In einem Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (2 StR 41/24) vom 22. Mai 2024 zugrunde liegt, wurde der Angeklagte wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte verurteilt. Der Angeklagte war in den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten involviert. Am 18. August 2022 organisierte und begleitete er die Übernahme und den Transport von 23.290 Gramm Marihuana mit einem…WeiterlesenKCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Schlagwort: Handeltreiben mit BTM
Rechtsanwalt für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf und Aachen verteidigt beim Vorwurf „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ – Handel mit Drogen.
Hinweis: Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht für Sie tätig!
Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bezeichnet im BtMG den Absatz von Drogen an Dritte, ob dieser tatsächlich stattgefunden hat oder ein gewinn angestrebt bzw. erzielt wurde ist beim Handel mit Betäubungsmitteln ohne Bedeutung. Es droht bei nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – pro Tat. Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird die Verkehrsfähigkeit bestimmter, im BtMG-Anhang gelisteter Substanzen geregelt. Der Tatbestand des BtMG ist erfüllt, wenn jemand dort genannte Substanzen besitzt, ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Besitz zu erfüllen (§ 29 BtMG). In erster Linie geht es beim praktischen Anwendungsbereich des BtMG um den Besitz von nicht-verkehrsfähigen Drogen wie Heroin, Kokain oder Cannabis. Aber auch der Besitz verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel ohne Rezept kann hiervon erfasst sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).WeiterlesenCannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.WeiterlesenKonkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung ist ein komplexes und oft strittiges Thema im deutschen Strafrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Entscheidung 3 StR 87/24 vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 3 StR 87/24) diese Problematik behandelt. Diese Analyse beleuchtet die Entscheidung des BGH und die rechtlichen Grundlagen sowie die praktischen Auswirkungen.WeiterlesenAbgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (1 StR 263/23) wesentliche Richtlinien zur Beurteilung von minder schweren Fällen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln formuliert. Diese Entscheidung stellt die Bedeutung einer fundierten und differenzierten Bewertung der im Strafgesetz vorgesehenen Strafzumessungskriterien heraus.WeiterlesenBGH präzisiert Anforderungen an die Würdigung minder schwerer Fälle bei bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln
In einem interessanten Beschluss vom 15. Februar 2024 (2 StR 329/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit der Umgrenzung des Verfahrensgegenstands in Fällen von bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln klargestellt. Die Entscheidung beleuchtet die notwendigen Anforderungen an eine Anklageschrift und die daraus resultierenden Implikationen für das Strafverfahren.WeiterlesenBGH-Entscheidung zur Umgrenzung des Verfahrensgegenstands bei Bandenhandel mit Betäubungsmitteln
In einem wegweisenden Beschluss vom 8. November 2023 (2 StR 418/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Klarstellungen zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln getroffen. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der ursprünglich wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen verurteilt wurde. Der BGH hat den Schuldspruch bezüglich des bandenmäßigen Handeltreibens im ersten der Urteilsgründe revidiert und…WeiterlesenKlarstellungen zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2023, Aktenzeichen 3 StR 369/23, geht es um die Frage der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 StGB. Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in…WeiterlesenMittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 5. Dezember 2023 (2 StR 446/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Fragen zur Strafzumessung nach einer erfolgreichen Revision behandelt. Die Entscheidung betraf eine Angeklagte, deren ursprüngliches Urteil im Rechtsmittelverfahren teilweise aufgehoben wurde, wobei das Landgericht im zweiten Urteil erneut dieselbe Strafe verhängte.WeiterlesenVerhängung derselben Strafe nach erfolgreicher Revision?
Beweisverwertungsverbot: Verfahren bei LG Mannheim (5 KLs 804 Js 28622/21) aus dem Komplex Encro-Chat endet mit Freispruch wegen Konsumcannabisgesetz.WeiterlesenEncrochat Verfahren endet mit Freispruch wegen KCanG
Der Angeklagte schwor vor 10 bis 15 Jahren Rache an demjenigen, der ihm ein Kilogramm Kokain stahl. Er glaubte, der Nebenkläger W. sei der Dieb, und beschloss, ihn zu erschießen. Am 3. Dezember 2021 bewaffnete sich der Angeklagte und begab sich zu W.’s Wohnung, um ihn zu töten. W. konnte jedoch die Schussabgabe verhindern. Zum…WeiterlesenVersuchter Mord und Drogenhandel
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2023, Aktenzeichen 1 StR 16/23, in einer Strafsache wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27. Juli 2022 im Strafausspruch aufgehoben.WeiterlesenRevision bei Strafzumessung erfolgreich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2024, 5 StR 469/23, Kriterien festgelegt, unter denen er ein Umsatzgeschäft im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln annimmt. Dabei wird nochmals deutlich, wie früh so etwas anzunehmen sein kann!WeiterlesenBtMG: Annahme eines Umsatzgeschäfts
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 4 StR 318/23) geht es um die Abgrenzung zwischen der Rolle eines Boten und der aktiven Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.WeiterlesenRolle als Bote von Betäubungsmitteln
Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden,…WeiterlesenHandeltreiben mit Betäubungsmitteln