In einem Urteil vom 18. Januar 2024 (Rechtssache C-367/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Klarstellungen zur Beweislast bei der Erschöpfung von Rechten aus Unionsmarken in selektiven Vertriebssystemen getroffen. Der Fall betrifft Hewlett Packard Development Company LP gegen Senetic S.A.WeiterlesenEuGH zur Beweislast bei Erschöpfung von Unionsmarkenrechten in selektiven Vertriebssystemen
Schlagwort: Erschöpfung
Der Grundsatz der Erschöpfung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Rechtssysteme, insbesondere des Urheberrechts und des Markenrechts. Es bezieht sich auf die Idee, dass das ausschließliche Recht eines Urhebers oder Markeninhabers an einem bestimmten Werk oder Produkt „erschöpft“ ist, sobald das Werk oder Produkt erstmals mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht wurde.
Im Urheberrecht bedeutet die Erschöpfung, dass der Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht hat, Kopien seines Werkes zu verkaufen. Sobald jedoch eine Kopie des Werkes (z. B. ein Buch, eine DVD, eine CD usw.) mit seiner Zustimmung verkauft wurde, hat der Käufer das Recht, diese Kopie ohne Erlaubnis des Urhebers weiterzuverkaufen. Der Urheber kann also nicht verhindern, dass das ursprünglich von ihm verkaufte Exemplar weiterverkauft wird.
Im Markenrecht bedeutet Erschöpfung, dass der Inhaber einer Marke das Recht hat, die Verwendung seiner Marke zu kontrollieren. Sobald aber ein mit dieser Marke gekennzeichnetes Produkt mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden ist, hat der Käufer das Recht, dieses Produkt ohne Zustimmung des Markeninhabers weiterzuverkaufen. Der Markeninhaber kann also nicht verhindern, dass die ursprünglich von ihm verkaufte Ware weiterverkauft wird.
Dieses Prinzip wurde eingeführt, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Allgemeinheit zu schaffen. Er ermöglicht freien Handel und Wettbewerb auf dem Markt, indem er verhindert, dass Rechteinhaber den Weiterverkauf ihrer Werke oder Produkte unangemessen kontrollieren oder einschränken.
Der 5. Senat (5 StR 205/23) beabsichtigt zu entscheiden, dass in allen Fällen, in denen wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG), eine Jugendstrafe zu verhängen ist – und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann. Das ergibt sich für…WeiterlesenJugendstrafe ohne Erziehungsbedarf?
Die unterlassene Einholung eines von Amts wegen einzuholenden Sachverständigengutachtens stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Beweisausschöpfung als Ausfluss des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG dar und begründet einen wesentlichen Verfahrensmangel (hier: i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG, so OLG Hamm, 4 UF 89/23): Ein Verfahrensmangel, also der Verstoß gegen…WeiterlesenNichteinholung eines von Amts wegen einzuholenden Gutachtens
Beschreibende Verwendung einer Marke: Die Werbung mit fremden Marken ist ebenso notwendig, alltäglich wie problembehaftet. Das Markengesetz (§23 MarkenG) erlaubt eine solche beschreibende Verwendung von Marken – etwa wenn man eine Dienstleistung erbringt, darf man die entsprechende Marke verwenden, um darauf hinzuweisen. Doch wo sind die Grenzen bei der Verwendung fremder Marken in der eigenen…WeiterlesenWerbung mit fremden Marken
Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung führt, müssen diese Teile in besonderer, auf die Erfindung abgestimmter Weise gestaltet sein, um die ihnen zukommende Funktion erfüllen zu können, z.B. durch eine besondere Formgebung. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die maßgebliche Wirkung…WeiterlesenWiderspiegeln technischer Wirkungen in Erfindung
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.WeiterlesenGebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung ausschließenden Neuherstellung führt, müssen diese Teile in einer besonderen, auf die Erfindung abgestimmten Weise gestaltet sein, um die ihnen zukommende Funktion erfüllen zu können, z.B. durch eine besondere Formgebung. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die maßgebliche…WeiterlesenPatentrechtlicher Schutz und Teile einer Erfindung
Der BGH konnte sich etwas detaillierter zur Erschöpfung von Rechten aus einem Patent äußern: Dabei ging es zum einen um die erschöpfende Wirkung von Vereinbarungen bei Patenten zu Mikrochips, die in anderen Komponenten verbaut werden. Davor hat man sich allerdings sehr ausführlich zur Frage des anwendbaren Rechts geäußert.WeiterlesenErschöpfung der Rechte aus einem Patent
Die „Directors and Officers“(D&O)-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und aufgrund dessen drohendem karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies gilt insbesondere für eine kritische Berichterstattung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Der Höhe nach ist der Anspruch aber auf 100.000 Euro begrenzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7 U 150/21)…WeiterlesenUmfang der D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
Stalking-Opfer, d.h. Personen, die unter beharrlichen Nachstellungen gelitten haben, können nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz rechnen. Das folgt aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. April 2011 mit dem Aktenzeichen B 9 VG 2/10 R.WeiterlesenEntschädigung: Stalking nicht generell als tätlicher Angriff anzusehen
Vorsicht ist geboten bei einem zu leichtfertigen Umgang mit fremder Markenware. Wer etwa im geschäftlichen Verkehr zwar originale Markenware zum Weiterverkauf erwirbt, diese aber ohne Zustimmung des Markeninhabers einführt (etwa von ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums nach Deutschland) macht sich strafbar. Die klassische Verteidigungspositionen an dieser Stelle hilft selten weiter; so wird typischerweise vorgebracht, dass auf Grund…WeiterlesenMarkenrecht und IT-Strafrecht: Strafbare Kennzeichenverletzung durch Parallelimport und Rebundling
Der EUGH hat gesprochen: Der Handel mit gebrauchter Software begegnet keinen durchgreifenden Bedenken – auch dann nicht, wenn die Software nur als Download und nicht auf einem Datenträger (wie etwa einer CDROM) verteilt wird.WeiterlesenEUGH zum Softwarerecht: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Folgen des BREXIT: Seit dem 24. Juni 2016 steht fest, dass die britische Bevölkerung zum Ergebnis gekommen ist, die EU zu verlassen. Viel ist passiert seitdem – nur nicht politisch; nachdem im Januar 2019 ein „sauberer“ BREXIT-Plan gescheitert ist dürfte weitere Unsicherheit herrschen und ein „harter“ Umstieg wahrscheinlicher geworden sein. Naturgemäß drehen sich viele Diskussionen…WeiterlesenBRExit: Rechtliche Auswirkungen des BREXIT
Der Verkauf von Software und Lizenzen geht mit vielen Tücken einher, alleine deswegen sind Abmahnungen bei Softwarehäusern und Softwareverkäufern ein dauerndes Thema. Gerade wer zwar geschäftlich aber nicht professionell agiert, begeht schnell Fehler, weil er mit laienhaften Verständnis Dinge falsch interpretiert. So möchte ich einleitend zusammenfassen, was aus meiner Sicht am Ende möglicherweise zu einer…WeiterlesenAbmahnung von Microsoft – Verkauf von Product Keys oder CoA
Erschöpfungsgrundsatz: Der Erschöpfungsgrundsatz hat eine besondere Bedeutung, da er nicht unerheblich in die Möglichkeiten der Kontrolle von Rechteinhabern eingreift. Speziell im Bereich des Handelns mit gebrauchter Software hat er eine spezielle Wirkung entfaltet. Im Folgenden kurz einige Zeilen zur Erörterung und Erläuterung, worum es sich beim Erschöpfungsgrundsatz handelt.WeiterlesenDer Erschöpfungsgrundsatz