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Außenwirtschaftsrecht

Russland Sanktionen: Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2023, Aktenzeichen 943 Ds 7140 Js 235012/22).WeiterlesenRussland Sanktionen: Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen

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Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 der Russlandembargo-Verordnung

Der Verstoß gegen das Verkaufsverbot des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Russland-Embargo-Verordnung; veröffentlicht im ABl. L 229 vom 31. Juli 2014), ist strafbar. Diese dient der Umsetzung des Sanktionsbeschlusses 2014/512/GASP des Europäischen Rates…WeiterlesenVerstoß gegen Art. 2 Abs. 1 der Russlandembargo-Verordnung