Anklageschrift erhalten: Anklage erhalten – was nun? Auf keinen Fall ignorieren Sie das gerichtliche Schreiben mit der Anklageschrift – Wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben, steht eine strafrechtliche Hauptverhandlung bevor. Das bedeutet, Sie werden angeklagt und der Vorwurf soll vor einem Gericht verhandelt werden. Welcher Anwalt bei einer Anklage: Im Zweifel werden Sie…WeiterlesenAnklageschrift erhalten
Schlagwort: Zwischenverfahren
Das strafprozessuale Zwischenverfahren ist der Teil des Strafverfahrens zwischen der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung vor Gericht. Es umfasst das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und die Entscheidungen des Gerichts über die Zulassung der Anklage und die Durchführung des Hauptverfahrens.
Im Zwischenverfahren werden alle für die Entscheidung des Gerichts relevanten Tatsachen ermittelt und gewürdigt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zugelassen werden soll. Das Gericht prüft, ob die Anklage formell und materiell ordnungsgemäß erhoben wurde und ob das Hauptverfahren eröffnet werden soll. Im Zwischenverfahren können auch Beweise erhoben werden, z.B. Zeugenaussagen, Gutachten oder Sachverständigenbeweise.
Das Zwischenverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Maßgeblich sind vor allem die §§ 151 bis 205 StPO. Die StPO regelt dabei unter anderem das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (§§ 160 bis 170 StPO), das Zwischenverfahren vor Gericht (§§ 200 bis 210 StPO), die Anklageschrift (§§ 200, 201 StPO) sowie das Urteil (§§ 260 bis 276 StPO). Die StPO stellt sicher, dass das Zwischenverfahren rechtsstaatlich durchgeführt wird und den Beteiligten ausreichende Rechte und Schutz gewährt werden.
Das OVG NRW (4 B 1380/20) hat zur Zulässigkeit hinsichtlich gerichtlicher Pressemitteilungen zu erhobenen Anklagen festgestellt: Gerichtliche Pressemitteilungen, die in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen eingreifen, bedürfen regelmäßig der Rechtfertigung durch eine gesetzliche oder verfassungsunmittelbare Ermächtigung. Eine solche bieten für die mit der Auskunftserteilung gegenüber der Presse verbundenen Eingriffe in die Grundrechte Dritter in ihrem…WeiterlesenOVG NRW zur Pressemitteilung über ein Gerichtsverfahren
Mit ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in einem sehr eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht. Denn: Allein das Gericht, vor dem die Beweisaufnahme stattfindet, ist in der Lage, deren Ergebnisse aus eigener Anschauung festzustellen und zu würdigen sowie…WeiterlesenHaftbeschwerde: Beurteilung des dringenden Tatverdachts
Die deutsche Strafprozessordnung ist alt – und in vielerlei Hinsicht nicht mehr dem entsprechend, was heutigem (möglichen) Standard entspricht. Dass etwas das Hauptverhandlungsprotokoll selbst bei den heutigen technischen Möglichkeiten nur den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben muss, ist kaum mehr zu vermitteln. Da bietet sich eine umfassende Reform an, zu der…WeiterlesenReform des Strafprozessrechts 2016: Enttäuschender Gesetzentwurf
Meinem Mandanten wurde ein DDoS-Angriff vorgeworfen. Er hatte – freilich ohne dazu beauftragt worden zu sein – eine Webseite auf Sicherheitslöcher „prüfen“ wollen, indem er ein Penetrationstool (wie Acunetix) eingesetzt hat. Der etwas betagte Server ging in die Knie und brach letztlich ganz zusammen. Der Betreiber erstattete Strafanzeige, letztlich wurde Anklage erhoben wegen einer begangenen…WeiterlesenDDOS-Angriff: Bericht aus einer Strafverhandlung
Zur Zeit ändert sich langsam die Welt der juristischen Literatur, viele große Namen verschwinden, manche plötzlich, andere langsam. Wir haben letztes Jahr erlebt, wie Brox, Jescheck und Rudolphi verstorben sind. Und Roxin macht sich langsam auf den Weg, seine Werke zu übergeben. Sein Buch zum Strafverfahrensrecht ist in der letzten 25. Auflage mit Stand 1998…WeiterlesenRoxin/Schünemann – Strafverfahrensrecht