Strafbefehl erhalten? Jetzt handeln!

Strafbefehl erhalten? Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stellt sich die Frage, was zu tun ist – ein erster Überblick wird zum Thema Strafbefehl hier geboten. Dabei müssen Sie sofort handeln, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, Sie haben nur 14 Tage Zeit!

erhalten: Was ist zu tun wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben? An dieser Stelle bieten wir Ihnen in aller Kürze einige Ausführungen zum „Strafbefehl“, da es hier immer wieder das gleiche Problem gibt: Betroffene warten zu lange und verschlafen Möglichkeiten, die sie besser genutzt hätten.

Die folgende Überblick soll Ihnen Ihre Möglichkeiten zumindest grundsätzlich aufzeigen, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Im Übrigen stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben und Hilfe bei einem Strafbefehl benötigen.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Strafbefehl erhalten: Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren, um vor allem „kleinerer Kriminalität“ zu begegnen. Ausweislich §407 II StPO gibt es nur sehr begrenzte Strafen, die festzusetzen sind – am häufigsten ist die Geldstrafe, wohl gefolgt von Fahrverbot und/oder Entziehung der . Möglich ist der Strafbefehl alleine bei Vergehen, also nicht bei Verbrechen (dazu §12 StGB: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit von einem Jahr oder darüber bedroht sind“).

Bei einem Strafbefehl gibt es keine – der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und (wenn die Voraussetzungen gegeben sind, speziell ein hinreichender Tatverdacht vorliegt) vom Richter erlassen. In der Praxis erhält man dann als Betroffener einen Brief, in dem der Tatvorwurf benannt ist und eine Strafe aufgeführt wird. Dabei ereilt einen ein solcher Brief nicht aus heiterem Himmel: Man ist vorher anzuhören, erlangt also (irgendwann) vorher Kenntnis von dem laufenden .

Der Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren, um vor allem „kleinerer Kriminalität“ zu begegnen. Ausweislich §407 II gibt es nur sehr begrenzte Strafen, die festzusetzen sind – am häufigsten ist die Geldstrafe, wohl gefolgt von Fahrverbot und/oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Möglich ist der Strafbefehl alleine bei Vergehen, also nicht bei Verbrechen (dazu §12 StGB: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind“).

Bei einem Strafbefehl gibt es keine Hauptverhandlung – der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und (wenn die Voraussetzungen gegeben sind, speziell ein hinreichender Tatverdacht vorliegt) vom Richter erlassen. In der Praxis erhält man dann als Betroffener einen Brief, in dem der Tatvorwurf benannt ist und eine Strafe aufgeführt wird. Dabei ereilt einen ein solcher Brief nicht aus heiterem Himmel: Man ist vorher anzuhören, erlangt also (irgendwann) vorher Kenntnis von dem laufenden Ermittlungsverfahren.

Der Einspruch ist nun auch die wesentliche Fehlerquelle beim Strafbefehl: Es gibt eine Frist von 2 Wochen (ab Zustellung), die zwingend einzuhalten ist. Wer also erst 4 Wochen später einen Rechtsanwalt fragt, kann – von Sonderfällen abgesehen – sprichwörtlich einpacken. Daher an dieser Stelle der dringende Hinweis: Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, sollte man diesen nicht nur prüfen lassen, sondern zwingend die 2 Wochenfrist beachten! Wer das nicht tut, verschenkt Optionen. Leider kann das nicht oft genug betont werden.

Strafbefehl erhalten: Rechtlicher Schutz

Was ist zu tun wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben? Man ist natürlich nicht schutzlos bei einem erhaltenen Strafbefehl: Der Strafbefehl soll das Verfahren vereinfachen und beschleunigen, nicht aber Rechte abschneiden. Selbstverständlich kann man problemlos eine Hauptverhandlung erreichen – dazu legt man einen Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Dieser Einspruch kann bei verhängten Tagessätzen auch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkte werden – wenn etwa bei jemandem mit 1000 Euro monatlichem Einkommen auf X Tagessätze a 60 Euro erkannt wurde, kann dieser durchaus nur gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch einlegen. Der Fall, dass die Tagessätze zu hoch bemessen sind, ist übrigens eher der Regelfall.

Einspruch gegen Strafbefehl einlegen?

Ob und wie Sie einen Einspruch einlegen, finden Sie in diesem gesonderten Artikel. Beachten Sie das mangelnde Verschlechterungsverbot!

Oft fragen Mandanten bei uns an, wie teuer unsere Verteidigung ist und ob es sich „lohnt“ uns zu beauftragen. Ob eine Verteidigung aussichtsreich ist, lässt sich ohnehin erst nach Aktenkenntnis und Bewertung des gesamten Vorgangs sagen – wenn Sie aber „gegenrechnen“, wie teuer ein Anwalt ist und wie hoch die Geldstrafe ist, müssen Sie überlegen, was Ihnen wichtig ist. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, dann bekommen Sie schriftlich die Einstufung als Straftäter und offenkundig haben ihre bisherigen eigenen Bemühungen nicht geholfen, diese Einschätzung zu verhindern. Wenn es Ihnen primär um „wie viel“ geht, dürfte sich jedenfalls eine Beauftragung bei uns nicht lohnen; wenn Sie sich aber primär nicht um Geld, sondern um den Makel des Straftäters streiten möchten, dann sind auch Lösungen wie Einstellungen für Sie attraktiv. Und gerade wenn Sie sich noch nie etwas zuschulden haben kommen lassen, kann man als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht hier oft etwas erreichen!

Strafbefehl erhalten – Frist bei Gegenwehr beachten

Der Einspruch ist nun auch die wesentliche Fehlerquelle, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben: Es gibt eine Frist von 2 Wochen (ab Zustellung), die zwingend einzuhalten ist. Wer also erst 4 Wochen später einen Rechtsanwalt fragt, kann – von Sonderfällen abgesehen – sprichwörtlich einpacken.

Strafbefehl erhalten - Rechtsanwalt Ferner hilft wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.
Strafbefehl erhalten – Beispielhafte Ansicht eines einfachen Strafbefehls

Daher an dieser Stelle der dringende Hinweis: Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, sollte man diesen nicht nur prüfen lassen, sondern zwingend die 2 Wochenfrist beachten! Wer das nicht tut, verschenkt Optionen. Leider kann das nicht oft genug betont werden.

Vorsicht, die anwaltliche Beratung ist kein Selbstzweck wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben – und der Einspruch gegen den Strafbefehl muss gut überlegt sein: Wer ohne Beratung oder Aktenkenntnis quasi „blind“ Einspruch einlegt, muss daran denken, dass es kein Verschlechterungsverbot gibt. Nach einem Einspruch und sinnlosem Bestreiten kann die Strafe deutlich höher Ausfallen. Und es droht weiterer Ungemach: Bei Strassenverkehrsdelikten können bisher nicht berücksichtigte Führerscheinmaßnahmen plötzlich hinzukommen, was gerne vergessen wird. Darum lassen Sie sich beraten, bevor das billige selber machen zum teuren Lehrgeld wird.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Vorsicht bei den Nebenfolgen bei einem Strafbefehl

In einem Strafbefehl geht es natürlich vorwiegend um die Strafe und den Vorwurf – was aber oft und gerne übersehen wird sind die weiteren Folgen: Nicht nur der Eintrag im (Führungszeugnis) sondern darüber hinaus die und Konsequenzen für die Fahrerlaubnis. So kann ein unbedacht aufrechterhaltener Einspruch dazu führen, dass eine bisher nicht vorgesehene Führerscheinmaßnahme plötzlich und ohne Not eine Rolle spielt; ebenso kann plötzlich eine Einziehung Thema werden, also die staatliche von Vermögen, die bisher gar keine Rolle spielte. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, erst einmal die Akte anzufordern und dann zu Überlegen, nachdem man einen Strafbefehl erhalten hat – Ihr Strafverteidiger erhält insoweit umfassend und kann Sie beraten.

Strafbefehl erhalten: Rechtsanwalt Ferner hilft Ihnen bei der Bewertung und der Frage was zu tun ist, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben

Ein Strafbefehl kann einschneidende Konsequenzen haben – geizen Sie nicht an der Beratung wenn Sie einen erhalten haben.

Strafbefehl erhalten: Wir helfen!

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, nachdem Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bieten in der hiesigen Region ein pauschales Paket, wenn Sie Hilfe brauchen, nachdem Sie einen Strafbefehl erhalten haben und beraten Sie umfassend.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.