In seinem Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 414/24) befasst sich der Bundesgerichtshof mit einem juristisch und gesellschaftlich hochsensiblen Tatbestand: dem Umgang mit kinderpornographischem Material im Sinne des § 184b StGB. Im Zentrum der Entscheidung steht die differenzierte Auslegung der Begriffe „Verbreiten“ und „Besitzverschaffen an Dritte“ sowie deren Abgrenzung. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie…WeiterlesenAuslegung des § 184b StGB: Keine Verbreitung, aber strafbare Besitzverschaffung
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der “Kinderpornographie” (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. 2 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben, das den Angeklagten unter anderem wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die juristisch und tatsächlich anspruchsvolle Gratwanderung zwischen effektiver Strafverfolgung im besonders sensiblen…WeiterlesenBGH zur Beweiswürdigung und Darlegungspflicht im Bereich kinderpornographischer Straftaten
Anfang April 2025 wurde öffentlich, was sich in internationalen Ermittlerkreisen seit Monaten abzeichnete: Die Streamingplattform KidFlix, eine der größten bekannten Plattformen für kinderpornografische Inhalte im Darknet, ist zerschlagen. Der Name erinnerte bewusst an etablierte Streamingdienste – und genau das war das perfide Konzept: einfach zugänglich, bequem, international und scheinbar anonym. Doch diese Anonymität war trügerisch.…WeiterlesenKidFlix zerschlagen: Die Plattform ist offline – die Ermittlungen laufen weiter
Die zunehmende Verbreitung von künstlicher Intelligenz (KI) bringt nicht nur bahnbrechende Fortschritte, sondern auch beunruhigende Herausforderungen mit sich. Ein erschreckendes Beispiel dafür sind KI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch, die weder reale Opfer noch direkten physischen Missbrauch involvieren, aber dennoch erhebliches strafrechtliches Gewicht haben. Die internationale Operation “Cumberland”, koordiniert von Europol, brachte diese neue Form der digitalen…WeiterlesenKI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch: Neue Dimension digitaler Kriminalität
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvR 1677/24) eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung als unzulässig verworfen. Ausschlaggebend war die unzureichende Darlegung der Wahrung der Beschwerdefrist. Gleichzeitig äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsanordnung. Die Entscheidung verdeutlicht sowohl die formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde als auch die hohen…WeiterlesenBVerfG zur Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung
Eine Entscheidung zur Sperrung eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 150/23) getroffen. Die Entscheidung behandelt zentrale Fragen des Datenschutzes, der Vertragsfreiheit und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. Insbesondere ging es darum, ob die fortgesetzte Speicherung personenbezogener Daten nach einer Sperrung oder Löschung eines Kontos rechtmäßig ist und unter welchen…WeiterlesenOLG Karlsruhe zur Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (1 ORs 26/24) zur zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones durch Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor wird – nicht nur in juristischen Kreisen – für Aufsehen sorgen: Es zeichnet sich zunehmend ab, dass (wenig überraschend) deutsche Gerichte keine Probleme mit der zwangsweisen Entsperrung durch Polizisten mittels Fingerauflegen haben. Betroffene…WeiterlesenZulässiges Entsperren eines Smartphones durch erzwungendes Fingerauflegen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 17.06.2024 (12 Qs 19/24) wichtige Grundsätze zur Einordnung von Tätigkeiten externer IT-Forensiker als Sachverständigentätigkeit festgelegt. Die Entscheidung beleuchtet die Abgrenzung zwischen bloßen Hilfstätigkeiten und der eigentlichen Sachverständigentätigkeit nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), wobei diese Differenzierung erhebliche Auswirkungen auf die Verfahrenskosten hat.WeiterlesenIT-Forensik: Wann liegt Sachverständigentätigkeit vor?
Ein Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt beleuchtet die Bemühungen der deutschen Behörden, insbesondere des Bundeskriminalamts (BKA) und der Beschwerdestellen, solche Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie „Löschen statt Sperren“, die darauf abzielt, Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz zu löschen,…WeiterlesenBericht zu 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von digitalen Inhalten mit kinderpornografischem Inhalt
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 6 StR 567/23 behandelt die Strafbarkeit nach § 184b StGB, der sich auf den Besitz und die Verbreitung von kinderpornographischem Material bezieht. Diese Entscheidung ist von besonderer Relevanz, da sie die Anforderungen an den Vorsatz bei der Kenntnis über den kinderpornographischen Charakter des Materials präzisiert.WeiterlesenVorsatz bei Kenntnis über kinderpornographischen Charakter von Dateien
Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum. Das nunmehr neu gefasste UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität regelt im…WeiterlesenUN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024)
Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P): Es finden aktuell zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.WeiterlesenHausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 14. November 2023 (6 StR 449/23) entschieden, dass eine Bandenabrede im Sinne des § 184b Abs. 2 Var. 2 bzw. § 184c Abs. 2 Var. 2 StGB auch zwischen Personen möglich ist, die sich nicht persönlich kennen und ausschließlich unter Pseudonymen im virtuellen Raum agieren. Diese Entscheidung…WeiterlesenEntscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bandenabrede bezüglich unbekannter Personen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (2 StR 461/23) behandelt schwerwiegende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dieses Urteil korrigiert und ergänzt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2023 (5/04 KLs 10/22).WeiterlesenMissbrauch von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 238/23) über die Einziehung eines Computers und eines Smartphones im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte entschieden. Die Entscheidung betont die rechtlichen Anforderungen und Kriterien, die bei der Einziehung von Tatmitteln zu…WeiterlesenEinziehung des Computers im Kontext des Besitzes kinderpornographischer Inhalte