Es beginnt fast immer gleich. Frühmorgens, meist zwischen sechs und halb sieben, klingelt es an der Tür. Vor der Wohnung stehen Beamte der Kriminalpolizei, manchmal in Zivil, manchmal in Uniform, und sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei. Was in den folgenden Minuten geschieht, verändert das Leben einer Familie von Grund auf – auch und gerade…WeiterlesenWenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Derzeit finden bundesweit Hausdurchsuchungen statt bei Menschen, die auf der Darknet-Plattform „The Exchange“ als User tätig gewesen sein sollen. Die Plattform wurde zur Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornographie genutzt, es geht insbesondere um Strafbarkeiten nach § 184b StGB. Das Besondere ist, dass die Ermittlungen auf Kryptowährungs-Ermittlungen zurückgehen: Auf der Plattform wurden Token erworben, um verbotene Inhalte…WeiterlesenHausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (1 ORs 205/25) ging es um die schwierige Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und neutralen Abbildungen unbekleideter Kinder. Dabei wird deutlich, wie stark die strafrechtliche Bewertung von der Perspektive eines objektiven Betrachters abhängt und wie schnell kulturelle oder dokumentarische Kontexte in den Hintergrund treten, wenn Bildausschnitte isoliert betrachtet werden.WeiterlesenGrenzen sexuell aufreizender Wiedergabe bei § 184b StGB
Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Technologieunternehmen ist kein neues Phänomen. Doch was passiert, wenn eine EU-Polizeibehörde wie Europol nicht nur Daten von Microsoft, Palantir oder Clearview AI nutzt, sondern diese Firmen direkt in ihre operativen Strukturen integriert – mit eigenen Arbeitsplätzen im Hauptquartier, exklusiven Datenleitungen und einer Kultur der Intransparenz? Ein aktueller Bericht von Statewatch,…WeiterlesenSchattenseiten der digitalen Beweismittelbeschaffung bei EUROPOL?
Die digitale Durchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern ist längst zentrales Instrument der modernen Strafverfolgung, wobei die Praxis zeig, dass die Auswertung sichergestellter Daten mitunter viele Monate bis Jahre andauert – dies aber kollidiert mit den Grundrechten der Betroffenen auf Eigentum (Art. 14 GG), informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs.…WeiterlesenVerhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
Die Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Strafverfolgungsbehörden ist nicht neu. Doch während Plattformen wie Google oder soziale Netzwerke bereits seit Jahren Daten auf Anfrage von Ermittlern offenlegen, betreten KI-Unternehmen wie OpenAI hier nun Neuland. Ein aktuell berichteter Fall soll nun zeigen, wie ChatGPT-Prompts erstmals als Werkzeug der Strafverfolgung genutzt werden – und welche rechtlichen und gesellschaftlichen…WeiterlesenUS-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte
Die Digitalisierung hat die Strafverfolgung nachhaltig verändert … wo früher Aktenordner durchforstet wurden, sind es heute Festplatten, Cloud-Speicher und Smartphones, die als Beweismittel im Fokus der Ermittler stehen. Doch mit der technischen Entwicklung wachsen auch die Herausforderungen: Die Auswertung digitaler Datenbestände dauert oft monate- und manchmal sogar jahrelang. Was aber passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Speichermedien…WeiterlesenEndlose Wartezeit: Wenn die Staatsanwaltschaft Daten jahrelang sichert
Die gerichtliche Kontrolle behördlicher Eingriffe zur Durchsetzung des Jugendschutzes, wie etwa die Anordnung von Netzsperren, gewinnt inzwischen erhebliche Bedeutung. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Juli 2025 (Az. 2 B 10576/25.OVG) betrifft einen prominenten Fall: eine international tätige Betreiberin pornografischer Internetangebote wollte per Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen eine an einen deutschen…WeiterlesenOVG Rheinland-Pfalz: Sperrverfügung gegen Pornoseiten bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13. März 2025 (2 StR 232/24) eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit des Zugriffs auf Smartphones durch biometrische Merkmale getroffen. Die Entscheidung schließt sich an erste gerichtliche Entscheidungen und eine kurz aber hitzig geführte Debatte in der Literatur an – und markiert einen Wendepunkt, der ernst zu nehmen…WeiterlesenZugriff auf Smartphones durch erzwungene biometrische Merkmale
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. April 2025 (Aktenzeichen: 3 ORs 2/25) wichtige Fragen zur Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Besitzverschaffens und Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte verurteilt wurde. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen…WeiterlesenStrafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens
Einsatzstrafe und ihre Erhöhung
BGH klärt Grenzen bei der Gesamtstrafe: Wer im deutschen Strafrecht mehrere Straftaten begeht, erhält in der Regel keine Sammlung einzelner Strafen, sondern eine Gesamtstrafe. Dieses System dient der Praktikabilität und dem gerechten Schuldausgleich: Der Täter soll für sein Gesamtverhalten eine Strafe verbüßen, die alle Taten angemessen berücksichtigt — ohne, dass sich die Strafen mechanisch summieren.…WeiterlesenEinsatzstrafe und ihre Erhöhung
In seinem Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 414/24) befasst sich der Bundesgerichtshof mit einem juristisch und gesellschaftlich hochsensiblen Tatbestand: dem Umgang mit kinderpornographischem Material im Sinne des § 184b StGB. Im Zentrum der Entscheidung steht die differenzierte Auslegung der Begriffe „Verbreiten“ und „Besitzverschaffen an Dritte“ sowie deren Abgrenzung. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie…WeiterlesenAuslegung des § 184b StGB: Keine Verbreitung, aber strafbare Besitzverschaffung
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. 2 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben, das den Angeklagten unter anderem wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die juristisch und tatsächlich anspruchsvolle Gratwanderung zwischen effektiver Strafverfolgung im besonders sensiblen…WeiterlesenBGH zur Beweiswürdigung und Darlegungspflicht im Bereich kinderpornographischer Straftaten
Anfang April 2025 wurde öffentlich, was sich in internationalen Ermittlerkreisen seit Monaten abzeichnete: Die Streamingplattform KidFlix, eine der größten bekannten Plattformen für kinderpornografische Inhalte im Darknet, ist zerschlagen. Der Name erinnerte bewusst an etablierte Streamingdienste – und genau das war das perfide Konzept: einfach zugänglich, bequem, international und scheinbar anonym. Doch diese Anonymität war trügerisch.…WeiterlesenKidFlix zerschlagen: Die Plattform ist offline – die Ermittlungen laufen weiter
Die zunehmende Verbreitung von künstlicher Intelligenz (KI) bringt nicht nur bahnbrechende Fortschritte, sondern auch beunruhigende Herausforderungen mit sich. Ein erschreckendes Beispiel dafür sind KI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch, die weder reale Opfer noch direkten physischen Missbrauch involvieren, aber dennoch erhebliches strafrechtliches Gewicht haben. Die internationale Operation „Cumberland“, koordiniert von Europol, brachte diese neue Form der digitalen…WeiterlesenKI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch: Neue Dimension digitaler Kriminalität













