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Fotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG

Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG: Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch…WeiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG

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Urheberrecht

Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 27. April 2023 – 4 U 247/21 – entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind. Hinweis: Das Landgericht Frankfurt sieht es anders!WeiterlesenDrohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

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Drohnen-Einsatz durch Privatleute: Erlaubt – Rechtliche Probleme von Drohnen

„Drohnen“ – gemeint sind Flugdrohnen, oder auch „autonom fliegende unmanned aerial vehicles (UAVs)“ – sind nicht nur frei erhältlich, sondern auch zunehmend erschwinglich. Meistens sind es Kameras in kleinen Hubschraubern, die man im Elektronikmarkt für kleines Geld kaufen und damit seinen Spaß haben kann. Nachdem lange umstritten war, ob dieser zunehmende Einsatz von Drohnen überhaupt zulässig…WeiterlesenDrohnen-Einsatz durch Privatleute: Erlaubt – Rechtliche Probleme von Drohnen

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Luftaufnahmen durch Drohne von Panoramafreiheit gedeckt

Dass die öffentliche Zugänglichmachung einer Luftbildaufnahme durch § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt ist, hat das LG Frankfurt (2-06 O 136/20) klargestellt. Die Auffassung, dass eine Luftaufnahme eines Gebäudes nicht nach § 59 Abs. 1 UrhG privilegiert ist, weil sie Teile des Gebäudes erfasst, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht sichtbar sind…WeiterlesenLuftaufnahmen durch Drohne von Panoramafreiheit gedeckt

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Panoramafreiheit und Ausschnitt

Das Landgericht Frankfurt (2-03 O 324/18) hat unter Verweis auf den Bundesgerichtshof klargestellt, dass, wenn ein Werk der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG unterliegt, auch ein Ausschnitt des Originals veröffentlicht werden darf, sofern dieser Ausschnitt gegenüber dem Original unverändert ist: Im Übrigen war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen, weil dem Antragsteller kein…WeiterlesenPanoramafreiheit und Ausschnitt

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Urheberrecht: Panoramafreiheit bei nicht ortsfesten Kunstwerken

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 27. April 2017 (BGH, I ZR 247/15, „AIDA Kussmund“) entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind. Der BGH entschied insoweit: Ein Werk befindet sich „an“ öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von öffentlichen Wegen,…WeiterlesenUrheberrecht: Panoramafreiheit bei nicht ortsfesten Kunstwerken

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Panoramafreiheit: Gewerbliche Nutzung und dreidimensionale Vervielfältigung

Zur Panoramafreiheit konnte der BGH (I ZR 242/15) klarstellen, dass gewerbliche Nutzung und dreidimensionale Vervielfältigung grundsätzlich zulässig sind: Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Foto- grafieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die – auch gewerbliche – Vervielfältigung,…WeiterlesenPanoramafreiheit: Gewerbliche Nutzung und dreidimensionale Vervielfältigung

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Urheberrecht

Panoramafreiheit: Dauerhaftigkeit einer Installation

Das Oberlandesgericht Köln, 6 U 193/11, hat klargestellt, dass die Schutzschranke der sog. „Panoramafreiheit“ des § 59 UrhG, wonach die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe durch Lichtbild von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, zulässig ist, auch zugunsten der nur vorübergehenden Aufstellung eines Schriftzuges eingreift. Update: Der BGH hat sich…WeiterlesenPanoramafreiheit: Dauerhaftigkeit einer Installation

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Urheberrecht: BGH zum Recht des Grundstückseigentümers vor Fotografien

Der Bundesgerichtshof (V ZR 14/12) hat sich in einer aktuellen Entscheidung erneut zum Recht des Grundstückseigentümers hinsichtlich der Verbreitung von ihm ungewünschter Fotografien, etwa seines Hauses, geäußert. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung – die inhaltlich wenig neues bietet – vorwiegend der geäußerten Kritik an seiner Rechtsprechung gestellt. Insbesondere hinsichtlich des bestehenden Unterlassungsanspruchs bietet…WeiterlesenUrheberrecht: BGH zum Recht des Grundstückseigentümers vor Fotografien

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Hausrecht & Fotorecht: Fotografieverbot durch Hausrecht rechtmäßig

Fotoverbot wegen Hausrecht: Das Hausrecht ist beim Fotografieren grundsätzlich zu beachten. Wer entgegen den Vorgaben des Hausrechtsinhabers Fotografien anfertigt, verhält sich rechtswidrig und verletzt bei natürlichen Personen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, bei juristischen Personen das so genannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Es winken Unterlassungs-, Beseitigungs- und ggfs. Schadensersatzansprüche.WeiterlesenHausrecht & Fotorecht: Fotografieverbot durch Hausrecht rechtmäßig

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Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen

Das ausschließliche Recht zur Herstellung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit die Aufnahmen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind, wie der Bundesgerichtshof (V ZR 45/10) klargestellt hat.WeiterlesenEigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen