Das Manager-Magazin (MM) hat in einem aktuellen Artikel eine alarmierende Entwicklung im Bereich des Kraftsports aufgezeigt: Trenbolon, ein ursprünglich für die Rinderzucht entwickeltes Steroid, hat sich zu einem gefährlichen Trend im Bodybuilding und Freizeitsport entwickelt. Unter dem Deckmantel von Fitness und Körperkult wird eine Substanz gefeiert, deren Nebenwirkungen und Risiken alarmierend sind.WeiterlesenTrenbolon: Gefährlicher Doping-Trend
Rechtsanwalt Ferner - Kategorie: Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)
Unsere Strafverteidiger sind Profis im Betäubungsmittelstrafrecht und bloggen hier Urteile und Beiträge rund um das Betäubungsmittelstrafrecht, so insbesondere zu BtMG und KCanG:
Nicht geringe Menge
Besitz von Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Darknet im BTM-Strafrecht
Sie überlegen, welcher Anwalt bei Drogendelikten helfen kann? Wir sind im gesamten BTM-Strafrecht als Strafverteidiger tätig
Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.WeiterlesenVerwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG
Am 16. Dezember 2024 entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 884/24), dass die Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe wegen charakterlicher Nichteignung rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach Cannabis konsumiert, unter anderem kurz vor Dienstantritt, und damit gegen grundlegende Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten verstoßen. Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die charakterliche Eignung im öffentlichen…WeiterlesenVerwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums
Am 29. Oktober 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 382/24), dass zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine tatbestandliche Verwandtschaft besteht, die es erlaubt, den Gehilfenvorsatz trotz Fehlvorstellungen über die Art der gehandelten Substanz aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung betont die Verbindung zwischen beiden Regelungssystemen und legt fest, dass der Irrtum eines…WeiterlesenBeihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG
Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.WeiterlesenKCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Cannabisbesitz in Bezug auf die Freigrenze des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Cannabisgesetzes (KCanG). Kernpunkt ist die Frage, ob gleichzeitig an unterschiedlichen Orten aufbewahrte Cannabismengen zusammenzurechnen sind. Der BGH entschied, dass dies…WeiterlesenKCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Juli 2024 (2 StR 71/24) beleuchtet die strafrechtliche Einordnung der Anstiftung zu Einfuhrdelikten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel. In diesem Fall ging es darum, ob ein Angeklagter, der seinen Lieferanten dazu angestiftet hatte, Drogen aus dem Ausland nach Deutschland zu senden, auch für die Anstiftung zur Einfuhr bestraft werden…WeiterlesenBGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt
In einem Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (2 StR 41/24) vom 22. Mai 2024 zugrunde liegt, wurde der Angeklagte wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte verurteilt. Der Angeklagte war in den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten involviert. Am 18. August 2022 organisierte und begleitete er die Übernahme und den Transport von 23.290 Gramm Marihuana mit einem…WeiterlesenKCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Captagon, auch als Fenetyllin bekannt, ist ein psychoaktives Stimulans, das ursprünglich in den 1960er Jahren in Deutschland von der Degussa Pharma Gruppe entwickelt wurde. Ursprünglich als Medikament zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Narkolepsie verwendet, wurde Captagon in den 1980er Jahren international aufgrund seiner missbräuchlichen Verwendung als illegale Droge reguliert und schließlich verboten. Heute ist Captagon…WeiterlesenCaptagon im deutschen Strafrecht: Ein Überblick
In seinem Beschluss vom 27. August 2024 (5 StR 159/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln Stellung genommen und dabei klargestellt, dass das bloße Veranlassen einer Einfuhrfahrt nicht ausreicht, um Mittäterschaft anzunehmen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung solcher Handlungen, insbesondere in Fällen des Drogenhandels.WeiterlesenMittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln
Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht…WeiterlesenVorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des…WeiterlesenStrafzumessung bei Besitz von Cannabis
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).WeiterlesenCannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.WeiterlesenKonkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.WeiterlesenBGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)