Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.

Kategorie: Strafvollstreckungsrecht & Untersuchungshaft

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Wer 16 Eintragungen im Register hat, fünf Tage nach der Entlassung aus der Entziehungsanstalt erneut zuschlägt und dafür Tagessätze bekommt, hat entweder einen hervorragenden Verteidiger … oder ein Urteil erwischt, das die Revision nicht überlebt. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied den zweiten Fall mit Urteil vom 22. Mai 2026 (202 StRR 15/26).

    Das Amtsgericht hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässigen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung 160 Tagessätze verhängt. Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufungen kam das Landgericht bei einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 45 Euro unter Einbeziehung einer Vorstrafe sowie weiteren 30 Tagessätzen an. Die Staatsanwaltschaft rügte die Strafart und die Zumessungserwägungen, der Senat gab ihr recht und verwies an eine andere Strafkammer zurück.

    (mehr …)
  • Kein Anspruch auf Notebook zur Akteneinsicht

    Kein Anspruch auf Notebook zur Akteneinsicht

    Wer in Untersuchungshaft sitzt und sich gegen den Vorwurf eines Kapitalverbrechens verteidigen muss, will die Akte selbst lesen und nicht nur das, was der Verteidiger ihm vorlegt. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 20. April 2026 (Az. 3 Ws 21/26) entschieden, dass ein inhaftierter Angeklagter grundsätzlich keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Notebooks zur Akteneinsicht hat, weder im Gerichtssaal noch im Haftraum.

    (mehr …)
  • Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

    Der Beitrag wurde im Juni 2026 aktualisiert: Trotz aller rechtspolitischen Debatten über Reformen im Strafvollzug und eine verhältnismäßigere Anwendung von Freiheitsentzug vor Verurteilung ist die Praxis weitgehend konstant geblieben. Zum Stichtag 31. März 2024 saßen in Deutschland rund 43.750 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Justizvollzugsanstalten – und zusätzlich eine erhebliche Zahl an Untersuchungsgefangenen, die in dieser Zählung gar nicht enthalten sind. Die U-Haft trifft dabei keineswegs nur schwere Kriminalität: Schon eine abstrakt hohe Straferwartung genügt deutschen Gerichten, um Fluchtgefahr zu bejahen – ohne konkreten Nachweis.

    Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem, was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    (mehr …)
  • Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Mit Urteil vom 31. März 2026 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 18 U 3853/25 Pre) die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I aufgehoben und der Berufung des verklagten Presseverlags stattgegeben: Ein gegen die Betroffene erlassener und vollstreckter Haftbefehl genügt – flankiert durch eine privilegierte Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden – dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Mindestbestand an Beweistatsachen und kann eine identifizierende Verdachtsberichterstattung tragen, selbst wenn das Verfahren formal noch im Ermittlungsstadium steht.

    Die Entscheidung ist die unmittelbare Reaktion auf die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November und 9. Dezember 2025 (1 BvR 573/25 und 1 BvR 584/25), die der bisherigen Linie des Senats zur Verdachtsberichterstattung in einem Parallelverfahren der hiesigen Verfügungsklägerin verfassungsrechtlich Grenzen aufgezeigt hatten.

    Hinweis: Ich kommentiere Grundsätze der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im BeckOK-StPO unter BeckOK StPO/Ferner RiStBV 242b Rn. 5-8

    (mehr …)
  • Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage

    Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage

    Die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 19. Januar 2026 (Az: 1 Qs 54/25) fokussiert die strengen Anforderungen an die Erfüllung von Bewährungsauflagen – insbesondere bei Geldzahlungen. Der Fall zeigt, wie schnell ein Verurteilter die Chance auf eine Strafaussetzung verspielt, wenn er seine Obliegenheiten nicht ernst nimmt. Doch die Entscheidung geht weiter: Sie präzisiert, wann eine Auflage hinreichend bestimmt ist, wann ein Verstoß als „beharrlich“ gilt und warum Gerichte in solchen Fällen kaum Spielraum für mildere Reaktionen haben.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    (mehr …)
  • Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. Dezember 2025 (Aktenzeichen III-3 Ws 405/25) klargestellt, unter welchen Umständen das Recht auf mündliche Anhörung entfällt, wenn der Verurteilte seine Erreichbarkeit durch eigenverantwortliches Handeln vereitelt. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die prozessualen Anforderungen an den Bewährungswiderruf, sondern auch die praktischen Konsequenzen, die sich aus der Missachtung von Bewährungsweisungen ergeben. Besonders relevant ist die Frage, wie Gerichte mit der Unerreichbarkeit des Verurteilten umgehen und wann eine Nachholung der Anhörung ausscheidet.

    (mehr …)
  • Bewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung

    Bewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung

    Bewährungswiderruf oder „wenn die zweite Chance auf der Kippe steht“: Es ist das teilweise hart erarbeitete, teilweise erzitterte und in jedem Fall ersehnte Ergebnis in Sachverhalten mit Freiheitsstrafe: die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Umso ernüchternder ist es dann oft, wenn „plötzlich“ der Brief ins Haus flattert, dass ein Widerruf der Bewährung im Raum steht und man angehört werden soll. Wir konnten bereits zahlreiche Bewährungen „retten“ und geben Ihnen hier viele Informationen zum Widerruf der Bewährung.

    Rufen Sie an: Wir sind spezialisiert, unmittelbar erreichbar und bundesweit im Strafrecht und bei Bewährungswiderruf tätig. Vor allem, wenn das Gericht schon ankündigt, zu widerrufen, sollte man sich beeilen und nicht vorschnell aufgeben! Beispiele gefällig? Hier finden Sie ein paar willkürliche aus unserer Arbeit.

    Tatsächlich dürfte ein solcher Brief kaum „plötzlich“ kommen. Und wahrlich wird regelmäßig etwas vorgefallen sein, weswegen dieser Brief nun kommt – doch der Zug ist noch nicht abgefahren: Es bietet sich einiges Potenzial, um weiteren Schaden zu verhindern. Wer aber den Kopf in den Sand steckt und gar nichts tut, der darf sich erhebliche Sorgen machen. Dabei zeigt meine Erfahrung, dass man vielfach, in einem erheblichen Teil der Fälle, etwas erreichen kann. Man muss eben wissen, was man tut.

    In diesem Beitrag finden Sie erste Informationen vorab, aus unserer umfangreichen Erfahrung: Vielfach konnten wir bei einem Bewährungswiderruf helfen und den Knast abwehren, weil Gerichte in vielen Fällen hier schlicht fehlerhaft und vorschnell agieren. Aber Sie müssen sich selbst kümmern und sich sofort melden, die Frist ist kurz, und durch den Widerruf haben Sie bereits bewiesen, dass Sie es alleine nicht schaffen werden.

    (mehr …)
  • Bewährungswiderruf trotz unbestimmter Weisung

    Bewährungswiderruf trotz unbestimmter Weisung

    OLG Hamm zu Grenzen und Ausnahmen des Bestimmtheitsgebots: Das Bestimmtheitsgebot gilt im Strafrecht nicht nur für Straftatbestände, sondern auch für Auflagen und Weisungen, die im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung erteilt werden. Gerade Weisungen, den Kontakt zu einem Bewährungshelfer zu halten, müssen so präzise gefasst sein, dass für den Verurteilten kein Zweifel am geforderten Verhalten besteht. Der 1. Strafsenat des OLG Hamm (1 Ws 160/25) hatte nun zu entscheiden, ob eine inhaltlich zu unbestimmte Weisung den Widerruf der Strafaussetzung ausschließt – oder ob in Ausnahmefällen gleichwohl widerrufen werden darf.

    (mehr …)
  • Begrenzung des Bewährungswiderrufs durch Vertrauensschutz

    Begrenzung des Bewährungswiderrufs durch Vertrauensschutz

    Rückfälligkeit unter Bewährung: Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist eine der sensibelsten Schnittstellen zwischen Strafrecht, Vollstreckungspraxis und Verfassungsrecht. Er betrifft nicht nur die Effektivität gerichtlicher Prognosen, sondern vor allem das staatliche Versprechen auf Rechtsklarheit und Verlässlichkeit.

    Der Beschluss des OLG München vom 20. Mai 2025 (1 Ws 160/25 u.a.) betont mit eindrücklicher Deutlichkeit, dass einmal geprüfte und sanktionierte Pflichtverletzungen nicht beliebig nachträglich als Widerrufsgrund herangezogen werden dürfen. Die Strafvollstreckung ist kein Ort rückwirkender Umdeutung, sondern steht unter dem Primat des Vertrauensschutzes und der Rechtskraft.

    (mehr …)
  • OLG Hamm zur Anhörungspflicht des Sachverständigen bei § 454 Abs. 2 StPO

    OLG Hamm zur Anhörungspflicht des Sachverständigen bei § 454 Abs. 2 StPO

    Keine stillschweigende Zustimmung: In der strafvollstreckungsrechtlichen Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden kann, wenn dessen schriftliches Gutachten in eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung einfließt.

    Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss vom 7. April 2025 (1 Ws 76/25) mit dieser Thematik befasst und präzisiert, dass ein Verzicht der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Anhörung nach § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO eindeutig erklärt werden muss. Bloßes Schweigen genüge nicht.

    (mehr …)
  • Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    OLG Hamm zur Verhältnismäßigkeit von Freiheitsentzug: In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 Ws 77/25) hebt das OLG Hamm einen Haftbefehl gegen einen wegen schwerer Straftaten Beschuldigten auf und ordnet dessen sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Der Beschluss illustriert in bemerkenswerter Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist – selbst bei gravierenden Vorwürfen.

    (mehr …)
  • U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 3. April 2025 (Az. StB 8/25) klargestellt, wann sich ein Untersuchungshaftbefehl erledigt. Der Beschluss ist von erheblicher praktischer Relevanz – insbesondere für die Strafverteidigung – und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Haftfortdauer nach rechtskräftiger Verurteilung.

    (mehr …)
  • Verletzung der Benachrichtigungspflicht bei Inhaftierung

    Verletzung der Benachrichtigungspflicht bei Inhaftierung

    BVerfG rügt Amtsgericht Stuttgart: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Kammerbeschluss vom 16. April 2025 (Az. 2 BvR 845/22) entschieden, dass die unterlassene Benachrichtigung nahestehender Personen bei der Anordnung von Abschiebungshaft eine Verletzung von Artikel 104 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) darstellt. Der Fall bietet Anlass, sich mit der grundrechtlichen Bedeutung der Benachrichtigungspflicht bei Freiheitsentziehungen auseinanderzusetzen und deren verfassungsgerichtliche Durchsetzung zu analysieren.

    (mehr …)
  • Keine Schweigepflicht im Maßregelvollzug

    Keine Schweigepflicht im Maßregelvollzug

    BGH zur Zeugenaussage eines behandelnden Arztes im Unterbringungsverfahren: In seinem Beschluss vom 10. März 2025 (5 StR 682/24) hat der Bundesgerichtshof eine dogmatisch bedeutsame Klarstellung zum Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten im Zusammenhang mit der einstweiligen Unterbringung eines Beschuldigten nach § 126a StPO getroffen.

    Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein behandelnder Arzt im Maßregelvollzug als Zeuge zur psychischen Verfassung des Angeklagten aussagen darf, obwohl dieser seine Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hatte. Die Antwort des BGH ist eindeutig – und stützt sich auf eine konsequent strafprozessuale Auslegung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO.

    (mehr …)
  • Marktgerechte Preise im Strafvollzug: OLG Hamm zur Preisgestaltung durch den Anstaltskaufmann

    Marktgerechte Preise im Strafvollzug: OLG Hamm zur Preisgestaltung durch den Anstaltskaufmann

    In seinem Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 Vollz 10+12/25) hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Strafgefangener erfolgreich gegen die Preisgestaltung des sogenannten Anstaltskaufmanns in einer Justizvollzugsanstalt vorgehen kann. Die Entscheidung wirft ein prägnantes Licht auf das Spannungsfeld zwischen Organisationshoheit der Anstalt und dem Grundsatz der Angleichung an die Lebensverhältnisse außerhalb des Vollzugs gemäß § 18 Abs. 1 SVVollzG NRW. Dabei konkretisiert der Senat zugleich, welche Maßstäbe an die Zulässigkeit von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zu stellen sind und unter welchen Umständen eine Preisgestaltung als marktunangemessen gilt.

    (mehr …)