Auch wenn Zivilrecht, so doch äußerst interessant ist eine Entscheidung des LG München I (42 O 4307/19). Hier ging es um die Sperrung eines Accounts in einem sozialen Netzwerk wegen der – streitigen – Verbreitung von „Child Exploitative Imagery“ (CEI). Insoweit ist daran zu erinnern, dass alle großen Diensteanbieter auch in der EU im Hintergrund…
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie und Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der besitz von Kinderpornographie ist strafbar.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Der BGH konnte sich zusammenfassend zu Besitz und Verbreiten kinderpornografischer Schriften äußern: Der zeitgleiche Besitz von verbreiteten oder öffentlich zugänglich gemachten und darüberhinausgehenden kinderpornografischen Schriften verknüpft den unerlaubten Besitz kinderpornografischer Schriften mit jeder Verbreitungshandlung zu einer einheitlichen Tat.
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie (§184b StGB): Wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht, ist die Panik regelmäßig groß. Dabei gehören Durchsuchungen wegen des Verdachts eines verbotenen Umgangs mit Kinderpornographie inzwischen zum Alltag der Ermittler. Aufgrund der exorbitant hohen Strafen, die im Raum stehen, sollte auf keinen Fall ohne Strafverteidiger agiert werden: Der…
In IT-Strafsachen spielt die Einziehung von Hardware eine herausragende Rolle – die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind hier häufig sehr interessiert, entsprechende Hardware dem Betroffenen zu entziehen; nicht selten hat man dabei das Gefühl, dass auf dem Weg noch eine zusätzliche Strafwirkung erzielt werden soll. Dabei sieht das Gesetz vor, dass gerade Werkzeuge der Tat aber…
Mit ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits das Verlinken kinderpornographischer Seiten strafbar – dies als „Drittbesitzverschaffen“ nach §184b II StGB. Doch wie ist es, wenn ein Hyperlink auf eine Seite verweist, die wiederum auf eine andere Seite verweist, von wo aus der Zugriff dann erleichtert wird? Die Frage hat das Landgericht Karlsruhe beschäftigt, wobei es…
„Netzneutralität“ – das klingt schon wieder nach einem dieser hochtrabenden Begriffe, ist aber (leider) eines der wesentlichen juristischen Netz-Themen der Gegenwart und Zukunft. Im Bundestag wurde kürzlich dazu debattiert (hierzu der Heise-Bericht) und anders als man dort seitens der Regierungskoalition lesen kann: Nadine Schön von der CDU/CSU-Fraktion befand indes, dass man allein über die Begriffsdefinition…
Rechtsstaatliche Prinzipien sind so eine Sache: Sie stehen einer schnellen Aburteilung von Tätern im Wege und tun so ziemlich alles, um die Rachegelüste Betroffener wie Nicht-Betroffener möglichst aus Straf-Prozessen in unseren Gerichtssälen heraus zu halten. Einfacher wäre es in vielen Fällen, den „eindeutig schuldigen Täter“ nicht durch Befangenheitsanträge, komplizierte Beweisführung oder vollkommen unverständliche Diskussionen zu…
Bisher unbeachtet hat der Bundesgerichtshof (2 StR 151/11) seine Rechtsprechung zur Besitzerlangung von Daten konkretisiert, die (nur) in den Cache geladen werden. Typischerweise spielt dies im Bereich kinderpornographischer Schriften eine Rolle. Den Ursprung nahm die Rechtsrechung in einer früheren Entscheidung des BGH (BGH, 1 StR 430/06), als dieser kurz und recht lapidar meinte: Auch mit…
Die Rhein-Zeitung berichtet über einen bemerkenswerten Fall: Jemand stand wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsrichter: Er soll per MMS ein entsprechendes Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu…
Der Bundesgerichtshof (2 StR 151/11) hat sich recht umfangreich mit der Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet beschäftigt und dabei einige Punkte klar gestellt. Insbesondere hat man sich des üblichen Verbreitungssystems eines Boards bzw. Forums gewidmet, in dem der Zugriff beschränkt ist und erweitert wird, je nach dem, wie viele Dateien man selber anbietet. Auch die…
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig (11 KLs 390 Js 191/11) in Sachen „kino.to“ hat bisher seltsamerweise inhaltlich kaum Besprechungen gefunden – dabei lohnt sich ein Blick. Insbesondere weil die Annahme täterschaftlichen Handelns durchaus kritisch gesehen werden kann. Die ausgeurteile Strafe dürfte insofern der Höhe nach – 4 Jahre und 6 Monate – durchaus fragwürdig sein.…
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. Trotz einer auf der Grundlage psychiatrischer Gutachten angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten lagen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66b StGB für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht vor. Sie darf nur…
Bei OpenJur findet sich ein Urteil des OLG Hamburg (2 – 27/09), das zu dem Ergebnis kommt, dass bereits das Laden von kinderpornographischen Schriften in den Arbeitsspeicher einen Besitz begründet – es kommt demnach nicht darauf an, dass die Daten (etwa mittels Cache) auf der Festplatte landen. Über das Urteil wurde schon mehrfach im Vorhinein…