Strafbefehl erhalten? Jetzt in 14 Tagen richtig reagieren!

Strafbefehl erhalten

Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick wie ein „einfacher Brief“, ist aber rechtlich ein vollwertiges Strafurteil mit Geldstrafe, Eintrag im Register und möglichen Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Einziehung. Viele Betroffene warten zu lange, übersehen die 14‑Tage‑Frist und verschenken damit Verteidigungschancen. Unsere auf Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen beraten Sie kurzfristig dazu, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Risiken oder Chancen in Ihrem konkreten Strafbefehl stecken.

Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren, mit dem Gerichte vor allem „kleinere Kriminalität“ ohne Hauptverhandlung aburteilen. Nach § 407 Abs. 2 StPO kommen insbesondere Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht; der Strafbefehl ist nur bei Vergehen zulässig, nicht bei Verbrechen. Sie erhalten also ein schriftliches Urteil mit Strafe, ohne dass Sie im Gerichtssaal waren – und müssen innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob Sie diesen Strafbefehl hinnehmen oder Einspruch einlegen.

Bei einem Strafbefehl gibt es keine Hauptverhandlung – der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und (wenn die Voraussetzungen gegeben sind, speziell ein hinreichender Tatverdacht vorliegt) vom Richter erlassen. In der Praxis erhält man dann als Betroffener einen Brief, in dem der Tatvorwurf benannt ist und eine Strafe aufgeführt wird. Dabei ereilt einen ein solcher Brief nicht aus heiterem Himmel: Man ist vorher anzuhören, erlangt also (eines Tages) vor der Übersendung eines Strafbefehls Kenntnis von dem laufenden Ermittlungsverfahren.

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Strafbefehl erhalten: rechtlicher Schutz

Sie sind einem Strafbefehl nicht schutzlos ausgeliefert: Mit einem fristgerechten Einspruch können Sie eine Hauptverhandlung erreichen und den Vorwurf überprüfen lassen. Der Einspruch kann auf die gesamte Entscheidung oder nur auf bestimmte Punkte – etwa die Höhe der Tagessätze – beschränkt werden. Gerade die Tagessatzhöhe ist häufig zu hoch angesetzt, sodass sich ein gezielter Einspruch lohnen kann, ohne das gesamte Verfahren „zu öffnen“.

Dieser Einspruch kann bei verhängten Tagessätzen auch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden – wenn etwa bei jemandem mit 1000 EUR monatlichem Einkommen auf X Tagessätze à 60 EUR erkannt wurde, kann dieser nur gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch einlegen. Der Fall, dass die Tagessätze zu hoch bemessen sind, ist aus hiesiger Sicht übrigens eher der Regelfall.

Einspruch gegen Strafbefehl einlegen?

Ob und wie Sie einen Einspruch einlegen, finden Sie in diesem gesonderten Artikel. Beachten Sie das mangelnde Verschlechterungsverbot!

Lohnt sich der Anwalt? Oft fragen Mandanten bei uns an, wie teuer unsere Verteidigung ist und ob es sich „lohnt“ uns zu beauftragen. Ob eine Verteidigung aussichtsreich ist, lässt sich ohnehin erst nach Aktenkenntnis und Bewertung des gesamten Vorgangs sagen – wenn Sie aber „gegenrechnen“, wie teuer ein Anwalt ist und wie hoch die Geldstrafe ist, müssen Sie überlegen, was Ihnen wichtig ist:

  • Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, dann bekommen Sie schriftlich die Einstufung als Straftäter, und offenkundig haben Ihre bisherigen eigenen Bemühungen nicht geholfen, diese Einschätzung zu verhindern.
  • Wenn es Ihnen primär um „wie viel Geld“ geht, dürfte sich jedenfalls eine Beauftragung bei uns bei dreistelligen Geldstrafen alleine nicht lohnen
  • Aber Achtung: Bei Strafbefehlen geht es nicht alleine um „die Strafe“! Es gibt Nebenfolgen wie Führerscheinmaßnahmen oder Vermögensabschöpfungen, die ruinös sein können.
  • Darum: wenn Sie sich primär nicht um Geld, sondern um den Makel des Straftäters streiten möchten, dann sind auch Lösungen wie Einstellungen für Sie attraktiv. Und gerade wenn Sie sich noch nie etwas zuschulden haben kommen lassen, kann man als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht hier oft etwas erreichen!
Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Strafbefehl: Guter Rat ist teuer!

Ein Strafbefehl kann einschneidende Konsequenzen haben – geizen Sie nicht an der Beratung wenn Sie einen erhalten haben.

Strafbefehl: Frist bei Gegenwehr beachten

Ab Zustellung des Strafbefehls läuft eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer Sie Einspruch einlegen können. Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt wie ein Urteil – eine Korrektur ist dann nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. Warten Sie daher nicht ab, sondern lassen Sie den Strafbefehl frühzeitig prüfen, damit Sie bewusst entscheiden können, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Wer erst 4 Wochen später einen Rechtsanwalt fragt, kann – von extremen Sonderfällen abgesehen – sprichwörtlich einpacken.

Strafbefehl erhalten - Rechtsanwalt Ferner hilft wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.
Strafbefehl erhalten – Beispielhafte Ansicht eines einfachen Strafbefehls

Daher an dieser Stelle der dringende Hinweis: Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, sollte man diesen nicht nur prüfen lassen, sondern zwingend die 2-Wochen-Frist beachten! Wer das nicht tut, verschenkt Optionen. Leider kann das nicht oft genug betont werden.

Vorsicht, die anwaltliche Beratung ist kein Selbstzweck, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben – und der Einspruch gegen den Strafbefehl muss gut überlegt sein: Wer ohne Beratung oder Aktenkenntnis gewissermaßen „blind“ Einspruch einlegt, muss daran denken, dass es kein Verschlechterungsverbot gibt. Nach einem Einspruch und sinnlosem Bestreiten kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Und es droht weiteres Ungemach: Bei Straßenverkehrsdelikten können bisher nicht berücksichtigte Führerscheinmaßnahmen plötzlich hinzukommen, was gerne vergessen wird. Darum lassen Sie sich beraten, bevor das billige Selbermachen zum teuren Lehrgeld wird.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Vorsicht bei den Nebenfolgen bei einem Strafbefehl

Ein Strafbefehl betrifft nicht nur die Geldstrafe, sondern häufig auch Nebenfolgen. Dazu gehören Eintragungen im Bundeszentralregister und Führungszeugnis, Einziehung von Vermögenswerten sowie Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. Ein unüberlegter Einspruch kann dazu führen, dass neben der Geldstrafe plötzlich Einziehung oder Führerscheinmaßnahmen angeordnet werden – deshalb sollte vor jedem Schritt geklärt werden, welche Nebenfolgen konkret drohen.

Gerade aus diesen Gründen ist es sinnvoll, erst einmal die Akte anzufordern und dann zu überlegen, nachdem man einen Strafbefehl erhalten hat – Ihr Strafverteidiger erhält insoweit umfassend Akteneinsicht und kann Sie beraten.

Strafbefehl erhalten? Wir helfen!

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, prüfen wir für Mandanten aus der Region Aachen, Heinsberg und Düren in einem pauschal vergüteten Erstpaket die Akte, bewerten Chancen und Risiken eines Einspruchs und besprechen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine klare Empfehlung, ob sich der Einspruch lohnt, welche Folgen im Raum stehen und wie hoch das Kostenrisiko ist. So treffen Sie keine Entscheidung „ins Blaue hinein“, sondern auf Basis fundierter strafrechtlicher Einschätzung durch Fachanwälte für Strafrecht.

Rechtsanwalt Jens Ferner