Das deutsche Strafrecht steht vor einer bisher unbemerkten und tiefgreifenden Reform der Bemessung der Geldstrafe: Im Rahmen des „Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine Änderung vorgenommen und fügt in §40 StGB folgenden unscheinbaren Satz ein: Nach § 40 Absatz…WeiterlesenWeitreichende Reform der Geldstrafe
Schlagwort: strafzumessung
Die Strafzumessung ist der Teil des Strafverfahrens, in dem das Gericht über die Höhe der Strafe für den Angeklagten entscheidet. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren wie die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten, seine Schuld und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Strafzumessung soll eine gerechte und angemessene Sanktion für die begangene Straftat gewährleisten. Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen Ermessensspielraum. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch mildere Sanktionen, wie z.B. eine Geldstrafe, anordnen.
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Ein Gericht muss im Urteil tragfähig begründen, aus welchen Gründen es einem psychiatrischen Sachverständigengutachten nicht darin gefolgt ist, dass die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit im Sinne des § 20 StGB aufgehoben war. Dabei ist das Tatgericht nicht gehindert, von dem Gutachten eines gehörten Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein…WeiterlesenAbweichen des Gerichts von Sachverständigen-Gutachten
Anlässlich der Einziehung eines PKW erinnert der Bundesgerichtshof (2 StR 288/22) daran, dass die Einziehung nach §74 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist: Die Strafkammer hat den im Eigentum des Angeklagten stehenden PKW Audi A8 nach § 74 Abs. 1 StGB unter Ausübung des ihr zustehenden Ermessens ohne Rechtsfehler eingezogen. Sie hat allerdings nicht…WeiterlesenEinziehung von PKW hat Einfluss auf Strafzumessung
Gerade im Bereich von Korruption und Bestechung sind Beamte in besonderem Maß betroffen – dabei zeigt die hiesige Erfahrung, dass Gerichte bei der Strafzumessung mitunter aus dem Auge verlieren, dass sich ein eventueller Statusverlust unmittelbar auf die Strafzumessung auswirken muss. Der Bundesgerichtshof betont dies aktuell nochmals: (…) hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass der…WeiterlesenStrafzumessung bei Beamten muss Statusverlust berücksichtigen
Auch das Amtsgericht Buchen (1 Ls 1 Js 6298/21) hat – neben weiteren Gerichten – dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von §184b StGB vorgelegt. Während erste (gelungene) Vorlagen aus formellen Gründen scheiterten, ist diese Vorlage deutlich formaler und auf den Einzelfall zugeschnitten, was eine klarere Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in solchen Fällen ist.…WeiterlesenKiPo: Vorlage des AG Buchen an das Bundesverfassungsgericht
Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist derzeit nicht offiziell verfügbar, liegt uns aber vor und ich konnte erste Blicke hineinwerfen. Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen…WeiterlesenCannabisgesetz (CannG)
Gerade in Strafsachen bei hiermit regelmässig doch unerfahrenen Amtsgerichten muss mit ausländischen Vorverurteilungen aufgepasst werden, wenn diese theoretisch gesamtstrafefähig wären. Selbstverständlich kann mit ausländischen Strafen – wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit – zwar keine Gesamtstrafe gebildet werden (BGH, 2 StR 202/13). Der Angeklagte ist aber dennoch nicht schutzlos.WeiterlesenHärteausgleich bei theoretisch gesamtstrafefähiger ausländischer Verurteilung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Art und Weise der Tatausführung dem Angeklagten nur dann uneingeschränkt strafschärfend zugerechnet werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn sie auf einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu verantwortenden seelischen Beeinträchtigung beruht. Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich…WeiterlesenArt der Tatausführung bei der Strafzumessung
Die Strafzumessung richtet sich nach der Bedeutung der Tat für die Rechtsordnung und nach dem Grad der persönlichen Schuld des Angeklagten. Zwar kann auch die Gesinnung des Täters bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 2 StGB). Dies gilt aber nur dann, wenn die Gesinnung aus der Tat spricht, also mit ihr in einem…WeiterlesenGrundlage der Strafzumessung bei Hasskriminalität
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäß ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Bei der Bemessung des Tagessatzes einer Geldstrafe nach § 40 Abs. 2 StGB sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Wohnung, Energie, Kleidung etc.) grundsätzlich nicht vom Nettoeinkommen des Täters abzusetzen, wie das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 39/22, nochmals betont hat: Zum anderen sind allgemeine Kosten der Lebenshaltung (Nahrungsmittel, Wohnen, Energie, Kleidung u.ä.) grundsätzlich nicht abziehbar (OLG…WeiterlesenAbzug von Wohnungsmiete bei Bestimmung des Tagessatzes
Strafbarkeit von Geldwäsche – Rechtsanwalt für Geldwäsche Ferner: Die Geldwäsche gehört mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten zu den Delikten mit durchaus gehobenem Strafrahmen, der auch noch auf 6 Monate mindestens ansteigt wenn gewerbsmäßig oder als Bande gehandelt wird. Als Strafverteidiger war ich in verschiedenen Fällen vorgeworfener Geldwäsche tätig, wobei sich immer wieder ähnliche Probleme…WeiterlesenGeldwäsche – Strafbarkeit von Geldwäsche
Das Amtsgericht München (853 Ls 467 Js 181486/21, beim BVerfG unter 2 BvL 11/22) hat dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt, ob der Strafrahmen des § 184b Abs. 1 Nummer 1 StGB, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ahndet, verfassungsgemäß…WeiterlesenVorlage an das BVerfG: Strafrahmen bei Kinderpornografie