Wer als Tatrichter Vermögenswerte einzieht, ohne genau zu belegen, woher das Geld tatsächlich stammt und wer wirklich darüber verfügen konnte, riskiert, dass die gesamte Einziehungsentscheidung in der Revision zusammenbricht. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 1. April 2026 (Az. 6 StR 435/25) ein Urteil des Landgerichts Verden im Einziehungsausspruch aufgehoben, weil sowohl die Einziehung des Wertes von Taterträgen als auch die erweiterte Einziehung eines Fahrzeugs auf unzureichenden tatsächlichen Feststellungen beruhten.
(mehr …)Schlagwort: kokain
Rechtsanwalt für Kokain und BTM-Strafrecht: Kokain ist eine illegale Droge, die aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen wird. Die Droge hat eine stimulierende Wirkung auf das zentrale Nervensystem und kann zu schweren körperlichen und psychischen Schäden führen. In Deutschland ist Kokain als Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingestuft, Handel, Besitz und Konsum sind daher verboten.
Wer mit Kokain erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die je nach Menge, Art der Tat und persönlichen Vorstrafen sehr hoch ausfallen können. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Strafrecht oder einem erfahrenen Strafverteidiger beraten und verteidigen zu lassen. Diese können sich auf das BtMG spezialisiert haben und wissen, wie sie im Strafverfahren am besten vorgehen, um für ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Kokain. Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Kokain professionell und seriös. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung
Wer eine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt und dabei ein Messer in Griffweite hat, ohne es bei der Tat in die Hand zu nehmen, steht schnell nur als „einfacher“ Vergewaltiger vor Gericht – und merkt erst spät, dass der Unterschied zwischen § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 StGB über Jahre zusätzlicher Haft entscheidet. Genau an dieser Schwelle setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2026 (2 StR 419/25) an, mit dem der 2. Strafsenat ein Urteil des Landgerichts Erfurt aufgehoben hat, weil dieses die schwere Vergewaltigung gar nicht erst geprüft hatte.
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Dark Bank: Geldwäsche für Cyberkriminelle
Die Cyberkriminalität hat schon vor Jahren eine neue Dimension erreicht, wie die jüngsten Enthüllungen der französischen Zeitung Le Monde belegen. Im Mittelpunkt steht ein Mann, der unter dem Namen „Dark Bank“ agierte und eine der größten internationalen Geldwäschenetzwerke organisierte. Laut den Berichten der französischen Ermittlungsbehörden, die Le Monde einsehen konnte, soll der Verdächtige mehr als eine Milliarde Euro gewaschen haben – ein Beweis für die Schattenseiten der digitalen Transformation.
Inzwischen soll der mutmaßliche Betreiber des Netzwerks, ein US‑Staatsbürger, nach Frankreich ausgeliefert worden sein. Nachdem ein Bundesrichter in Texas bereits im April 2025 die Voraussetzungen für eine Auslieferung bejaht hatte, hat das US-Außenministerium im Oktober 2025 die Übergabe an die französische Justiz genehmigt; er wurde im Februar 2026 nach Frankreich überstellt und dort den zuständigen Untersuchungsrichtern vorgeführt.
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Cannabis: Preise, Wirkstoffmenge und Beschlagnahmen in der EU
Die durch die Behörden beschlagnahmten Cannabismengen bewegen sich in der EU weiter auf sehr hohem Niveau: 2023 wurden rund 551 Tonnen Cannabisresin und 201 Tonnen pflanzliches Cannabis sichergestellt – jeweils in Hunderttausenden einzelner Sicherstellungen.
Spanien spielt dabei eine Schlüsselrolle und zeichnet allein für etwa 68 % der in der EU sichergestellten Harzmenge, 30 % der herbalen Cannabismenge und 73 % der beschlagnahmten Cannabispflanzen verantwortlich. Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:
- Wirkstoffgehalt: Bei in der EU sichergestelltem Cannabis lag der durchschnittliche THC‑Gehalt 2023 bei etwa 11 % für pflanzliches Cannabis und 23 % für Cannabisresin; die Werte schwanken aber teils deutlich je nach Land und Produkt.
- Preis in DE: Von 5 Euro bis 20 Euro pro Gramm, im Schnitt 8-13 Euro;
- Preisniveau in der EU: Auf europäischer Ebene bewegen sich die Straßenpreise für Cannabis seit Jahren in einem vergleichsweise stabilen Bereich; auffällig ist, dass höhere THC‑Gehalte heute oft ohne proportional höheren Endkundenpreis angeboten werden.
- Konsumverhalten: Schätzungen zufolge haben in der EU rund 15,4 % der 15‑ bis 34‑Jährigen (15,5 Millionen Menschen) im letzten Jahr Cannabis konsumiert; bei den 15‑ bis 24‑Jährigen sind es 18,6 %. Etwa 1,5 % aller Erwachsenen (4,3 Millionen Menschen) gelten als tägliche oder nahezu tägliche Konsumenten, also Konsum an 20 oder mehr Tagen im letzten Monat.
- Nicht geringe Menge Cannabis: 7,5 Gramm

Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction Diese Werte im Durchschnitt entsprechen auch sehr genau dem Bereich, den ich in Strafverfahren immer wieder in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen sehr repräsentativ sein. Ausnahme: Nicht professionell vorgehaltene kleine Pflanzen für den Eigenkonsum, hier erlebe ich häufig noch die 3-5% Wirkstoffgehalt, die vor Jahrzehnten mal dem üblichen Markt entsprachen. Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:
- Das Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht
- Schätzung des Wirkstoffgehalts im BTM-Strafverfahren
- Kauf von Drogen im Internet
- Wir vertreten erfahren im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht
- Wichtige statistische Daten zu Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin und Cannabis

Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Kokains befindet sich inzwischen seit Jahren auf Rekordniveau: 2023 wurden in der EU rund 419 Tonnen Kokain in etwa 95 000 Sicherstellungen beschlagnahmt – der höchste Wert im siebten Jahr in Folge. Belgien (123 Tonnen), Spanien (118 Tonnen) und die Niederlande (59 Tonnen, unvollständige Daten) vereinen dabei rund 72 % der sichergestellten Gesamtmenge auf sich; Deutschland meldete 2023 Rekordmengen von 43 Tonnen.
Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt – die für Strafverfahren – wichtigen Werte verteilen:
- Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von Kokain auf Straßenebene lag 2023 im europäischen Vergleich im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 66 % und 81 %, mit einer Spannbreite von rund 17 % bis 96 % und seit 2013 insgesamt deutlich gestiegener Reinheit.
- Preis: Während die Straßenpreise für Kokain in Europa in den letzten zehn Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind, ist die Reinheit im selben Zeitraum um rund ein Drittel gestiegen; in deutschen Verfahren sehe ich typischerweise Preise um 80 Euro pro Gramm bei hoher Reinheit.
- Konsumverhalten: Kokain ist nach Cannabis weiterhin die zweithäufigste illegale Droge in Europa; Schätzungen zufolge haben rund 2,7 Millionen 15‑ bis 34‑Jährige in der EU im letzten Jahr Kokain konsumiert. Dabei konsumiert etwa ein viertel täglich, wobei die Hauptkonsummethode das Sniffen ist und über 80 % der erstmals in Behandlung aufgenommenen Kokainklienten berichten, Kokain überwiegend als Pulver zu sniffen; weniger als 1,5 % geben Injizieren als Hauptkonsummethode an.
- Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm
Drogen im Blog

In unserem Strafverteidiger-Blog gibt es einige Informationen zum Thema Drogenstrafrecht und wir sind als Strafverteidiger rund um BtMG und KCanG tätig:
- Nicht geringe Menge BTM
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Cannabidiol strafbar?
- Das Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht
- Schätzung des Wirkstoffgehalts im BTM-Strafverfahren
- Kauf von Drogen im Internet
- Wichtige statistische Daten zu Drogen: Heroin, Kokain, chemische Drogen und Cannabis
Gesundheitliche Risiken und Behandlungsbedarf
Kokain ist inzwischen die am häufigsten genannte Substanz bei akuten Drogentoxizitäten in europäischen Notaufnahmen: In Euro‑DEN‑Plus‑Sentinel‑Kliniken war Kokain 2023 in rund einem Viertel der erfassten akuten Drogennotfälle beteiligt. Wo Daten vorliegen, war etwa die Hälfte dieser Fälle mit gleichzeitigem Alkoholkonsum verbunden. Die nüchternen Daten sprechen dabei eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 43.070 Kilogramm Kokain sichergestellt – doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Dabei handelt es sich nur um die entdeckte Menge. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Die europäische Drogenagentur (EUDA) schätzt, dass 2,5 Millionen junge Erwachsene in der EU im vergangenen Jahr Kokain konsumiert haben. In deutschen Großstädten lässt sich der steigende Konsum auch an den Rückständen im Abwasser ablesen. In Dortmund etwa wurde ein deutlicher Anstieg des Wirkstoffmetaboliten Benzoylecgonin gemessen – ein untrüglicher Indikator für den Konsum in der Bevölkerung.
Dieser Boom ist nicht allein durch veränderte Nachfrage zu erklären. Die Preise für Kokain sind in den letzten Jahren drastisch gefallen – von ehemals über 100 US-Dollar auf aktuell etwa 44 US-Dollar pro Gramm. Und mit der Preisreduktion geht eine enorme Ausweitung der Verfügbarkeit einher. Laut Bundesdrogenbeauftragtem Blienert war es „noch nie so leicht“, an Kokain zu gelangen – ganz gleich, ob auf dem Land oder in der Stadt. Dienste wie das „Koks-Taxi“, das per Chat-Nachricht bestellt werden kann, sind längst kein Großstadtphänomen mehr.
Kokain: Wirkstoffgehalt
Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen eher unter-repräsentativ sein. Ich habe eher Wirkstoffgehalte um die 80% und mehr erlebt bei Preisen um die 80 Euro bis etwas mehr. Ausnahme: Wenn das Zeug zu sehr gestreckt ist (was sich schnell rumspricht und den Preis dann automatisch drückt).

Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2021) Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:
- Das Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht
- Schätzung des Wirkstoffgehalts im BTM-Strafverfahren
- Kauf von Drogen im Internet
- Wir vertreten erfahren im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht
- Wichtige statistische Daten zu Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin und Cannabis

Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026
Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Heroins ist im Langzeittrend weiter rückläufig, hat aber zuletzt deutlicher abgenommen: Zwischen 2022 und 2023 sank die in der EU sichergestellte Heroinmenge von rund 8,0 Tonnen auf 5,4 Tonnen (minus etwa ein Drittel), bei zugleich rückläufiger Zahl der Sicherstellungen. Größere Mengen wurden 2023 insbesondere in Belgien (2,9 Tonnen), Frankreich (1,1 Tonnen), Spanien (322 Kilogramm) und Italien (260 Kilogramm) sichergestellt.
Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA= auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:
- Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von braunem Heroin auf Straßenebene lag 2023 in Europa im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 13% und 21%, mit einer Spannbreite von etwa 5% bis 40% und einem deutlichen Reinheitsrückgang im Jahr 2023.
- Preis: Im europäischen Durchschnitt ist der Straßenpreis für braunes Heroin im Zeitraum 2013 bis 2023 um rund ein Viertel gesunken; im deutschen Strafverfahren sehe ich typischerweise Preise im Bereich von etwa 30 Euro bis etwas darüber pro Gramm.
- Konsumverhalten: Europaweit ist seit Jahren zu beobachten, dass immer weniger Klienten Heroin primär injizieren; bei neu in Behandlung kommenden Heroinabhängigen berichten nur noch etwa 20% das Injizieren als Hauptkonsummethode, während Rauchen beziehungsweise Inhalieren überwiegt.
Dabei konsumiert etwa zwei drittel täglich, wobei Rauchen und Injizieren sich in etwa die Waage halten als je verbreitetste Konsummethode - Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm
Diese Werte zu Heroin im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen teilweise sogar eher über-repräsentativ sein. Ich habe Wirkstoffgehalte um die 20-30% und mehr erlebt bei Preisen um die 30 Euro bis etwas mehr.
(mehr …)Drogen im Blog

In unserem Strafverteidiger-Blog gibt es einige Informationen zum Thema Drogenstrafrecht und wir sind als Strafverteidiger rund um BtMG und KCanG tätig:
- Nicht geringe Menge BTM
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Cannabidiol strafbar?
- Das Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht
- Schätzung des Wirkstoffgehalts im BTM-Strafverfahren
- Kauf von Drogen im Internet
- Wichtige statistische Daten zu Drogen: Heroin, Kokain, chemische Drogen und Cannabis

Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024
„Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.
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„Hafeninsider-Fälle“ im Betäubungsmittelstrafrecht
Ein besonders Themenfeld im Themenkomplex des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln sind Fälle, in denen Täter oder Gehilfen als sogenannte „Hafeninsider“ agieren – also Personen, die aufgrund ihrer Kenntnisse über Hafenabläufe oder ihrer beruflichen Stellung in Seehäfen die Bergung oder den Transport von Drogen ermöglichen.
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren eine Reihe von Grundsatzentscheidungen zu dieser Thematik getroffen, die nicht nur die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme klären, sondern auch die strafrechtliche Bewertung logistischer Unterstützungshandlungen präzisieren. Die Rechtsprechung zeigt, wie komplex die Einordnung solcher Tätigkeiten sein kann, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob jemand als Täter oder lediglich als Gehilfe einzustufen ist.
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Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?
Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind. Dabei werden zugleich die Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht geschärft, was für Tatgerichte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen von Bedeutung ist.
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Befangener Staatsanwalt in Hauptverhandlung
Wie ist damit umzugehen, wenn ein Staatsanwalt, der in die angeklagten Delikte verwickelt werden soll, die Anklage im Verfahren führt: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2024 (6 StR 335/23) lenkt den Blick auf einen sensiblen Grenzbereich zwischen rechtsstaatlichem Verfahrensschutz und praktischer Strafverfolgung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Mitwirkung eines Staatsanwalts, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, die Fairness eines Strafprozesses beeinträchtigen kann – eine Konstellation, die bislang nur selten die Revisionsgerichte beschäftigt hat.
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ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH
Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.
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Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts
In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 2 StR 186/24) den Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelrecht präzisiert und seine Anwendung in einem konkreten Fall überprüft. Der Angeklagte wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, obwohl er weder Eigentümer der Drogen war noch direkt am Handel beteiligt war. Die Entscheidung klärt, was unter „Besitz“ in diesem Kontext zu verstehen ist.
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Einziehung trotz „Teilkontamination“
BGH zur Vermögensabschöpfung bei Geldwäscheverdacht: Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az. 2 StR 419/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur Einziehung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäschefällen gefällt.
Konkret geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke eingezogen werden können, wenn diese teilweise mit legalen Mitteln erworben wurden, zugleich aber auch mit aus Drogengeschäften stammenden Geldern („teilkontaminiert“) finanziert wurden. Die Entscheidung wirft ein scharfes Licht auf die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Beweismaßstäbe in der Vermögensabschöpfung.
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Keine zeitliche Grenze für die Abschöpfung: BGH zur erweiterten Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB
Mit seinem Beschluss vom 3. März 2025 (Az. 5 StR 312/23) hat der Bundesgerichtshof eine gewichtige Klarstellung zur erweiterten Einziehung von Vermögensgegenständen vorgenommen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob ein Vermögensgegenstand, der dem Täter erst nach der sogenannten Anknüpfungstat zugeflossen ist, dennoch unter die Regelung des § 73a Abs. 1 StGB fallen kann.
Die Antwort des 5. Strafsenats fällt eindeutig aus: Ja – und zwar unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang. Diese Auslegung hat weitreichende Folgen für die Praxis der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und stärkt das staatliche Interesse an einer effektiven Rückführung deliktischer Gewinne.
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BGH zur Verwertbarkeit von ANOM-Daten
Mit Urteil vom 9. Januar 2025 (1 StR 54/24) hat der Bundesgerichtshof eine bemerkenswert weitreichende Entscheidung zur Verwertbarkeit digitaler Kommunikationsdaten aus internationalen Ermittlungskooperationen getroffen. Gegenstand waren Chatnachrichten aus der „ANOM“-Operation – einem vom FBI initiierten Undercoverprojekt, bei dem manipulierte Kryptohandys an mutmaßliche Mitglieder krimineller Netzwerke verteilt wurden. Die über diese Geräte geführten Gespräche waren für die US-Behörden einsehbar, wurden aus einem europäischen Drittstaat übermittelt und gelangten schließlich auch zu deutschen Strafverfolgungsbehörden.
In dem Verfahren ging es um umfangreichen Drogenhandel. Der Angeklagte wurde in erster Instanz vom Landgericht Tübingen in 35 Fällen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. In neun dieser Fälle stützte sich die Beweisführung auf ANOM-Daten. Die Revision rügte unter anderem die Verletzung von § 261 StPO wegen eines behaupteten Beweisverwertungsverbots. Der Bundesgerichtshof sah darin jedoch keinen durchgreifenden Einwand – und bekräftigte die Zulässigkeit der Nutzung solcher Daten im Strafverfahren.
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