Softwareentwicklung unter IT-rechtlicher Betrachtung

Bei der Entwicklung von Software („Softwareentwicklung“) und deren kommerzieller Nutzung sind einige rechtliche Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

In den letzten Jahren meiner Tätigkeit haben sich dabei immer wieder die gleichen Baustellen herauskristallisiert, die von den Softwareentwicklern teils unterschätzt, teils ignoriert werden. Dabei leidet die hiesige IT-Startup-Branche unter etwas, was im Ausland in dieser krassen Form seltener zu beobachten ist: die völlige Verweigerung juristischen Beistands. Die Vorstellung, im Budget einen festen Anteil für laufende Rechtsberatungskosten einzuplanen, überfordert viele – und führt am Ende zu unnötigen Mehrkosten.

Juristische Aspekte bei der Softwareentwicklung

Bereits im Entwicklungsprozess von Software gibt es rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte können Softwareentwickler einerseits rechtliche Probleme minimieren und andererseits eine erfolgreiche kommerzielle Verwertung ihrer Software sicherstellen. Zum anderen werden unnötige Zusatzkosten vermieden, die entstehen, wenn Probleme erst nach der Fertigstellung erkannt und der Entwicklungsprozess neu begonnen werden muss.

Es empfiehlt sich daher, bei der Entwicklung und Vermarktung von Software die Unterstützung von Rechtsexperten, insbesondere von Fachanwälten für IT-Recht, in Anspruch zu nehmen. Diese können bei der Vertragsgestaltung, der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, der Prüfung von Open-Source-Lizenzen und der Implementierung von Geheimhaltungsmaßnahmen behilflich sein.

Durch die Zusammenarbeit mit solchen Experten können Entwickler sicherstellen, dass sie bei der Entwicklung und Vermarktung ihrer Software alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigen und so mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden. Dies im Übrigen losgelöst davon, ob man „klassisch“ Software entwickelt, mehr oder minder stark KI-Lösungen in den Entwicklungsprozess einbettet oder No-Code-/Low-Code-Plattformen nutzt.

Datenschutz

Bei der Entwicklung von Software, die verarbeitet, müssen die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, wie die -Grundverordnung () in der EU, eingehalten werden. Dies beinhaltet die Umsetzung von Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit, Zweckbindung und Transparenz.

Urheberrecht bei gemeinsamen Entwicklungen

Bei der gemeinsamen Entwicklung von Software durch verschiedene Programmierer ist es wichtig, klare Vereinbarungen über Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an der entwickelten Software zu treffen. Dies kann durch Verträge wie Arbeits- oder Entwicklungspartnerschaftsverträge geregelt werden.

Opensource-Lizenzen

Bei der Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten sind die entsprechenden Lizenzen und deren Bedingungen zu beachten. Einige Open-Source-Lizenzen können Einschränkungen für die kommerzielle Nutzung vorsehen oder die Offenlegung des Quellcodes der entwickelten Software verlangen.

Haftung

Bei der kommerziellen Verwertung von Software sollte man sich der möglichen Haftungsrisiken bewusst sein, die sich aus Fehlern, Sicherheitslücken oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ergeben können. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Entwickler in ihren - und Vertriebsverträgen entsprechende Haftungsklauseln vorsehen.

Gewährleistung

In vielen Rechtsordnungen sind Softwareentwickler verpflichtet, eine bestimmte Gewährleistung für die von ihnen entwickelte Software zu übernehmen. Um diesen Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen und mögliche Ansprüche abzuwehren, sollten Entwickler klare Vereinbarungen über den Leistungsumfang, die Fehlerbehebung und die Aktualisierung der Software treffen.

Geheimnisschutz

Bei der Entwicklung von Software ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen von entscheidender Bedeutung. Entwickler sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z. B. die Verwendung von Non-Disclosure Agreements (NDAs) und die Implementierung von Zugriffskontrollen für den Quellcode.

Cybersicherheit

Die Sicherheit der entwickelten Software ist ein wichtiger Aspekt, um Kundenvertrauen aufzubauen und Haftungsrisiken zu minimieren. Entwickler sollten Best Practices für Cybersicherheit befolgen, Sicherheitslücken proaktiv identifizieren und beheben sowie die Software regelmäßig auf Sicherheitsrisiken überprüfen.

Wer zu spät kommt, …

Die Konsequenzen später Beratung …

Deswegen ist es ratsam, juristische Unterstützung bereits während der Entwicklungsphase der Software in Anspruch zu nehmen und nicht erst am Ende, wenn die Software marktreif ist. Leider ist genau dies das Standardszenario, wenn sich Entwickler an uns wenden: Die Software ist fertig, man will sie endlich auf den Markt bringen, und jetzt muss man sie nur noch abnicken. Das merkt man schon in der Anfrage rasch, wenn sich jemand meldet und bereits in der Anfrage betont, dass maximal eine Stunde Beratungszeit wahrscheinlich reichen wird.

Insgesamt kann eine frühzeitige rechtliche Begleitung während der Softwareentwicklung dazu beitragen, potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und den Entwicklungsprozess insgesamt effizienter und sicherer zu gestalten. Dies wiederum kann zu einer erfolgreichen Markteinführung der Software und langfristig zu einem geringeren rechtlichen Risiko beitragen. Es gibt mehrere konkrete Gründe, warum eine frühzeitige rechtliche Begleitung bei der Softwareentwicklung vorteilhaft und das Geld gut angelegt ist – auch wenn man am liebsten von Anfang an nur Software entwickeln möchte. Spiegelbildlich zu obigen Aspekten sind dies:

  • Rechtliche Risiken werden frühzeitig erkannt: Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung können potenzielle rechtliche Probleme bereits in der Entwicklungsphase erkannt und angegangen werden, bevor sie zu kostspieligen Verzögerungen oder Anpassungen führen.
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen: Datenschutz ist ein wesentlicher Aspekt der Softwareentwicklung, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze zu verstehen und geeignete Datenschutzmaßnahmen während des Entwicklungsprozesses zu implementieren.
  • Open-Source-Lizenzen und Urheberrecht: Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, dass die Verwendung von Open-Source-Komponenten und die Zusammenarbeit mit anderen Entwicklern im Einklang mit den geltenden Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen erfolgt.
  • Geheimnisschutz: Juristische Experten können bei der Implementierung von Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen helfen, wie z.B. die Verwendung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Zugangskontrollen.
  • Vertragsgestaltung: Während der Entwicklungsphase können Juristen bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen mit Entwicklern, Partnern oder Kunden behilflich sein. So wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Aspekte wie Urheberrechte, Haftung und Gewährleistung von Anfang an korrekt geregelt sind.
  • Vermeidung von Haftungsrisiken: Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren, indem sie sicherstellt, dass Best Practices für Cybersicherheit und Softwarequalität eingehalten werden.
Softwareentwicklung: Fachanwakt für IT-Recht Jens Ferner zu Softwarerecht und Softwareentwicklung

Junge Unternehmen in der Softwareentwicklung schreiben sich auf die Fahnen, alles anders zu machen – bei juristischer Beratung aber sind sie oft wie alle, geprägt von der hiesigen Kultur, die Fehler nur vergrößert, statt sie zu vermeiden. Man betrachtet die juristische Beratung als am Ende schnell zu erledigendes Pflichtprogramm – und macht damit alles nur schlimmer.

Softwareentwicklung: Mehrkosten durch zu späte juristische Beratung

Auch wenn es schwierig ist, genaue Zahlen oder Prozentsätze für die zusätzlichen Kosten anzugeben, die entstehen können, wenn der Entwicklungsprozess einer bereits fertiggestellten Software wieder aufgenommen werden muss, um wesentliche Fehler oder Probleme im Bereich des Datenschutzes oder der Cybersicherheit zu beheben, ist klar, dass es auf jeden Fall teurer wird.

Die tatsächlichen Mehrkosten hängen von vielen Faktoren ab, z. B. der Komplexität der Software, dem Umfang der erforderlichen Änderungen, der Größe des Entwicklerteams und den Vertragsbedingungen mit externen Partnern. Es ist allgemein anerkannt, dass die Kosten für die Behebung von Problemen in einer späteren Phase des Entwicklungsprozesses oder nach der Markteinführung wesentlich höher sind als in einer früheren Phase. Einige Schätzungen gehen davon aus, dass die Kosten für die Behebung von Fehlern nach der Markteinführung um ein Vielfaches höher sein können als während der Entwicklungsphase (je nach Art des Fehlers und der Software).

Ein Grund dafür ist, dass die Behebung von Fehlern in fertiger Software oft zeitaufwändiger ist und mehr Ressourcen erfordert, da die Fehlerbehebung tiefgreifende Änderungen an der Codebasis und der Systemarchitektur erfordern kann. Darüber hinaus können Fehlerbehebungen zu weiteren Fehlern oder Inkompatibilitäten führen, die ebenfalls behoben werden müssen.

Im Bereich des Datenschutzes und der Cybersicherheit können die Kosten für die Behebung von Problemen nach der Markteinführung besonders hoch sein, da sie zu Bußgeldern, Haftungsansprüchen und einem Verlust des Kundenvertrauens führen können. Es ist daher ratsam, von Anfang an in die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards zu investieren, um diese potenziell kostspieligen Probleme zu vermeiden.

Und auch der Anwalt selbst wird teurer: Während bei einer frühzeitigen und konsequenten Einbindung ein zwar kontinuierlicher, aber überschaubarer Aufwand entsteht, muss bei einer möglichst späten Einbindung alles „in einem Rutsch“ erarbeitet und später nachbearbeitet werden. In Kombination mit den vorgenannten Aspekten zeigt sich, dass das frühzeitige Sparen am Fachanwalt für IT-Recht letztlich eine Milchmädchenrechnung ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.