Schlagwort: untersuchungshaft

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft ist die vorläufige Freiheitsentziehung eines Beschuldigten, die von einem Gericht aufgrund eines Haftbefehls angeordnet wird.

In unserer Kanzlei werden Sie bei Untersuchungshaft durch unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigt!

Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens und soll verhindern, dass sich der Beschuldigte dem weiteren Verfahren entziehen oder Beweismittel vernichten kann. Die gesetzlichen Grundlagen für die Untersuchungshaft finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und sind in den §§ 112 ff. geregelt. Dort sind die Voraussetzungen, die Dauer und die Haftbedingungen festgelegt. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Sicherung der Strafvollstreckung erforderlich ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger und auf gerichtliche Haftprüfung (Haftprüfung).

Rechtsanwalt Ferner für Untersuchungshaft: Rechtsanwalt Ferner Aachen bietet Betroffenen und Angehörigen bei Untersuchungshaft hohe Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, auch mit Notfall-Handy. Hier auf unserer Webseite finden Sie darüber hinaus zahlreiche Artikel zum Thema Strafrecht.

  • Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Gerade in Zeiten des Internets ist der gewerbsmäßige Betrug keine Seltenheit mehr. Verkaufsplattformen ermöglichen zu leicht das massenhafte Verkaufen nicht vorhandener Ware. Ebenso im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld, wo wirtschaftlich standardisierte Prozesse zu einem wiederholten Vorgehen bei betrügerischen Handlungen einladen. Ich bin im Schwerpunkt als Strafverteidiger tätig und verteidige zielführend beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges.

    Im Folgenden einige kurze Hinweise zur Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges, wobei der Artikel im Juli 2026 zuletzt aktualisiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 387.396 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ polizeilich registriert – der mit Abstand größte Anteil entfiel dabei auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. Allein im Bereich Computerbetrug im engeren Sinne verzeichnete das BKA für 2024 rund 107.957 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen, da gerade Online-Betrug strukturell unterangezeigt bleibt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Kein Anspruch auf Notebook zur Akteneinsicht

    Kein Anspruch auf Notebook zur Akteneinsicht

    Wer in Untersuchungshaft sitzt und sich gegen den Vorwurf eines Kapitalverbrechens verteidigen muss, will die Akte selbst lesen und nicht nur das, was der Verteidiger ihm vorlegt. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 20. April 2026 (Az. 3 Ws 21/26) entschieden, dass ein inhaftierter Angeklagter grundsätzlich keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Notebooks zur Akteneinsicht hat, weder im Gerichtssaal noch im Haftraum.

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  • Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Wer im Frühjahr 2024 die Schlagzeilen las, durfte sich für einen Moment befreit fühlen: Cannabis sei legal, hieß es, der Joint im Park kein Fall mehr für die Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre später erlebt mancher Mandant das böse Erwachen – die Hausdurchsuchung wegen dreier Pflanzen, das Ermittlungsverfahren wegen einer Tüte, die im falschen Moment weggeworfen wurde, die Anklage wegen einer Erntemenge, die das frisch geltende Recht eigentlich erlauben wollte. Genau hier, im Spalt zwischen gefühlter Freiheit und fortbestehender Strafdrohung, spielt sich heute der praktische Alltag der Cannabis-Verteidigung ab.

    Die Verteidigung in Cannabis- und Betäubungsmittelverfahren gehört zu den festen Schwerpunkten meiner Tätigkeit; zugleich publiziere ich regelmäßig zum Cannabisstrafrecht und zur Ermittlungspraxis – etwa zum Inkrafttreten des KCanG und zu den Mengenbegriffen (Ferner, jurisPR-StrafR 8/2024 Anm. 2) sowie zur Verwertbarkeit von ANOM- und EncroChat-Daten (Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4). Meine Ausführungen zu den Mengenbegriffen wurden dabei vom Großen Senat für Strafsachen des BGH in dessen Grundsatzbeschluss zur Mengenberechnung und Einziehung (BGH, Beschl. v. 3.2.2025 – GSSt 1/24) aufgegriffen.

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  • Vorladung zur Polizei: Was tun?

    Vorladung zur Polizei: Sollten Sie hingehen? Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben: Seien Sie vorsichtig! Der Vorladung können Sie entnehmen, ob Sie als „Beschuldigter“ oder „Zeuge“ vorgeladen wurden. Die Konsequenz ist in beiden Fällen schon unterschiedlich: Auch wenn es „Vorladung“ heißt, ist es für den Beschuldigten dennoch nur eine „Einladung“! Sie müssen dem als Beschuldigter – anders als Zeuge – nicht Folge leisten.

    Hinweis: Wundern Sie sich nicht! Es war bis zum September 2017 über Jahrzehnte hinweg so, dass man auch als Zeuge nicht bei der Polizei erscheinen musste. Das hat der Gesetzgeber aber bewusst geändert, Sie müssen daher als Zeuge (nicht Beschuldigter!) zur Polizei, sonst riskieren Sie ein Zwangsgeld. Der Beitrag wurde zuletzt im Juni 2026 aktualisiert.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

    Der Beitrag wurde im Juni 2026 aktualisiert: Trotz aller rechtspolitischen Debatten über Reformen im Strafvollzug und eine verhältnismäßigere Anwendung von Freiheitsentzug vor Verurteilung ist die Praxis weitgehend konstant geblieben. Zum Stichtag 31. März 2024 saßen in Deutschland rund 43.750 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Justizvollzugsanstalten – und zusätzlich eine erhebliche Zahl an Untersuchungsgefangenen, die in dieser Zählung gar nicht enthalten sind. Die U-Haft trifft dabei keineswegs nur schwere Kriminalität: Schon eine abstrakt hohe Straferwartung genügt deutschen Gerichten, um Fluchtgefahr zu bejahen – ohne konkreten Nachweis.

    Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem, was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.

    Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug

    Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen wir erhebliche Strafbarkeitsrisiken im Bereich des Subventionsbetruges, auf die wir auch frühzeitig hingewiesen haben.

    Ihnen wird Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Corona‑Hilfen erhalten? In unserer auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen beim Vorwurf des Subventionsbetrugs – von klassischen Förderprogrammen bis hin zu Corona‑Soforthilfen.

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  • Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug (§ 263a StGB): Der Computerbetrug nach § 263a StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB – gerade im Umfeld von Online‑Banking, Phishing‑Angriffen, manipulierten Zahlungsprozessen und KI‑gestützten Social‑Engineering‑Angriffen.

    Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein „normaler“ Betrug sind, denn: Häufig wird vorschnell „Computerbetrug“ angenommen, sobald irgendwie IT‑Hardware oder das Internet beteiligt ist; tatsächlich greift § 263a StGB aber nur, wenn der Datenverarbeitungsvorgang selbst und nicht das Vorstellungsbild einer natürlichen Person im Zentrum der Tat steht.

    Ihnen wird Computerbetrug (§ 263a StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten? In meiner Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten bei Vorwürfen rund um Online‑Banking, Phishing, manipulierte Zahlungsprozesse und andere Formen des Computerbetrugs. Ich bin spezialisiert auf strafrechtliche und prozessuale Fragen der Cyberkriminalität samt digitaler Beweismittel – und biete damit ganz besondere Orientierung in solchen Strafverfahren.

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  • Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.

    Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts

    Besonders schwerer Fall des Bankrotts

    In einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2026 (12 NBs 1521 Js 1736/24) bietet sich eine aufschlussreiche Perspektive auf die Abgrenzung zwischen einfachem und besonders schwerem Bankrott nach § 283a StGB. Der Fall zeigt, wie Gerichte mit wirtschaftlich prekären Situationen umgehen, die nicht auf systematische Bereicherung, sondern auf spontane Reaktionen in existenziellen Krisen zurückgehen. Besonders relevant ist die Frage, wann ein Bankrott als „besonders schwerer Fall“ zu qualifizieren ist – und wann nicht.

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  • Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr.

    Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen Darknet-Marktplätzen begann, hat sich zu einem digitalen Drogenhandel über anonyme Chat-Gruppen, „Drogentaxis“ und offene Social-Media-Kanäle entwickelt. Dieser zieht regelmäßig umfangreiche Ermittlungsverfahren nach sich. Und während das Darknet weiterhin eine wichtige Bezugsquelle bleibt, verlagern sich Teile des Handels inzwischen in scheinbar niedrigschwellige Kanäle wie Telegram‑Gruppen, Instagram‑Konten oder TikTok‑Profile, über die primär jüngere Konsumenten angesprochen werden.

    Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

    Ich durfte – nicht zuletzt wegen der speziellen Tätigkeit im BTM-Strafrecht in unserer Kanzlei – in den vergangenen Jahren in einigen Fällen dieser Art die Strafverteidigung übernehmen und gebe einen kurzen Überblick. Über die Jahre hinweg gibt es weiterhin Betroffene, die von den Staatsanwaltschaften angeschrieben werden, weil ihre Daten in den Beständen von Anbietern wie Shiny Flakes aufgefunden wurden.

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  • Auslieferungshaft und einstweiliger Rechtsschutz

    Auslieferungshaft und einstweiliger Rechtsschutz

    Die Auslieferungshaft wirft komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um den Schutz der Rechte von Inhaftierten geht. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 (Az: III-2 OAus 199/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung im Rahmen der Auslieferungshaft zulässig ist. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit eines Hauptsacheantrags und präzisiert die Reichweite der Beistandsbestellung nach dem Internationalen Rechtshilfegesetz (IRG).

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  • Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Verstrickungen zwischen Justiz und organisierter Kriminalität: In Baden-Württemberg erschüttert ein ungewöhnlicher Korruptionsfall die Justiz: Sieben Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stehen unter dem Verdacht, Dienstgeheimnisse weitergegeben und sich bestechen lassen zu haben. Die Ermittlungen, die ursprünglich von einem gewaltsamen Konflikt zwischen rivalisierenden Security-Unternehmen ausgingen, haben sich zu einem handfesten Skandal ausgeweitet, der bis in die Strukturen der Staatsanwaltschaft reicht.

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  • Annahme von schädlichen Neigungen

    Annahme von schädlichen Neigungen

    Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG – als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe – sind dann gegeben, wenn beim Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel vorliegen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Wenn ein Gericht in einer Jugendstrafsache hiervon ausgehen möchte, muss es feststellen, dass schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel bereits vor der Tat – wenn auch möglicherweise verdeckt – vorhanden waren, zum Zeitpunkt der Urteilsfindung noch vorhanden sind und weitere Straftaten zu erwarten sind (so nochmals aktuell: Oberlandesgericht Hamm, 4 ORs 107/25).

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  • Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.

    In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?

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