Eine datenschutzrechtlich durchaus spannende Frage ist, ob man aus dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO das Recht des Prüflings auf Erstellung (kostenfreier) Kopien der Abiturklausur samt Prüferanmerkungen fordern kann. Dies dürfte zu bejahen sein.WeiterlesenGibt es einen Anspruch auf Kopien von Abitur-Klausuren
Schlagwort: Auskunft (DSGVO)
Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, auch bekannt als das „Auskunftsrecht“, gibt Einzelpersonen das Recht zu erfahren, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und wenn ja, wie diese Daten verarbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verbraucher im Datenschutzrecht beraten oder vertreten, sondern nur Unternehmen!
Nach Art. 15 DSGVO haben Personen das Recht auf Auskunft über
- den Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt wurden oder werden
- wenn möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, wenn dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- falls die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ein Unternehmen oder eine Organisation, das bzw. die personenbezogene Daten verarbeitet (der „Datenverantwortliche“), muss das Auskunftsersuchen in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens beantworten. In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Die Auskunftserteilung muss kostenlos erfolgen, es sei denn, die Anträge der betroffenen Person sind offensichtlich unbegründet oder exzessiv, insbesondere aufgrund ihres wiederholten Charakters. In diesen Fällen kann der Verantwortliche entweder ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Beantwortung des Antrags ablehnen.
Ein Verstoß gegen Artikel 15 DSGVO kann zu erheblichen Geldbußen und rechtlichen Konsequenzen für den Verantwortlichen führen. Es ist daher wichtig, dass Organisationen und Unternehmen geeignete Verfahren und Maßnahmen einführen, um Auskunftsersuchen effizient und zeitnah bearbeiten zu können.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Anbieter von Sprachtests nicht zur Herausgabe einer Kopie von Prüfungsunterlagen an einen Prüfling verpflichtet ist, wenn dem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen entgegensteht, wie in einer Pressemitteilung verlautbart wird (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2023, Aktenzeichen 31 C 2043/22 (78), hier bei uns).WeiterlesenKein Anspruch auf Kopie von Prüfungsunterlagen nach der DSGVO
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG: Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Wiedergabe aller dieser Daten ausgehändigt wird – so nun der EUGH (C-487/21). Dieses Recht beinhaltet mit dem EUGH das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder sogar von ganzen Dokumenten oder von Auszügen aus Datenbanken,…WeiterlesenDSGVO: Umfang des Rechts auf eine Kopie (Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO)
Das AG Frankfurt (31 C 2043/22 (78)) hat bestätigt, dass ein privatwirtschaftlicher Anbieter von Sprachtests ein Geheimhaltungsinteresse nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO hat, das einem Anspruch auf Kopien der Prüfungsergebnisse entgegensteht. Dabei ging das Gericht auch in diesem Fall einer privatwirtschaftlich erbrachten Prüfungsleistung davon aus, dass der Anspruch auf unentgeltliche Überlassung einer Kopie der…WeiterlesenKein Anspruch auf Prüfungsunterlagen bei privatem Sprachtest-Anbieter
Dem unionsrechtlichen Anspruch aus Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) kann auch der mitgliedstaatliche Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs oder Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 3678/22, klargestellt hat. Es führt dazu aus, dass es dann, wenn ein Rechtsschutzbegehren erkennbar nicht mehr der Wahrnehmung…WeiterlesenRechtsmissbrauch im IT-Prozess durch DSGVO-Auskunft
Das Oberlandesgericht Celle (9 W 16/23) hat klargestellt, dass ein GmbH–Geschäftsführer keinen registerrechtlichen Anspruch auf Löschung seines bereits eingetragenen Geburtsdatums und Wohnorts im Handelsregister hat. Der Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht, fand damit aber beim OLG kein Gehör.WeiterlesenGeschäftsführer hat keinen Löschungsanspruch hinsichtlich privater Daten aus Handelsregister
Vorlage von Urkunden nach §142 ZPO: Eine äußerst spannende Frage hat der EUGH (C‑268/21) endlich beantworten können: Wie verhält sich die Anordnung eines Gerichts, Beweismittel wie speziell Urkunden vorzulegen, zur Datenschutzgrundverordnung? Die Frage war bisher ungeklärt und der EUGH hat die Anwendbarkeit der DSGVO auch in diesem Bereich bestätigt – was Folgewirkungen haben wird.WeiterlesenGerichtliche Anordnung der Vorlage von Beweismitteln und die DSGVO
Das OLG Hamm (11 W 62/22) hat sich zur Frage des Rechtswegs für den Fall geäußert, dass bei einer Klage vor dem Landgericht als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO auch ein Amtshaftungsanspruch in Betracht kommt: Die Zulässigkeit des vom Kläger beschrittenen Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten ergibt sich für den Klageantrag zu…WeiterlesenRechtsweg bei Zusammentreffen von Amtshaftung und DSGVO
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden, wie der EUGH (C-154/21) hervorgehoben hat – der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist.WeiterlesenRecht der Information auf Datenweitergabe
Bei der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss ist zuvorderst die Regel des § 38 I BDSG zu beachten: Wenn mindestens 20 Personen beschäftigt sind, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Weiterhin kann sich die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus § 38 Abs. 1…WeiterlesenPflicht Datenschutzbeauftragten zu bestellen
Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.WeiterlesenDatenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung
Dass der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche verpflichtet ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Suchmaschinenanbieter über einen Löschungsantrag der betroffenen Person zu informieren, hat der EUGH klargestellt (EUGH, C-129/21). Anmerkung: Die Entscheidung macht deutlich, wie gefährlich automatisierte Verfahren zum Abgleich personenbezogener Daten sein können. Auf den ersten Blick harmlos, steckt hier erhebliches Potenzial, das…WeiterlesenDSGVO: Verarbeiter von personenbezogenen Daten muss über Löschantrag informieren
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (auch: Netzwerkdurchsetzungsgesetz der kurz „NetzDG“) normiert diverse bußgeldbewehrte Pflichten für soziale Netzwerke, die zu empfindlichen Kosten führen können. Hier gibt es einen Überblick über die Kernthemen sowie die NetzDG-Bußgeldleitlinien des Bundesjustizministeriums.WeiterlesenNetzDG-Bußgeldleitlinien: Bußgeld im NetzDG
Wie umfangreich muss die Auskunft sein, wenn eine negative Auskunft erteilt wird? Grundsätzlich gilt bekanntlich bei Art. 15 DSGVO, dass ein Auskunftsanspruch erfüllt ist, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Schuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen. Wird die Auskunft in dieser Form erteilt, steht ihre etwaige inhaltliche Unrichtigkeit einer Erfüllung nicht entgegen.…WeiterlesenUmfang der Auskunftspflicht bei negativer Auskunft
Die Verarbeitung eines Eintrags einer Auskunftei ist insbesondere auf der Grundlage der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig, wenn ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Beklagten und ihrer Vertragspartner besteht. Das Kammergericht (KG, 27 U 51/21) hat sich dem Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 23.11.2021 – 13 U 63/21) angeschlossen und klargestellt, dass eine Wirtschaftsauskunftei…WeiterlesenDSGVO: Speicherung von Informationen über Erteilung von Restschuldbefreiung