Schlagwort: SEO

Rechtsanwalt für SEO: SEO steht für Search Engine Optimization und bezeichnet die Optimierung von Webseiten, um ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erreichen. SEO-Dienstleister bieten Unternehmen Unterstützung bei der Optimierung ihrer Webseiten für Suchmaschinen an.

Im Zusammenhang mit SEO-Dienstleistungen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Dienstleistern kommen, wenn beispielsweise vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden oder es zu Verzögerungen kommt. Auch Fragen der Vergütung oder des Eigentums an den erstellten Inhalten können zu Konflikten führen.

Darüber hinaus kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten kommen, insbesondere wenn Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein SEO-Dienstleister urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet, ohne über die erforderlichen Rechte zu verfügen. In diesem Fall können Dritte Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit SEO-Dienstleistungen beraten und unterstützen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder sich gegebenenfalls erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wer 3.600 Rupien für eine Gasflasche zahlt, führt keine geopolitische Debatte

    Wer 3.600 Rupien für eine Gasflasche zahlt, führt keine geopolitische Debatte

    Shubham Y., 29, verkauft in Lucknow Samosas. Der Preis seiner Gasflasche hat sich auf 3.600 Rupien verdoppelt, rund 38 Dollar, wobei Indien etwa 60 Prozent seines Flüssiggases importiert, viel davon durch die Straße von Hormus. Verdoppeln kann er seine Preise nicht, also hat er den Samosa um etwa einen Cent verteuert und arbeitet seither an der Marge. Ich fand das Thema auf Anhieb spannend und hatte schnell These: Geopolitik gehört für kleine und mittlere Betriebe ins Risikoregister, gleichrangig mit Forderungsausfall und Personalabgang. Wer sie gedanklich an „die Politik“ delegiert, verliert nicht Weltanschauung, sondern Reaktionszeit. Und Reaktionszeit (im Sinne von Spielraum) ist derzeit die knappste Ressource überhaupt.

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  • Zulässigkeit von Meinungsäußerung ohne ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte

    Zulässigkeit von Meinungsäußerung ohne ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte

    Wenn Recherche zur Wahrheitsprobe wird: Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, das es vom „verrauchten Pferdewettbüro“ bis zur Marktführerschaft gebracht hat, muss damit rechnen, dass die Öffentlichkeit eines Tages genauer hinschaut – und nicht jede Bewertung schmeichelhaft ausfällt. Genau an diesem Punkt setzt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs an: Mit Urteil vom 10. März 2026 (VI ZR 194/23) hat der VI. Zivilsenat klargestellt, dass eine abschätzige, als Meinungsäußerung zu qualifizierende Kritik nicht allein deshalb unzulässig wird, weil sie als Ergebnis einer journalistischen Recherche präsentiert wird, die bei objektiver Betrachtung keine ausreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte bietet. Die Vorinstanzen – das LG München I und das OLG München – hatten das anders gesehen; der BGH wies die Klage vollständig ab.

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  • Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Das gesamte Vorhaben reagiert auf eine Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs, die K.-o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen aus dem Anwendungsbereich des Qualifikationstatbestands der „gefährlichen Werkzeuge“ in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ausgeschlossen hat. Bereits jetzt regt sich erhebliche Kritik – insbesondere von BRAK und DAV –, die den Entwurf als Symbolpolitik ohne erkennbaren Anwendungsbereich bewerten.

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  • OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    Die Frage, wo die Grenzen zwischen zulässiger Suchmaschinenoptimierung und unlauterem Suchmaschinen-Spamming verlaufen, ist nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für Anbieter von Filtersoftware von Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem frühen Urteil vom 1. März 2007 (Aktenzeichen: 4 U 142/06) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kennzeichnung einer Website als „Spam“ durch eine Filtersoftware rechtmäßig ist. Die Entscheidung betrifft den Konflikt zwischen dem Interesse an transparenter Suchmaschinennutzung und dem Schutz vor unlauterer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Sie bietet eine brauchbare Orientierung für die Bewertung von Suchmaschinenmanipulationen und die Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen durch Dritte.

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  • Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Das neue Klima der Einschüchterung: In einer funktionierenden Demokratie sind freie Medien keine Randerscheinung, sondern systemrelevant. Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist kein dekoratives Grundrecht, sondern konstituierend für den demokratischen Meinungsbildungsprozess.

    Umso alarmierender ist die Zunahme staatlicher Maßnahmen, die faktisch auf eine Einschüchterung journalistischer Tätigkeit hinauslaufen – durch Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder strategisch geführte Prozesse. Es entsteht ein Klima des Verdachts, in dem kritischer Journalismus nicht nur beobachtet, sondern kriminalisiert wird. Der demokratische Diskurs gerät dadurch unter Druck.

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  • Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Mit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe – über eine betroffene Person zulässig ist, wenn diese sich im Rahmen einer journalistischen Recherche in ihrer Wohnung fotografieren ließ und persönliche Angaben machte, ohne dem Vorgang zu widersprechen.

    Die Entscheidung beleuchtet dabei nicht nur die klassische Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Reichweite des Medienprivilegs unter der DSGVO sowie zur rechtlichen Qualität des journalistischen Gesprächs auf. Dass das Gericht eine konkludente Einwilligung annimmt, ohne dass eine aktive Erklärung des Einverständnisses dokumentiert wurde, rückt den Maßstab für die Annahme eines freiwilligen Rechtsverzichts erneut in den Mittelpunkt der Debatte.

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  • Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft

    Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft

    In seiner Entscheidung vom 27. Juni 2024 (Aktenzeichen: I ZR 102/23) befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft gemäß § 13 Satz 1 UrhG. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auslegung des Urheberpersönlichkeitsrechts.

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  • Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.

    Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!

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  • LG Frankfurt zu Pflichtinformationen via Mouseover

    LG Frankfurt zu Pflichtinformationen via Mouseover

    Pflichtinformationen via Mouseover im Online-Shop: Das Landgericht (LG) Frankfurt hat kürzlich eine wichtige, wenn auch inhaltlich nicht neue, Entscheidung zum Thema Pflichtinformationen bei Online-Shops getroffen (LG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2024, 2-06 O 361/22).

    Die Entscheidung betraf die immer noch verbreitete Praxis, rechtlich vorgeschriebene Informationen nur über einen Mouseover-Effekt zugänglich zu machen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Online-Händler und unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Informationspolitik.

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  • KI in der weltweiten Politik

    KI in der weltweiten Politik

    Es ist sinnvoll, sich zunächst mit der aktuellen globalen politischen Landschaft im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu befassen – insbesondere mit den Entwicklungen in den USA, da viele marktbeherrschende Lösungen von dort stammen. In vielen Ländern wird an eigenen Lösungen gearbeitet, etwa schon länger in Brasilien, während manche Länder wie die Schweiz oder Japan von eigenständigen Gesetzen absehen wollen und auf einen Mix von Richtlinien und punktuell angepassten, bestehenden Gesetzen setzen.

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  • Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie

    Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 491/23) betont, dass die Untätigkeit des Ermittlungsrichters hinsichtlich der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit gegen die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) verstößt.

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  • Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung von Überwachungspflichten.

    Hinweis: Die Entscheidung mach deutlich, dass Geschäftsführer, die auf einen „CEO-Fraud“ hereinfallen, zwar gegenüber der Gesellschaft in Haftung genommen werden können – aber auch erhebliches Verteidigungspotenzial im Einzelfall besteht. Ein solcher Einzelfall war die vorliegende Entscheidung, die nicht zu stark verallgemeinert werden darf. Ich bespreche die Entscheidung in der Ausgabe 23/2023 des JurisPR-IT-Recht, dort Anmerkung 6.

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  • Aktualisierungspflicht für Software

    Aktualisierungspflicht für Software

    Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen („Updatepflicht“) bei Software: Seit dem 1.1.22 haben wir ein EU-weit normiertes Verbraucher-Softwarerecht. Mit diesem Softwarerecht kommt ein besonderes Novum: die gesetzliche Vorgabe einer Updatepflicht für Software. Hinzu treten diverse Updatepflichten aus öffentlich-rechtlichen Normen, die ich in einem eigenen Beitrag kurz darstelle.

    Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

    Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
    Teil 2: Sicherheit
    Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
    Teil 4: die Aktualisierungspflicht

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