Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (5 K 1182/22.KO).WeiterlesenBeamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Teilzeit
Teilzeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung eine reduzierte Arbeitszeit hat. Die konkrete Arbeitszeit kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. als Halbtagsbeschäftigung oder mit einer reduzierten Wochenstundenzahl. Der genaue Umfang der Teilzeitbeschäftigung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung von Vollzeitbeschäftigten in vergleichbaren Positionen. Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Sozialversicherung.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht…WeiterlesenArbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine…WeiterlesenBetriebsbedingte Kündigung
Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis…WeiterlesenKonkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.WeiterlesenLohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern…WeiterlesenSchadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen (AGG)
Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C…WeiterlesenFirmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
Eine fehlerhafte, weil zu hohe Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes begründet keinen Erfüllungsanspruch des Versicherungsnehmers. Die Rentenauskunft ist weder ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung noch eine zivilrechtliche Willenserklärung im Sinne eines Anerkenntnisses. So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe (9 U 30/18). Das OLG wies aber auch darauf hin, dass eine falsche Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse eine…WeiterlesenFalsche Rentenauskunft: Schadenersatzanspruch statt Erfüllungsanspruch
„Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf jeden Fall vermeiden: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (6 Sa 746/20) hat jetzt klargestellt: Der Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeit während der Elternzeit muss den Bestimmtheitsanforderungen entsprechen, wie sie allgemein an Vertragsanträge gestellt werden. Daher wird ein Antrag diesen Anforderungen nicht gerecht, wenn die gewünschte wöchentliche Stundenzahl mit…Weiterlesen„Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (36 Ca 15296/20) genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht, der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.WeiterlesenUnwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur
Das Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 71/21, hat zur Zulässigkeit und zu den Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit entschieden: Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden kann. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich insbesondere aus der Regelung zur…WeiterlesenEinstweilige Verfügung auf Teilzeitanspruch während der Elternzeit
Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung sichern. So sieht es das Landesarbeitsgericht Köln (5 Ta 71/21).WeiterlesenTeilzeitanspruch kann während der Elternzeit mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden
Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 461/11) hat sich mit dem Recht des Arbeitnehmers auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit nach §15 VI BEEG beschäftigt und festgestellt, dass der Arbeitnehmer auch dann einen solchen Anspruch hat, wenn bereits einvernehmlich mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung vereinbart wurde! Das bedeutet, dass vereinbarte Reduzierungen mit dem BAG nicht anzurechnen sind und…WeiterlesenElternteilzeit nach BEEG: Zweifacher Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitreduzierung
Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit kann ausgeschlossen seinUrteil BAG, 9 AZR 233/04 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, sind nicht gehindert, im Laufe der Elternzeit die Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG zu beantragen. Das ist auch zulässig, wenn zunächst nur die völlige Freistellung von der vertraglichen…WeiterlesenTeilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Wird ein befristet eingestellter Arbeitnehmer nicht entsprechend dem für die Befristung vorgesehenen sachlichen Grund beschäftigt, fällt der sachliche Grund weg. Die Befristung wird damit unwirksam. Es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.WeiterlesenBefristung im Arbeitsrecht: Befristungsgrund muss tatsächlichen Arbeitsverhältnissen entsprechen