Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einem Angeklagten vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen beigeordnet wird. Eine Pflichtverteidigung kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt oder wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt.

Ein Pflichtverteidiger ist nicht grundsätzlich schlechter als ein selbst gewählter Anwalt. Im Gegenteil: Ein Pflichtverteidiger hat in der Regel viel Erfahrung in der Verteidigung von Beschuldigten und verfügt über umfassende Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren.

Ein Pflichtverteidiger hat auch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Beschuldigten, da er ihn in einer schwierigen Situation verteidigt und seine Interessen wahrnimmt. Ein Pflichtverteidiger ist verpflichtet, alles zu tun, um die bestmögliche Verteidigung für seinen Mandanten zu erreichen.

Es kann jedoch vorkommen, dass ein Pflichtverteidiger nicht immer die Erwartungen seines Mandanten erfüllt oder dass es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. In diesem Fall kann sich der Beschuldigte jederzeit einen eigenen Verteidiger suchen, der ihn dann im weiteren Verlauf des Verfahrens vertritt.

Insgesamt ist ein Pflichtverteidiger also nicht per se schlechter als ein selbst gewählter Anwalt. Es kommt immer auf die Erfahrung und Kompetenz des Anwalts an, egal ob es sich um einen Pflichtverteidiger oder einen frei gewählten Anwalt handelt. Beachten Sie, dass wir keine Pflichtverteidigungen übernehmen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.

    Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.

    Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.

    Einziehung

    Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung

    Die Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung, ist in einem Strafverfahren immer unterschätzt und oft existenzbedrohend – auf unserer Webseite finden Sie dazu aus gutem Grund viele Informationen:

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  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG maßgeblich bleibt.

    Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte Rechtsprechung entwickelt, die einige Grundsätze beinhaltet: So genügt eine allgemeine räumliche Nähe alleine nicht, regelmäßig wird auf das „griffbereite“ Mitführen abgestellt, wobei hier aber dann wiederum die Zugriffsmöglichkeit in irgendeinem Stadium für ein bewaffnetes Handeltreiben genügt. So sind im Einzelfall etwa Waffen im verschlossenen Waffenschrank anders zu behandeln, als der Teleskopschlagstock im Handschuhfach des Autos.

    Hinweis: Ich war in einer Vielzahl von Fällen als Strafverteidiger tätig, in denen Angeklagte in eher harmlosen Konstellationen letztlich vor der grossen Kammer gelandet sind wegen des exorbitant hohen Strafrahmens – dabei zeigt sich, dass ein zielgerichtetes Entscheiden direkt zu Beginn, ob man den minder schweren Fall oder die Verneinung des Tatbestandes avisiert, viel Wert ist. Der Rat kann nur sein, sich sofort einen Strafverteidiger zu suchen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

    Der Beitrag wurde im Juni 2026 aktualisiert: Trotz aller rechtspolitischen Debatten über Reformen im Strafvollzug und eine verhältnismäßigere Anwendung von Freiheitsentzug vor Verurteilung ist die Praxis weitgehend konstant geblieben. Zum Stichtag 31. März 2024 saßen in Deutschland rund 43.750 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Justizvollzugsanstalten – und zusätzlich eine erhebliche Zahl an Untersuchungsgefangenen, die in dieser Zählung gar nicht enthalten sind. Die U-Haft trifft dabei keineswegs nur schwere Kriminalität: Schon eine abstrakt hohe Straferwartung genügt deutschen Gerichten, um Fluchtgefahr zu bejahen – ohne konkreten Nachweis.

    Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem, was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Einschleusen von Ausländern – Strafbarkeit nach §§ 96, 97 AufenthG

    Einschleusen von Ausländern – Strafbarkeit nach §§ 96, 97 AufenthG

    Wer wie ich in einer Grenzregion wie dem Dreiländereck Aachen – Belgien – Niederlande als Strafverteidiger tätig ist, begegnet Schleusungsdelikten mit einer Regelmäßigkeit, die andernorts kaum vorstellbar ist. Die Mandanten sind dabei so unterschiedlich wie die Sachverhalte selbst: vom verarmten Fahrer, der für 50 Euro Personen von Brüssel über die Grenze bringt, bis zum Glied einer international operierenden Schleuserorganisation, die Fluchtrouten über mehrere Kontinente koordiniert. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass sie strafrechtlich unter die §§ 96, 97 AufenthG fallen – ein Normenkomplex, der in den vergangenen Jahren erheblich verschärft wurde und der in seiner dogmatischen Komplexität selbst erfahrene Strafjuristen vor Herausforderungen stellt.

    Im Folgenden möchte ich eine Übersicht über die Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern bieten, die die durch das Rückführungsverbesserungsgesetz (RückVerbG) vom 21. Februar 2024 eingeführten Verschärfungen ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2024 und 2025 sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen, die das Schleusungsstrafrecht zunehmend prägen.

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  • Gesichtserkennung als Beweismittel: Pflichtverteidiger!

    Gesichtserkennung als Beweismittel: Pflichtverteidiger!

    Die Digitalisierung hat nicht nur unseren Alltag verändert, sondern auch die Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden. Immer häufiger kommen technische Hilfsmittel wie Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz, um Tatverdächtige zu identifizieren. Doch was passiert, wenn ein gesamtes Ermittlungsverfahren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer solchen Software beruht – ohne dass deren Funktionsweise, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit ausreichend dokumentiert oder überprüft wird?

    Das Amtsgericht Reutlingen hat in einem Beschluss vom 24. April 2025 (Az.: 5 Ds 29 Js 1276/25) klargestellt, dass in solchen Fällen die Sach- und Rechtslage als so schwierig einzustufen ist, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) geboten ist. Die Entscheidung wirft überraschend grundsätzliche Fragen auf: Wie zuverlässig sind algorithmische Identifizierungsmethoden als Beweismittel? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit solche Ergebnisse vor Gericht verwertet werden dürfen? Und welche Rolle spielt dabei die Verteidigung, wenn der Angeklagte selbst schweigt und die Beweisführung allein auf technischen Auswertungen beruht?

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  • Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Ein Strafbefehlsverfahren bietet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Bagatell- und Standardfälle ohne mündliche Verhandlung zu erledigen. Doch was geschieht, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt und das Verfahren in eine Hauptverhandlung übergeht? Das Landgericht Koblenz (1 Qs 45/25) hat nun hervorgehoben, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen kann – selbst wenn der Angeklagte bereits einen Wahlverteidiger hat.

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  • Keine Zustellungsvollmacht durch bloße Postweiterleitung

    Keine Zustellungsvollmacht durch bloße Postweiterleitung

    OLG Hamm zu den Grenzen der Ersatzzustellung bei einer Suchtberatungsstelle: Die Wirksamkeit einer Zustellung entscheidet im Strafvollstreckungsverfahren häufig über die Rechtmäßigkeit weitreichender Maßnahmen. Besonders sensibel ist dies, wenn es – wie hier – um den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung geht. Das Oberlandesgericht Hamm (3 Ws 141-142/25) hatte zu klären, ob die Angabe einer Suchtberatungsstelle als postalische Kontaktadresse durch den Verurteilten zugleich eine Zustellungsvollmacht begründet. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine bloße Weiterleitungsvereinbarung reicht nicht aus, um den strengen Anforderungen an eine förmliche Zustellung zu genügen.

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  • Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen richterlichen Beschlusses

    Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen richterlichen Beschlusses

    Die richterliche Unterschrift unter einem Beschluss gilt gemeinhin als formeller Schlusspunkt, als sichtbares Zeichen dafür, dass die Entscheidung endgültig getroffen und verantwortet wird. Umso größer ist die Irritation, wenn ein gerichtlicher Beschluss diese Unterschrift nicht trägt. Muss ein solcher Akt als bloßer Entwurf behandelt werden, oder kann er gleichwohl wirksam sein? Das Oberlandesgericht Hamm (3 Ws 210/25) hatte sich jüngst mit genau dieser Frage zu befassen und entschied, dass nicht jede fehlende Unterschrift den Rechtsakt zu Fall bringt.

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  • Anklageschrift erhalten

    Anklageschrift erhalten

    Sie haben eine Anklageschrift erhalten. Anklage erhalten – was nun? Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall – wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben, steht eine strafrechtliche Hauptverhandlung bevor. Das bedeutet, dass Sie angeklagt wurden und der Vorwurf vor Gericht verhandelt werden soll.

    Im Zweifel werden Sie bereits gewusst haben, dass ein Ermittlungsverfahren lief – etwa, weil Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen wurden. Nun hat das Ermittlungsverfahren sein Ende gefunden: Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass Anlass für eine Anklageerhebung vorlag, und hat eine Anklageschrift bei Gericht eingereicht.

    Dazu auch:

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Ehemann verhaftet: Was kann man tun wenn ein Angehöriger verhaftet wurde?

    Ehemann verhaftet: Was kann man tun wenn ein Angehöriger verhaftet wurde?

    Der Schockmoment: Ehemann oder Angehöriger verhaftet? Man erlebt mit oder bekommt den Anruf, dass der Ehemann (oder ein sonstiger Angehöriger) verhaftet wurde. In der Regel werden Sie zugleich gebeten, sich „darum zu kümmern” oder Sie möchten irgendwie helfen – und stehen dann alleine da.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Haftbefehl was tun – Wie hilft ein Rechtsanwalt für Haftbefehl?

    Haftbefehl was tun – Wie hilft ein Rechtsanwalt für Haftbefehl?

    Rechtsanwalt für Haftbefehl – Haftbefehl, was tun? Was kann ein Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt bei einem Haftbefehl tun? Es kann passieren, dass Sie plötzlich erfahren, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie Sie damit umgehen sollen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie von einem Haftbefehl betroffen sind, und raten Ihnen auch, sich umgehend Rat zu suchen und auf keinen Fall Dummheiten zu begehen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? Wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, haben viele Menschen zwei falsche Vorstellungen: Entweder „Ein guter Strafverteidiger kostet locker 10.000 Euro“ – oder „Ich habe Anspruch auf einen Anwalt, Bezahlung spielt keine Rolle“. Beides stimmt nicht. Und selbst spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht sind in den meisten Alltagsverfahren deutlich günstiger, als viele denken – aber sie kosten eben auch mehr als eine Tankfüllung oder ein Streaming‑Abo.

    Dieser Beitrag soll Ihnen vor allem eins geben: Ein realistisches Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich Anwaltskosten bewegen – und die Sicherheit, dass Sie über Geld reden dürfen und sollen.

    Im Folgenden werden zur Frage, wie viel ein Strafverteidiger kostet, zuerst einige allgemeine Ausführungen gemacht, danach die gesetzlichen Kosten dargestellt, und sodann gibt es einige Worte zur Orientierung. Beachten Sie, dass die „gesetzlichen Gebühren“ die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren sind und Sie bei jedem Anwalt mit diesen Gebühren rechnen sollten. Dabei sind all das nur Zahlen zur Orientierung, es macht natürlich zudem einen erheblichen Unterschied im Einzelfall, ob Sie einen Anwalt quer durch die Bundesrepublik fahren lassen und wie kompliziert die Sache ist. Update: Die RVG-Gebührenerhöhung seit dem 01.06.2025 ist inzwischen eingearbeitet, der Beitrag wurde zuletzt 2026 aktualisiert!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. März 2025 (Aktenzeichen: 15 NBs 403 Js 64945/22) wichtige Fragen zur notwendigen Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, dem in mehreren Verfahren Strafen drohten, die gesamtstrafenfähig waren und deren Summe voraussichtlich eine Höhe erreichte, die das Merkmal der „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO begründete. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in solchen Fällen.

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  • Rollenverständnis von Strafverteidigern im Mandatsverhältnis

    Rollenverständnis von Strafverteidigern im Mandatsverhältnis

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Mai 2025 (5 StR 72/25) noch einmal unterstrichen, was für Strafverteidiger eigentlich selbstverständlich sein sollte: Der Verteidiger ist keine bloße „ausführende Hand“ seines Mandanten, sondern trägt für Rechtsmittel wie die Revision persönlich die Verantwortung.

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