OLG Schleswig zur Akteneinsicht des Nebenklägervertreters trotz Widerspruch des Angeklagten: Im Strafprozess kommt es nicht selten zu Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht – etwa bei Sexualdelikten ohne objektive Beweismittel. Besonders sensibel wird es, wenn der Nebenkläger oder dessen Vertreter Akteneinsicht verlangt, bevor die belastende Aussage vor Gericht erfolgt.
Führt die Kenntnis des Akteninhalts zu einer unzulässigen Beeinflussung der Aussage? Oder muss die effektive Rechtswahrnehmung des Opfers überwiegen? Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Beschluss vom 6. Mai 2025 – 1 Ws 56/25) hat sich in einem aktuellen Fall klar positioniert.
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