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Ordnungswidrigkeitenrecht Vorstandshaftung und Unternehmensstrafrecht Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

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Wettbewerbsrecht

Kartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig und können vom Bundeskartellamt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein Kartell ist eine wettbewerbsbeschränkende Abstimmung zwischen Wettbewerbern auf einem bestimmten Markt. Dazu gehören Absprachen über Preise, Produktionsmengen und die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann auch für andere Vereinbarungen gelten, z.B. für Kooperationen…WeiterlesenKartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot

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Wettbewerbsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Anwendungsbereich von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Der Wortlaut des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWBist eindeutig und daher weder auslegungsbedürftig noch auslegungsfähig. Auch sonstige Gründe, die etwa eine teleologische Reduktion des Wortlautes erforderlich machen würden, liegen nach einer Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 77/20) nicht vor. Nach den streitgegenständlichen Feststellungen im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes hatte sich…WeiterlesenAnwendungsbereich von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

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Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftsrecht

Umfang einer Kartellbuße

Wenn die Produkte, die Gegenstand des Kartells waren, von einem vertikal integrierten Unternehmen außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut wurden, kann die Kommission bei der Berechnung der Geldbuße, die gegen dieses Unternehmen wegen des Kartells zu verhängen ist, die Verkäufe dieser Endprodukte an Drittunternehmen im EWR berücksichtigen, so der EuGH (C-231/14 P).WeiterlesenUmfang einer Kartellbuße

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Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Geschäftsführer haftet gegenüber Gesellschaft bei Kartellbuße

Das Landgericht Dortmund, 8 O 5/22 (Kart), hat in einem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass eine Haftung eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft im Hinblick auf eine Kartellbuße dem Grunde nach zu bejahen ist. Dies bedeutet, dass ein Regressanspruch der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer auf Ersatz solcher Schäden zu bejahen ist, die der Gesellschaft dadurch entstanden sind, dass…WeiterlesenGeschäftsführer haftet gegenüber Gesellschaft bei Kartellbuße

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Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftsrecht

Gesamtschuldner bei Kartellbuße gegen zwei verschiedene Unternehmen?

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff des Unternehmens im Wettbewerbsrecht der Union jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Unter diesem Begriff ist eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen, auch wenn diese Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen besteht (EuGH, C-823/18 P, C-247/11 P,…WeiterlesenGesamtschuldner bei Kartellbuße gegen zwei verschiedene Unternehmen?

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Wirtschaftsstrafrecht

Kartellbuße: Kein Regress der Gesellschaft gegenüber Geschäftsleiter

Das Landgericht Saarbrücken (4 U 225/22) hat in einer Entscheidung am Rande klargestellt, dass Kartellbußen der Gesellschaft nicht gegen den Vorstand regressiert werden können. Denn ein solcher Regress aus einer Kartellbuße verstößt nach Auffassung der Kammer gegen die praktische Wirksamkeit der Art. 101, 105 AEUV.WeiterlesenKartellbuße: Kein Regress der Gesellschaft gegenüber Geschäftsleiter

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Ordnungswidrigkeitenrecht Vorstandshaftung und Unternehmensstrafrecht Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Keine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (16 Sa 459/14) hat sich mit der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens beschäftigt. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße („Kartellrechtsbuße“) nicht von der GmbH entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen kann.WeiterlesenKeine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens

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Wirtschaftsrecht

Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellgeldbußen, die durch einen Bescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Diese verstößt weder gegen den Gleichheitssatz…WeiterlesenVerzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß