Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat in seinem Beschluss vom 24. Juli 2024 (3 MB 12/24) die Beschwerde gegen das Inverkehrbringungsverbot eines CBD-Öls zurückgewiesen. Diese Entscheidung befasst sich mit der Einstufung von CBD-Produkten als neuartige Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.WeiterlesenOVG Schleswig bestätigt Inverkehrbringungsverbot für nicht zugelassenes CBD-Öl
Schlagwort: Nahrungsergänzungsmittel
Rechtsanwalt für Nahrungsergänzungsmittel: Nahrungsergänzungsmittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, den Bedarf an bestimmten Nährstoffen zu decken oder bestimmte Wirkungen auf den Körper zu erzielen. Sie werden als Ergänzung zur normalen Ernährung verwendet und sind in verschiedenen Formen wie Tabletten, Kapseln, Pulver oder Flüssigkeiten erhältlich.
Aus rechtlicher Sicht sind mit Nahrungsergänzungsmitteln verschiedene Themen verbunden. So sind die Herstellung, der Vertrieb und die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln durch zahlreiche Verordnungen und Vorschriften geregelt. Dazu zählen insbesondere die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sowie die Health-Claims-Verordnung.
Ein wichtiger Aspekt bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Kennzeichnung, die bestimmte Angaben zu Inhaltsstoffen, Dosierung, Anwendung und Hinweise auf mögliche Risiken oder Nebenwirkungen enthalten muss. Verstöße gegen diese Kennzeichnungsvorschriften können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unterliegt bestimmten Regeln, insbesondere im Hinblick auf Aussagen zu Wirkung und Nutzen. So ist es beispielsweise verboten, mit irreführenden oder nicht wissenschaftlich belegten Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel zu werben.
Rechtliche Konsequenzen können auch drohen, wenn Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen oder in zu hoher Dosierung hergestellt werden.
Das Verwaltungsgericht Köln (7 K 954/20) hat entschieden, dass CBD-Tropfen als Funktionsarzneimittel einzustufen sind. Das bedeutet, dass man sich nunmehr entweder im Bereich der Novel-Food-Verordnung bewegt oder im Bereich des Arzneimittelgesetzes – oder im Umfeld des TabakerzG.WeiterlesenCBD-Tropfen sind Funktionsarzneimittel
Der Bundesgerichtshof (I ZB 3/13) hat klar gestellt, dass eine beschreibende Wortmarke nicht dadurch mehr Qualität gewinnt, dass sie mit einem gewissen „Interpretationsaufwand“ durch den Betrachter verbunden ist: Hat ein Markenwort (hier „HOT“) mehrere Bedeutungen (hier neben „heiß“ auch „scharf, scharf gewürzt und pikant“ in Bezug auf Geschmack und im übertragenen Sinn auch „sexy, angesagt,…WeiterlesenMarkenrecht: Zur Unterscheidungskraft einer beschreibenden Wortmarke
Das OVG NRW (9 B 1574/20) hat klargestellt, dass man beim Vertrieb CBD-haltiger Nahrungsergänzungsmittel vorher hinsichtlich ihrer Eigenschaft, als Novel-Food, zu prüfen sind. Hier ist zu erinnern, dass entsprechend der Novel-Food-VO „neuartige Lebensmittel“ alle Lebensmittel sind, die vor dem 15. Mai 1997 unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union nicht in nennenswertem Umfang…WeiterlesenCannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel
Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Liegt offensichtlich kein Wettbewerbsverhältnis vor, ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich.WeiterlesenWettbewerbsverhältnis bei Nahrungsergänzungsmitteln
Das OLG Celle (13 U 31/19) konnte sich zur verpflichtenden Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform äußern und feststellen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel, welches sich aus verschiedenen Komponenten – insbesondere verschiedenen Wirk- und Füllstoffen – zusammensetzt und das in dieser konkreten Zusammensetzung in einer Art und Weise vorportioniert vertrieben wird, dass diese Einteilung in Portionen…WeiterlesenGrundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
Das Kammergericht (5 U 132/15) konnte sich zur Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Slogan „Stärkung des Immunsystems“ äußern. Eine solche Werbeaussage soll dabei Art.13 HCVO und nicht Art.14 HCVO unterfallen: Vorliegend umschreibt das in der streitgegenständlichen Werbung angesprochene Immunsystem nur ganz allgemein die körpereigene Abwehr von gesundheitlichen Risiken, ohne bestimmte Krankheiten anzusprechen. Eine Stärkung der…WeiterlesenBewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Stärkung des Immunsystems
Abgrenzung Arzneimittel zu Lebensmittel: Im Lebensmittelrecht spielt die Abgrenzung der Lebensmittel zu den Arzneimittel, speziell bei Nahrungsergänzungsmitteln, eine besondere Rolle. Dabei gilt mit §2 Abs.3 Nr.1 AMG scheinbar einfach: Arzneimittel sind nicht (…) Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (…) Doch wirklich hilft das auch nicht weiter, letztlich ist…WeiterlesenAbgrenzung von Lebensmittel zu Arzneimittel
Ein häufiger Streit liegt in der Abgrenzung eines Arzneimittels zu einem Medizinprodukt oder Kosmetikprodukt. Medizinprodukte sind gemäß der Definition in § 3 Nr. 1 a MPG auch Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind und…WeiterlesenAbgrenzung: Medizinprodukt oder Arzneimittel
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 131/15) konnte sich mit der Frage der Nichtbenutzung und dem vorliegen berechtigter Gründe beschäftigen, dabei hat es die allgemeinen Voraussetzungen kurz dargelegt: Die Marke wurde unstreitig nicht benutzt. Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung (…) liegen nicht vor. Die Klägerin ist für die Ausnahme der berechtigten Gründe darlegungs- und…WeiterlesenNichtbenutzungseinrede im Markenrecht: Berechtigte Gründe für eine Nichtbenutzung der Marke
Das OLG Köln (6 U 66/15) konnte am Rande klarstellen, dass bei der Bewerbung von Wirkungen eines Präparats etwa in einem Nahrungsergänzungsmittel nicht damit gearbeitet werden kann, im Streitfall vor Gericht überhaupt erst einmal ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Insoweit ist daran zu erinnern, dass den Werbenden die Beweislast dahin gehend trifft, dass die Wirksamkeit eines Stoffes…WeiterlesenHCVO: Einholung eines Gutachtens zum Beweis der Wirksamkeit im Prozess kein ausreichender Beweis
Wer etwa ein Nahrungsergänzungmittel mit einer nichtspezifischen Angabe im Sinne der HCVO bewirbt, der muss spezielle gesundheitsbezogene Angaben „beifügen“, wie sie in der Liste nach Art. 13 HCVO enthalten sind. Doch wann liegt ein solches beifügen überhaupt vor. Inzwischen konnte die Rechtsprechung klären, dass der Begriff „beifügen“ im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der…WeiterlesenHCVO und Nahrungsergänzungsmittel: Wann sind spezielle gesundheitsbezogene Angaben „beigefügt“?
Das OLG Düsseldorf (15 U 8/15) konnte sich zur Werbung mit allgemeinen nichtspezifischen Vorteilen des Nährstoffs oder Lebensmittels nach HCVO befassen und hierbei sehr umfangreich zur Abgrenzung zwischen speziellen und nichtspezifischen Angaben referieren. Im Kern findet sich hier die Meinung der Literatur bestätigt, derzufolge Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit dann vorliegen, wenn…WeiterlesenNahrungsergänzungsmittel: Werbung mit allgemeinen nichtspezifischen Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels nach HCVO
Das OLG Hamm (4 U 18/16) konnte sich klarstellend zur Verwendung der Begrifflichkeit der „Vitalstoffe“ geäußert und die Unzulässigkeit der Werbung hiermit betont da die nährwertbezogene Werbung mit dem Begriff der Vitalstoffe unzulässig ist: Dieser Begriff ist im Anhang zur HCVO nicht aufgeführt. Der Begriff der Vitalstoffe ist unspezifisch und für den wissenschaftlichen Gebrauch ungeeignet,…WeiterlesenHCVO: Werbung mit Vitalstoffen sind unzulässige nährwertbezogene Angaben
Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 17/16) habe ich einige erläuternde Zeilen zum Koppelungsgebot der HCVO gefunden: Selbst wenn es sich bei den vom Kläger beanstandeten Werbeaussagen (lediglich) um bloße Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile eines Nährstoffes oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO…WeiterlesenNahrungsergänzungsmittel & Koppelungsgebot der HCVO: Werbung mit allgemeinen und nichtspezifischen Vorteilen eines Nährstoffes oder Lebensmittels