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Schlagwort: Beschlagnahme

Die strafprozessuale Beschlagnahme ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden zur Beweissicherung. Dabei werden Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen oder als Beweismittel dienen können, von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt.

Im Rahmen der Beschlagnahme werden diese Gegenstände in der Regel vorläufig sichergestellt, um sie später auswerten zu können. Dabei kann es sich beispielsweise um Computer, Mobiltelefone oder Dokumente handeln. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung können auch Gelder oder Vermögenswerte beschlagnahmt werden.

Die Beschlagnahme darf nur durch einen richterlichen Beschluss oder eine andere gesetzliche Grundlage angeordnet werden. Die Beschlagnahme darf nur so weit gehen, als dies zur Ermittlung der Straftat oder zur Sicherung von Beweismitteln erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens sind die beschlagnahmten Gegenstände dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben, sofern sie nicht als Beweismittel im Verfahren benötigt werden.

  • Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    In einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 28. November 2025 (Az. p 12 Qs 2/25 u. p 12 Qs 3/25) geht es um die Grenzen staatlicher Ermittlungsmaßnahmen, wenn der Tatverdacht auf dünnem Eis gebaut ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine Hausdurchsuchung rechtmäßig ist – und wann sie an mangelnder Substanz scheitert.

    Besonders brisant: Der Fall zeigt, wie schnell Ermittlungsbehörden in die Falle tappen, wenn sie sich auf anonyme Hinweise und ungesicherte Vermutungen stützen, ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Für Unternehmen und Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren ist die Entscheidung ein wichtiges Signal, dass Gerichte hier zunehmend kritisch prüfen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen E-Evidence-Regelungen verabschiedet. Damit schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union und ab dem 18. August 2026 können Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates erstmals direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Ländern elektronische Beweismittel anfordern – und zwar ohne den umständlichen Weg der klassischen Rechtshilfe beschreiten zu müssen.

    Hinweis: Digitale Beweismittel sind mein Spezialgebiet und ich publiziere regelmäßig dazu – in Kürze wird von mir zur Umsetzung der eEvidence-VO ein detaillierter Fachaufsatz in der STRR erscheinen.

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  • Cannabis: Preise, Wirkstoffmenge und Beschlagnahmen in der EU

    Cannabis: Preise, Wirkstoffmenge und Beschlagnahmen in der EU

    Die durch die Behörden beschlagnahmten Cannabismengen bewegen sich in der EU weiter auf sehr hohem Niveau: 2023 wurden rund 551 Tonnen Cannabisresin und 201 Tonnen pflanzliches Cannabis sichergestellt – jeweils in Hunderttausenden einzelner Sicherstellungen.

    Spanien spielt dabei eine Schlüsselrolle und zeichnet allein für etwa 68 % der in der EU sichergestellten Harzmenge, 30 % der herbalen Cannabismenge und 73 % der beschlagnahmten Cannabispflanzen verantwortlich. Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Bei in der EU sichergestelltem Cannabis lag der durchschnittliche THC‑Gehalt 2023 bei etwa 11 % für pflanzliches Cannabis und 23 % für Cannabisresin; die Werte schwanken aber teils deutlich je nach Land und Produkt.
    • Preis in DE: Von 5 Euro bis 20 Euro pro Gramm, im Schnitt 8-13 Euro;
    • Preisniveau in der EU: Auf europäischer Ebene bewegen sich die Straßenpreise für Cannabis seit Jahren in einem vergleichsweise stabilen Bereich; auffällig ist, dass höhere THC‑Gehalte heute oft ohne proportional höheren Endkundenpreis angeboten werden.
    • Konsumverhalten: Schätzungen zufolge haben in der EU rund 15,4 % der 15‑ bis 34‑Jährigen (15,5 Millionen Menschen) im letzten Jahr Cannabis konsumiert; bei den 15‑ bis 24‑Jährigen sind es 18,6 %. Etwa 1,5 % aller Erwachsenen (4,3 Millionen Menschen) gelten als tägliche oder nahezu tägliche Konsumenten, also Konsum an 20 oder mehr Tagen im letzten Monat.
    • Nicht geringe Menge Cannabis: 7,5 Gramm
    Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction

    Diese Werte im Durchschnitt entsprechen auch sehr genau dem Bereich, den ich in Strafverfahren immer wieder in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen sehr repräsentativ sein. Ausnahme: Nicht professionell vorgehaltene kleine Pflanzen für den Eigenkonsum, hier erlebe ich häufig noch die 3-5% Wirkstoffgehalt, die vor Jahrzehnten mal dem üblichen Markt entsprachen. Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

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  • Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Kokains befindet sich inzwischen seit Jahren auf Rekordniveau: 2023 wurden in der EU rund 419 Tonnen Kokain in etwa 95 000 Sicherstellungen beschlagnahmt – der höchste Wert im siebten Jahr in Folge. Belgien (123 Tonnen), Spanien (118 Tonnen) und die Niederlande (59 Tonnen, unvollständige Daten) vereinen dabei rund 72 % der sichergestellten Gesamtmenge auf sich; Deutschland meldete 2023 Rekordmengen von 43 Tonnen.

    Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt – die für Strafverfahren – wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von Kokain auf Straßenebene lag 2023 im europäischen Vergleich im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 66 % und 81 %, mit einer Spannbreite von rund 17 % bis 96 % und seit 2013 insgesamt deutlich gestiegener Reinheit.
    • Preis: Während die Straßenpreise für Kokain in Europa in den letzten zehn Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind, ist die Reinheit im selben Zeitraum um rund ein Drittel gestiegen; in deutschen Verfahren sehe ich typischerweise Preise um 80 Euro pro Gramm bei hoher Reinheit.
    • Konsumverhalten: Kokain ist nach Cannabis weiterhin die zweithäufigste illegale Droge in Europa; Schätzungen zufolge haben rund 2,7 Millionen 15‑ bis 34‑Jährige in der EU im letzten Jahr Kokain konsumiert. Dabei konsumiert etwa ein viertel täglich, wobei die Hauptkonsummethode das Sniffen ist und über 80 % der erstmals in Behandlung aufgenommenen Kokainklienten berichten, Kokain überwiegend als Pulver zu sniffen; weniger als 1,5 % geben Injizieren als Hauptkonsummethode an.
    • Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm

    Gesundheitliche Risiken und Behandlungsbedarf

    Kokain ist inzwischen die am häufigsten genannte Substanz bei akuten Drogentoxizitäten in europäischen Notaufnahmen: In Euro‑DEN‑Plus‑Sentinel‑Kliniken war Kokain 2023 in rund einem Viertel der erfassten akuten Drogennotfälle beteiligt. Wo Daten vorliegen, war etwa die Hälfte dieser Fälle mit gleichzeitigem Alkoholkonsum verbunden. Die nüchternen Daten sprechen dabei eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 43.070 Kilogramm Kokain sichergestellt – doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Dabei handelt es sich nur um die entdeckte Menge. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Die europäische Drogenagentur (EUDA) schätzt, dass 2,5 Millionen junge Erwachsene in der EU im vergangenen Jahr Kokain konsumiert haben. In deutschen Großstädten lässt sich der steigende Konsum auch an den Rückständen im Abwasser ablesen. In Dortmund etwa wurde ein deutlicher Anstieg des Wirkstoffmetaboliten Benzoylecgonin gemessen – ein untrüglicher Indikator für den Konsum in der Bevölkerung.

    Dieser Boom ist nicht allein durch veränderte Nachfrage zu erklären. Die Preise für Kokain sind in den letzten Jahren drastisch gefallen – von ehemals über 100 US-Dollar auf aktuell etwa 44 US-Dollar pro Gramm. Und mit der Preisreduktion geht eine enorme Ausweitung der Verfügbarkeit einher. Laut Bundesdrogenbeauftragtem Blienert war es „noch nie so leicht“, an Kokain zu gelangen – ganz gleich, ob auf dem Land oder in der Stadt. Dienste wie das „Koks-Taxi“, das per Chat-Nachricht bestellt werden kann, sind längst kein Großstadtphänomen mehr.

    Kokain: Wirkstoffgehalt

    Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen eher unter-repräsentativ sein. Ich habe eher Wirkstoffgehalte um die 80% und mehr erlebt bei Preisen um die 80 Euro bis etwas mehr. Ausnahme: Wenn das Zeug zu sehr gestreckt ist (was sich schnell rumspricht und den Preis dann automatisch drückt).

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
    Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2021)

    Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

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  • Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026

    Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026

    Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Heroins ist im Langzeittrend weiter rückläufig, hat aber zuletzt deutlicher abgenommen: Zwischen 2022 und 2023 sank die in der EU sichergestellte Heroinmenge von rund 8,0 Tonnen auf 5,4 Tonnen (minus etwa ein Drittel), bei zugleich rückläufiger Zahl der Sicherstellungen. Größere Mengen wurden 2023 insbesondere in Belgien (2,9 Tonnen), Frankreich (1,1 Tonnen), Spanien (322 Kilogramm) und Italien (260 Kilogramm) sichergestellt.

    Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA= auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von braunem Heroin auf Straßenebene lag 2023 in Europa im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 13% und 21%, mit einer Spannbreite von etwa 5% bis 40% und einem deutlichen Reinheitsrückgang im Jahr 2023.
    • Preis: Im europäischen Durchschnitt ist der Straßenpreis für braunes Heroin im Zeitraum 2013 bis 2023 um rund ein Viertel gesunken; im deutschen Strafverfahren sehe ich typischerweise Preise im Bereich von etwa 30 Euro bis etwas darüber pro Gramm.
    • Konsumverhalten: Europaweit ist seit Jahren zu beobachten, dass immer weniger Klienten Heroin primär injizieren; bei neu in Behandlung kommenden Heroinabhängigen berichten nur noch etwa 20% das Injizieren als Hauptkonsummethode, während Rauchen beziehungsweise Inhalieren überwiegt.​
      Dabei konsumiert etwa zwei drittel täglich, wobei Rauchen und Injizieren sich in etwa die Waage halten als je verbreitetste Konsummethode
    • Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm

    Diese Werte zu Heroin im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen teilweise sogar eher über-repräsentativ sein. Ich habe Wirkstoffgehalte um die 20-30% und mehr erlebt bei Preisen um die 30 Euro bis etwas mehr.

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  • Strafbefehl erhalten? Jetzt in 14 Tagen richtig reagieren!

    Strafbefehl erhalten? Jetzt in 14 Tagen richtig reagieren!

    Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick wie ein „einfacher Brief“, ist aber rechtlich ein vollwertiges Strafurteil mit Geldstrafe, Eintrag im Register und möglichen Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Einziehung. Viele Betroffene warten zu lange, übersehen die 14‑Tage‑Frist und verschenken damit Verteidigungschancen. Unsere auf Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen beraten Sie kurzfristig dazu, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Risiken oder Chancen in Ihrem konkreten Strafbefehl stecken.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Private Überwachung als Ermittlungsfundus

    Private Überwachung als Ermittlungsfundus

    Moderne Überwachungstechnologie hält längst nicht mehr primär der Staat bereit, sondern private Akteure – und zwar in einer Dichte und Qualität, die klassische Instrumente wie stationäre Polizeikameras in den Schatten stellt. Fahrzeuge mit Außenkameras, smarte Türklingeln, vernetzte Haushalte und perspektivisch Smart‑Glasses erzeugen einen stetig wachsenden Vorrat an Bild‑ und Audiodaten des öffentlichen und halböffentlichen Raums, der Strafverfolgern bei Bedarf zur Verfügung steht. Dass dieser Fundus überwiegend von großen, meist US‑amerikanischen Techunternehmen kontrolliert wird, verschiebt das Machtgefüge zwischen Bürgern, Staat und Unternehmen – und wirft Grundrechtsfragen auf, die rechtspolitisch bislang nur punktuell adressiert sind.

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  • Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Die Abgrenzung zwischen legalem Spielautomatenbetrieb und strafbarem Glücksspiel ist in der Praxis oft eine Frage der Formalien. Mit seinem Beschluss vom 26. November 2025 (4 Qs 65/25) hat das Landgericht Mannheim klargestellt, dass die Bauartzulassung eines Spielgeräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konstitutiv darüber entscheidet, ob ein Automat als erlaubter Unterhaltungsautomat mit Gewinnmöglichkeit oder als verbotenes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB einzustufen ist. Selbst wenn die ortspolizeiliche Aufstellerlaubnis fehlt, führt dies nicht zur Strafbarkeit nach dem Glücksspielstrafrecht, sondern allenfalls zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung korrigiert eine veraltete Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe und stärkt die Rechtssicherheit für Aufsteller von Spielautomaten.

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  • Abschaltung von Cryptomixer.io

    Abschaltung von Cryptomixer.io

    Vom 24. bis 28. November 2025 führten deutsche und schweizerische Strafverfolgungsbehörden, unterstützt von Europol und Eurojust, eine großangelegte Operation gegen den Krypto-Mixing-Dienst Cryptomixer.io durch. Drei Server in der Schweiz wurden beschlagnahmt, die Domain gesperrt und Kryptowährungen im Wert von rund 25 Millionen Euro sichergestellt. Zudem fielen über 12 Terabyte an Daten in die Hände der Ermittler.

    Cryptomixer.io galt seit 2016 als einer der größten Bitcoin-Mixer, der Transaktionen anonymisierte, indem er Coins verschiedener Nutzer vermischte und in kleiner Stückelung an neue Adressen ausgab. Diese Methode unterbricht die Transaktionskette und erschwert die Nachverfolgbarkeit – ein Service, der vor allem in der Underground Economy und bei der Verschleierung krimineller Finanzströme genutzt wurde.

    Die Plattform war sowohl über das Clear Web als auch über das Darknet zugänglich und hatte Umsätze in Milliardenhöhe, die größtenteils auf illegale Aktivitäten wie Ransomware-Angriffe, Drogen- und Waffenhandel oder Betrug zurückzuführen sind. Die Ermittler platzierten nach der Beschlagnahmung einen Hinweis auf der Website, wonach jeder, der die Dienste nutzt, mit Ermittlungen rechnen muss. Ob diese Warnung pauschal gilt oder differenziert betrachtet werden sollte, ist eine zentrale Frage für Betroffene.

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  • Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Die digitale Durchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern ist längst zentrales Instrument der modernen Strafverfolgung, wobei die Praxis zeig, dass die Auswertung sichergestellter Daten mitunter viele Monate bis Jahre andauert – dies aber kollidiert mit den Grundrechten der Betroffenen auf Eigentum (Art. 14 GG), informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).

    Aktuelle Entscheidungen verschiedener Landgerichte (Hamburg, Gera, Dresden, Köln, Essen, Frankfurt) zeichnen ein einheitliches Bild: Die Dauer der vorläufigen Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern unterliegt strengen verfahrensrechtlichen und verfassungsrechtlichen Schranken. Der Grundtenor aller Urteile lässt sich auf eine Formel bringen: Je länger die Auswertung dauert, desto höher müssen die Hürden für ihre Rechtmäßigkeit sein.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidungen – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Rückkehr der Kaperbriefe: Die USA stehen möglicherweise vor einem beispiellosen Schritt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Mit dem Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025 will der Kongress ein jahrhundertealtes Instrument wiederbeleben – die Letters of Marque and Reprisal, auch bekannt als Kaperbriefe. Historisch erlaubten diese privaten Schiffseignern, im Namen ihres Landes feindliche Handelsflotten zu kapern.

    Nun sollen Cyber-Freibeuter ähnliche Rechte erhalten, um ausländische Hacker, Betrugsnetzwerke und staatlich unterstützte Cyberkriminelle zu bekämpfen. Doch was auf den ersten Blick wie eine innovative Lösung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als höchst umstrittenes Unterfangen, das tiefgreifende rechtliche, ethische und strategische Fragen aufwirft.

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  • Durchsicht von Unterlagen und Regelungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen

    Durchsicht von Unterlagen und Regelungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen

    Gemäß Art. 33 WÜK sind konsularische Archive und Schriftstücke jederzeit und überall unverletzlich. Der Begriff „konsularische Archive” umfasst gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. k WÜK alle Papiere, Schriftstücke, Korrespondenzen, Bücher, Filme, Tonbänder und Register der konsularischen Vertretung, die Schlüsselmittel und Chiffriergeräte sowie die Karteien und die zum Schutz oder zur Aufbewahrung dieser Gegenstände bestimmten Einrichtungsgegenstände. Hierunter fallen insbesondere alle konsularischen Dokumente, die nicht als Außenkorrespondenz zu qualifizieren sind, wie der gesamte interne Aktenbestand.

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  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

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