Die digitale Durchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern ist längst zentrales Instrument der modernen Strafverfolgung, wobei die Praxis zeig, dass die Auswertung sichergestellter Daten mitunter viele Monate bis Jahre andauert – dies aber kollidiert mit den Grundrechten der Betroffenen auf Eigentum (Art. 14 GG), informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Aktuelle Entscheidungen verschiedener Landgerichte (Hamburg, Gera, Dresden, Köln, Essen, Frankfurt) zeichnen ein einheitliches Bild: Die Dauer der vorläufigen Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern unterliegt strengen verfahrensrechtlichen und verfassungsrechtlichen Schranken. Der Grundtenor aller Urteile lässt sich auf eine Formel bringen: Je länger die Auswertung dauert, desto höher müssen die Hürden für ihre Rechtmäßigkeit sein.
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