Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 8. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/24) mit einer zentralen Frage des Sexualstrafrechts befasst: Können K.O.-Tropfen, die mittels einer Pipette verabreicht werden, als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB qualifiziert werden? Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die strafrechtliche Bewertung von…WeiterlesenKeine Werkzeugqualität von Pipette mit K.O.-Tropfen
Rechtsanwalt Ferner - Kategorie: Sexualstrafrecht
Blog zum Sexualstrafrecht: Das Sexualstrafrecht beinhaltet die strafrechtlich relevanten Normen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung professionell und seriös vertreten
Nach moderner Auffassung dient das Sexualstrafrecht insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Systematisch zusammenhängend sind die Tatbestände in den Paragrafen 174 bis 184f im dreizehnten Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Strafgesetzbuchs geregelt:
- Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5, § 5 Nr. 8 StGB)
- Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 bis 4, § 5 Nr. 8 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6, § 5 Nr. 8 StGB)
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178, § 5 Nr. 8 StGB)
- sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB)
- Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. November 2024 (Az. 4 StR 308/24) über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Schutzbefohlenen verurteilt worden war. Ein zentrales Thema der Entscheidung war die Bewertung der Erheblichkeit sexueller Handlungen und deren revisionsrechtliche Überprüfung. Diese Besprechung analysiert die Entscheidung, beleuchtet ihre rechtlichen Kernelemente und…WeiterlesenSexuelle Handlungen und ihre Erheblichkeit
Der BGH-Beschluss vom 18. Juni 2024 (2 StR 205/24) beleuchtet die besondere Sorgfalt, die Gerichte in Fällen von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen walten lassen müssen. In der Entscheidung wurde ein Urteil aufgehoben, weil das Landgericht Meiningen wesentliche Anforderungen an die Beweiswürdigung nicht erfüllt hatte. Dieses Urteil gibt Anlass, die Problematik und Anforderungen in solchen Konstellationen unter Berücksichtigung der…WeiterlesenAussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Strafprozess
Am 11. September 2024 entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, 2 StR 498/23) über die Revisionen der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren wegen Vergewaltigung. Das Urteil des Landgerichts Gera, das die Angeklagten freisprach, wurde teilweise aufgehoben und an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Der Fall wirft tiefgreifende Fragen zur rechtlichen Bewertung sexueller Handlungen unter Alkoholeinfluss und…WeiterlesenBGH zur Beweisproblematik beim Vorwurf der Vergewaltigung
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts ist in Deutschland vor allem durch § 184i StGB geregelt. Dieser Tatbestand bezieht sich auf sexuelle Handlungen, die das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzen, aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) liegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 184i insbesondere…WeiterlesenSexuelle Belästigung
In seinem Urteil vom 17. Juli 2024 (2 StR 222/23) befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem mit der Frage, ob eine Veränderung des Tatzeitpunkts Auswirkungen auf die strafrechtliche Beurteilung und den Freispruch eines Angeklagten haben kann. Der BGH stellte in diesem Zusammenhang klar, dass eine Verlagerung oder Ungenauigkeit des Tatzeitpunkts nicht zwingend die Identität…WeiterlesenVeränderung des Tatzeitpunkts bei Sexualstraftat ohne Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 6 StR 567/23 behandelt die Strafbarkeit nach § 184b StGB, der sich auf den Besitz und die Verbreitung von kinderpornographischem Material bezieht. Diese Entscheidung ist von besonderer Relevanz, da sie die Anforderungen an den Vorsatz bei der Kenntnis über den kinderpornographischen Charakter des Materials präzisiert.WeiterlesenVorsatz bei Kenntnis über kinderpornographischen Charakter von Dateien
Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P): Es finden aktuell zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.WeiterlesenHausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai 2024 (6 StR 502/23) ging es um die Frage der Sperrwirkung des Strafrahmens des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB im Verhältnis zum Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB. Im konkreten Fall wurde ein Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Diese Entscheidung…WeiterlesenSexualstrafrecht: Verhältnis von §177 Abs.6 StGB zu §177 Abs.9 StGB
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (2 StR 461/23) behandelt schwerwiegende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dieses Urteil korrigiert und ergänzt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2023 (5/04 KLs 10/22).WeiterlesenMissbrauch von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
In der Entscheidung vom 19. März 2024 (3 StR 349/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 21. Dezember 2022 (3 KLs 3100 Js 15219/18 jug) entschieden. Der Angeklagte war unter anderem wegen Erwerbs jugendpornografischer Schriften, Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Der BGH…WeiterlesenGefährliche Körperverletzung durch Cetirizin?
In einem aktuellen Beschluss vom 21. Februar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 3 StR 373/23) eine Entscheidung in einem Strafverfahren gefällt, das wegen schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen und Körperverletzung geführt wurde. Der Beschluss behandelt insbesondere die Frage der Verfahrensaussetzung und die Übersetzungsrechte eines nicht deutschsprachigen Angeklagten während der Hauptverhandlung.WeiterlesenZum Anspruch auf Aussetzung bei spät übersetzter Anklage
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 238/23) über die Einziehung eines Computers und eines Smartphones im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte entschieden. Die Entscheidung betont die rechtlichen Anforderungen und Kriterien, die bei der Einziehung von Tatmitteln zu…WeiterlesenEinziehung des Computers im Kontext des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (Az. 2 StR 179/23) behandelt die Anforderungen an die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen im Strafprozess sowie die korrekte Anwendung der Strafzumessungsregeln. Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Verfahrensrügen und der Beweiswürdigung und wirft dabei mehrere bedeutende Rechtsfragen auf. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung,…WeiterlesenAnforderungen an die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen im Strafprozess
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. April 2024 (Az.: 6 StR 5/24) wurde die Verurteilung eines Angeklagten wegen Vergewaltigung teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der BGH stellte klar, unter welchen Bedingungen das Ausnutzen eines Zustands, in dem das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden kann, strafbar ist. Dieser…WeiterlesenVergewaltigung: Die Bedeutung des Ausnutzens eines Zustands zur Willensäußerung