Digitaler Hausfriedensbruch: Der Bundesrat hatte schon 2016 einen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel der Schaffung einer Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme („Digitaler Hausfriedensbruch“, §202e StGB) vorgelegt, auch im Jahr 2022 ist hierzu nichts Neues zu vermelden, die Sache liegt weiterhin beim Bundestag.
Insgesamt schon drei Mal hat der Bundesrat bisher einen solchen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ (20/1530) eingebracht.
Historie: Zwei wortgleiche Vorlagen waren am Ende der 18. (18/10182) beziehungsweise der 19. Wahlperiode (19/1716) jeweils für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung hat sich zu dem Gesetzentwurf in einer Stellungnahme kritisch geäußert, so auch Golem. Das Thema geistert immer wieder durch die Politik, zuletzt 2019 wurde der „digitale Hausfriedensbruch“ als Tatbestand gefordert. Verlauf der Gesetzgebung bei Bundestag.de sowie Beratungsvorgang beim Bundesrat.
Update 2022: Auch im Jahr 2022 wurde das Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht, mit der BR-Drucksache 90/22 wurde die Sache am 11.03.2022 im Bundesrat besprochen und mit Mehrheit angenommen, liegt somit wieder beim Bundestag (dazu BR-Plenarprotokoll 1017, S. 72-72, TOP 13). Die Bundesregierung hat dann dazu den Gesetzentwurf BT-Drucksache 20/1530 vorgelegt (Permalink beim Bundestag). Seitdem ist nichts passiert.
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