Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht…WeiterlesenVorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes
Schlagwort: Cannabisgesetz
KCanG (vormals „Cannabisgesetz“): Beiträge rund um das KCanG in wirtschaftlicher und strafrechtlicher Hinsicht
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des…WeiterlesenStrafzumessung bei Besitz von Cannabis
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).WeiterlesenCannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.WeiterlesenKonkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.WeiterlesenBGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 121/24) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Besitzregelungen für Cannabis thematisiert. Konkret geht es um die sogenannten Freigrenzen, die im Gesetz verankert wurden. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, die in den §§ 3, 4 KCanG festgelegt sind. Diese Mengen…WeiterlesenBGH zu Freigrenzen im KCanG
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) beleuchtet die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels. In diesem Fall wurde das Cannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 in Kraft gesetzt, welches mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht. Der BGH…WeiterlesenFahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.WeiterlesenAuswirkung des KCanG auf die Strafzumessung
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in seiner Entscheidung (1 Ws 32/24) die Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien im Kontext des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geprüft und ist zu einem gegenteiligen Ergebnis im Vergleich zum Kammergericht (KG) Berlin gekommen. Während das KG Berlin die Verwertbarkeit ablehnte, bejahte das OLG Hamburg diese. Diese Besprechung wird die Argumentation des OLG Hamburg detailliert…WeiterlesenOLG Hamburg zur Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien unter der Wirkung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
Das Kammergericht Berlin (KG) hat sich im Beschluss vom 30. April 2024 (Az. 5 Ws 67/24) mit der Frage der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auseinandergesetzt. Die Entscheidung beruht auf der gesetzlichen Neuregelung des Umgangs mit Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Diese Regelung hat möglicherweise weitreichende…WeiterlesenKCanG: KG sieht keine Verwertbarkeit von Encrochat-Chats
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Zuständigkeitsfrage bei der Anpassung von Strafen an eine geänderte Gesetzeslage und gibt klare Richtlinien, welches Gericht in solchen Fällen zuständig ist.WeiterlesenZuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 11. Juni 2024 (Aktenzeichen: 206 StRR 191/24) behandelt die Bestimmung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge Cannabis unter dem neuen KonsumCannabisgesetz (KCanG). Die Entscheidung klärt die Bedeutung der Überschreitung dieses Grenzwerts und die Anwendung der Begriffe „Erwerb“ und „Sich-Verschaffen“ im Zusammenhang mit Cannabis.WeiterlesenBayObLG zur nicht geringen Menge im KCanG
Die Frage der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften, insbesondere von Cannabisverkäufen, stellt ein wesentliches Thema im deutschen Strafrecht dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Entscheidung 2 StR 458/23 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen für die Betroffenen.WeiterlesenAbschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften
Am 14. Juni 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine wichtige Entscheidung zur Fahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit regelmäßigem Cannabis-Konsum getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Frage, ob eine Fahrerlaubnis bereits beim erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot entzogen werden darf, wenn Hinweise auf regelmäßigen Konsum vorliegen. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung auf den…WeiterlesenFahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit regelmäßigem Cannabis-Konsum (2024)
Nunmehr hat sich auch der 4. Senat zur Frage der „nicht geringen Menge“ im Rahmen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KCanG) geäußert und sich – wenig überraschend – der schon vorhandenen Rechtsprechung angeschlossen. Die Frage ist von besonderer Bedeutung für die Strafzumessung bei Verstößen gegen dieses Gesetz. Im vorliegenden Fall (4 StR 5/24)…Weiterlesen4. Senat zum KCanG: Nicht geringe Menge Cannabis bei 7,5 Gramm