Kann es überhaupt eine Durchsuchung bei Verdacht einer Steuerhinterziehung geben? Die kurze Antwort: Ja, das kann es! Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können die Ermittlungsbehörden durchaus eine Hausdurchsuchung anordnen. Doch wie läuft das genau ab und welche Rechte…WeiterlesenHausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst
Schlagwort: Zeugnisverweigerungsrecht
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren die Aussage zu verweigern und keine Informationen preiszugeben, die sie selbst belasten könnten. Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch genommen werden kann, z.B:
- Ehegatten haben in vielen Ländern ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber dem anderen Ehegatten.
- Zeugen können sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn sie sich durch die Preisgabe bestimmter Informationen selbst belasten würden.
- Auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Geistliche haben das Recht, bestimmte Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden, nicht preiszugeben.
Das Zeugnisverweigerungsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und soll verhindern, dass er sich selbst oder andere belastet. Es kann jedoch nicht in allen Fällen geltend gemacht werden, und es gibt Ausnahmen, in denen das Gericht dennoch eine Aussage verlangen kann.
In vielen Ländern gibt es spezielle Vorschriften und Bestimmungen, die das Zeugnisverweigerungsrecht regeln. Wenn eine Person glaubt, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu haben, sollte sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Gestattet ein Zeuge trotz Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 Abs. 1 StPO die Verwertung früherer Aussagen, so kann er dies nicht auf einzelne Vernehmungen beschränken. Ein teilweiser Verzicht führt vielmehr zur Unverwertbarkeit aller früheren Aussagen mit Ausnahme der richterlichen Vernehmungen nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, so jetzt der Bundesgerichtshof (1 StR 222/23).WeiterlesenTeilweise Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts
Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis in zweiter Instanz stattgegeben.WeiterlesenFahrtenbuchauflage wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde rechtswidrig
Grundsätzlich kann sich eine Bild- und Tonaufzeichnung wegen einer rechtsfehlerhaften Belehrung des Zeugen durch den Ermittlungsrichter als unverwertbar erweisen, so der BGH (6 StR 340/21). Zwar steht die nachträgliche Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts der Verwertung der Bild- und Tonaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung nach § 255a Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht entgegen. Die vernehmungsersetzende Vorführung dieses…WeiterlesenVerwertbarkeit einer Bild-Ton-Aufzeichnung eines Angehörigen nach falscher Belehrung
Das OLG Stuttgart (3 W 73/10) hält fest, dass bei einer Zeugnisverweigerung wegen eines Verlöbnisses nicht pauschal entschieden werden darf, ob es sich (vielleicht) um einen vorgeschobenen Grund handelt. Im verhandelten Fall ging es um ein Verlöbnis, das zum Zeitpunkt der Zeugnisverweigerung bereits seit 27 Jahren bestand und mit einer eidesstaatlichen Versicherung erklärt wurde. Das…WeiterlesenZeugnisverweigerungsrecht: Auch bei 27jährigem Verlöbnis
Zeugen haben in Deutschland das Recht auf einen „Zeugenbeistand“, das ist ein vom Zeugen hinzugezogener Rechtsanwalt, der den Zeugen begleitet und juristisch Betreut. Kürzlich stellte das BVerfG (2 BvR 941/09) dazu fest: Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Zeugen […] nicht schlechthin ein allgemeines Recht auf Rechtsbeistand. Mit dem Postulat der Aufrechterhaltung einer…WeiterlesenZeugenbeistand: BVerfG stärkt Zeugenrecht auf Rechtsanwalt
Die ungefragt gegenüber einem Polizeibeamten fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als sog. Spontanäußerungen verwertbar. Das gilt auch, wenn der Angehörige später von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dazu auch bei uns: Das Beweisverwertungsverbot im Strafprozess und OrdnungswidrigkeitenrechtWeiterlesenBeweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot
Rechte als Zeuge
Ihre Rechte als Zeuge: Als Zeuge haben Sie eigene Rechte und können einen Zeugenbeistand nutzen – diese Rechte sollten Sie auch nutzen. In unserer Strafverteidiger-Praxis ist es keineswegs selten, dass aus einem Arglosen Zeugen plötzlich ein überraschter Beschuldigter wird.WeiterlesenRechte als Zeuge
Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und den Halter verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Behörde muss vielmehr zunächst die Söhne des Halters befragen.WeiterlesenStrenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage
Ist ein Teilverzicht auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO möglich? Der Bundesgerichtshof widmet sich in einer aktuellen Entscheidung dieser für die Strafverteidigung hochbrisanten Thematik.WeiterlesenTeilverzicht auf Verwertungsverbot des § 252 StPO
Beweisverwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht: Es gibt im Strafprozessrecht oder ordnungswidrigkeitenrecht keine allgemeingültige Regel dahingehend, wann ein Beweisverwertungsverbot vorliegt oder ein eventuell vorliegendes Beweisverwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht bzw. wo die Grenzen des Beweisverwertungsverbotes liegen. Alle diese Grenzen richten sich nicht nur nach der Sachlage und Art und Schwere des Verstoßes, sondern auch nach der Kausalität…WeiterlesenBeweisverwertungsverbot bei Ordnungswidrigkeit und im Strafprozess
Fahrtenbuchauflage und Voraussetzungen für Anordnung von Fahrtenbuch: Mit § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO kann die nach Landesrecht zuständige Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen – wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. In diesem…WeiterlesenFahrtenbuchauflage: Voraussetzungen für Anordnung von Fahrtenbuch
Der EUGH konnte klarstellen, dass die Beweislast in einem Prozess zu einer Urheberrechtsverletzung dazu zwingt, auch innerhalb der Familie das Nutzungsverhalten der Familienmitglieder offen zu legen. Jedenfalls ich verstehe die aktuelle Entscheidung des EUGH (C‑149/17) dahingehend, wenn dort ausdrücklich klar gestellt wurde, dass das Unionsrecht einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren streitigen in der…WeiterlesenFilesharing-Prozess: EUGH stärkt sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers
Der Bundesgerichtshof (5 StR 379/17) konnte nunmehr ausdrücklich klarstellen, dass kein Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Ehe besteht, die alleine nach islamischem Recht geschlossen wurde: Eine in Deutschland vorgenommene Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen wird (Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB; zur Problematik ausführlich Ebner/Müller, NStZ 2010, 657…WeiterlesenStPO: Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehe nach islamischem Recht
Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens beschlossen und damit einschneidende Veränderungen im Strafprozessrecht beschlossen, die mit Fug und Recht als einer der gravierendsten Einschnitte in Bürgerrechte der letzten Jahrzehnte bezeichnet werden kann. Dabei wurde das Gesetz nicht nur überraschend schnell beschlossen, sondern zudem wesentlich durch den Ausschuss…WeiterlesenReform des Strafprozessrechts 2017: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (STPO Reform 2017)