Bewährungswiderruf oder „wenn die zweite Chance auf der Kippe steht“: Es ist das teilweise hart erarbeitete, teilweise erzitterte und in jedem Fall ersehnte Ergebnis in Sachverhalten mit Freiheitsstrafe: die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Umso ernüchternder ist es dann oft, wenn „plötzlich“ der Brief ins Haus flattert, dass ein Widerruf der Bewährung im Raum steht und man angehört werden soll. Wir konnten bereits zahlreiche Bewährungen „retten“ und geben Ihnen hier viele Informationen zum Widerruf der Bewährung.
Rufen Sie an: Wir sind spezialisiert, unmittelbar erreichbar und bundesweit im Strafrecht und bei Bewährungswiderruf tätig. Vor allem, wenn das Gericht schon ankündigt, zu widerrufen, sollte man sich beeilen und nicht vorschnell aufgeben! Beispiele gefällig? Hier finden Sie ein paar willkürliche aus unserer Arbeit.
Tatsächlich dürfte ein solcher Brief kaum „plötzlich“ kommen. Und wahrlich wird regelmäßig etwas vorgefallen sein, weswegen dieser Brief nun kommt – doch der Zug ist noch nicht abgefahren: Es bietet sich einiges Potenzial, um weiteren Schaden zu verhindern. Wer aber den Kopf in den Sand steckt und gar nichts tut, der darf sich erhebliche Sorgen machen. Dabei zeigt meine Erfahrung, dass man vielfach, in einem erheblichen Teil der Fälle, etwas erreichen kann. Man muss eben wissen, was man tut.
In diesem Beitrag finden Sie erste Informationen vorab, aus unserer umfangreichen Erfahrung: Vielfach konnten wir bei einem Bewährungswiderruf helfen und den Knast abwehren, weil Gerichte in vielen Fällen hier schlicht fehlerhaft und vorschnell agieren. Aber Sie müssen sich selbst kümmern und sich sofort melden, die Frist ist kurz, und durch den Widerruf haben Sie bereits bewiesen, dass Sie es alleine nicht schaffen werden.
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