unternehmen tätig.

IT‑Fachanwalt Jens Ferner berät Unternehmen im IT‑Vertragsrecht mit Schwerpunkt auf Softwarerecht, Plattformlösungen, IT‑Sicherheitsrecht und datengetriebenen Geschäftsmodellen. Wir begleiten ausschließlich Unternehmen, die belastbare, individuell ausgearbeitete Vertragswerke erwarten – keine generischen Muster oder KI‑Texte.

Tätig sind wir nur im IT‑Vertragsrecht mit Bezug zu Software, Plattformen oder Cybersicherheit – das sind Verträge zur Softwareentwicklung, zu Cloud‑Infrastrukturen, Datennutzung, Plattformangeboten, die rechtliche Absicherung von KI‑Systemen und komplexe IT‑Lösungen. Allgemeine Vertragsgestaltungen etwa für Online‑Shops übernehmen wir nicht.

Rechtsanwalt für IT-Vertragsrecht in Aachen, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen

  • IT-Vertragsrecht vom Fachanwalt für IT-Recht
  • Kein Einsatz von KI bei der Vertragserstellung
  • Ausschliesslich spezialisierte Tätigkeit: vertragsrechtliche Fragen im Softwarerecht (inkl. KI und Blockchain) sowie rund um Cybersecurity und Daten
  • Vertragsgestaltung und -prüfung bei Entwicklung, Einkauf und Betrieb von Software (EVB-IT, On‑Prem, Cloud, SaaS, Low‑Code)
  • Beratung zu Lizenzen und Softwarenutzung
  • Beratung zur vertraglichen Gestaltung der Nutzung von Ladesäulen und Batterien
  • Verträge rund um Pentesting und Upgrade-POlitik
  • Wir bieten keinerlei Prüfung schon bestehender Verträge und übernehmen keinerlei streitige Auseinandersetzung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse und keine Opfer von Straftaten.
  • Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
  • Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deTermine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Unterschätztes IT-Vertragsrecht


IT‑Vertragsrecht wird in vielen Unternehmen noch immer unterschätzt – obwohl gerade hier ein erheblicher Teil des strategischen Risikos liegt. In einer geopolitisch angespannten Lage mit wachsendem Interesse an Open‑Source‑Lösungen, digitaler Souveränität und der Frage, wer kritische Infrastrukturen tatsächlich kontrolliert, entscheiden saubere IT‑Verträge mit über Ausfallsicherheit, Resilienz und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern.

Ich bin in meinem Alltag in einer schockierenden Häufigkeit damit konfrontiert, dass umsatzstarke Unternehmen mit selbst gebasteltem Vertragsstückwerk an meine Mandanten herantreten. Dabei bietet das IT-Vertragsrecht in der modernen Welt viel mehr als das von früher bekannte Vertragswerk zur Nutzung von Software.

Im Zentrum stehen heute nicht mehr nur klassische Softwareverträge, sondern komplexe Strukturen aus Cloud‑Lösungen, Hardware, vernetzten Systemen und Datenverarbeitung. IT‑Verträge müssen Datenschutz, IT‑Sicherheit und die Nutzung von Daten als geschäftskritischem Rohstoff gleichermaßen aufnehmen und Verantwortlichkeiten klar zuweisen. Die Herausforderung besteht darin, Haftung wirksam zu begrenzen und zugleich das Zusammenspiel der technischen und rechtlichen Parameter so zu regeln, dass Projekte steuerbar und belastbar bleiben.

IT-Vertragsrecht & AGB-Recht modern gedacht

Vertragsrecht in einer veränderten Welt

IT‑Vertragsrecht wird in vielen Unternehmen noch immer als „reine Juristerei“ unterschätzt – mit spürbaren wirtschaftlichen Folgen. In der Praxis begegnen mir selbst bei umsatzstarken Unternehmen Vertragswerke, die technische Realität, Datenflüsse und Sicherheitsanforderungen nur unzureichend abbilden.

Im IT‑Vertragsrecht liegen unsere Schwerpunkte auf der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen rund um Software, Cloud‑Infrastrukturen, Datenverarbeitung und IT‑Sicherheit. Typische Mandate betreffen dabei nicht Standard‑AGB, sondern komplexe Software‑Projekte, Plattform‑Modelle und geschäftskritische IT‑Services.

  • Software‑Lizenz‑ und Projektverträge (inkl. agiler Entwicklung, SCRUM und iterativen Release‑Modellen)
  • Verträge über Bereitstellung und Nutzung von Daten für KI‑/ML‑Systeme sowie Daten‑Kaufverträge
  • Cloud‑ und Outsourcing‑Verträge (SaaS, PaaS, Rechenzentrums‑Verträge) inklusive Regelungen zu Datenlöschung, Backup und Incident‑Response
  • ​EVB-IT und klassische Software-Verträge
  • IT‑sicherheitsrelevante Vereinbarungen, Cyber‑Security‑Anhänge und datenschutzrechtliche Vereinbarungen im technischen Umfeld
  • NDAs, Forschung und Entwicklung sowie geheimhaltungsbezogene Regelungen bei technologiegetriebenen Kooperationen.

Erfahrung im IT-Recht

Aus dem klassischen IT-Recht kommend, hat RA JF mehr als 100 echte IT-Prozesse vor Gericht geführt – sich aber schnell auf das Softwarerecht spezialisiert. Heute werden ausschließlich Beratungen angeboten im Feld rund um Software, IT-Sicherheit und Robotik. Eine Besonderheit ist dabei unsere strategische Beratung im Umgang mit Streitfällen, die konsequent auf Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten sowie den Umgang mit Bußgeldern und eigener Haftung ausgerichtet ist. Über die Jahre dazugekommen ist die Beratung im Umgang mit Cyberkriminalität, wobei wir in diesem Bereich keinerlei Verbraucher vertreten und uns auf die professionellen Belange von Unternehmen konzentrieren.

Zu unseren Mandanten gehören damit auch nur noch ausgewählte Unternehmen, die sehr spezialisierten Bedarf haben. Entsprechend haben wir zwar nur noch sehr wenige, aber dafür zeitintensive Mandate mit erheblicher persönlicher Betreuung und werden „unter dem Radar“ klassischer größerer Kanzleien weiterempfohlen. Naturgemäß kommt ein fester Mandantenstamm aus dem Bereich der Softwareentwicklung und CAD.

Rechtsanwalt für IT-Vertragsrecht

Typische Schwerpunkte im IT‑Vertragsrecht liegen heute dort, wo technische Komplexität und wirtschaftliches Risiko zusammenfallen. Im Vordergrund stehen Software‑ und Cloud‑Projekte, datengetriebene Geschäftsmodelle sowie IT‑sicherheitsrelevante Leistungen, bei denen Verantwortlichkeiten, Haftung und Regulatorik sauber abgebildet werden müssen.

Dazu gehören insbesondere Vertragsgestaltungen rund um Softwareentwicklung und ‑betrieb, den Einsatz von Cloud‑Infrastrukturen, die Nutzung und Weitergabe von Daten sowie die Einbindung externer Dienstleister in sicherheitskritische Prozesse. Zentral ist dabei, Anforderungen, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, Verfügbarkeit, Service‑Levels und Reaktionszeiten so präzise zu regeln, dass Projekte steuerbar bleiben und Eskalationen beherrschbar sind.

Weiterer Schwerpunkt sind rechtliche Fragen der Datenwirtschaft: Verträge zur Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Daten müssen technische Realitäten, Datenschutzrecht und branchenspezifische Regulierung gleichermaßen berücksichtigen. Hinzu treten urheber‑ und lizenzrechtliche Themen – etwa bei eigenentwickelter Software, eingebetteten Komponenten Dritter oder beim Einsatz fremder Bibliotheken – sowie die Gestaltung tragfähiger AGB‑Strukturen, die komplexe IT‑Leistungen rechtssicher abbilden. Vor diesem Hintergrund werden unter anderem folgende Vertragsarten gestaltet und überprüft:

  • EVB-IT
  • Software-Lizenzvertrag (Softwarekauf und Softwaremiete)
  • Software-Projektvertrag
  • Software-Pflegevertrag
  • KI-Training in Umgebungen wie AWS oder AZURE
  • Erhebung und (Weiter-)Nutzung von Daten aus Projekten
  • Software-Leasing
  • OEM-Vertrag
  • Agile Software Entwicklung
  • Vertrag über Bereitstellung von Daten für KI/ML
  • Daten-Kaufvertrag
  • Cloud-Lösungen wie SaaS, PaaS
  • Geheimhaltungsvereinbarung
  • Datenschutzrechtliche Vereinbarungen
  • Hardwarekauf und Hardwaremiete
  • Verträge über Schulungen und Gutachten

EVB‑IT‑Verträge sind das zentrale Instrument der öffentlichen Hand, um komplexe IT‑Leistungen – von Systemlieferungen bis zu Cloud‑Diensten – standardisiert zu beschaffen. Für Anbieter bedeutet dies: Wer IT‑Systeme, Software oder Cloud‑Services an Behörden liefern will, bewegt sich in einem eng vorgegebenen, AGB‑rechtlich geprägten Vertragsrahmen mit spezifischen Regelungsmechanismen zu Leistungsumfang, Haftung, Service‑Levels und Vergabevorgaben.

Fachanwalt für IT‑Recht Jens Ferner begleitet Unternehmen bei der rechtssicheren Teilnahme an EVB‑IT‑Vergabeverfahren – von der Strukturierung von Angeboten über die Analyse von Haftungs‑ und Mängelrisiken bis zur Verzahnung mit bestehenden Lizenz‑ und Cloud‑Verträgen. Besondere Erfahrung besteht bei EVB‑IT Systemlieferung und EVB‑IT Cloud, also dort, wo klassische Kauf‑, Dienst‑ und Werkvertragselemente mit strengen Vorgaben zu IT‑Sicherheit, Datenschutz, Service‑Levels und Exit‑Szenarien zusammenfallen und damit sowohl technische als auch wirtschaftliche Risiken präzise gesteuert werden müssen.

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