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Schlagwort: strafzumessung

Die Strafzumessung ist der Teil des Strafverfahrens, in dem das Gericht über die Höhe der Strafe für den Angeklagten entscheidet. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren wie die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten, seine Schuld und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Strafzumessung soll eine gerechte und angemessene Sanktion für die begangene Straftat gewährleisten. Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen Ermessensspielraum. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch mildere Sanktionen, wie z.B. eine Geldstrafe, anordnen.

  • Auftrag oder Beihilfe: Wo die berufliche Alltagshandlung zur Straftat wird

    Auftrag oder Beihilfe: Wo die berufliche Alltagshandlung zur Straftat wird

    Wer im Baugewerbe einen Subunternehmer beauftragt, ihm Unterkünfte vermietet und einen Steuerberater empfiehlt, tut zunächst nichts anderes als sein Tagesgeschäft – auch dann, wenn er ahnt, dass der Geschäftspartner es mit den Sozialabgaben nicht genau nimmt. Wann aber kippt dieses berufsübliche Verhalten in strafbare Beihilfe um? Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage in seinem Beschluss vom 16. Juli 2025 (4 StR 482/24, Vorinstanz LG Münster) für ein System aus wechselnden Subunternehmer-Gesellschaften präzisiert und dabei die Grenzlinie zwischen neutraler Alltagshandlung und Solidarisierung mit dem Täter nachgezeichnet.

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  • Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Es beginnt selten dramatisch. Ein Schreiben der Steuerfahndung, ein unangekündigter Besuch in den Geschäftsräumen, ein Anruf des Steuerberaters, der nicht mehr nur über Nachzahlungen sprechen will – und plötzlich steht nicht mehr nur Geld im Raum, sondern die Frage nach Vorsatz, Haftstrafe und gepfändetem Vermögen. Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Vermögensinhaber in dieses Verfahren gerät, erlebt einen Bruch: Aus dem Verhältnis zwischen Bürger und Finanzamt wird ein Strafverfahren, in dem die Fahndung mit den Befugnissen der Polizei ermittelt.

    Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit Jahren in Steuerstrafverfahren – von der Durchsuchung über den Vermögensarrest bis zur Hauptverhandlung und ihren wirtschaftlichen Folgen – und konnte dabei für meine Mandanten regelmäßig Einstellungen, Verfahrensbeendigungen und maßvolle Ergebnisse erreichen. Zugleich bin ich als Autor tätig und habe unter anderem Aufsätze zur Einziehung im Steuerstrafverfahren und zur Frage verfasst, wann die verkürzte Steuer überhaupt als „erlangtes Etwas” abgeschöpft werden kann. Weitere Themen meiner Publikationen sind die strafbare Beihilfe durch neutrale berufstypische Tätigkeiten von Steuerberatern und Buchhaltern sowie die Haftung des Steuerberaters für eine im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO gezahlte Geldauflage.

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  • Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Wer im Frühjahr 2024 die Schlagzeilen las, durfte sich für einen Moment befreit fühlen: Cannabis sei legal, hieß es, der Joint im Park kein Fall mehr für die Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre später erlebt mancher Mandant das böse Erwachen – die Hausdurchsuchung wegen dreier Pflanzen, das Ermittlungsverfahren wegen einer Tüte, die im falschen Moment weggeworfen wurde, die Anklage wegen einer Erntemenge, die das frisch geltende Recht eigentlich erlauben wollte. Genau hier, im Spalt zwischen gefühlter Freiheit und fortbestehender Strafdrohung, spielt sich heute der praktische Alltag der Cannabis-Verteidigung ab.

    Die Verteidigung in Cannabis- und Betäubungsmittelverfahren gehört zu den festen Schwerpunkten meiner Tätigkeit; zugleich publiziere ich regelmäßig zum Cannabisstrafrecht und zur Ermittlungspraxis – etwa zum Inkrafttreten des KCanG und zu den Mengenbegriffen (Ferner, jurisPR-StrafR 8/2024 Anm. 2) sowie zur Verwertbarkeit von ANOM- und EncroChat-Daten (Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4). Meine Ausführungen zu den Mengenbegriffen wurden dabei vom Großen Senat für Strafsachen des BGH in dessen Grundsatzbeschluss zur Mengenberechnung und Einziehung (BGH, Beschl. v. 3.2.2025 – GSSt 1/24) aufgegriffen.

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  • Verbot der Doppelbestrafung: Wann zwei Länder denselben Betrüger zweimal strafen dürfen

    Verbot der Doppelbestrafung: Wann zwei Länder denselben Betrüger zweimal strafen dürfen

    Wer in einem Mitgliedstaat verurteilt wurde und seine Strafe verbüßt, vertraut darauf, dieselbe Sache nicht ein zweites Mal verantworten zu müssen – ein Versprechen, das die Freizügigkeit innerhalb Europas erst lebbar macht. Doch dieses Vertrauen hat scharfe Grenzen, wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2026 (6 StR 245/25, vorausgehend LG Saarbrücken) am Beispiel eines grenzüberschreitenden Callcenter-Betrugs zeigt. Die entscheidende Frage lautet: Wann betrifft ein deutsches Strafverfahren noch „dieselbe Tat“ wie ein bereits ergangenes ausländisches Urteil im Sinne des Art. 54 SDÜ?

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  • Schätzung, Berechnungsdarstellung: Warum eine Million Euro Steuerschaden vor dem BGH zerfällt

    Schätzung, Berechnungsdarstellung: Warum eine Million Euro Steuerschaden vor dem BGH zerfällt

    Eine Restaurantbetreiberin manipuliert über Jahre ihre Kasse, lässt mehr als 800.000 Euro an Umsätzen verschwinden, und das Landgericht verurteilt sie wegen Steuerhinterziehung bei einem festgestellten Schaden von über einer Million Euro zu dreieinhalb Jahren Haft. Trotzdem hält die Verurteilung wegen der Steuerdelikte vor dem Bundesgerichtshof nicht stand – nicht, weil die Tat nicht begangen wurde, sondern weil das Urteil nicht nachvollziehbar darlegt, wie sich der Schaden errechnet. Der Beschluss des 1. Strafsenats vom 5. Februar 2026 (1 StR 510/25) führt vor Augen, woran Steuerstrafurteile in der Revision regelmäßig scheitern: an der Berechnungsdarstellung.

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  • Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Man stellt sich die Rechtsschutzversicherung gern als Schutzschild vor: Sie zahlt die Verteidigung, man konzentriert sich auf den Prozess, und am Ende ist die Sache erledigt. Genau dieses Bild zerbricht in dem Moment, in dem ein Schuldspruch wegen einer Vorsatztat rechtskräftig wird – denn dann kommt die Versicherung zurück und holt sich das Geld wieder. Im Fall, den das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 5. Dezember 2025 (Az. I-20 U 117/25) entschieden hat, ging es um 279.454,21 Euro an Strafverteidigerkosten, die ein verurteilter Mitgeschäftsführer nach jahrelanger Deckung vollständig erstatten musste. Der Fall führt vor Augen, warum gerade im Strafrecht eine Standard-Rechtsschutzversicherung trügerischen Schutz bietet.

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  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG maßgeblich bleibt.

    Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte Rechtsprechung entwickelt, die einige Grundsätze beinhaltet: So genügt eine allgemeine räumliche Nähe alleine nicht, regelmäßig wird auf das „griffbereite“ Mitführen abgestellt, wobei hier aber dann wiederum die Zugriffsmöglichkeit in irgendeinem Stadium für ein bewaffnetes Handeltreiben genügt. So sind im Einzelfall etwa Waffen im verschlossenen Waffenschrank anders zu behandeln, als der Teleskopschlagstock im Handschuhfach des Autos.

    Hinweis: Ich war in einer Vielzahl von Fällen als Strafverteidiger tätig, in denen Angeklagte in eher harmlosen Konstellationen letztlich vor der grossen Kammer gelandet sind wegen des exorbitant hohen Strafrahmens – dabei zeigt sich, dass ein zielgerichtetes Entscheiden direkt zu Beginn, ob man den minder schweren Fall oder die Verneinung des Tatbestandes avisiert, viel Wert ist. Der Rat kann nur sein, sich sofort einen Strafverteidiger zu suchen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Steuerzeichenpflicht und Beihilfe im Steuerstrafrecht

    Steuerzeichenpflicht und Beihilfe im Steuerstrafrecht

    Wer am Rand eines großen Schmuggelnetzwerks mitwirkt, ohne selbst die Fäden zu ziehen, kann sich schnell in einer Verurteilung wiederfinden, die ihn wie einen Hintermann behandelt – obwohl er rechtlich gerade kein Hintermann ist. Genau an dieser Schnittstelle zwischen tatsächlichem Tatgewicht und strafrechtlicher Bewertung setzt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2026 (1 StR 414/25) an. Der 1. Strafsenat klärt darin eine Frage, die in der Praxis des Steuerstrafrechts erhebliche Bedeutung hat: Ist die in § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO normierte „Pflichtwidrigkeit“ beim Nichtverwenden von Steuerzeichen ein besonderes persönliches Merkmal – und wie wirkt sich das auf die Bestrafung dessen aus, der nur Beihilfe leistet?

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  • Taschenlampe geliehen, PIN erpresst: Wann ist ein Smartphone weggenommen?

    Taschenlampe geliehen, PIN erpresst: Wann ist ein Smartphone weggenommen?

    Wer jemandem im nächtlichen Gedränge sein Handy als Taschenlampe leiht, rechnet nicht damit, dass dieser Gefallen zum Auftakt eines Raubdelikts wird – und doch entscheidet sich an genau solchen Alltagsmomenten, ob ein Täter wegen Unterschlagung, Nötigung oder schwerer räuberischer Erpressung verurteilt wird. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Januar 2025 (4 StR 444/24) einen solchen Fall entschieden und dabei eine Frage berührt, die die Strafgerichte seit Jahren beschäftigt: Wann genügt der Zugriff auf ein fremdes Smartphone für die Annahme einer Zueignungsabsicht?

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  • Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.

    Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Sonderpflicht und Gehilfenstrafe: Doppelte Milderung bei Steuerzeichen-Hinterziehung

    Sonderpflicht und Gehilfenstrafe: Doppelte Milderung bei Steuerzeichen-Hinterziehung

    Wer einer Bande nur die eigene GmbH und eine Büroanschrift leiht, ohne je selbst einen Glimmstängel zu produzieren, fühlt sich am Rand des Geschehens – und entdeckt im Strafausspruch dennoch eine Verurteilung, die ihn wie einen Vollverpflichteten behandelt. Genau an dieser Stelle hakt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Januar 2026 (1 StR 414/25) ein und entscheidet eine bislang offene Frage des Tabaksteuerstrafrechts: Das Tatbestandsmerkmal „pflichtwidrig“ in § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB – mit unmittelbaren Folgen für die Strafzumessung des nicht selbst verpflichteten Gehilfen.

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  • Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Das gesamte Vorhaben reagiert auf eine Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs, die K.-o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen aus dem Anwendungsbereich des Qualifikationstatbestands der „gefährlichen Werkzeuge“ in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ausgeschlossen hat. Bereits jetzt regt sich erhebliche Kritik – insbesondere von BRAK und DAV –, die den Entwurf als Symbolpolitik ohne erkennbaren Anwendungsbereich bewerten.

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  • CBD-Hanf und der Grenzwert der nicht geringen Menge

    CBD-Hanf und der Grenzwert der nicht geringen Menge

    Mit Urteil vom 14. April 2026 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 1 ORs 218/25) eine Frage offengelassen, die seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes mit erheblicher Spannung erwartet wurde: ob der für Tetrahydrocannabinol (THC) etablierte Grenzwert der nicht geringen Menge von 7,5 g auch dann gilt, wenn der sichergestellte Stoff sogenannter CBD-Hanf ist, also Cannabis mit dominierendem Cannabidiol-Anteil und nur geringem THC-Gehalt. Der Senat verwarf die zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft – und zwar nicht etwa, weil er der Auffassung der Strafkammer in der Sache folgte, sondern weil er ausschloss, dass sich ein etwaiger Rechtsfehler des Landgerichts auf den Strafausspruch ausgewirkt hat.

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  • BGH zur Anwerberin im SEPA-B2B-Verfahren

    BGH zur Anwerberin im SEPA-B2B-Verfahren

    Mit Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 StR 443/25) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Parallelverfahren zur im Blog schon beschriebenen Augsburger Lastschriftreiterei den Schuldspruch gegen eine Bandenangehörige von gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug in fünf Fällen auf eine einheitliche Tat des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs umgestellt. Die Entscheidung verdeutlicht zum einen die dogmatische Linie des Senats zur Konkurrenzbewertung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren – und enthält zum anderen einen praxisrelevanten Hinweis zur strafschärfenden Verwertung offener Bewährungen.

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  • Lastschriftreiterei als einheitlicher Betrug – BGH zur SEPA-Firmenlastschrift

    Lastschriftreiterei als einheitlicher Betrug – BGH zur SEPA-Firmenlastschrift

    Mit Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 StR 285/25dazu auch eine parallele Entscheidung) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine in der Praxis bedeutsame Klarstellung zur strafrechtlichen Einordnung der Lastschriftreiterei im SEPA-Firmenlastschriftverfahren getroffen. Der Senat verwirft die Annahme eines Computerbetrugs in mehreren tatmehrheitlichen Fällen und ordnet das Geschehen als einen einzigen, einheitlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zum Nachteil der Inkassobank ein – mit erheblichen Folgen für Konkurrenzbewertung, Strafzumessung und Einziehung.

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