Das Merkmal der Glaubhaftmachung in § 33g GWB ist, wie der BGH (KZR 20/21) betont, autonom auszulegen. Es genügt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass dem Anspruchsteller ein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch zusteht; eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich. Eine Verpflichtungszusage nach § 32b GWB und die Ausführungen des Bundeskartellamts im Zusagenbescheid können…WeiterlesenGWB: Glaubhaftmachung
Schlagwort: Bundeskartellamt
Rechtsanwalt für Bundeskartellamt: Das Bundeskartellamt ist die Wettbewerbsbehörde in Deutschland und hat die Aufgabe, den Wettbewerb auf den deutschen Märkten zu schützen und zu stärken. Wir unterstützen Unternehmen beim Umgang mit dem Bundeskartellamt, insbesondere beim Umgang mit Bußgeldern durch das Bundeskartellamt.
Das Bundeskartellamt wurde 1958 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Das Bundeskartellamt setzt das Kartellrecht durch, überwacht die Marktstrukturen, prüft Unternehmenszusammenschlüsse und geht gegen wettbewerbswidriges Verhalten vor, wie z. B. gegen Absprachen zwischen Unternehmen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Sanktionen, die das Bundeskartellamt verhängen kann, hängen vom Grad und der Art des Verstoßes ab. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie Kartellabsprachen oder dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, kann das Bundeskartellamt erhebliche Geldbußen verhängen.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann die Bußgeldhöhe bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen. Bei Kartellverstößen kann das Bußgeld auch bis zu 10% des Umsatzes betragen, den das Unternehmen während der Dauer der Zuwiderhandlung mit den vom Kartell betroffenen Waren oder Dienstleistungen erzielt hat.
Es ist dabei wichtig zu beachten, dass das Bundeskartellamt nicht nur Unternehmen, sondern auch die handelnden Personen direkt mit Bußgeldern belegen kann.
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig und können vom Bundeskartellamt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein Kartell ist eine wettbewerbsbeschränkende Abstimmung zwischen Wettbewerbern auf einem bestimmten Markt. Dazu gehören Absprachen über Preise, Produktionsmengen und die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann auch für andere Vereinbarungen gelten, z.B. für Kooperationen…WeiterlesenKartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot
Der Wortlaut des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWBist eindeutig und daher weder auslegungsbedürftig noch auslegungsfähig. Auch sonstige Gründe, die etwa eine teleologische Reduktion des Wortlautes erforderlich machen würden, liegen nach einer Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 77/20) nicht vor. Nach den streitgegenständlichen Feststellungen im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes hatte sich…WeiterlesenAnwendungsbereich von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Der Bundestag hat am 6.7.23 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips: (Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums)Weiterlesen11.GWB-Reform: Bundestag beschließt Novelle des Wettbewerbsrechts
Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss die Behörde jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen, so der EUGH (C-252/21).WeiterlesenNationale Wettbewerbsbehörde kann bei Prüfung, ob einebeherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und zu fördern.WeiterlesenBundeskartellamt
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache EUGH, C-252/21: Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung ihrer Zuständigkeiten die Vereinbarkeit einer Geschäftspraxis mit der Datenschutzgrundverordnung prüfen kann – sie muss jedoch jede Entscheidung oder Untersuchung der nach dieser Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen.WeiterlesenWettbewerbsbehörde darf Vereinbarkeit von Geschäftspraxis mit DSGVO prüfen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (16 Sa 459/14) hat sich mit der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens beschäftigt. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße („Kartellrechtsbuße“) nicht von der GmbH entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen kann.WeiterlesenKeine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
Das Bundeskartellamt (VK 2 – 77/14) hat den klassischen Fall einer intransparenten Ausschreibung beschrieben. Im Kern wurde einmal erklärt, dass man sich genau an die Vorgaben zu halten habe, während an anderer Stelle erklärt wurde, dass Materialabweichungen im Angebot auszuweisen sind.WeiterlesenVergaberecht: Intransparenz des Vergabeverfahrens
Mit Beschluss vom 09. Januar 2015 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“) und ihren Vertragshotels vereinbarten „Bestpreisklauseln“ kartellrechtswidrig sind. Der Senat hat deshalb die Beschwerde der HRS gegen einen Beschluss des…WeiterlesenHotelbuchungsportal: „Bestpreisklauseln“ kartellrechtswidrig und damit unzulässig
Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellgeldbußen, die durch einen Bescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Diese verstößt weder gegen den Gleichheitssatz…WeiterlesenVerzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
Heranziehung regionaler Teilmärkte zur räumlichen Marktabgrenzung BGH, Beschluss vom 13.7.2004, KVR 2/03WeiterlesenKartellrecht: Regionaler Teilmarkt
Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 – Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in dieser Weise abgegrenzten Markt eine beherrschende Stellung, kommt ihm auch in jedem…WeiterlesenGWB: Zum räumlich relevanten Markt