3D-Printing bzw. 3D-Drucker werden wohl der neue Hype – und damit auch Streitfragen um das „3D-Urheberrecht“. Dabei drängt sich die Frage auf: Worum kann man sich wohl streiten und liegt hier, über den Rechtsstreit hinaus, eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung vor? Der Artikel gibt einen kurzen Ausblick.Weiterlesen3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht
Schlagwort: 3D-Urheberrecht und 3D-Druck
Rechtsanwalt für 3D-Urheberrecht und „3D Printing“ (Rechtsanwalt für 3D-Druck):
Beim 3D-Urheberrecht geht es um den Schutz von dreidimensionalen Objekten, die mittels 3D-Druck hergestellt werden können. Die dabei auftretenden Rechtsfragen betreffen vor allem das Urheberrecht, das Lizenzrecht, das Haftungsrecht und das Vertragsrecht.
Im Urheberrecht geht es um die Frage, ob dreidimensionale Objekte urheberrechtlich geschützt sind und wem das Urheberrecht zusteht. Bei Objekten, die nicht nur einen rein funktionalen, sondern auch einen künstlerischen Wert haben, kann der Urheberrechtsschutz greifen. Im Lizenzrecht ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung fremder 3D-Modelle zulässig ist. Hier können Lizenzverträge zwischen den Parteien helfen. Im Haftungsrecht geht es um die Frage, wer für Urheberrechts- oder Lizenzverletzungen haftet, wenn 3D-Modelle erstellt oder genutzt werden. Hier sind insbesondere die Haftungsregeln im Bereich des Internetrechts relevant. Im Vertragsrecht geht es um die Gestaltung von Verträgen bei der Erstellung und Nutzung von 3D-Modellen, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar zu regeln.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit 3D-Druck und Urheberrecht ist, dass es schwierig sein kann, Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, da 3D-Modelle leicht kopiert und verbreitet werden können. Auch kann es schwierig sein, den tatsächlichen Schaden einer Urheberrechtsverletzung einzuschätzen.
Insgesamt müssen Unternehmen, die mit 3D-Druck arbeiten, sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einhalten, um potenzielle Risiken und Haftungsansprüche zu vermeiden. Eine Rechtsanwaltskanzlei kann Unternehmen bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, der Durchsetzung von Urheberrechten und der Vermeidung von Haftungsrisiken unterstützen.
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht, beschäftigt sich als Anwalt für Technologierecht mit dem 3D-Urheberrecht. Rechtsanwalt Jens Ferner widmet sich hier in verschiedenen Beiträgen der Thematik und greift aktuelle Entwicklungen rund um den 3D-Druck auf.
EUROPOL hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich die COVID-Pandemie auf IP-Crime ausgewirkt hat. Der aktuelle Bericht bestätigt aus Sicht von EUROPOL, dass gefälschte und raubkopierte Waren durch die Pandemie Auftrieb erhalten haben. So kommt man zu den Ergebnissen: Persönliche Anmerkung: das Unwort „Raubkopie“ verwende ich in diesen Zusammenhängen allenfalls beschreibend, weil es verbreitet…WeiterlesenCOVID-Pandemie befeuert gefälschte und raubkopierte Waren
Der Bundesgerichtshof hat sich insbesondere in drei wegweisenden Entscheidungen zum markenrechtlichen Schutzumfang von dreidimensionalen Marken geäußert. Die Leitsätze werden hier zur Übersicht aufgenommen.WeiterlesenMarkenrecht: Zum markenrechtlichen Schutz einer Form als dreidimensionale Marke
Urheberrechtlicher Schutz für von Software generiere Grafik: Wenn mittels elektronischer Befehle eine digitale Abbildung eines virtuellen Gegenstandes erstellt wird, ist dies kein Erzeugnis im Sinne des § 72 UrhG – das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses…WeiterlesenSoftwaregeneriertes Bild nicht urheberrechtlich geschützt
Waffen aus 3D Drucker: Unter den Drucksachen 19/4255 und Drucksache 20/2102 liegt die Antwort der Bundesregierung aus den Jahren 2018/2022 zur Frage der „Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker“ vor. Die Bundesregierung teilt hier mit, dass nach dortiger Kenntnis bisher keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe im Nationalen Waffenregister registriert.WeiterlesenWaffen aus dem 3D-Drucker kein Thema in Deutschland
Zur Panoramafreiheit konnte der BGH (I ZR 242/15) klarstellen, dass gewerbliche Nutzung und dreidimensionale Vervielfältigung grundsätzlich zulässig sind: Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Foto– grafieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die – auch gewerbliche – Vervielfältigung,…WeiterlesenPanoramafreiheit: Gewerbliche Nutzung und dreidimensionale Vervielfältigung
Mit 3D Druckern kann man die verschiedensten -und immer ausgefeiltere! – Produkte herstellen. Selbst der Ausdruck von (Schuss-)Waffen ist technisch kein Problem mehr. Zugleich stellt sich aber die Frage, ob dies überhaupt zulässig, also rechtlich erlaubt, ist. Ein sehr kurzer Blick auf das deutsche Recht.Weiterlesen3D-Druck: „Drucken“ von Waffen mit einem 3D-Drucker zulässig?
Es ist absehbar, dass durch die technische Entwicklung auch neue Rechtsfragen aufkommen werden. Spannend wird in den nächsten Jahren (kurz- bis mittelfristig) sicherlich die Thematik des 3D-Urheberrechts, wenn es massentaugliche 3D-Drucker samt downloadbaren Templates gibt, den ersten bekannten Fall gab es letztes Jahr. Daneben fällt mir besonders die Thematik der „Robotik“ auf, also der automatisierten…WeiterlesenRobotrecht: Ein Rechtsgebiet gewinnt an Bedeutung