Das Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 171/20, hat sich zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Medung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann, geäußert.
Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an Transparenzregister
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