Schlagwort: Durchsuchungsbeschluss

Der Durchsuchungsbeschluss ist die Grundlage einer Hausdurchsuchung.

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  • Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    An der Passkontrolle endet in den USA heute ganz besonders, aber auch schon früher, die Rechtssicherheit schneller, als die meisten Reisenden annehmen: Wer aus dem Ausland in die USA zurückkehrt und in die Zusatzkontrolle gerät, steht vor einer Wahl, die keine ist, denn wer sein Telefon öffnet, gibt sein halbes Leben preis – und wer sich weigert, verliert das Gerät und wird zum Verdächtigen. Samuel T., Einwohner von Atlanta, entschied sich im Januar 2025 am Hartsfield-Jackson Airport für einen dritten Weg und nannte den Beamten einen Zugangscode, der das Gerät nicht entsperrte, sondern dessen Inhalt vernichtete.

    Sein Google Pixel lief unter GrapheneOS, das für genau diesen Fall eine Duress-PIN bereithält. Was als Schutz gegen Erpressung oder autoritären Zugriff gedacht war, hat die US-Staatsanwaltschaft in einen Anklagepunkt verwandelt, gestützt auf eine Vorschrift des Bundesrechts gegen die Zerstörung von Eigentum zur Vereitelung einer Beschlagnahme. Sicherheitsforscher kennen keinen vergleichbaren Fall, was der Sache ihr Gewicht gibt, denn hier wird erstmals gerichtlich geklärt, ob eine technische Schutzfunktion zur Straftat wird, sobald der Staat auf ihre Wirkung trifft.

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  • Durchsicht sichergestellter Datenträger ist Teil der Durchsuchung

    Durchsicht sichergestellter Datenträger ist Teil der Durchsuchung

    Nach einer Wohnungsdurchsuchung sind Computer, Handy und USB-Stick weg, und die Ermittler nehmen sich Wochen oder Monate Zeit, um die Datenmengen auszuwerten. Für den Betroffenen fühlt sich diese Phase wie ein rechtsfreier Schwebezustand an, in dem seine gesamte digitale Existenz beim Staat liegt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. Mai 2026 (StB 37/26) daran erinnert, dass genau diese Durchsicht keine eigene Welt ist, sondern rechtlich Teil der Durchsuchung bleibt, mit allen Folgen für die Kontrolle ihrer Zulässigkeit.

    Ich beschäftige mich in meinen Publikationen regelmässig mit digitalen Beweismitteln, so unter anderem zur heimlichen Beweissicherung mittels Smart Glasses im Zivilprozess (Ferner, jurisPR-ITR 11/2026 Anm. 6), zum Anspruch der Verteidigung auf unüberwachte Überlassung eines amtlich verwahrten Mobiltelefons (Ferner, jurisPR-StrafR 10/2026 Anm. 1), zur strafprozessualen Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung (Ferner, jurisPR-StrafR 15/2025 Anm. 2), mit der Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren (Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4) oder auch den rechtlichen Voraussetzungen der IT-Forensik (Ferner, AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3).

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  • Betriebsdurchsuchung ohne Tatzeit, Anfangsverdacht: Wie weit der Beschluss reichen darf

    Betriebsdurchsuchung ohne Tatzeit, Anfangsverdacht: Wie weit der Beschluss reichen darf

    Es klingelt morgens an der Tür, draußen stehen Ermittler, und in der Hand halten sie einen Beschluss, der schlicht „Geschäftsunterlagen … die Rückschlüsse auf die Aufträge sowie die Arbeitnehmer zulassen“ durchsuchen lässt – ohne jede zeitliche Eingrenzung. Für jeden Unternehmer ist das ein Albtraum, weil ein solcher Beschluss aussieht, als dürften die Beamten praktisch alles mitnehmen. Genau gegen diese Weite wehrte sich eine als Geschäftsführerin eingetragene Schülerin, deren Garten- und Landschaftsbau-GmbH wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ins Visier geraten war.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 14. Januar 2026 (Az. 1 BvR 1409/25) nicht zur Entscheidung angenommen – und dabei klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Durchsuchungsbeschluss im Betrieb auch ohne genannten Tatzeitraum verfassungsgemäß ist.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) im Jahr 2026: Es finden aktuell wieder zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.

    Die Dimension des Problems in Zahlen: Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der Tatverdächtigen im Bereich Pornografie mit Minderjährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich an – die aktuellen BKA-Daten bis 2024 belegen, dass die Ermittlungswellen keineswegs abebben. Hinzu kommt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 131.391 Cybercrime-Straftaten polizeilich erfasst – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. P2P-Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte machen dabei einen signifikanten und wachsenden Anteil aus. Wer eine Hausdurchsuchung erlebt, ist damit statistisch gesehen kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten, systematisch betriebenen Ermittlungskampagne.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Ein Notar verweigert unter Berufung auf seine Amtsverschwiegenheit die Herausgabe einer Urkunde – und steht dennoch unter Durchsuchungsdruck, weil ausgerechnet das, was er beglaubigt hat, dem Verdacht einer fremden Steuerhinterziehung dienen soll. Für den Berufsgeheimnisträger ist das ein heikler Moment: Er soll den Schutzwall um seine Mandanten verteidigen und merkt doch, dass dieser Wall nicht jeden Gegenstand in seiner Akte umfasst. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 12 Qs 14/26) die feine Trennlinie zwischen geschütztem und „deliktisch verstricktem“ Material nachgezeichnet.

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  • Kann nach einer Hausdurchsuchung erneut durchsucht werden?

    Kann nach einer Hausdurchsuchung erneut durchsucht werden?

    Wer als Beschuldigter eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lässt, glaubt das Schlimmste überstanden – bis die Ermittler ein zweites Mal vor der Tür stehen, obwohl sich am Tatverdacht nichts geändert hat. Genau diese Wiederholung empfinden Betroffene als doppelte Demütigung, und sie wirft die Frage auf, ob der Staat an derselben Stelle beliebig oft eindringen darf. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 21. Mai 2026 (Az. 12 Qs 31/26) die Grenzen dieser Wiederholungsdurchsuchung präzise abgesteckt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Mit Beschluss vom 5. Mai 2026 hat die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 26/26) die Beschwerde eines medizinischen Versorgungszentrums gegen einen wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs erlassenen Durchsuchungsbeschluss verworfen und zugleich klargestellt, dass eine präventive richterliche Vorabsteuerung der Datensichtung nach § 110 StPO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Beschluss verdichtet die seit Jahren schwelende Frage, wie tief das Gericht in die operative Phase einer Durchsuchung hineinregieren darf, zu einer prägnanten Antwort: Solange der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist, bleibt die Ausgestaltung der Sichtung Sache der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Ermessens.

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  • Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Es beginnt fast immer gleich. Frühmorgens, meist zwischen sechs und halb sieben, klingelt es an der Tür. Vor der Wohnung stehen Beamte der Kriminalpolizei, manchmal in Zivil, manchmal in Uniform, und sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei. Was in den folgenden Minuten geschieht, verändert das Leben einer Familie von Grund auf – auch und gerade das Leben der Frau, die neben dem Beschuldigten steht und in diesem Moment nicht begreift, was mit ihrer Welt passiert.

    Dieser Beitrag richtet sich an Frauen, deren Ehemann oder Lebenspartner mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie konfrontiert wird. Er kann keine rechtliche Beratung ersetzen, aber die Situation einordnen, typische Fragen beantworten und dort Orientierung geben, wo im Moment alles orientierungslos erscheint. Ich lasse hier meine Eindrücke und Erfahrungen aus über einem Jahrzehnt Strafverteidigung in diesem Bereich einfließen – weil ich immer wieder die Überforderung erlebe und auch, wie durch dümmliche Tipps und hektisches Verhalten mehr kaputtgemacht wird als nötig … familiär wie juristisch.

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  • Fehlerhafte Durchsuchung hindert Beschlagnahme nicht

    Fehlerhafte Durchsuchung hindert Beschlagnahme nicht

    In einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 29.01.2026 (12 Qs 2/26) geht es um die Frage, ob eine möglicherweise rechtsfehlerhafte Durchsuchung die Beschlagnahme der bei dieser Maßnahme aufgefundenen Beweismittel hindert. Ausgangspunkt ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, der Beschuldigte habe einen Arzt zur Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Form fingierter MMR-Impfungen in den Impf­pässen seiner Kinder angestiftet; bei der Durchsuchung wurden die beiden Impfpässe aufgefunden und später durch Beschluss beschlagnahmt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    In einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 28. November 2025 (Az. p 12 Qs 2/25 u. p 12 Qs 3/25) geht es um die Grenzen staatlicher Ermittlungsmaßnahmen, wenn der Tatverdacht auf dünnem Eis gebaut ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine Hausdurchsuchung rechtmäßig ist – und wann sie an mangelnder Substanz scheitert.

    Besonders brisant: Der Fall zeigt, wie schnell Ermittlungsbehörden in die Falle tappen, wenn sie sich auf anonyme Hinweise und ungesicherte Vermutungen stützen, ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Für Unternehmen und Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren ist die Entscheidung ein wichtiges Signal, dass Gerichte hier zunehmend kritisch prüfen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank

    Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank

    Der Mittwochmorgen hätte für die Deutsche Bank wohl kaum ungünstiger beginnen können: Während sich die Führungsetage auf die für den nächsten Tag angesetzte Bilanzpressekonferenz vorbereitet haben dürfte, betraten laut ersten Pressemeldungen morgens zahlreiche Ermittler des Bundeskriminalamts in Zivil die Zentrale an der Frankfurter Taunusanlage. Auch in Berlin durchsuchten Beamte Räumlichkeiten des Instituts. Im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt am Main sicherten sie Dokumente und Datenträger, wobei der Vorwurf lautet: Geldwäsche und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Dazu berichten etwa Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Spiegel und ManagerMagazin.

    Es ist dabei wohl auch nicht die erste Durchsuchung dieser Art bei Deutschlands größter Bank, doch der Zeitpunkt und die Hintergründe machen diesen Fall besonders interessant. Nach Informationen mehrerer Medien steht die Razzia im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, die einem seit März 2022 sanktionierten russischen Oligarchen zuzurechnen sein sollen. Konkreter Vorwurf laut Presse: Die Bank habe eine oder mehrere Verdachtsmeldungen über Transaktionen dieser Firmen verspätet an die Financial Intelligence Unit abgegeben. Zudem soll sie angeblich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht im gewünschten Umfang mit Informationen kooperiert haben.

    Für mich ein Anlass, vor dem Hintergrund das Thema Geldwäsche aus anderem Blickwinkel aufzugreifen, um mich einmal inhaltlich – auf Basis bisheriger Berichterstattung – damit zu beschäftigen; und dann um aufzuzeigen, welche komplexen Mechanismen in solchen Verfahren zu beachten sind.

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  • US-Ermittler mit Zugriff auf  BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel?

    US-Ermittler mit Zugriff auf BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel?

    Microsoft hat in einem Strafverfahren US-Ermittlern BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel geliefert wie Golem unter Berufung auf Forbes berichtet – und damit sicherlich ungewollt ein anschauliches Beispiel dafür geliefert, warum kryptographische Kronjuwelen in der Cloud grundsätzlich ein Risiko sind. Der Fall fügt sich nahtlos ein in eine unterschiedliche Reihe von Vorfällen, in denen Microsofts Schlüsselmanagement und Kommunikationspolitik Zweifel daran aufkommen lassen, ob zentrale Cloud-Schlüssel mit den Sicherheitsansprüchen von Unternehmen und sensiblen Berufsgruppen vereinbar sind.

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  • Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2025 (5 StR 388/25) wirft grundlegende Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Öffentlichkeit im Strafverfahren auf. Der Fall zeigt, wie schnell gerichtliche Maßnahmen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, in einen Konflikt mit verfassungsrechtlichen Prinzipien geraten können. Die Entscheidung des 5. Strafsenats unterstreicht, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht leichtfertig eingeschränkt werden darf – selbst dann nicht, wenn ein Zuschauer durch unangemessenes Verhalten auffällt.

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  • Keine Durchsuchung bei jahrealten Vorwürfen ohne aktuellen Bezug

    Keine Durchsuchung bei jahrealten Vorwürfen ohne aktuellen Bezug

    In Cybercrime-Strafverfahren spielen zeitliche Abläufe durchaus eine Rolle, wie sich in einem Beschluss des Landgerichts Magdeburg (21 Qs 18/25) zeigt. In diesem Beschluss geht es um die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen einen Beschuldigten ermittelt, da dieser vor zweieinhalb Jahren im Darknet geringe Mengen Methamphetamin und Marihuana bestellt haben soll. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft im Oktober 2024 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten, der vom Amtsgericht Magdeburg erlassen und im Januar 2025 vollzogen wurde.

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  • LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    Rechtswidrig – und zugleich ein Blick auf verbreitete Ermittlungsroutine: In einer Beschwerdeentscheidung vom 1. August 2025 stellt die 2. Große Jugendkammer des LG Arnsberg fest, dass ein vom AG Arnsberg am 28. Februar 2025 erlassener Durchsuchungsbeschluss gegen eine damals 17-Jährige rechtswidrig war (Az. 2 Qs-211 Js 151/25-10/25). Ausschlaggebend war das Fehlen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den erforderlichen Anfangsverdacht gemäß § 102 StPO; die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

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