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Schlagwort: Fotorecht

Rechtsanwalt für Fotorecht: Das Fotorecht befasst sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Fotografien. Zu den hier relevanten Rechtsfragen, die sich bei der Erstellung und Verbreitung von Fotografien stellen können, gehören insbesondere

  • Urheberrecht: Ist das Foto originell genug, um unter das Urheberrecht zu fallen? Wer hat das Urheberrecht (normalerweise der Fotograf)?
  • Recht am eigenen Bild: Wurde die Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt (insbesondere bei Porträtfotos)?
  • Recht auf Privatsphäre: Wurde das Foto in einer Situation aufgenommen, die als privat angesehen werden kann, z. B. in einer Privatwohnung?
  • Markenrecht: Sind auf dem Foto geschützte Marken oder Logos zu erkennen?
  • Nutzungsrechte: Wenn das Foto kommerziell genutzt werden soll, z. B. in der Werbung oder auf Verkaufsprodukten, wurden alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt?
  • Verbreitungsrecht: Hat die Person, die das Foto verbreitet, das Recht dazu und wurden die Urheberrechte beachtet?

Jede dieser Fragen kann zu rechtlichen Problemen, mitunter auch im Strafrecht, führen und sollte sorgfältig geprüft werden. Fachanwalt für IT-Recht Ferner unterstützt Unternehmen und Fotografen im gesamten Fotorecht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Innenraumfotos und ein fremder Auftrag: Wann der Eigentümer den Makler stoppen darf

    Innenraumfotos und ein fremder Auftrag: Wann der Eigentümer den Makler stoppen darf

    Man entdeckt die eigene Immobilie auf einem Portal – schön ausgeleuchtet, mit großformatigen Aufnahmen aus dem Inneren, angeboten zu einem Mietzins, den man nie genannt hat. Dabei hat man diesen Makler nie beauftragt; er ist über den Mieter ins Spiel gekommen. Genau diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 30. April 2026 (III ZR 164/25) entschieden und dabei die Frage geklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage sich ein Grundstückseigentümer gegen die Vermarktung mit Innenraumfotos wehren kann – und auf welcher gerade nicht.

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  • Heimliche Aufnahmen in Saunen: Gesetzesinitiative zur Schließung strafrechtlicher Schutzlücken 2026

    Heimliche Aufnahmen in Saunen: Gesetzesinitiative zur Schließung strafrechtlicher Schutzlücken 2026

    Ein Mann filmt heimlich zwei Frauen in einer Leipziger Sauna. Die Polizei sichert das Handy samt Aufnahmen. Doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein – mangels Strafbarkeit. Der Fall vom Juli 2025 hat eine rechtspolitische Debatte ausgelöst, die nun in eine konkrete Gesetzesinitiative mündet. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und die Justizminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Schutzlücke schließen, wie Tagesschau und NOZ berichten. Doch der Vorstoß ist umstritten und wirft grundsätzliche Fragen über die Grenzen des Strafrechts auf.

    Ich möchte darauf im Folgenden etwas umfassender eingehen, auch vor dem Hintergrund, dass ich umfangreiche Erfahrung als Strafverteidiger mitbringe, wenn es um heimliche Aufnahmen und entsprechende Taten geht – aber auch mit technischem Hintergrund blickend auf die Frage, ob zu viel kriminalisiert werden kann.

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  • Verwendung von Produktfotos mit geschützten Marken als Referenz

    Verwendung von Produktfotos mit geschützten Marken als Referenz

    In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Saarbrücken (7HK O 17/25) klargestellt, unter welchen Umständen Berufsfotografen Produktfotos markenrechtlich geschützter Produkte als Referenz auf ihrer Homepage verwenden dürfen. Diese Entscheidung ist nicht nur für Fotografen, sondern für alle Kreativen von Bedeutung, die ihre früheren Arbeiten präsentieren möchten.

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  • OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    Urheberrecht, Eigentum und Schadensersatz im Lizenzrahmen: Die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms durch eine Fotoagentur war Anlass für eine differenzierte Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 23.5.2025 – 6 U 61/24). Die Entscheidung präzisiert dogmatisch tragfähige Maßstäbe zur Abgrenzung von urheberrechtlichen und eigentumsrechtlichen Positionen, zur Berechnung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und zur Haftung von Plattformbetreibern bei struktureller Rechtsverletzung.

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  • Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Mit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe – über eine betroffene Person zulässig ist, wenn diese sich im Rahmen einer journalistischen Recherche in ihrer Wohnung fotografieren ließ und persönliche Angaben machte, ohne dem Vorgang zu widersprechen.

    Die Entscheidung beleuchtet dabei nicht nur die klassische Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Reichweite des Medienprivilegs unter der DSGVO sowie zur rechtlichen Qualität des journalistischen Gesprächs auf. Dass das Gericht eine konkludente Einwilligung annimmt, ohne dass eine aktive Erklärung des Einverständnisses dokumentiert wurde, rückt den Maßstab für die Annahme eines freiwilligen Rechtsverzichts erneut in den Mittelpunkt der Debatte.

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  • Fototapete auf Werbebild für Hotelzimmer keine Urheberrechtsverletzung

    Fototapete auf Werbebild für Hotelzimmer keine Urheberrechtsverletzung

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (Aktenzeichen: 20 U 56/23) entschieden, dass das Ablichten und Veröffentlichen von Innenräumen, die mit urheberrechtlich geschützten Fototapeten ausgestattet sind, grundsätzlich zulässig ist, wenn die Fototapeten mit Zustimmung des Urhebers erworben wurden. Dieses Urteil betrifft wesentliche Fragen des Urheberrechts im Zusammenhang mit der Nutzung von Fotografien in kommerziellen Räumen.

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  • Nutzungsrechte an Fotografien in der Insolvenz

    Nutzungsrechte an Fotografien in der Insolvenz

    In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (14 O 347/22) ging es um die Verwertung von Nutzungsrechten an Lichtbildwerken im Kontext einer Insolvenz. Der Fall beleuchtet wichtige Aspekte des Urheberrechts, insbesondere die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten in der Insolvenz und die Berechnung von Schadensersatzansprüchen.

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  • Foto als Marke

    Foto als Marke

    Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 18.03.2024 (Az. 29 W (pat) 509/21) mit der Frage beschäftigt, ob eine Fotografie als Marke eingetragen werden kann. Der Fall betrifft die Schwarz-Weiß-Fotografie „Sprung in die Freiheit“ von Peter Leibing, die den Grenzpolizisten Conrad Schumann bei seiner Flucht über den Stacheldraht in West-Berlin zeigt.

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  • Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern

    Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern

    Die Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 14 S 2/23) vom 3. Mai 2024 befasst sich mit der Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern. Im vorliegenden Fall geht es um die Nutzung von Fotografien eines Berufsfotografen durch einen Vertriebspartner eines Trachtenmodeherstellers.

    Der Fotograf fordert Schadensersatz für die widerrechtliche Nutzung seiner Bilder. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Methoden zur Ermittlung eines angemessenen Schadensersatzes.

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  • Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein

    Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein

    Eine weitere Entscheidung des Landgerichts Köln (14 O 70/23) zur Frage der Urheberrechtsverletzung durch die Abbildung von Fototapeten auf Fotos wirft komplexe und kritische Fragen zur Anwendbarkeit und Praktikabilität des Urheberrechts im Alltag auf.

    In diesem Fall betraf es die Verwendung eines Fotos einer Fototapete als Referenzbild durch einen Malerbetrieb auf dessen Webseite und Facebook-Profil. Die detaillierte rechtliche Analyse des Gerichts und die potenziellen Implikationen für ähnliche Fälle werden im Folgenden kritisch beleuchtet.

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  • OLG Köln zur Fruchtziehung aus Fotografien des Kölner Doms

    OLG Köln zur Fruchtziehung aus Fotografien des Kölner Doms

    Eigentumsschutz gegen gewerbliche Bildverwertung: Das Oberlandesgericht Köln hatte sich in seinem Urteil vom 18. Februar 2022 (Az. 19 U 130/21) mit der Frage zu befassen, ob die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und inwieweit eine Fotoagentur dafür haftet. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Reichweite des Eigentumsrechts und zu Haftungsmaßstäben bei der digitalen Bildverwertung auf.

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  • Fotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG

    Fotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG

    Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG:

    Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

    Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch bei Wikipedia), ist letztlich eine Selbstverständlichkeit für die meisten von uns, gleichwohl muss es offenkundig gesetzlich geregelt sein: Das, was man an öffentlichen Plätzen sieht, darf man fotografisch festhalten – somit ist es möglich, dass auch urheberrechtlich geschützte Werke, wie etwa besondere Hausansichten oder Kunstwerke, frei fotografiert werden und die Fotografien frei verwendet („verwertet“) werden. Andernfalls wären Fotos vom Reichstag vielleicht plötzlich problematisch – oder eben auch von Häusern. Insbesondere wäre es ohne diese „Panoramafreiheit“ auch kaum möglich, derartige Fotos „frei“ zu nutzen, etwa in sozialen Netzwerken.

    Aber was so einfach klingt, ist es leider – nicht zuletzt dank des BGH – nicht. Ein kleiner Überblick.

    Der Gesetzestext ist einfach: Was sich an öffentlichen Plätzen befindet, darf scheinbar problemlos fotografiert und als Fotografie verbreitet werden:

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  • Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

    Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

    In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 27. April 2023 – 4 U 247/21 – entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind.

    Hinweis: Das Landgericht Frankfurt sieht es anders!

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