EUROPOL und die Vermögensabschöpfung

In einem aktuellen Beitrag widmet sich EUROPOL dem Thema Vermögensabschöpfung (im deutschen Strafprozessrecht: ) und erläutert die europarechtlichen Hintergründe. Den informativen Beitrag habe ich hier übersetzt und redaktionell überarbeitet, um das wichtige Thema aufzugreifen.

Allgemeine Hintergründe

Hauptmotiv der organisierten Kriminalität ist der finanzielle Gewinn, worauf EUROPOL zu Recht hinweist. Die Ermittlung und der Gewinne internationaler krimineller Netzwerke ist eine der obersten Prioritäten der Strafverfolgungsbehörden, und Europol hat in den letzten Jahren erhebliche Unterstützung im Bereich der Vermögensabschöpfung geleistet. Dies ist ein entscheidender Mechanismus zur Abschreckung krimineller Aktivitäten, und die Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt investieren mehr Ressourcen als je zuvor in die Vermögensabschöpfung.

Ebendarum wurde 2020 das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität (EFECC) von Europol unter der Leitung von Exekutivdirektorin Catherine De Bolle gegründet. Neben der operativen und analytischen Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Partner von Europol konzentriert sich das EFECC vor allem auf das Aufspüren, Identifizieren und Einfrieren krimineller Vermögenswerte. Dies hat sich angesichts der zunehmenden Komplexität der Ermittlungen in kriminellen Netzwerken – eine Entwicklung, die durch die Verbesserung der Technologie und die Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität beeinflusst wird – als unschätzbar erwiesen. Die Pandemie hat auch gezeigt, dass ein wesentliches Merkmal krimineller Netzwerke ihre Fähigkeit ist, sich flexibel an Veränderungen in ihrem Umfeld anzupassen und daraus Nutzen zu ziehen.

Wie werden kriminelle Vermögenswerte definiert?

Vermögenswerte sind alle beweglichen oder unbeweglichen, materiellen oder immateriellen Güter, die einer natürlichen oder juristischen Person gehören. Sie sind immer dann kriminell, wenn ihre Herkunft zweifelhaft ist. Dazu können unter anderem gehören

  • Direkte Erträge aus einer Straftat (z. B. Schmuck, der aus einem Geschäft gestohlen wurde);
  • indirekte Erträge aus einer Straftat (z. B. ein Auto, das mit dem Geld aus dem gestohlenen Schmuck gekauft wurde);
  • Tatwerkzeuge (z.B. das Auto, mit dem der Juwelendiebstahl begangen wurde).

Im Rahmen der Finanzermittlungen wird festgestellt, welche Vermögenswerte kriminellen Ursprungs sind und welche für ein Einziehungsverfahren in Betracht kommen. Hier kann die Vermögensabschöpfungsstelle von Europol wichtige Expertise einbringen.

Die Lebensweise der Täter im Blick

Nicht umsonst spricht EUROPOL von einem „verschwenderischen Lebensstil“ – die Wortwahl macht deutlich, worum es geht: Es geht darum, ein kriminelles Leben, auch nur in Teilbereichen, unattraktiv zu machen. So führt EUROPOL aus, dass „die meisten Kriminellen“ durch finanziellen Gewinn motiviert sind. Kriminelle versuchen, mit gestohlenen Geldern einen verschwenderischen Lebensstil zu führen, und greifen oft zu extremen Maßnahmen, um die Herkunft ihrer illegalen Gewinne zu verschleiern. Einige Beispiele:

  • Im Jahr 2018 unterstützte Europol die französische Gendarmerie bei der eines Verdächtigen, der hinter einem internationalen Korruptions- und Geldwäschesystem steckte. Der Verdächtige hatte zunächst seinen eigenen Tod vorgetäuscht, war aus seinem Heimatland geflohen und wurde in einem französischen Schloss aufgespürt. Im Jahr 2022 wurde der Verdächtige in Frankreich zu viereinhalb Jahren Haft, davon sechs Monate auf , und einer von 100.000 Euro verurteilt. Das von ihm erworbene Vermögen wurde ebenfalls beschlagnahmt, da es als indirekter Ertrag seiner Straftaten angesehen wurde.
  • Kürzlich unterstützte Europol die spanische Polizei mit Analysen und operativen Maßnahmen bei der Zerschlagung eines kriminellen Netzwerks, das in mehreren Mitgliedstaaten Drogenhandel betrieb. Europol war maßgeblich an der Aufdeckung einer Vielzahl von Methoden beteiligt, mit denen illegale Gewinne aus dem Drogenhandel transferiert und gewaschen wurden. Dazu gehörten der heimliche Transport großer Bargeldbeträge, die Nutzung informeller Werttransfersysteme sowie Investitionen in Luxusgüter wie Yachten, Uhren, Fahrzeuge oder Immobilien und deren Renovierung. Darüber hinaus investierte das kriminelle Netzwerk in Unternehmen in mehreren europäischen Ländern und nutzte Kredite und Hypotheken für Unternehmen, um illegale Gelder zu waschen.
  • Die Ressourcen von Europol zur Vermögensabschöpfung wurden auch im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine im Jahr 2002 eingesetzt. Die Operation Oscar, die mit Unterstützung von Eurojust und Frontex durchgeführt wurde, unterstützte Finanzermittlungen der EU-Mitgliedstaaten, die auf kriminelle Vermögenswerte natürlicher und juristischer Personen abzielten, gegen die im Zusammenhang mit dem Konflikt Sanktionen verhängt worden waren. Die Operation Oscar zielte nicht nur auf kriminelle Vermögenswerte ab, sondern unterstützte auch Ermittlungen der Mitgliedstaaten zur Umgehung von Sanktionen.

Wie arbeitet EUROPOL konkret bei der Einziehung?

Europol verweist auf einige Komponenten der dortigen Arbeit, die man kennen sollte:

Vermögensabschöpfungsbüros

Jedes EU-Land verfügt über eine Vermögensabschöpfungsstelle, und diese Stellen können über SIENA, die sichere Nachrichtenplattform von Europol für Strafverfolgungszwecke, direkt miteinander und mit Europol kommunizieren. Der Beschluss, ein Netzwerk von Vermögensabschöpfungsstellen einzurichten, wurde 2008 von der Europäischen Kommission als neuer Ansatz zur Vernetzung der mit Vermögensabschöpfung befassten Strafverfolgungsbehörden in verschiedenen Ländern gefasst. Im Rahmen dieses Beschlusses wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Vermögensabschöpfungsstelle einzurichten. Laut SOCTA 2021 hat sich der Umfang der zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen in der EU ausgetauschten Informationen zwischen 2016 und 2020 verdoppelt, während die Zahl der Mitarbeiter im Durchschnitt um 18 % gestiegen ist.

Dieses Netzwerk ist besonders effizient, da jedes Amt gesetzlich verpflichtet ist, jede Anfrage eines anderen Amtes innerhalb einer Woche zu beantworten. Europol hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission den Vorsitz dieser Plattform inne und spielt eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung der verschiedenen Stellen.

Internationale Netze zur Vermögensabschöpfung schaffen

Kriminelle transferieren und verteilen ihre Vermögenswerte über mehrere Rechtsordnungen hinweg, wodurch es für die nationalen Behörden immer schwieriger wird, diese aufzuspüren, einzufrieren und zu beschlagnahmen. Sie verwenden diese Vermögenswerte für weitere kriminelle Aktivitäten oder für einen aufwendigen Lebensstil, den sie nicht aufrechterhalten können. In den meisten Fällen verstecken die Kriminellen ihre Gewinne nicht unbedingt, sondern investieren sie einfach in weitere kriminelle Aktivitäten. Um Geld zu waschen, wenden Kriminelle verschiedene Techniken an, darunter Investitionen in Kunstwerke und Immobilien.

CARIN

Ein weiteres wichtiges Netzwerk im Bereich der Vermögensabschöpfung ist das Camden Assets Recovery Inter-Agency Network. CARIN hat 61 Mitglieder – EU- und Nicht-EU-Staaten – und 13 Organisationen, die entweder Mitglieder oder Beobachter sind. Ab 2023 kann CARIN (zusammen mit den anderen weltweit geschaffenen Netzwerken zur Vermögensabschöpfung) 174 Länder erreichen.

CARIN hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bemühungen um die Abschöpfung der Gewinne von Straftätern zu verstärken. Das Netzwerk wurde 2004 gegründet, das ständige Sekretariat ist bei Europol angesiedelt und mit Europol-Spezialisten besetzt. Das Netzwerk bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, strategische Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung und Möglichkeiten zur Verbesserung der Fallbearbeitung zu erörtern. Im Jahr 2022 befasste sich CARIN mit folgenden Themen

  • Best Practices in der Vermögensverwaltung;
  • Vermögensverwertung und Korruptionsbekämpfung;
  • Einziehung von Vermögenswerten als Reaktion auf internationale Angriffe;
  • Stärkung der ARINs (Projekte der Financial Action Task Force).

Im Rahmen von CARIN wurden in allen teilnehmenden Ländern Kontaktstellen eingerichtet. Einer der Hauptvorteile besteht darin, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, schnell und effizient mit ihren Kollegen in den verschiedenen Jurisdiktionen auf der ganzen Welt in Kontakt zu treten. So können beispielsweise CARIN-Spezialisten aus Ländern, die auf verschiedenen Kontinenten liegen, über das Netzwerk rasch Kontakt aufnehmen und gestohlene Vermögenswerte erfolgreich wiederbeschaffen.

Vermögensabschöpfung: Rechtliche Grundlagen

Alle Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der Wiedererlangung von Vermögenswerten unterliegen einem soliden Rechtsrahmen, der derzeit überarbeitet wird, da die politischen Entscheidungsträger bestrebt sind, ihn zu stärken. Die Säulen der EU-Regelung sind der Beschluss 2007/JI/845 des Rates und die 2014/EU/42, die Mindestvorschriften für das Einfrieren, die Verwaltung und die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten enthalten. Die Rechtsvorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt und angewandt.

Derzeit liegt ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Einziehung von Vermögensgegenständen vor, die es der Polizei erleichtern wird, Vermögensgegenstände zu ermitteln, einzufrieren und zu verwalten. Sie wird auch alle relevanten kriminellen Aktivitäten von Gruppen der organisierten Kriminalität abdecken und die Einziehung aller relevanten Vermögenswerte ermöglichen.


Politische Bedeutung der Vermögensabschöpfung

Die Abschöpfung kriminell erworbener Vermögenswerte ist eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme, da sie dazu beiträgt, die negativen Auswirkungen der Kriminalität auf die Gesellschaft zu verringern. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme ist, die dazu beiträgt, Gerechtigkeit herzustellen, Kriminalität zu verhindern, Opfern zu helfen und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.

Diese Maßnahme hat aus rechtspolitischer Sicht mehrere Vorteile, die sich auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft auswirken:

  • Gerechtigkeit: Die Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte stellt sicher, dass Kriminelle nicht von ihren Straftaten profitieren. Dies trägt zur Herstellung von Gerechtigkeit bei und sendet eine klare Botschaft, dass Kriminalität nicht belohnt wird.
  • Prävention: Die Abschöpfung der finanziellen Ressourcen von Kriminellen schränkt deren Fähigkeit ein, künftige Straftaten zu begehen. Dies wirkt abschreckend und hindert Kriminelle daran, ihre illegalen Aktivitäten auszuweiten oder fortzusetzen.
  • Wiedergutmachung: Die eingezogenen Vermögenswerte können dazu verwendet werden, die Opfer von Straftaten zu entschädigen. Dies trägt zur Wiedergutmachung bei und hilft den Opfern, wieder auf die Beine zu kommen und den erlittenen Schaden zu bewältigen.
  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit: Die konsequente Durchsetzung der Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte zeigt die Entschlossenheit des Staates, gegen Kriminalität vorzugehen. Dies stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat und zeigt, dass kein Krimineller über dem Gesetz steht.
  • Finanzierung der Strafverfolgung: Eingezogene Vermögenswerte können dazu verwendet werden, die Ressourcen und Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen. Dadurch können diese effektiver gegen Kriminalität vorgehen und das Sicherheitsniveau in der Gesellschaft erhöhen.

Persönliche Risiken für Straftäter bei einer Vermögensabschöpfung

Aus der Sicht eines Täters, der kriminelle Handlungen begeht und dem eine Vermögensabschöpfung droht, ergeben sich verschiedene Risiken:

  • Verlust des finanziellen Gewinns: Die Hauptmotivation vieler Krimineller ist der finanzielle Gewinn. Eine erfolgreiche Vermögensabschöpfung würde diesen Gewinn zunichte machen und den Anreiz zur Begehung von Straftaten verringern.
  • Finanzielle Handlungsunfähigkeit: Da jeder (potentielle) Gewinn abgeschöpft und eingefroren werden kann, ohne Rücksicht darauf, was im Vermögen noch vorhanden ist, droht ein ruinöser Eingriff in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit. Gerade bei umfangreichen oder lang andauernden Taten summieren sich die fiktiven und nicht im Vermögen vorhandenen Beträge derart, dass man finanziell nie wieder auf die Beine kommt.
  • Aufdeckung und Strafverfolgung: Ermittlungen zur Identifizierung und Abschöpfung kriminellen Vermögens erhöhen das Risiko, entdeckt und strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies kann zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder anderen strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Reputationsschaden: Die Aufdeckung und Einziehung illegaler Vermögenswerte kann den Ruf des Täters sowohl in der kriminellen Unterwelt als auch in der Gesellschaft insgesamt schädigen. Dies kann seine zukünftigen Beziehungen und Aktivitäten beeinträchtigen.
  • Verlust von Ressourcen für künftige Straftaten: Die Einziehung krimineller Vermögenswerte schwächt die finanzielle Basis des Täters, was es ihm erschweren kann, zukünftige kriminelle Aktivitäten zu finanzieren oder durchzuführen.
  • Belastung sozialer und familiärer Beziehungen: Die Folgen der Vermögensabschöpfung können sich auch auf die sozialen und familiären Beziehungen des Täters auswirken. Der Verlust von Vermögenswerten und die Rufschädigung können zu sozialer Isolation und Spannungen in der Familie führen.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Vermögensabschöpfung schränkt die Möglichkeiten des Täters ein, seine Aktivitäten grenzüberschreitend zu verlagern oder in anderen Ländern unterzutauchen.

Insgesamt erhöhen die mit der Vermögensabschöpfung verbundenen Risiken den Druck auf die Täter und erschweren es ihnen, von ihren kriminellen Aktivitäten zu profitieren und diese fortzusetzen. Hinzu kommt angesichts der Möglichkeit einer frühzeitigen Vermögensabschöpfung in Form des Vermögensarrests, die bereits bei Verdacht einer Straftat angeordnet werden kann, eine existenzielle des gesamten Wirtschaftslebens.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.