Schlagwort: Wettbewerbsverbot

Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot ist eine Klausel in Arbeitsverträgen, die den Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht in direkten Wettbewerb mit seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten. Damit soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen des ehemaligen Arbeitgebers gegen diesen verwendet.

Das Wettbewerbsverbot kann verschiedene Auswirkungen haben. So kann es beispielsweise eine räumliche Beschränkung geben, die es dem Arbeitnehmer verbietet, in einem bestimmten geografischen Gebiet tätig zu werden. Auch eine zeitliche Beschränkung ist möglich, die den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an das Wettbewerbsverbot bindet.

Damit ein Wettbewerbsverbot wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es schriftlich vereinbart werden und der Arbeitnehmer muss bei Vertragsabschluss über die Beschränkungen informiert werden. Außerdem muss das Wettbewerbsverbot angemessen sein, d.h. es darf den Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig belasten.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, kann dies für ihn rechtliche Konsequenzen haben, z.B. Schadensersatzansprüche des ehemaligen Arbeitgebers. Es ist daher wichtig, dass sich der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss über die Bedeutung und die Folgen des Wettbewerbsverbots im Klaren ist und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lässt.

  • Kündigung von Führungskräften

    Kündigung von Führungskräften

    Die Luft in den Chefetagen wird dünner, und das nicht nur metaphorisch. Aktuelle Daten scheinen einen signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Führungskräften zu zeigen, eine Entwicklung, die viele Top-Manager unvorbereitet trifft. Wer jahrelang über Budgets, Strategien und das Schicksal anderer entschieden hat, unterliegt oft der gefährlichen Illusion der eigenen Unantastbarkeit.

    Doch wenn der Tag X kommt, stellen viele Betroffene schmerzhaft fest, dass die arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen, die für ihre Mitarbeiter gelten, in ihrer eigenen Sphäre kaum Greifkraft besitzen. Eine Trennung auf C-Level-Ebene ist kein normaler Kündigungsschutzprozess, sondern ein hochkomplexes strategisches Schachspiel, bei dem psychologische Belastbarkeit und juristisches Spezialwissen über das wirtschaftliche Überleben entscheiden.

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  • Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 484/24) wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fallstricke bei der Gestaltung von Mandantenschutzklauseln in Arbeitsverträgen. Im Mittelpunkt des Streits stand eine Rechtsanwältin, die nach ihrem Ausscheiden aus einer Kanzlei ehemalige Mandanten weiterbetreute – und sich dabei auf eine vermeintlich klare vertragliche Regelung berief. Doch das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, da sie als „verdeckte Mandantenschutzklausel“ eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Vorgaben darstelle.

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  • Rechtsweg bei nachvertraglichem Kontakt- & Hausverbot für Arbeitnehmer

    Rechtsweg bei nachvertraglichem Kontakt- & Hausverbot für Arbeitnehmer

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 29. September 2025 (Aktenzeichen: 3 Ta 169/25) eine grundsätzliche Frage geklärt: Wann sind die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten über nachvertragliche Haus- und Kundenkontaktverbote zuständig? Man sieht hier, wie eng die Grenzen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit in solchen Fällen gezogen sind – und wann ehemalige Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich wie „gewöhnliche Rechtssubjekte“ gegenüberstehen.

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  • Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter

    Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter

    Grenzen und Auskunftspflichten bei Wettbewerbsverboten: Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (18 U 61/24) die Reichweite von Wettbewerbsverboten für Handelsvertreter präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvermittler seinem Hauptvertreter Auskunft über wettbewerbswidrige Geschäfte erteilen muss. In der Entscheidung wird deutlich, wie Gerichte mit vertraglichen Wettbewerbsverboten, Auskunftsansprüchen und datenschutzrechtlichen Grenzen umgehen.

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  • Open Source Software und Recht

    Open Source Software und Recht

    Open-Source-Software (OSS) ist längst das Rückgrat der modernen Softwareentwicklung und digitalen Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden nutzen selbstverständlich Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit dieser technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open-Source-Software nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –, betritt ein komplexes Feld aus Urheberrecht, Lizenzrecht und Vertragsgestaltung.

    Im Folgenden möchte ich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Open-Source-Software geben, um Entscheidern und Entwicklern Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, typische Risiken zu vermeiden. Dabei schreibe ich selbst seit Jahrzehnten zu diesem Thema.

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  • BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    Am 17. Oktober 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Wirksamkeit sogenannter Catch-All-Klauseln in Arbeitsverträgen sowie über die Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) (Az. 8 AZR 172/23). Die Entscheidung betraf insbesondere die Frage, ob eine pauschale Geheimhaltungsverpflichtung, die über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeht, zulässig ist und unter welchen Bedingungen ein Unterlassungsanspruch zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen besteht.

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  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen GmbH-Geschäftsführer

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen GmbH-Geschäftsführer

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. April 2024 (Aktenzeichen: II ZR 99/22) ging es um die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für einen GmbH-Geschäftsführer und den damit verbundenen rückwirkenden Verfall einer Karenzentschädigung im Falle eines Verstoßes. Diese Entscheidung verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote sowie die Konsequenzen bei Verstößen gegen solche Vereinbarungen.

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  • BGH zum Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers

    BGH zum Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers

    BGH zum Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers: In dem Urteil vom 23. April 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, das einem GmbH-Geschäftsführer auferlegt wurde und bei Zuwiderhandlung den rückwirkenden Verfall einer Karenzentschädigung vorsieht.

    Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung, da sie die rechtlichen Anforderungen an nachvertragliche Wettbewerbsverbote und deren Sanktionen bei Verstößen klarstellt.

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  • Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.

    Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!

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  • Absehen von Sachverständigen-Gutachten

    Absehen von Sachverständigen-Gutachten

    In einem Beschluss vom 26. März 2024 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 89/23 dazu geäußert, dass das Berufungsgericht die Rechte der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es ohne sachverständige Begutachtung eine Schadensschätzung vornahm.

    Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Schadensschätzung in zivilrechtlichen Verfahren – insbesondere zur Frage des Absehens von der Einholung eines Sachverständigengutachtens.

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  • Die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Zeitalter

    Die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Zeitalter

    In unserer schnelllebigen digitalen Welt, in der Daten oft als das neue Gold angesehen werden, spielt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine entscheidende Rolle. Dieser Schutz ist nicht nur für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sondern auch für die Sicherung von Innovationen und die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen unerlässlich.

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  • Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

    Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

    Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis zweier Unternehmen maßgeblichen Marktgebietes verbunden, wie das Landesarbeitsgericht Hamm, 18 SaGa 16/22, betont.

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  • Verletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 U 143/21) hat entschieden, dass ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht verstößt, wenn er die von ihm für eine Kundin der GmbH übernommene Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise ohne Zustimmung der Gesellschaft in seinem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld fortsetzt.

    Hinweis: Die Entscheidung wurde von RA JF besprochen im jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 6

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  • Umsatzsteuerpflicht im Bordellbetrieb

    In modernen Bordellbetrieben kann rechtlich unklar sein, wer Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen ist: Bordellbetreiber oder Sexarbeiterin selbst.

    Ein Gericht muss insoweit Feststellungen zum Geschäftsmodell und der Organisation des Bordellbetriebs sowie insbesondere zum Auftreten der Betreiber und der Prostituierten nach Außen – gegenüber den Freiern als Vertragspartner der Verträge über die Prostitutionsleistungen feststellen. Nur dann kann beurteilt werden, ob nicht etwa die Betreiber Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen und damit auch insoweit Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) sind – oder die Prostituierten selbst. Der Bundesgerichtshof (1 StR 475/21) konnte dies nun etwas klarer ausformulieren.

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  • Kündigungsgrund, wenn Arbeitnehmer mit Kunden des Arbeitgebers eigene Geschäfte macht

    Das Hessische LAG (16 Sa 593/12) hat klar gestellt, dass ein Arbeitnehmer nicht auf eigene Rechnung mit Kunden des Arbeitgebers Geschäfte machen darf. Hintergrund ist, dass dies letztlich eine konkurrierende Tätigkeit durch den Arbeitnehmer im Marktsegment des Arbeitgebers ist, dabei noch unter Vertrauensbruch, weil die eigenen Kundendaten unerlaubt genutzt werden.

    Geschäftsgeheimnisse?

    Rund um Geschäftsgeheimnisse beraten und verteidigen wir: Unternehmen beim Schutz von Geheimnissen und Arbeitnehmer, wenn der Vorwurf erhoben wird, Daten entwendet zu haben.

    Damit ergibt sich bei dieser Tätigkeit ein wichtiger Kündigungsgrund, also ein Grund für eine sofortige Kündigung ohne Notwendigkeit einer Abmahnung. Das besonders Pikante dabei ist, dass das LAG diesen Kündigungsgrund auch sieht, wenn der Arbeitgeber erst Jahre später Kenntnis erlangt.