Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG: Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch…WeiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG
Schlagwort: Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist Teil des Urheberrechts und schützt das geistige Eigentum des Urhebers. Es sichert ihm das Recht, über die Veröffentlichung, Änderung oder Entstellung seines Werkes zu entscheiden und als Urheber genannt zu werden. Das bedeutet, dass der Urheber das Recht hat, sein Werk zu kontrollieren und zu entscheiden, wie es verwendet werden darf. Das Urheberpersönlichkeitsrecht gilt unabhängig davon, ob der Urheber das Urheberrecht an seinem Werk übertragen hat oder nicht.
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Das OLG Frankfurt (11 U 95/21) konnte herausarbeiten, dass der in AGB enthaltene Verzicht eines professionellen Fotografen auf die Urhebernennung, für jede Art der Verwendung eines Werks durch die Kunden eines Microstock-Portals, keine unangemessene Benachteiligung des Klägers iSv § 307 BGB darstellt: Zwar widerspricht der Verzicht des Urhebers auf die Urheberbenennung gegenüber dem Lizenznehmer dem gesetzlichen…WeiterlesenUrheberpersönlichkeitsrecht: Verzichts eines Fotografen auf Urheberbenennungsrecht in AGB
Freie Bilddatenbanken mit so genannten „Stock Fotos“ die vermeintlich Lizenzfrei sind, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Datenbanken wie Pixelio.de, Aboutpixel.de oder auch Fotolia.de kennt inzwischen fast jeder und kann damit seine Webseite aufhübschen. Die Beliebtheit gibt es auch aus gutem Grund: Wer gerne Fotos erstellt, kann hier schnell und problemlos einen Markt finden, um sich einen Namen…WeiterlesenUrheberrecht & Abmahnung: Vorsicht bei „kostenlosen“ Stock Fotos
Arbeitnehmererfindung und Urheberrecht: Es ist längst der Regelfall, dass urheberrechtliche Werke in Arbeitsverhältnissen entstehen, also der Interessenkonflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich des Werkes quasi vorprogrammiert ist. Das Urheberrechtsgesetz sagt zu diesem Thema überraschend wenig ausdrücklich, was man damit erklären kann, dass das Gesetz wohl seinerzeit von dem Idealbild des freischaffenden Künstlers ausging. Dass sich…WeiterlesenArbeitnehmererfindungsrecht: Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
Aus dem Beck-Blog stammt der Hinweis auf ein Urteil das vor allem für Programmierer von grossem Interesse sein sollte, da es um den Schutz der Nennung des eigenen Namens bei eigenen Werken geht: Das OLG Hamm hat als erstes deutsches Gericht ein urheberrechtliches begründetes Namensnennungsrecht für Programmierer angenommen (Urteil vom 7. August 2007 – 4…WeiterlesenSoftwarerecht: Namensnennung von Programmierern (Copyleft)
In einem etwas komplexeren Fall aus dem Urheberrecht konnte das Landgericht Köln, 14 O 462/20, entscheiden: Nimmt ein Urheber die Erstveröffentlichung ihres Werks nicht selbst durch eigene Handlung vor, sondern lässt er dies durch einen Dritten durchführen, bedarf es eine konkrete vertragliche Vereinbarung oder eine Einwilligung des Urheber. Eine solche Einwilligung ist grundsätzlich auch konkludent…WeiterlesenUrheberrecht: Einwilligung zur Erstveröffentlichung durch Dritte
Urheberrecht und Staatsgeheimnisse
Der BGH (I ZR 139/15) hat entschieden, dass bei der Prüfung der Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG die vorzunehmende Grundrechtsabwägung im Falle der Veröffentlichung eines bislang unveröffentlichten Werks auch das vom Urheberpersönlichkeitsrecht geschützte Interesse an einer Geheimhaltung des Werks zu berücksichtigen ist.WeiterlesenUrheberrecht und Staatsgeheimnisse
Eine Entscheidung des OLG Hamm verdeutlicht die rechtlichen Zusammenhänge beim „Fotoklau“.WeiterlesenOLG Hamm: Grundsätze des Schadensersatzes & Streitwert bei Fotoklau
Verletzerzuschlag: Der Bundesgerichtshof (I ZR 148/13) hat sich nochmals zum Thema „Verletzerzuschlag“ geäußert und festgestellt, dass zum einen sauber(er) zu arbeiten ist bei der Frage, was eigentlich gefordert wird – aber zum anderen eben auch, dass man sich nicht pauschal auf eine bestimmte Höhe festlegen darf, sondern dass hier das jeweilige Gericht entsprechend §287 ZPO…WeiterlesenUrheberrecht: BGH stimmt 100% Verletzerzuschlag bei Nicht-Benennung des Urhebers zu
Das Amtsgericht München (142 C 12802/14) hat bezüglich der Nutzung einer Fotografie ohne notwendige Benennung des Urhebers erkannt, dass ein „Verletzerzuschlag“ in Höhe von 100% zu zahlen sind. Auch wenn es sich beim Urheberpersönlichkeitsrecht bezüglich der Angabe des Urhebers um ein vorwiegend ideelles Interesse handelt, so hat es doch wirtschaftliche Bedeutung die nicht zu unterschätzen…WeiterlesenAG München: Bild ohne Urhebernachweis verwendet – 100% Verletzerzuschlag
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich.WeiterlesenUrheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend