Schlagwort: DDoS

Eine Distributed-Denial-of-Service-Attacke, kurz DDOS-Attacke, ist eine Form des Angriffs auf einen Server oder eine Website, bei der eine große Anzahl von Anfragen gleichzeitig an den Server gesendet werden, um ihn zu überlasten und unerreichbar zu machen.

Ein DDOS-Angriff wird in der Regel von einer Gruppe von Angreifern durchgeführt, die entweder eine große Anzahl von gehackten Computern oder anderen Geräten, die Teil eines Botnetzes sind, oder eine speziell entwickelte Malware verwenden, um eine große Anzahl von Anfragen an den Zielserver zu senden.

Durch die Überlastung des Servers kann es zu einem Ausfall der Website oder des Servers kommen, was erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des betroffenen Unternehmens oder der Organisation haben kann.

DDOS-Attacken sind in vielen Ländern, auch in Deutschland, illegal und können strafrechtliche Folgen haben. Sie können auch zu Schadenersatzforderungen führen, wenn durch den Angriff Verluste oder Schäden entstanden sind.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Untersagung kritischer Komponenten: § 41 BSIG im neuen Cybersicherheitsrecht

    Untersagung kritischer Komponenten: § 41 BSIG im neuen Cybersicherheitsrecht

    Am 23. Juni 2025 legte ein simpler Wartungsfehler am Bahnfunk den gesamten deutschen Zugverkehr lahm, und innerhalb weniger Stunden stand eine ganz andere Forderung im Raum: ein Verbot chinesischer Komponenten in kritischer Infrastruktur. Dabei zeigt der Vorfall vor allem eines, nämlich dass es keinen nachgewiesenen Angriff und keinen Bezug zum Herkunftsland einer Komponente braucht, damit ein Betreiber plötzlich vor einer Untersagungsverfügung nach § 41 BSIG und Millionenkosten für den erzwungenen Ausbau steht.

    Wer in kritischen Infrastrukturen tätig ist, kennt das Thema schon aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von 2021: Bestimmte IKT-Produkte können vom Bundesministerium des Innern (BMI) verboten werden, wenn ihr Einsatz die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Bundesrepublik gefährdet. Früher war das in § 9b BSIG a.F. geregelt, nun – nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz vom 2. Dezember 2025 – findet es sich in § 41 BSIG n.F. Kommentarliteratur zur neuen Fassung ist noch kaum vorhanden.

    Das bedeutet aber nicht, dass die inhaltliche Behandlung von vorn beginnen müss: Die zur Vorgängernorm § 9b BSIG a.F. erschienene Kommentarliteratur dürfte in wesentlichen Teilen ihre Relevanz behalten, weil der neue § 41 BSIG strukturell und inhaltlich stark an die Vorgängernorm anknüpft.

    Hinweis: Ich kommentiere im BeckOK-StPO zum Thema kritische Komponenten im Bereich der Telekommunikation.

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  • Stark Industries und MIRhosting: Hoster als Cybercrime-Beweismittel-Depot

    Stark Industries und MIRhosting: Hoster als Cybercrime-Beweismittel-Depot

    Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein technisch sauberes Rechenzentrum, kennen Ihre Hardware, Ihre Verträge, Ihre Marge – und eines Morgens stehen die Ermittler der Finanzaufsicht vor der Tür, beschlagnahmen 800 Server, Laptops und Telefone und legen Ihnen zur Last, mit der Vermietung von Rackplatz die hybride Kriegsführung eines sanktionierten Staates unterstützt zu haben. Genau das ist Mitte Mai in den Niederlanden geschehen, und der Fall trägt eine Handschrift, die jeder kennt, der die Verfahren um Cyberbunker und das sogenannte Bulletproof Hosting verfolgt hat: Nicht mehr der einzelne Täter steht im Zentrum, sondern die Infrastruktur, auf der sich Taten Dritter abgespielt haben.

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  • Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest

    Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest

    Der Cybercrime-Befund für Deutschland fällt 2025 ernüchternd aus: Die Fallzahlen bleiben hoch, die Professionalisierung der Täter nimmt weiter zu, und mit der breiten Nutzung von KI verschiebt sich die Bedrohungslage qualitativ wie quantitativ. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck auf Politik und Sicherheitsbehörden, mit neuen Befugnissen die Lücke zwischen Angriffs- und Verteidigungsfähigkeit zu schließen. Im Gesamtbild aller verfügbaren Informationen zeigt sich die wahre Gefährdungslage – und warum der Gesetzgeber ganz aktuell versucht, eine Vielzahl neuer Cybercrime-Gesetze durchzubringen.

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  • Cyberfähigkeiten von Israel und Iran

    Cyberfähigkeiten von Israel und Iran

    Die Cyberfähigkeiten Israels und Irans haben sich über zwei Jahrzehnte in einer Art stillen Rüstungswettlauf entwickelt. Beide Staaten betrachten den digitalen Raum längst nicht mehr nur als Nebenbühne militärischer oder politischer Auseinandersetzungen, sondern als eigenständiges Operationsfeld mit unmittelbarem Einfluss auf nationale Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und geopolitische Handlungsfreiheit. Dabei spiegelt der Cyberkonflikt zentrale Merkmale ihrer Rivalität wider: hohe wechselseitige Bedrohungswahrnehmung, asymmetrische Taktiken und eine bewusste Nutzung von Ambiguität und Deniability.

    Hinweis: In meiner fachlichen Publikation „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“, erschienen bei Juris im AnwZert ITR 3/2025, gehe ich aus juristischer Sicht den Fragen rund um Cyberwar auf den Grund. Der Beitrag wurde zuletzt im März 2026 aktualisiert.

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  • Irans Cyberfähigkeiten und Hacker

    Irans Cyberfähigkeiten und Hacker

    In den letzten Jahren hat der Iran seine Cyberfähigkeiten erheblich ausgebaut und nutzt diese aggressiv gegen westliche Staaten. Diese Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Angriffen, die von Datendiebstahl bis hin zu destruktiven Cyberangriffen reichen. Die iranische Cyberstrategie spiegelt die allgemeine asymmetrische Kriegsführung des Landes wider und zeigt, wie Teheran seine begrenzten Ressourcen einsetzt, um erhebliche Auswirkungen zu erzielen.

    Der Beitrag aus dem Februar 2024 wurde im März 2026 aktualisiert. Berücksichtigt wurde neue Entwicklungen und natürlich der IRAN-Krieg.

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  • Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hackergruppen sind weltweit für ihre hochentwickelten und weitreichenden Cyberangriffe bekannt. Oft werden diese Gruppen mit staatlicher Unterstützung in Verbindung gebracht. Sie verfolgen eine Vielzahl von Zielen, darunter politische Manipulation, Spionage, wirtschaftliche Sabotage und Desinformation. Insofern sind sie auch längst Teil einer hybriden Kriegsführung. Seit dem großflächigen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland diese Form der Kriegsführung weiter ausdifferenziert.

    Neben klassischen Cyberangriffen durch Gruppen wie Fancy Bear oder Sandworm nutzt der Kreml zunehmend kriminelle Netzwerke als „Force Multiplier“. Dies hat zur Folge, dass laut aktuellen Erhebungen über 27 % der für russische Sabotageakte in Europa identifizierten Personen Vorstrafen haben – von Kleinkriminalität bis zu organisierter Kriminalität. Diese als „Spook-Gangster-Nexus“ bezeichnete Symbiose zwischen Geheimdiensten und kriminellen Akteuren ermöglicht es Moskau, Angriffe plausibel abzustreiten und gleichzeitig operative Flexibilität zu gewinnen. Diese Hacker-Aktivitäten haben, wie zu erwarten, erhebliche Auswirkungen auf die globale Cybersicherheit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für staatliche und private Organisationen dar.

    Das russische Hacker-Ökosystem ist als komplexes und vielseitiges Netzwerk von Akteuren, Plattformen und Methoden wahrzunehmen, das sowohl für finanziell motivierte als auch staatlich unterstützte Cyberangriffe genutzt wird. Die enge Verknüpfung zwischen kriminellen Akteuren und staatlichen Stellen macht dieses Ökosystem besonders gefährlich und schwer zu bekämpfen.

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  • Israel: Cyberspionage, Cyberkrieg und Cyberabwehr

    Israel: Cyberspionage, Cyberkrieg und Cyberabwehr

    Im internationalen Vergleich hat sich Israel in den letzten Jahrzehnten als einer der führenden Akteure im digitalen Raum etabliert. Dabei prägen historische Sicherheitsdoktrinen, institutionelle Innovation und eine enge Verzahnung von Staat, Militär, Wirtschaft und Forschung Israels Fähigkeit, Bedrohungen im Cyberraum nicht nur abzuwehren, sondern selbst aktive Machtprojektion zu betreiben.

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  • Cybercrime im Fokus: Operation Endgame 2.0

    Cybercrime im Fokus: Operation Endgame 2.0

    Im Mai 2025 führten deutsche und internationale Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eine konzertierte Aktion gegen sogenannte Initial Access Malware durch, wie diese auch stolz berichten.

    Der Fokus: das Fundament des digitalen Erpressungsgeschäfts, das die Ransomware-Ökonomie am Laufen hält. Diese zweite Phase der Operation „Endgame“ markiert einen signifikanten Meilenstein im Kampf gegen organisierte Cyberkriminalität – nicht nur wegen ihres Umfangs, sondern auch aufgrund ihrer strategischen Zielsetzung.

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  • Operation Talent: Der Schlag gegen Cracked.io und Nulled.to und die Folgen für die Szene

    Operation Talent: Der Schlag gegen Cracked.io und Nulled.to und die Folgen für die Szene

    Ende Januar 2025 schalteten internationale Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der „Operation Talent“ die beiden weltweit größten Cybercrime-Foren Cracked.io und Nulled.to ab. Diese Plattformen, mit insgesamt über zehn Millionen registrierten Nutzern, galten als bedeutende Drehscheiben für Cyberkriminalität und dienten als Marktplätze für gestohlene Daten, Schadsoftware und Hacking-Dienstleistungen.

    Der Zugriff auf die Plattformen, ihre Betreiber und Infrastruktur war das Ergebnis monatelanger Ermittlungsarbeit, die von deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit Europol und internationalen Partnern geführt wurde. Update: Inzwischen hat die niederländische Polizei mitgeteilt, dass man zunehmend auch Nutzer identifiziert!

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  • Operation „Power Off“: Internationaler Schlag gegen DDoS-Plattformen

    Operation „Power Off“: Internationaler Schlag gegen DDoS-Plattformen

    Im Rahmen der internationalen Operation „Power Off“ haben Strafverfolgungsbehörden aus 15 Ländern gemeinsam mit Europol einen bedeutenden Schlag gegen sogenannte Stresser- und Booter-Dienste durchgeführt. Diese Online-Plattformen ermöglichen es, ohne tiefere technische Kenntnisse Distributed-Denial-of-Service-(DDoS)-Angriffe durchzuführen, die Webseiten und andere Online-Dienste durch gezielte Überlastung lahmlegen.

    Hinweis: Power-Off ist eine offensichtlich konstant geführte Maßnahme, die nicht zum ersten Mal stattgefunden hat! Und wieder wird die proaktive Kommunikation über eine eigene Projekt-Webseite gesucht.

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  • Cybercrime und Wirtschaftsspionage: Wachsende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft

    Cybercrime und Wirtschaftsspionage: Wachsende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft

    Die neuesten Erkenntnisse des Digitalverbands Bitkom zu Cybercrime und Cybersecurity zeigen eine alarmierende Zunahme von Cyberangriffen und Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen. Die Zahlen sind erschreckend: In den letzten zwölf Monaten waren 81 Prozent der Unternehmen von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 72 Prozent im Jahr 2023. Zehn Prozent der Unternehmen vermuten zudem, Opfer solcher Angriffe geworden zu sein.

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  • Desinformation & KI: Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Wahlen

    Desinformation & KI: Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Wahlen

    In den letzten Jahren hat die künstliche Intelligenz (KI) enorme Fortschritte gemacht und sich zu einem mächtigen Werkzeug entwickelt, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf demokratische Prozesse haben kann. Während KI das Potenzial hat, die Demokratie zu stärken und die politische Beteiligung zu fördern, birgt sie auch erhebliche Risiken, insbesondere im Kontext von Wahlen.

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  • Plattform für bezahlte Cyberangriffe abgeschaltet

    Plattform für bezahlte Cyberangriffe abgeschaltet

    In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde am 17. April 2024 im Rahmen der internationalen Operation „PowerOFF“ durch das Cybercrime Competence Center des Landeskriminalamtes Sachsen in Zusammenarbeit mit einer US-amerikanischen Ermittlungsbehörde eine kriminelle Online-Plattform im In- und Ausland abgeschaltet. Damit konnte die von den Tätern genutzte IT-Infrastruktur zerschlagen werden.

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