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Arztstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Trenbolon: Gefährlicher Doping-Trend

Das Manager-Magazin (MM) hat in einem aktuellen Artikel eine alarmierende Entwicklung im Bereich des Kraftsports aufgezeigt: Trenbolon, ein ursprünglich für die Rinderzucht entwickeltes Steroid, hat sich zu einem gefährlichen Trend im Bodybuilding und Freizeitsport entwickelt. Unter dem Deckmantel von Fitness und Körperkult wird eine Substanz gefeiert, deren Nebenwirkungen und Risiken alarmierend sind.WeiterlesenTrenbolon: Gefährlicher Doping-Trend

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Digitale Beweismittel Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.WeiterlesenVerwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

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Arbeitsrecht Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Verwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

Am 16. Dezember 2024 entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 884/24), dass die Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe wegen charakterlicher Nichteignung rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach Cannabis konsumiert, unter anderem kurz vor Dienstantritt, und damit gegen grundlegende Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten verstoßen. Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die charakterliche Eignung im öffentlichen…WeiterlesenVerwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

Am 29. Oktober 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 382/24), dass zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine tatbestandliche Verwandtschaft besteht, die es erlaubt, den Gehilfenvorsatz trotz Fehlvorstellungen über die Art der gehandelten Substanz aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung betont die Verbindung zwischen beiden Regelungssystemen und legt fest, dass der Irrtum eines…WeiterlesenBeihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.WeiterlesenKCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Cannabisbesitz in Bezug auf die Freigrenze des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Cannabisgesetzes (KCanG). Kernpunkt ist die Frage, ob gleichzeitig an unterschiedlichen Orten aufbewahrte Cannabismengen zusammenzurechnen sind. Der BGH entschied, dass dies…WeiterlesenKCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

BGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Juli 2024 (2 StR 71/24) beleuchtet die strafrechtliche Einordnung der Anstiftung zu Einfuhrdelikten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel. In diesem Fall ging es darum, ob ein Angeklagter, der seinen Lieferanten dazu angestiftet hatte, Drogen aus dem Ausland nach Deutschland zu senden, auch für die Anstiftung zur Einfuhr bestraft werden…WeiterlesenBGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

In einem Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (2 StR 41/24) vom 22. Mai 2024 zugrunde liegt, wurde der Angeklagte wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte verurteilt. Der Angeklagte war in den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten involviert. Am 18. August 2022 organisierte und begleitete er die Übernahme und den Transport von 23.290 Gramm Marihuana mit einem…WeiterlesenKCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Captagon im deutschen Strafrecht: Ein Überblick

Captagon, auch als Fenetyllin bekannt, ist ein psychoaktives Stimulans, das ursprünglich in den 1960er Jahren in Deutschland von der Degussa Pharma Gruppe entwickelt wurde. Ursprünglich als Medikament zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Narkolepsie verwendet, wurde Captagon in den 1980er Jahren international aufgrund seiner missbräuchlichen Verwendung als illegale Droge reguliert und schließlich verboten. Heute ist Captagon…WeiterlesenCaptagon im deutschen Strafrecht: Ein Überblick

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

In seinem Beschluss vom 27. August 2024 (5 StR 159/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln Stellung genommen und dabei klargestellt, dass das bloße Veranlassen einer Einfuhrfahrt nicht ausreicht, um Mittäterschaft anzunehmen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung solcher Handlungen, insbesondere in Fällen des Drogenhandels.WeiterlesenMittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht…WeiterlesenVorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG) Strafprozessrecht

Strafzumessung bei Besitz von Cannabis

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des…WeiterlesenStrafzumessung bei Besitz von Cannabis

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Cannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).WeiterlesenCannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Konkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.WeiterlesenKonkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

BGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.WeiterlesenBGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)