Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 15. Januar 2024 (Aktenzeichen: 207 StRR 440/23) befasst sich mit der Strafbarkeit von Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und der Abwägung gegenüber der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Diese Analyse beleuchtet die zentralen rechtlichen Fragen und die Konsequenzen der Entscheidung.WeiterlesenVolksverhetzung vs. Meinungsfreiheit
Schlagwort: Graffiti
Graffiti sind Schriftzüge, Zeichnungen oder Bilder, die auf öffentlichen oder privaten Flächen wie Mauern, Fassaden oder Zügen angebracht werden. Typische strafrechtlich relevante Szenarien im Zusammenhang mit Graffiti können z.B. das Anbringen von Graffiti ohne Zustimmung des Eigentümers oder die Verwendung illegaler Farben und Sprühköpfe sein. Dies gilt in Deutschland als Sachbeschädigung und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch das Mitführen von Spraydosen und anderen Graffiti-Utensilien kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Verdacht einer bevorstehenden Sachbeschädigung besteht. Darüber hinaus können Graffiti, die als politisch motivierte Schmierereien eingestuft werden, zusätzlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar sein. Daneben kann Graffiti sogar im Kunstrecht von bedeutung sein, etwa beim Übersprayen vorhandener Kunst oder beim urheberrechtlichen Schutz.
Kunstrecht
Was ist das Kunstrecht: Das Kunstrecht ist ein faszinierendes und vielseitiges Rechtsgebiet, das die Schnittstelle zwischen Kunst und Recht bildet. Es umfasst eine breite Palette von Regelungen und Vorschriften, die den Kunstmarkt, den Schutz von Kulturgütern, das Urheberrecht und viele andere Aspekte des künstlerischen Schaffens und Handels betreffen. Ich möchte im Folgenden (etwas) tiefer in…WeiterlesenKunstrecht
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer richtig spannenden Entscheidung (Beschluss vom 08.05.2024 – 204 StRR 452/23) grundlegende Fragen zum Kunstbegriff, zur politischen Meinungsäußerung in der Kunst, zum Persönlichkeitsrecht und zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Kunst behandelt. Diese Entscheidung stellt wichtige Weichen für die Bewertung von Graffiti als Kunstform und deren…WeiterlesenGraffitis sind Kunst: BayObLG zu Kunst, Graffiti und Rechtsstaatlichkeit
Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit„, festgelegt in §59 I UrhG: Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch…WeiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG
Mit Beschluss vom 29.7.22 hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 54/22) entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes…WeiterlesenErkennungsdienstliche Maßnahmen nach Graffiti?
Das OLG Hamm (1 RVs 65/13) hat festgestellt, dass ein vorgenommenes Graffiti auf einer bereits verschmierten Hauswand nicht zwingend eine Sachbeschädigung sein muss: Bestraft wird gemäß § 303 Abs. 2 StGB, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“. Entscheidend ist dabei der optische Eindruck einer Sache (zu…WeiterlesenGraffiti auf bereits verschmierter Hauswand: Keine Sachbeschädigung
Urheberrecht und Firmenlogo: Auch ein Logo kann selbstverständlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk gem. § 2 I Nr. 4, II UrhG sein, wie das Landgericht München an Hand eines Beispiels hervorheben konnte: Gem. § 2 II UrhG sind Werke im Sinne der Urheberrechtsgesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen.Um eine solche handelt es sich bei der graphischen Gestaltung…WeiterlesenLogo kann urheberrechtlich geschütztes Werk sein
Das Oberlandesgericht Köln (15 U 33/16) hat – wenig überraschend – bestätigt, dass rechtswidrig aufgestellte Videokameras zu entfernen sind und hier Unterlassungsansprüche bestehen. Dabei stellt das OLG Köln klar, dass es keine Relevanz entfaltet, ob Kameras beweglich sind oder fixiert werden können – denn schon auf Grund der Möglichkeit, wieder Überwacht zu werden, entsteht ein…WeiterlesenOLG Köln: Kameras aus rechtswidriger Videoüberwachung sind zu entfernen
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (2 REV 72/13 (2), 2 REV 72/13 (2) – 2 Ss 118/13) hatte sich mit Graffiti auf S-Bahnwagen und U-Bahnwagen zu beschäftigen und hat festgestellt, dass hier nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern auch eine gemeinschädliche Sachbeschädigung anzunehmen sein kann. Dies ist mit dem Gericht anzunehmen, da der öffentliche Personennahverkehr verschiedene anerkannte…WeiterlesenGraffiti auf Strassenbahnwagen und U-Bahnwagen ist gemeinschädliche Sachbeschädigung
Das OVG Lüneburg (11 LC 114/13) hat sich mit der Zulässigkeit einer Kameraüberwachung in einem Flur eines Bürogebäudes beschäftigt und u.a. festgestellt: Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes…WeiterlesenVideoüberwachung: Speicherung von Daten für 10 Tage zulässig
Bei „Reverse Graffiti“ handelt es sich um eine durchaus interessante Erscheinungsform: Häuserfassaden, die auf Grund von Russ und sontigem Dreck verdreckt sind, werden partiell „gereinigt“. Dabei wird der Dreck dann so entfernt, dass eine Grafik zurückbleibt. Das Ergebnis ist vergleichbar mit üblichem Graffiti, die Vorgehensweise aber vollkommen anders. Die Frage ist nun: Ist ein solches…WeiterlesenZur Strafbarkeit von Reverse Graffiti