Mit dem Cannabisgesetz soll nicht nur Cannabis (teil-)legalisiert werden, sondern auch die weiteren Formen von Cannabis reguliert werden. So auch Cannabidiol (CBD), wobei die im August vom Bundeskabinett beschlossene Regelung stark von der ursprünglichen Ministerial-Fassung abweicht. Hinweis: Dies ist nur die kurze Fassung, zur Übersichtlichkeit findet sich die Besprechung von CBD in dem fortlaufend aktualisierten…WeiterlesenCBD im Cannabisgesetz (Entwurf 2023)
Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beschlossen und ich gehe im folgenden darauf ein. Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache durch den Gesetzgeber ihr…WeiterlesenCannabisgesetz (CannG)
Erneut konnte der BGH (5 StR 490/21) klarstellen, dass der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit für CBD-Blüten nicht eröffnet ist – weil es sich bei CBD-Blüten um „Betäubungsmittel“ im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 handelt. Schon deshalb könne Art. 34 AEUV aus Sicht des BGH nicht verletzt sein.WeiterlesenCBD-Blüten sind Suchtstoffe
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD, auch EMCDDA) hat sich mit einer relativ neuen Substanz aus dem „Hanfkomplex“ befasst: Es handelt sich um Hexahydrocannabinol (HHC), das aus Cannabidiol (CBD) synthetisiert wird, das bekanntlich aus Cannabispflanzen (Hanf) mit niedrigem THC-Gehalt gewonnen wird. Nach Angaben der EU-Drogenbehörde ist es das erste halbsynthetische Cannabinoid, über das…WeiterlesenHexahydrocannabinol (HHC)
Erneut hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 269/22) zur Strafbarkeit des Handeltreibens mit Cannabidiol (CBD) geäußert. Die Entscheidung ist auf den ersten Blick wenig spannend, macht aber insgesamt deutlich, wie kritisch der Umgang mit CBD ist – und dass die bisherige, gerne genutzte, Linie des Irrtums nicht pauschal verfängt.WeiterlesenCBD-Verkauf: Irrtum muss nachvollziehbar sein
Bereits im Juni 2021 hat das Amtsgericht Pasewalk (307 Ds 159/21) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob Kernnormen des BTM-Strafrechts überhaupt (noch) mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Konkret wurde mit dieser Frage „hochgegeben“: Die Sache wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob § 29 Abs. 1…WeiterlesenBtMG auf dem Prüfstand: BVerfG liegt Anfrage zur verfassungswidrigkeit vor
Der Bundesgerichtshof (5 StR 490/21) konnte sich nochmals zur Strafbarkeit des Verkaufs von CBD äußern, dabei im Kern aber nur das festhalten, was man als gefestigte Rechtsprechung betrachten darf.WeiterlesenBGH: 5. Senat zu Cannabidiol (CBD)
Arzneimittel im Sinne des AMG
Die Frage, wann ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzs (AMG) vorliegt, hat mitunter strafrechtlicher Relevanz. Dabei unterscheidet das Gesetz, entsprechend § 2 Abs. 1 AMG sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die entweder zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung…WeiterlesenArzneimittel im Sinne des AMG
Das Landgericht Essen, 43 O 72/20, erinnert daran, dass der Anwendungsbereich des TabakErzG weit gefasst ist. Insoweit ist daran zu denken, dass CBD-haltige Nachfüllbehälter für eLiquids sich an den strengen Werbevorschriften des TabakErzG zu messen lassen haben. Entsprechend § 19 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 TabakerzG ist es dabei verboten, in Diensten der Informationsgesellschaft für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten…WeiterlesenCBD-eLiquids
Das Verwaltungsgericht Köln (7 K 954/20) hat entschieden, dass CBD-Tropfen als Funktionsarzneimittel einzustufen sind. Das bedeutet, dass man sich nunmehr entweder im Bereich der Novel-Food-Verordnung bewegt oder im Bereich des Arzneimittelgesetzes – oder im Umfeld des TabakerzG.WeiterlesenCBD-Tropfen sind Funktionsarzneimittel
Der Bundesgerichtshof konnte sich zum Grenzwert der nicht geringen Menge für 5F-ADB und AMB-FUBINACA äussern, dabei am Rande nochmals die (gefestigten) Regularien zur Bestimmung nicht geringer Menge Cannabinoide festhalten.WeiterlesenNicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide 5F-ADB und AMB-FUBINACA
Dass Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, welches im Wege der Extraktion gewonnen wurde, neuartig im Sinne der Novel-Food-Verordnung sind, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 L 1029/20, entschieden. Das Inverkehrbringen solcher Lebensmittel ohne Zulassung verstößt damit gegen das Lebensmittelrecht, namentlich gegen Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel-Food-VO).WeiterlesenLebensmittel mit Cannabidiol (CBD) unterfallen Novel-Food-Verordnung
Beim Landgericht Essen, 43 O 72/20, ging es um unzulässige Werbung mit Aussagen zu Cannabidiol (CBD). Die Entscheidung zeigt hervorragend auf, wie die Bewertung von Aussagen im Werberecht funktioniert – und warum die Werbung mit Eigenschaften von CBD schnell kritisch werden kann.WeiterlesenUnzulässige Werbung damit, das Vaporisieren von CBD Nikotinabhängigkeit beenden kann
Cannabidiol: Inzwischen konnte sich auch das VG München (M 26a S 21.4118) zur Frage des Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit der Zutat „Nutzhanfextrakt (Cannabis sativa)“ äußern. Dabei kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass wenn es sich um einen cannabinoidreichen, insbesondere cannabidiolreichen Extrakt (CBD) aus der Hanfpflanze handelt, dies voraussichtlich gegen Art. 6 Abs. 2 der…WeiterlesenCBD: Verbot des Inverkehrbringens von Cannabis sativa
Das OVG NRW (9 B 1574/20) hat klargestellt, dass man beim Vertrieb CBD-haltiger Nahrungsergänzungsmittel vorher hinsichtlich ihrer Eigenschaft, als Novel-Food, zu prüfen sind. Hier ist zu erinnern, dass entsprechend der Novel-Food-VO „neuartige Lebensmittel“ alle Lebensmittel sind, die vor dem 15. Mai 1997 unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union nicht in nennenswertem Umfang…WeiterlesenCannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel