Schlagwort: Pressefreiheit

Die Pressefreiheit als Grundpfeiler der Demokratie garantiert Medien die Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme und sichert die freie Berichterstattung – doch ihre Grenzen werden zunehmend in Konflikten mit Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Sicherheitsinteressen ausgelotet. Entscheidend ist dabei die Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und individuellen Schutzrechten, etwa bei Enthüllungen, Satire oder der Nutzung vertraulicher Quellen. Diese Übersicht beleuchtet die rechtlichen Instrumente zum Schutz journalistischer Arbeit, von der Weigerung zur Herausgabe von Redaktionsmaterial bis zur Verteidigung gegen strategische Klagen (SLAPP). Besonders brisant wird dies in der Ära digitaler Plattformen, wo Algorithmen und Löschpraktiken die Meinungsvielfalt bedrohen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Berichterstattung: bewusst einseitig ist schon unwahr

    Wer in einer politischen Auseinandersetzung öffentlich an den Pranger gestellt wird, erlebt die Folgen meist ganz konkret: Geschäftsbeziehungen brechen weg, Kontakte frieren ein, ein über Jahre aufgebauter Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker steht plötzlich im Raum als „extrem rechts“. Genau an dieser Stelle setzt das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24) an – und zieht die Grenze zwischen zulässiger Zuspitzung und unzulässiger Verzerrung bei der Berichterstattung neu und sehr klar.

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  • Meinung statt Tatsache: Verdacht zwischen den Zeilen

    Wer als gut vernetzter Strippenzieher in eine Affäre um Millionenaufträge gerät, sieht sich schnell einem Fernsehbeitrag ausgesetzt, der vieles andeutet, ohne etwas offen zu behaupten – und merkt dann, dass gerade das Unausgesprochene juristisch besonders schwer zu greifen ist. Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 9. März 2026 (Az. 18 U 3650/25 Pre e) im einstweiligen Verfügungsverfahren die Grenzen abgesteckt, innerhalb derer eine Verdachtsberichterstattung „zwischen den Zeilen“ angreifbar ist – und dem betroffenen Lobbyisten eine klare Absage erteilt.

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  • Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Ein bekannter Schauspieler liest am Frühstückstisch, dass ein Magazin ihn auf der Titelseite mit dem Satz „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ pointiert – und erfährt zugleich, dass er sich mit presserechtlichen Mitteln kaum dagegen wehren kann. Genau diese Erfahrung steht hinter dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai 2026 (Az. 324 O 149/26), der einen Verfügungsantrag eines Moderators gegen einen Verlag überwiegend abwies. Die Entscheidung ist deshalb instruktiv, weil sie zeigt, wie das Äußerungsrecht auf ein Phänomen reagiert, für das der Strafgesetzgeber noch keine eigene Antwort gefunden hat: die Erstellung und Verbreitung von Deepfake-Pornografie.

    Beachten Sie zum Thema Deepfakes auch meinen juristischen Fachaufsatz „Technischer und rechtlicher Überblick zu Deepfakes“, erschienen in Ferner, AnwZert ITR 20/2024 Anm. 2

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  • Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.

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  • Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Wenn ein Gesetz nach dem Phänomen benannt wird, das es bekämpfen soll, ist Skepsis angebracht. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ vom April 2026 trägt seinen politischen Auftrag schon im Titel. Bundesjustizministerin Hubig will damit auf eine Welle medial sichtbarer Fälle reagieren – von gefälschten Pornovideos bis zu heimlichen Aufnahmen mit Smart Glasses – und legt dafür ein Bündel aus neuen Straftatbeständen, Plattformpflichten und einem zivilrechtlichen Auskunfts‑ und Sperrverfahren vor. Der Entwurf hat juristisches Gewicht, aber er hat auch Schwächen, die weit über handwerkliche Details hinausgehen.

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  • Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Mit Urteil vom 31. März 2026 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 18 U 3853/25 Pre) die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I aufgehoben und der Berufung des verklagten Presseverlags stattgegeben: Ein gegen die Betroffene erlassener und vollstreckter Haftbefehl genügt – flankiert durch eine privilegierte Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden – dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Mindestbestand an Beweistatsachen und kann eine identifizierende Verdachtsberichterstattung tragen, selbst wenn das Verfahren formal noch im Ermittlungsstadium steht.

    Die Entscheidung ist die unmittelbare Reaktion auf die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November und 9. Dezember 2025 (1 BvR 573/25 und 1 BvR 584/25), die der bisherigen Linie des Senats zur Verdachtsberichterstattung in einem Parallelverfahren der hiesigen Verfügungsklägerin verfassungsrechtlich Grenzen aufgezeigt hatten.

    Hinweis: Ich kommentiere Grundsätze der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im BeckOK-StPO unter BeckOK StPO/Ferner RiStBV 242b Rn. 5-8

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  • Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig

    Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig

    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2026 in zwei Parallelverfahren (VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23) entschieden, dass ausländische Staaten in Deutschland keinen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen private Medien geltend machen können, wenn sie durch eine Verdachtsberichterstattung in ihrem Ansehen betroffen sind. Kläger war in beiden Fällen das Königreich Marokko, das sich gegen Beiträge von ZEIT ONLINE und der Süddeutschen Zeitung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus gewandt hatte.

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  • BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren wirft seit jeher die Frage auf, wo die Grenzen zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz der Strafrechtspflege verlaufen. Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (5 StR 78/25) diese Abwägung erneut präzisiert und die Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bestätigt.

    Die Entscheidung betrifft einen Journalisten, der Ermittlungsrichterbeschlüsse wortgetreu auf seiner Website veröffentlichte – und damit bewusst gegen das strafbewehrte Veröffentlichungsverbot verstieß, er möchte die Sache bis zum BVerfG tragen.

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  • Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Die Beziehung zwischen Presse und Strafverfolgungsbehörden ist von Spannungen geprägt. Während Journalisten auf Auskünfte angewiesen sind, um ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, müssen Behörden die Rechte von Beschuldigten wahren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. November 2025 (Az: 2 K 2549/25) wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf eine Staatsanwaltschaft journalistische Anfragen an die Verteidigung eines Beschuldigten weiterleiten – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Entscheidung zeigt, dass die Weitergabe von Presseanfragen an Dritte ohne Einwilligung des Journalisten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit darstellen kann.

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  • BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz im Wirecard-Skandal: Eine Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL gegen Unterlassungsurteile im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Klärung der Grenzen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz veranlasst.

    Mit Beschluss vom 3. November 2025 hob das BVerfG (1 BvR 573/25) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Medien über Verdachtsmomente in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren berichten dürfen – und wo die Rechte Betroffener beginnen, die sich gegen eine identifizierende Darstellung wehren.

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  • Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen

    Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen

    Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (14 O 335/25) eine klare Grenze gezogen: Nutzungsbedingungen von Videoplattformen erlauben es Nutzern nicht pauschal, fremde Inhalte für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Fall betrifft einen Influencer, der Ausschnitte aus Videos einer Kollegin in sein eigenes, als Anzeige gekennzeichnetes Video einbettete – ohne deren Zustimmung. Das Gericht entschied, dass dies sowohl gegen das Recht am eigenen Bild als auch gegen das Urheberrecht verstößt. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern wirft grundsätzliche Fragen zur Reichweite von Plattform-AGB und den Grenzen der Nutzerlizenzierung auf.

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  • Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz sind in der modernen Medienlandschaft oft fließend – besonders dann, wenn kritische Berichterstattung auf wirtschaftliche und politische Macht trifft. Das Landgericht Berlin hat nun mit seinem Urteil vom 4. November 2025 (Az: 27 O 329/25 eV) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Exiljournalisten stärkt und gleichzeitig klare Grenzen für unwahre Tatsachenbehauptungen zieht.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, wie weit ein vietnamesischer Exiljournalist mit seinen Äußerungen gehen darf, wenn er sich gegen einen mächtigen Konzern und dessen Führungspersönlichkeiten wendet. Das Gericht differenzierte präzise zwischen zulässiger Kritik und unzulässigen Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.

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  • BayObLG zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen Aktivisten

    BayObLG zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen Aktivisten

    Am 1. September 2025 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine Entscheidung getroffen, die nicht nur für Strafrechtler, sondern auch für die öffentliche Debatte um Protestkultur und polizeiliche Befugnisse von Bedeutung ist. Der Beschluss (204 StRR 333/25) hebt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf und verweist die Sache zurück – mit weitreichenden Implikationen für die Bewertung von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, insbesondere im Kontext von Aktivistenprotesten. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Umständen das Filmen eines Polizeieinsatzes als Grundlage für eine Festnahme dienen kann und wann eine solche Maßnahme rechtmäßig ist.

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  • Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Öffentliche Bibliotheken gelten als Orte der freien Meinungsbildung, an denen Bürgerinnen und Bürger ungehindert Zugang zu Informationen erhalten sollen. Doch was passiert, wenn eine Bibliothek selbst inhaltlich Stellung bezieht – nicht durch die Auswahl ihrer Bestände, sondern durch warnende Hinweise an einzelnen Werken? Mit dieser Frage setzte sich das Oberverwaltungsgericht Münster (5 B 451/25) in einem aktuellen Beschluss auseinander.

    Der Fall betrifft einen Autor, dessen Buch mit dem Vermerk „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“ versehen wurde. Das Gericht entschied: Ein solcher Hinweis stellt einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors dar. Die Begründung ist nicht nur für Bibliotheksrecht von Bedeutung, sondern berührt grundlegende Prinzipien des demokratischen Diskurses.

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  • Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    In einem Urteil vom 12. August 2025 (LG Berlin, Urt. v. 12.08.2025 – 27 O 255/25 eV) hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin einen Unterlassungsantrag gegen eine identifizierende Wort- und Bildberichterstattung abgewiesen. Die Entscheidung erörtert im Detail die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Pressefreiheit andererseits – und bekräftigt dabei die weiten Schutzbereiche journalistischer Berichterstattung im Kontext politisch aufgeladener Debatten.

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