Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (1 ORs 26/24) zur zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones durch Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor wird – nicht nur in juristischen Kreisen – für Aufsehen sorgen: Es zeichnet sich zunehmend ab, dass (wenig überraschend) deutsche Gerichte keine Probleme mit der zwangsweisen Entsperrung durch Polizisten mittels Fingerauflegen haben. Betroffene…WeiterlesenZulässiges Entsperren eines Smartphones durch erzwungendes Fingerauflegen
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 17.06.2024 (12 Qs 19/24) wichtige Grundsätze zur Einordnung von Tätigkeiten externer IT-Forensiker als Sachverständigentätigkeit festgelegt. Die Entscheidung beleuchtet die Abgrenzung zwischen bloßen Hilfstätigkeiten und der eigentlichen Sachverständigentätigkeit nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), wobei diese Differenzierung erhebliche Auswirkungen auf die Verfahrenskosten hat.WeiterlesenIT-Forensik: Wann liegt Sachverständigentätigkeit vor?
Ein Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt beleuchtet die Bemühungen der deutschen Behörden, insbesondere des Bundeskriminalamts (BKA) und der Beschwerdestellen, solche Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie „Löschen statt Sperren“, die darauf abzielt, Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz zu löschen,…WeiterlesenBericht zu 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von digitalen Inhalten mit kinderpornografischem Inhalt
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 6 StR 567/23 behandelt die Strafbarkeit nach § 184b StGB, der sich auf den Besitz und die Verbreitung von kinderpornographischem Material bezieht. Diese Entscheidung ist von besonderer Relevanz, da sie die Anforderungen an den Vorsatz bei der Kenntnis über den kinderpornographischen Charakter des Materials präzisiert.WeiterlesenVorsatz bei Kenntnis über kinderpornographischen Charakter von Dateien
Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum. Das nunmehr neu gefasste UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität regelt im…WeiterlesenUN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024)
Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P): Es finden aktuell zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.WeiterlesenHausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 14. November 2023 (6 StR 449/23) entschieden, dass eine Bandenabrede im Sinne des § 184b Abs. 2 Var. 2 bzw. § 184c Abs. 2 Var. 2 StGB auch zwischen Personen möglich ist, die sich nicht persönlich kennen und ausschließlich unter Pseudonymen im virtuellen Raum agieren. Diese Entscheidung…WeiterlesenEntscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bandenabrede bezüglich unbekannter Personen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (2 StR 461/23) behandelt schwerwiegende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dieses Urteil korrigiert und ergänzt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2023 (5/04 KLs 10/22).WeiterlesenMissbrauch von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 238/23) über die Einziehung eines Computers und eines Smartphones im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte entschieden. Die Entscheidung betont die rechtlichen Anforderungen und Kriterien, die bei der Einziehung von Tatmitteln zu…WeiterlesenEinziehung des Computers im Kontext des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Die Bundesregierung hat zu der zunehmenden Gefahr von durch Künstliche Intelligenz (KI) hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet Stellung genommen (BT-Drucksache 20/11301). Diese Thematik wird immer relevanter, da moderne KI-Tools wie Stable Diffusion, die ohne Sicherheitsmechanismen auskommen, für die Erstellung solcher verstörenden Inhalte missbraucht werden. Hier ist ein umfassender Überblick über die Stellungnahme der Bundesregierung und…WeiterlesenGefahr von durch Künstliche Intelligenz hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Februar 2024 in der Strafsache 4 StR 198/23 bietet wichtige rechtliche Einblicke in die Behandlung des Postens von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Dieser Fall betrifft speziell die Unterscheidung zwischen den Delikten der Drittbesitzverschaffung und des öffentlichen Zugänglichmachens dieser Inhalte, was wesentliche Auswirkungen auf die Strafbarkeit der…WeiterlesenStrafbarkeit beim Posten von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten
Die rasante Entwicklung des Internets hat neue Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden mit sich gebracht. Ein zentrales Problem ist die Identifizierung von Straftätern, die das Internet für ihre Aktivitäten nutzen. Dabei spielt die IP-Adresse eine Schlüsselrolle, da sie oft der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung der Identität eines Täters ist. Die aktuelle Gesetzgebung stößt jedoch aufgrund der…WeiterlesenVorratsdatenspeicherung 2024: 1 Monat Speicherung?
Im Fall 6 StR 584/23 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 6 StR 584/23) eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Strafbarkeit der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte getroffen. Diese Entscheidung, die am 19. März 2024 verkündet wurde, beleuchtet die juristischen Feinheiten der Verbreitung und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie die entsprechenden rechtlichen Folgen. In diesem Blogbeitrag wird die Entscheidung des BGH…WeiterlesenBGH-Urteil zum Verbreiten kinderpornographischer Inhalte
In dem Fall, der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit dem Aktenzeichen 2 BvR 200/14 war, ging es um die Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren. Das BVerfG erließ eine einstweilige Anordnung, die diese Sichtung und Auswertung bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde –…WeiterlesenUntersagung der Sichtung & Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren
Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die überfällige, von Verteidigern wie Staatsanwälten und Richterschaft einhellig geforderte, Reform des §184b StGB angestoßen. Update, 28.2.24: Inzwischen liegt der Entwurf der Bundesregierung vor und wird „unter dem Teppich“ kommuniziert. Es ist zu erwarten, dass zeitnah die Änderungen beschlossen werden. Der Artikel wurde um entsprechende Texte und den Regierugsentwurf erweitert. 04.03.:…WeiterlesenKinderpornographie: Besitz kein Verbrechen mehr? (2024)