Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 135/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zur Annahmeverzugsvergütung weiter präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Umständen ein gekündigter Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche trotz fehlender Arbeitsleistung behält, insbesondere wenn er eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Konditionen ablehnt. Die Entscheidung liefert bedeutsame Klarstellungen zu den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, zur Darlegungslast bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Verdienstes und zur Zumutbarkeit von Änderungsangeboten im Lichte sozialrechtlicher Vergleichsmaßstäbe.
(mehr …)Schlagwort: Teilzeit
Teilzeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung eine reduzierte Arbeitszeit hat. Die konkrete Arbeitszeit kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. als Halbtagsbeschäftigung oder mit einer reduzierten Wochenstundenzahl. Der genaue Umfang der Teilzeitbeschäftigung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung von Vollzeitbeschäftigten in vergleichbaren Positionen. Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Sozialversicherung.

LAG Baden-Württemberg zur Entgelttransparenz und geschlechtsbezogenen Diskriminierung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 2 Sa 14/24) hat mit einer Entscheidung vom 1. Oktober 2024 eine Grundsatzfrage zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen nach Art. 157 AEUV und dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) behandelt. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen dem Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit und der Beweisführung für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung.
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Zur Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. April 2024 (Aktenzeichen: 6 StR 386/23) wurde die Verurteilung einer Richterin wegen Rechtsbeugung in 15 Fällen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Diese Analyse beleuchtet die rechtlichen Aspekte und die Anforderungen, die der BGH an die Feststellung der Rechtsbeugung gestellt hat.
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Verwirkung und Zurückweisung der Kündigung mangels Originalvollmacht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 2. Mai 2024 (Az. 6 Sa 274/23) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Verwirkung von Rechten bei der Zurückweisung einer Kündigung mangels Originalvollmacht und der versäumten Klagefrist getroffen. Im Mittelpunkt stand dabei die Wirksamkeit zweier Kündigungen und die Anwendbarkeit von § 174 BGB im Zusammenspiel mit § 4 KSchG.
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Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Arbeit auf Abruf und der Streit um die nicht abgerufene Arbeitszeit: In dem Fall 5 AZR 22/23, der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18. Oktober 2023 entschieden wurde, ging es um die Klage einer Arbeitnehmerin, die auf Vergütung wegen Annahmeverzugs und Feststellung der für ihr Arbeitsverhältnis maßgeblichen Arbeitszeit ab dem Jahr 2020 klagte. Die Klägerin, eine Mitarbeiterin auf Abruf, verlangte die Festlegung ihrer Arbeitszeit auf durchschnittlich 103,2 Stunden monatlich, basierend auf den Arbeitsstunden, die sie in den Jahren 2017 bis 2019 geleistet hatte.
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Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr
Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (5 K 1182/22.KO).
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Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
(mehr …)Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.
In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine Kündigung von Arbeitnehmern nicht so einfach möglich ist, wie sich das viele Arbeitgeber vorstellen – insbesondere internationale Arbeitgeber sind von dem rigiden Kündigungsschutz, zu Gunsten von Arbeitnehmern, in Deutschland überrascht. Dabei können fehlerhafte Kündigungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis zweier Unternehmen maßgeblichen Marktgebietes verbunden, wie das Landesarbeitsgericht Hamm, 18 SaGa 16/22, betont.
(mehr …)Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
(mehr …)Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen (AGG)
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich.
Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zu. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 21. Juni 2022 entschieden (2 Sa 21/22) und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn abgeändert, die dem Kläger keinen Bewerberstatus eingeräumt und damit auch keine Entschädigung zugesprochen hatte (4 Ca 592 a/21, Urteil vom 16. Dezember 2021).
(mehr …)Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001). Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.
(mehr …)Falsche Rentenauskunft: Schadenersatzanspruch statt Erfüllungsanspruch
Eine fehlerhafte, weil zu hohe Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes begründet keinen Erfüllungsanspruch des Versicherungsnehmers. Die Rentenauskunft ist weder ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung noch eine zivilrechtliche Willenserklärung im Sinne eines Anerkenntnisses. So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe (9 U 30/18).
Das OLG wies aber auch darauf hin, dass eine falsche Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse eine Pflichtverletzung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist (§ 280 Abs. 1 BGB). Sie kann daher einen Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers auslösen, wenn die Auskunft ursächlich für eine wirtschaftlich nachteilige Entscheidung des Versicherungsnehmers ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Versicherungsnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft für ein Altersteilzeitmodell oder für eine vorgezogene Altersrente ab 63 entscheidet.
„Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit
„Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf jeden Fall vermeiden: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (6 Sa 746/20) hat jetzt klargestellt: Der Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeit während der Elternzeit muss den Bestimmtheitsanforderungen entsprechen, wie sie allgemein an Vertragsanträge gestellt werden. Daher wird ein Antrag diesen Anforderungen nicht gerecht, wenn die gewünschte wöchentliche Stundenzahl mit der Einschränkung „voraussichtlich“ angegeben wird.
Folge: Verwendet der Arbeitnehmer das Wort dennoch, ist der Antrag unwirksam. Die beabsichtigte Teilzeittätigkeit ist nicht möglich.
Unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (36 Ca 15296/20) genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht, der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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