Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen.WeiterlesenUnzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Schlagwort: Auftragsverarbeitung
Bei der Auftragsverarbeitung (AV) handelt es sich um eine Form der Datenverarbeitung, bei der ein Unternehmen personenbezogene Daten an ein anderes Unternehmen übermittelt, das diese Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Der Begriff Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist ein veralteter Begriff und wird heute als Auftragsverarbeitung (AV) bezeichnet.
Die Auftragsverarbeitung ist in der Europäischen Union (EU) gesetzlich geregelt, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen, die personenbezogene Daten zur Verarbeitung an andere Unternehmen weitergeben, sind als Auftraggeber verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. In diesem Vertrag wird festgelegt, welche Daten übermittelt werden, zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt, welche Sicherheitsmaßnahmen das auftragnehmende Unternehmen treffen muss und welche Kontrollrechte der Auftraggeber hat.
Der AV kommt häufig zum Einsatz, wenn Unternehmen externe Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragen, wie zum Beispiel Cloud-Dienstleister oder Marketingagenturen. Durch den Abschluss eines AV-Vertrages kann der Auftraggeber sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten unter der Verantwortung des Auftragnehmers sicher und rechtmäßig verarbeitet werden.
Wichtig ist, dass der Auftraggeber trotz der Übertragung der Daten an den Auftragnehmer für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich bleibt. Unternehmen sollten daher darauf achten, vertrauenswürdige Auftragnehmer auszuwählen und sicherzustellen, dass diese die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Das Landgericht Tübingen (4 O 193/21) konnte zur Eintrittspflicht einer Cyber-Versicherung feststellen, dass allein der Umstand, dass nicht alle Server mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet waren, einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer unberührt lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Cyber-Angriff unter Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle (hier: „Pass-the-Hash„) erfolgte und dadurch die Erlangung von Microsoft-Administratorenrechten für alle Server…WeiterlesenCyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren
Die Herstellung chemischer Waffen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 KrWaffKG erfasst zwar nur den Produktionsvorgang als solchen, nicht auch die vorgelagerte Errichtung von Anlagen zur Herstellung chemischer Waffen. Eine Strafbarkeit wegen Förderung der Herstellung chemischer Waffen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG ist daher auch dann nicht gegeben, wenn…WeiterlesenHerstellung chemischer Waffen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 KrWaffKG
Räumt ein Vereinsmitglied einem Verein – hier aus Fans der Filmreihe „Star Wars“ – ein Nutzungsrecht an einem von ihm gestalteten Logo ein, ist das Fortbestehen dieses Nutzungsrechts nicht grundsätzlich an die weitere Mitgliedschaft im Verein gebunden. Allein der Ausschluss des Urhebers aus dem Verein rechtfertigt nicht den Rückruf des Nutzungsrechts wegen gewandelter Überzeugung des…WeiterlesenNutzungsrecht für Vereinslogo nicht an fortbestehende Vereinsmitgliedschaft des Urhebers gebunden
Allein der Umstand, dass eine Information ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte, reicht für sich genommen nicht aus, um eine wie auch immer geartete gerichtliche Schutzanordnung zu rechtfertigen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 102/22, betont. Dazu auch im Blog: Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch. Beachten Sie auch die dazu…WeiterlesenGerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungsvereinbarung
Vor dem Kammergericht Berlin (5 U 50/21) ging es um den Klassiker der irreführenden Werbung mit unzutreffenden Lieferzeitangaben. Die Besonderheit war hier der technische Hintergrund, denn die Angabe erfolgte durch Snippets, die bei Google angezeigt wurden.WeiterlesenWettbewerbsverstoß durch (wirren) Snippet
Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss die Behörde jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen, so der EUGH (C-252/21).WeiterlesenNationale Wettbewerbsbehörde kann bei Prüfung, ob einebeherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen
Das Landgericht Dortmund, 8 O 5/22 (Kart), hat in einem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass eine Haftung eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft im Hinblick auf eine Kartellbuße dem Grunde nach zu bejahen ist. Dies bedeutet, dass ein Regressanspruch der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer auf Ersatz solcher Schäden zu bejahen ist, die der Gesellschaft dadurch entstanden sind, dass…WeiterlesenGeschäftsführer haftet gegenüber Gesellschaft bei Kartellbuße
Gemäß § 10 Abs. 1 PatG stellt das Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils der Erfindung nur dann eine mittelbare Patentverletzung dar, die die Rechtsfolgen der §§ 139 ff PatG auslöst, wenn der Verletzer weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass dieses Mittel dazu geeignet und bestimmt ist, im Rahmen der geschützten Lehre…WeiterlesenPatentverletzung durch Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils
Ist die Befugnis eines Verbandes zur Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbände nach § 8b UWG entfallen, steht dem Schuldner einer zuvor vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das allerdings nur ex nunc wirkt – so das OLG Hamm, 4 U…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung infiziert Unterlassungserklärung
Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG: Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch…WeiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG
Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis…WeiterlesenKonkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Mai 2023 – VI ZR 116/22) hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot…WeiterlesenPublizierte Tagebücher und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Das AG Frankfurt (31 C 2043/22 (78)) hat bestätigt, dass ein privatwirtschaftlicher Anbieter von Sprachtests ein Geheimhaltungsinteresse nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO hat, das einem Anspruch auf Kopien der Prüfungsergebnisse entgegensteht. Dabei ging das Gericht auch in diesem Fall einer privatwirtschaftlich erbrachten Prüfungsleistung davon aus, dass der Anspruch auf unentgeltliche Überlassung einer Kopie der…WeiterlesenKein Anspruch auf Prüfungsunterlagen bei privatem Sprachtest-Anbieter
Bei der Entwicklung von Software („Softwareentwicklung“) und deren kommerzieller Nutzung sind einige rechtliche Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. In den letzten Jahren meiner Tätigkeit haben sich dabei immer wieder die gleichen Baustellen herauskristallisiert, die von den Softwareentwicklern teils unterschätzt, teils ignoriert werden. Dabei leidet die hiesige IT-Startup-Branche unter etwas, was im…WeiterlesenSoftwareentwicklung unter IT-rechtlicher Betrachtung