Vor dem AG Wiesbaden haben sich zwei Männer wegen mehrfacher gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung, Betrug und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu verantworten.WeiterlesenErpressung nach „sexuellen Diensten“ mit illegalen Handyaufnahmen
Schlagwort: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB): Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ist in § 201a StGB geregelt. Danach ist die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugtes Herstellen, Übermitteln, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Bildaufnahmen oder Bildfolgen von Personen, die sich im höchstpersönlichen Lebensbereich befinden, strafbar. Auch der Besitz oder die Verbreitung solcher Aufnahmen kann strafbar sein. Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel auf Antrag.
Wir bieten gerade mit unserer Ausrichtung auf digitales Strafrecht eine umfassende Vertretung bei Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. In unserem Blog finden Sie Beiträge und Urteile zum Thema. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier frühzeitig vertreten zu lassen – je früher hier ein Strafverteidiger tätig ist, umso grösser das Verteidigungspotential.
Das OLG Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass schon durch einen schlichten Retweet eine strafrechtliche Haftung begründet werden kann – in diesem Fall stellte sich die Frage, ob ein sonst frei verfügbares Video durch ein weiteres Teilen des Links überhaupt zugänglich gemacht wird: Zugänglichmachen bedeutet, einem Dritten die…WeiterlesenZu-Eigen-Machen durch Retweet auf Twitter
Dass die Anordnung der Hausdurchsuchung wegen eines Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Herstellung und Verbreitung eines sogenannten „Gaffer-Videos“ im Internet rechtmäßig ist, hat das Landgericht Bonn, 50 Qs-410 Js 78/21-18/21, bestätigt. Dabei konnte es auch klarstellen, dass insbesondere die Verhältnismäßigkeit nicht infrage zu stellen…WeiterlesenHausdurchsuchung wegen „Gaffer-Video“
Der Vermieter kann eine Kündigung von Mietraum wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht auf Sachvortrag stützen, der auf heimlich veranlassten Videoaufzeichnungen des Wohnungseingangsbereichs beruht. Dies stellte das Landgericht Berlin (67 S 369/18) klar.WeiterlesenKein Beweis mithilfe heimlicher Videoaufzeichnungen
Der Bundesgerichtshof () hat klargestellt, dass auch Selbstaufnahmen des Tatopfers Gegenstand der unbefugten Weitergabe im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB sein können. Hintergrund ist, dass entsprechend § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB sich derjenige strafbar macht, der eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in Nummern 1 und 2 dieser Vorschrift bezeichneten…Weiterlesen§201a StGB: Selbstaufnahmen des Tatopfers
Es gibt eine Norm im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz („TTDSG“), die ein gewisses Schattendasein fristet, aber zunehmend von Bedeutung ist: §8 TTDSG (vormals, nahezu gleichlautend §90 TKG), welche den „Missbrauch von Telekommunikationsanlagen“ unter Strafe stellt. Was wenig spannend klingt ist aber durchaus von Relevant und im IT-Strafrecht einzuordnen: Es geht um Systeme, die Nachrichten senden („Telekommunikationsanlagen“, siehe im…WeiterlesenStrafbarkeit durch Einsatz getarnter Videoüberwachung
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, §201a StGB: Der § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) fristet bis heute ein gewisses Schattendasein. Einst im Jahr 2004 geschaffen, um dem Ausspionieren von Menschen in modernen Zeiten strafrechtlich begegnen zu können, gibt es bis heute kaum tiefgehende Rechtsprechung zum Thema. Der Tatbestand ist wie geschaffen…WeiterlesenZur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Erweiterung des §201a StGB hinsichtlich Gaffer & Upskirting: Inzwischen liegt als Gesetzentwurf der Bundesregierung ein (weiterer) Ansatz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen vor. Es geht darum, die zunehmende Verbreitung auch unbemerkt einsetzbarer Geräte zur Erstellung von Fotografien samt Missbrauchpotential in den Griff zu bekommen. Gesetzgeberischer Ansatzpunkt ist der §201a StGB, der erst seit ca.…WeiterlesenGesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen – Gaffer & Upskirting
Es gibt nur wenig, was mit so großer Scham der Opfer verbunden ist – und was zudem auch noch ein derartiges Tabu-Thema in unserer Gesellschaft ist: Nacktfotos von Ex-Partnern. Nicht zuletzt auf Grund der alltäglichkeit von Smartphones sind Nacktaufnahmen innerhalb von Beziehungen durchaus fester Alltag bei Paaren geworden, insoweit sollte man sich von dem beharrlichen…WeiterlesenIntime Fotos – Was tun wenn Nacktfotos verschickt oder ins Internet gestellt werden?
Bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) ist die Hilflosigkeit der abgebildeten Person ein wesentliches Tatbestandsmerkmal bei der zur Schaustellung auf der Bildaufnahme. Doch wann ist diese anzunehmen? Der Bundesgerichtshof (4 StR 244/16) konnte insoweit klarstellen, dass jedenfalls dann die Hilflosigkeit gegeben ist, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder…WeiterlesenWann liegen Hilflosigkeit und Zur-Schau-Stellen im Sinne des §201a StGB vor?
Schaffung des §201a StGB (2004)
Status: Verkündet und in Kraft getreten Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich: Abstimmungsverlauf Der höchstpersönliche Lebens- und Geheimbereich ist gegen unbefugte Bildaufnahmen – anders als zum Beispiel bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und von Privatgeheimnissen – zu schützen. Es erfolgte die einstimmige Annahme der Drucksache 15/2466 (Gesetzentwurf) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 15/2995. Höchstpersönlicher Lebens- und Geheimbereich:…WeiterlesenSchaffung des §201a StGB (2004)
AG Düren, Urteil vom 13.12.2010 – 10 Ls-806 Js 644/10-275/10 Der Angeklagte ist des Ausspähens von Daten in 98 Fällen, in 12 Fällen in Tateinheit mit Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig.Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.Die Kosten des Verfahrens einschließlich…WeiterlesenAG Düren, 10 Ls-806 Js 644/10-275/10 („Webcam-Spanner“)
Dashcam-Kameras erlaubt: Die Frage taucht immer häufiger auf: Sind eingebaute Kameras und damit erzeugte Aufnahmen in PKWs – so genannte Dashcams – zulässig? Oder darf man das vielleicht gar nicht? Erste Datenschützer haben schnell verkünden lassen, dass derartige Technik datenschutzrechtlich unzulässig ist. Nun mag man in der Tat fragen, wie sinnvoll oder auch anspruchsvoll es…WeiterlesenDashcams: Zu Zulässigkeit und Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufnahmen
Focus Online berichtet von einem (angelichen) neuen Internettrend: „BedOfShame“. Es geht darum, seinen OneNightStand zu fotografieren und auf Twitter, versehen mit dem HashTag „#BedOfShame“ – garniert mit einem dummen Spruch – bloß zu stellen. Die Suche nach diesem Begriff fördert in der Tat auch die bei Focus angeführten Diskussionen zu tage, wie geschmacklos dieser vermeintliche…Weiterlesen#BedOfShame: Rechtswidriger „Spaß“ der Konsequenzen haben wird. Auch beim Re-Tweeten.
Den Fall, in dem jemand bei Teenies via ICQ eine Schadsoftware verbreitete und damit deren Webcams fernsteuerte um sie auszuspionieren hatte ich von Anfang an begleitet. Da inzwischen auch Heise berichtet hat, setze ich die Kenntnis des Vorfalls hier schlicht voraus und schreibe zum bisher bekannten nichts Weiteres. Allerdings hatte ich beim Amtsgericht Düren das…WeiterlesenDas Urteil: „Webcam-Hacker“ aus Aldenhoven ist schuldig