Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts ist in Deutschland vor allem durch § 184i StGB geregelt. Dieser Tatbestand bezieht sich auf sexuelle Handlungen, die das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzen, aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) liegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 184i insbesondere…WeiterlesenSexuelle Belästigung
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Sexuelle Nötigung
Rechtsanwalt für Sexuelle Nötigung: Sexuelle Nötigung ist ein Straftatbestand, der in § 177 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Darunter versteht man, dass jemand eine andere Person gegen ihren Willen zu einer sexuellen Handlung nötigt oder dies versucht. Dabei kann es sich um körperliche oder psychische Gewalt, Drohungen oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage handeln.
Entscheidend für den Straftatbestand der sexuellen Nötigung ist, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Opfers handelt und es ihm nicht erlaubt ist, die sexuelle Handlung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Sexuelle Nötigung ist eine schwere Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Betroffene bei sexueller Nötigung beraten und unterstützen, um mögliche rechtliche Schritte einzuleiten und das Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Das Arbeitsgericht Solingen (Aktenzeichen: 2 Ca 1497/23) hat am 11. April 2024 eine Entscheidung zu einer fristlosen Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung getroffen. Der Kläger, ein Lagerlogistikmitarbeiter, wurde von der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, fristlos entlassen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, eine Auszubildende wiederholt sexuell belästigt zu haben.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung
Der BGH (3 StR 467/10) hat deutlich gemacht, dass die Vergewaltigung einer Prostituierten keine Erpressung ist. Das LG Hannover hatte das als Vorinstanz noch angenommen, mit der durchaus interessanten Argumentation, dass auf Grund des ProstG bei der Vornahme sexueller Handlungen ein Lohnanspruch entsteht. Durch die sexuelle Nötigung, so das Landgericht, habe der Täter nicht nur…WeiterlesenBGH zur Vergewaltigung einer Prostituierten
Wenn der Täter einer sexuellen Nötigung eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, liegt die Freiheitsstrafe bei mindestens einem Jahr (§177 Abs.5 Nr.3 StGB). Zu diesem in der Praxis des Sexualstrafrechts wesentlichen Tatbestand hat sich nun der Bundesgerichtshof (4 StR 678/19) vor dem Hintergrund der Reform des Sexualstrafrechts…WeiterlesenSexuelle Nötigung: Ausnutzen schutzloser Lage
Versuchte Vergewaltigung
Versuchte Vergewaltigung: Da die Vergewaltigung als Strafzumessungsregel („Regelbeispiel“) im §177 StGB formuliert ist, ist nicht klar, ob es eine versuchte Vergewaltigung überhaupt geben kann – der Bundesgerichtshof lässt dies auch ausdrücklich offen, da die vollendete sexuelle Nötigung keinen Raum für eine versuchte Vergewaltigung lässt: Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass neben…WeiterlesenVersuchte Vergewaltigung
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung: Zur Prüfung ob eine sexuelle Nötigung vorliegt, muss festgestellt werden, ob eine sexuelle Handlung im Sinne von § 177 Abs. 1 i.V.m. § 184h Nr. 1 StGB vorliegt. Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, 3 StR 255/80,…WeiterlesenSexuelle Nötigung