Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr. Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen…WeiterlesenDrogenkauf im Internet oder Darknet
Kategorie: Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)
Unsere Strafverteidiger sind Profis im Betäubungsmittelstrafrecht und bloggen hier Urteile und Beiträge rund um das Betäubungsmittelstrafrecht, so insbesondere zu BtMG und KCanG:
Nicht geringe Menge
Besitz von Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Darknet im BTM-Strafrecht
Sie überlegen, welcher Anwalt bei Drogendelikten helfen kann? Wir sind im gesamten BTM-Strafrecht als Strafverteidiger tätig
Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden,…WeiterlesenHandeltreiben mit Betäubungsmitteln
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2025 (3 StR 25/24) zeigt, wie die Rechtsprechung mit dem Übergang vom Betäubungsmittelgesetz zum Konsumcannabisgesetz umgeht – insbesondere in Fällen, die sich im Grenzbereich zwischen Vorbereitungshandlung und strafbarem Handeltreiben bewegen. Die Entscheidung klärt,…WeiterlesenHandeltreiben mit Cannabissetzlingen
Was sind Stecklinge: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat seit seinem Inkrafttreten eine kontroverse Debatte über die Reichweite der Legalisierung ausgelöst. Während der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt ist, bleibt der gewerbliche Umgang mit Cannabisprodukten streng reguliert. Das Verwaltungsgericht Köln (1 L 1371/25) hat nun in einem aktuellen Beschluss vom 13. November 2025 klargestellt, dass der…WeiterlesenVG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen
Wenn sich mehrere Täter zu einer Bande zusammenschließen, bedeutet das nicht, dass jede Tat, die von einem Bandenmitglied begangen wird, einem anderen Bandenmitglied ohne Weiteres als gemeinschaftlich begangene Tat im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden kann. Zwar kann auch derjenige Mitglied einer Bande sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen,…WeiterlesenZurechnung von Handlungen innerhalb einer Bande
Ein besonders Themenfeld im Themenkomplex des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln sind Fälle, in denen Täter oder Gehilfen als sogenannte „Hafeninsider“ agieren – also Personen, die aufgrund ihrer Kenntnisse über Hafenabläufe oder ihrer beruflichen Stellung in Seehäfen die Bergung oder den Transport von Drogen ermöglichen. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren eine Reihe von Grundsatzentscheidungen…Weiterlesen„Hafeninsider-Fälle“ im Betäubungsmittelstrafrecht
Im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) plant das Bundesministerium für Gesundheit eine Regulierung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), um deren missbräuchlichen Konsum zu Rauschzwecken einzudämmen. Diese Stoffe sollen in einer neuen Anlage II des Gesetzes gelistet und damit spezifisch reguliert werden – insbesondere bei bestimmten Konzentrationen und Darreichungsformen. Geplant ist ein…WeiterlesenNPSG: Lachgas und GBL zukünftig erfasst (2025)
Mit einem Referentenentwurf vom 14. Juli 2025 beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit eine gezielte Nachjustierung des erst zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hintergrund sind unerwartete Entwicklungen bei der Verschreibung und Verteilung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken, die aus Sicht des Gesetzgebers mit Risiken für die Patientensicherheit verbunden sind.WeiterlesenGesetzentwurf: Einschränkungen bei Fernverschreibung und Versand von Medizinalcannabis (2025)
KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der…WeiterlesenCannabis im Haftraum und das KCanG
Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. GSSt 1/24) hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Bewertung und zur Einziehung von Cannabisvorräten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt. Die Entscheidung ist dogmatisch wegweisend: Sie positioniert sich zur Abgrenzung zwischen strafbarem Besitz und erlaubtem Eigenkonsum, zum Verhältnis von Handeltreiben und Besitz…WeiterlesenBGH: Umgang mit Freimengen im KCanG
Strafzumessung beim Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen: Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) hat der Gesetzgeber auf die rasche Verbreitung synthetischer Ersatzstoffe reagiert, die sich der Kontrolle des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) entziehen sollten. Die strafrechtliche Sanktionierung dieser Substanzen erfolgt seitdem eigenständig – allerdings ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Kategorie der „nicht geringen Menge“, die im BtMG für Tatbestand…WeiterlesenKeine Grenzwertbindung im NpSG
OLG Frankfurt zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit arzneimittelbezogener Aussagen: Der therapeutische Einsatz von Cannabis ist seit der Gesetzesänderung 2017 zunehmend Teil medizinischer Praxis. Gleichzeitig werfen Werbung und Außendarstellung entsprechender Produkte komplexe lauterkeitsrechtliche Fragen auf. In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 6 U 74/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun mehrere Aussagen eines auf medizinisches…WeiterlesenWerbung für medizinisches Cannabis
Begriff des Betäubungsmittels im Lichte der Cannabisreform: Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 ist der gesetzliche Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet worden. Damit stellt sich für zahlreiche laufende Strafverfahren die Frage, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die Auslegung bestehender Normen hat – insbesondere solcher, die an den Begriff des „Betäubungsmittels“…WeiterlesenBGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB
Tatmittel oder Tatertrag: Kaum ein Bereich des materiellen Strafrechts ist derart von Differenzierungsfragen durchzogen wie das Betäubungsmittelstrafrecht. Dies gilt nicht nur für die Tatbestandsmerkmale selbst, sondern zunehmend auch für die Einziehungsentscheidungen nach §§ 73 ff. StGB. In seinem Beschluss vom 7. Mai 2025 (2 StR 112/25) klärt der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere grundlegende Fragen im Zusammenhang…WeiterlesenAbgrenzungsfragen der Einziehung im Betäubungsmittelstrafrecht















