Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).WeiterlesenCannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG
Kategorie: Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)
Unsere Strafverteidiger sind Profis im Betäubungsmittelstrafrecht und bloggen hier Urteile und Beiträge rund um das Betäubungsmittelstrafrecht, so insbesondere zu BtMG und KCanG:
Nicht geringe Menge
Besitz von Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Darknet im BTM-Strafrecht
Sie überlegen, welcher Anwalt bei Drogendelikten helfen kann? Wir sind im gesamten BTM-Strafrecht als Strafverteidiger tätig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.WeiterlesenKonkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.WeiterlesenBGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 121/24) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Besitzregelungen für Cannabis thematisiert. Konkret geht es um die sogenannten Freigrenzen, die im Gesetz verankert wurden. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, die in den §§ 3, 4 KCanG festgelegt sind. Diese Mengen…WeiterlesenBGH zu Freigrenzen im KCanG
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) beleuchtet die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels. In diesem Fall wurde das Cannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 in Kraft gesetzt, welches mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht. Der BGH…WeiterlesenFahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.WeiterlesenAuswirkung des KCanG auf die Strafzumessung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat in seinem Beschluss vom 24. Juli 2024 (3 MB 12/24) die Beschwerde gegen das Inverkehrbringungsverbot eines CBD-Öls zurückgewiesen. Diese Entscheidung befasst sich mit der Einstufung von CBD-Produkten als neuartige Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.WeiterlesenOVG Schleswig bestätigt Inverkehrbringungsverbot für nicht zugelassenes CBD-Öl
In der Rechtssache C-793/22 zwischen der Biohemp Concept SRL und der Direcția pentru Agricultură Județeană Alba geht es um die rechtliche Bewertung des Anbaus von Hanf (Cannabis sativa L.) in geschlossenen Räumen unter Verwendung hydroponischer Systeme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die Vorlagefragen betreffen insbesondere die Auslegung der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und…WeiterlesenCBD-Anbau: Schlussanträge des EUGH-Generalanwalts
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in seiner Entscheidung (1 Ws 32/24) die Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien im Kontext des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geprüft und ist zu einem gegenteiligen Ergebnis im Vergleich zum Kammergericht (KG) Berlin gekommen. Während das KG Berlin die Verwertbarkeit ablehnte, bejahte das OLG Hamburg diese. Diese Besprechung wird die Argumentation des OLG Hamburg detailliert…WeiterlesenOLG Hamburg zur Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien unter der Wirkung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
Das Kammergericht Berlin (KG) hat sich im Beschluss vom 30. April 2024 (Az. 5 Ws 67/24) mit der Frage der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auseinandergesetzt. Die Entscheidung beruht auf der gesetzlichen Neuregelung des Umgangs mit Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Diese Regelung hat möglicherweise weitreichende…WeiterlesenKCanG: KG sieht keine Verwertbarkeit von Encrochat-Chats
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Zuständigkeitsfrage bei der Anpassung von Strafen an eine geänderte Gesetzeslage und gibt klare Richtlinien, welches Gericht in solchen Fällen zuständig ist.WeiterlesenZuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) 5 StR 217/24 wird zur Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ausgeführt: Der Angeklagte hatte vor Eröffnung des Hauptverfahrens konkrete Angaben zu seinem bis dahin unbekannten Verkäufer gemacht, was das Landgericht als ausreichende Aufklärungshilfe im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG wertete…WeiterlesenStrafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 11. Juni 2024 (Aktenzeichen: 206 StRR 191/24) behandelt die Bestimmung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge Cannabis unter dem neuen KonsumCannabisgesetz (KCanG). Die Entscheidung klärt die Bedeutung der Überschreitung dieses Grenzwerts und die Anwendung der Begriffe „Erwerb“ und „Sich-Verschaffen“ im Zusammenhang mit Cannabis.WeiterlesenBayObLG zur nicht geringen Menge im KCanG
Die Frage der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften, insbesondere von Cannabisverkäufen, stellt ein wesentliches Thema im deutschen Strafrecht dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Entscheidung 2 StR 458/23 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen für die Betroffenen.WeiterlesenAbschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Januar 2024 (5 StR 590/23) ging es um die Frage der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit bei einem Drogensüchtigen. Der BGH hatte darüber zu befinden, ob das Landgericht die Schuldfähigkeit des Angeklagten korrekt bewertet hatte, insbesondere im Hinblick auf seine Drogenabhängigkeit und deren Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit.WeiterlesenErhebliche Minderung der Schuldfähigkeit bei Drogensüchtigen