Schlagwort: Spielzeug

Rechtsanwalt für Spielzeug: Ein Spielzeug ist ein Gegenstand, der in erster Linie der Unterhaltung und dem Spiel dient. Spielzeug wird in der Regel speziell für Kinder hergestellt, kann aber auch von Erwachsenen verwendet werden. Sie können aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden, darunter Kunststoff, Holz, Metall und Stoff. Spielzeug kann verschiedene Formen haben, z. B. Puppen, Fahrzeuge, Bauklötze, Brettspiele usw.

Die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Spielzeug stellen können, sind vielfältig und können Folgendes umfassen

Sicherheitsstandards: Alle Spielzeuge müssen Sicherheitsstandards erfüllen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Diese Standards betreffen Aspekte wie die Verwendung ungiftiger Materialien, die Vermeidung von Kleinteilen, die eine Erstickungsgefahr darstellen könnten, und die angemessene Kennzeichnung von Spielzeug, das für bestimmte Altersgruppen ungeeignet ist.
Produkthaftung: Wird ein Kind durch ein Spielzeug verletzt, kann der Hersteller, Verkäufer oder Vertreiber für die Verletzung haftbar gemacht werden. Dies hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.
Geistiges Eigentum: Spielzeughersteller können mit Fragen des geistigen Eigentums wie Patentverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen konfrontiert werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das ein Spielzeug herstellt, das einem anderen zu ähnlich ist, verklagt werden.
Umweltvorschriften: In vielen Ländern gibt es Vorschriften zur Begrenzung der Umweltauswirkungen von Produkten, einschließlich Spielzeug. Dies kann die Verwendung bestimmter Materialien, die Abfallentsorgung und die Verpackung betreffen.
Datenschutz: Einige moderne Spielzeuge, insbesondere solche, die mit dem Internet verbunden sind, können persönliche Daten sammeln und speichern. Dies wirft Fragen des Datenschutzes auf, insbesondere wenn das Spielzeug für Kinder bestimmt ist.

Dies sind nur einige Beispiele für rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Spielzeug auftreten können. Es ist wichtig, dass Hersteller, Verkäufer und Verbraucher sich der rechtlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Spielzeug bewusst sind.

  • KI-Verordnung (2026)

    KI-Verordnung (2026)

    Die KI-Verordnung („KI-VO“, auch „AI-Act“ – VO (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird im Sommer 2026 in ihrer Substanz wirksam. Mit der politischen Einigung zum sogenannten KI-Omnibus vom 7. Mai 2026 verschiebt der Unionsgesetzgeber zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme; gleichzeitig erweitert er den Verbotskatalog und zieht die Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte vor. Im Folgenden möchte ich die Verordnung in ihrem aktuellen Stand einordnen und beschreiben, was Geschäftsführungen und Compliance-Abteilungen (voraussichtlich) in den nächsten Monaten beachten müssen.

    Hinweis: Der Beitrag wurde im Mai 2026 neu gefasst und hat den Stand 14. Mai 2026, berücksichtigt also die Trilogeinigung zum KI-Omnibus.

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  • KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (20 W 2/26) hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die sofortige Beschwerde einer Unterwasserfotografin zurückgewiesen, die einem ehemaligen Kooperationspartner die weitere Verbreitung eines mittels Bild-zu-Bild-KI erstellten Folgewerks untersagen lassen wollte. Die Entscheidung liefert die bislang präziseste obergerichtliche Dogmatik zur Schnittstelle zwischen dem klassischen Lichtbildschutz und der Nutzung menschlich geschaffener Bilder als Input generativer KI-Systeme und schließt systematisch an die jüngsten unionsgerichtlichen Vorgaben (EuGH, Mio und konektra, C-580/23, C-795/23) an.

    Hinweis: Mein Blog-Beitrag wurde in der Presse umfangreich aufgegriffen, u.a. bei Heise, BusinessPunk und bei HNA:

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  • Verbot verkleideter Telekommunikationsanlagen und der „Smarte Futterautomat“

    Verbot verkleideter Telekommunikationsanlagen und der „Smarte Futterautomat“

    Eine immer noch weitgehend unbekannte Norm ist § 8 TDDSG wonach es verboten ist, Gegenstände herzustellen oder zu besitzen, die durch ihre äußere Verkleidung verschleiern, dass sie dazu dienen, andere auszuspionieren. Der Klassiker eines solch betroffenen Verhaltens sind Mikrofon oder Kamera verbaut in einem Kuli. In einem Verfahren, das einen Futterautomat mit integrierter Kamera und Mikrofon betraf, entschied nun das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 1 L 2838/25) über die hier notwendige Abgrenzung zwischen zulässiger technischer Innovation und verbotener Überwachungstechnik – den die Bundesnetzagentur als verbotene Telekommunikationsanlage einstufte.

    In der Entscheidung werden grundlegende Fragen zur Auslegung des § 8 des Telekommunikations-Digitaldienstegesetzes (TDDDG) erörtert. Deutlich wird dabei, wie schwer sich Rechtsprechung und Verwaltung mit der Einordnung moderner „Smart Devices“ tun. Ich selbst kommentiere die Strafbarkeit nach § 8 TDDDG im BeckOK-StPO, wobei ich vom Verwaltungsgericht in der vorliegenden Entscheidung auch als Fundstelle herangezogen werde. Die Norm wird auch bei sogenannten smarten Brillen noch eine deutliche Rolle spielen, was ich ebenfalls kommentiere. In der Literatur gehöre ich zu den Skeptikern, da ich der Auffassung bin, dass der Einbau einer einfachen, nicht generell wahrnehmbaren LED keinen Schutz vor einer Strafbarkeit bietet.

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  • EU-Maschinenverordnung (Verordnung über sichere Maschinenprodukte 2027)

    EU-Maschinenverordnung (Verordnung über sichere Maschinenprodukte 2027)

    Im Juni 2022 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte. Mit diesem Vorschlag wurde die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 schließlich in eine Verordnung umgewandelt und diese neue EU-Maschinenverordnung verschiebt die Verantwortung für die Maschinensicherheit bei Produkten mit integrierter KI noch stärker ins Management.

    Wer Maschinen entwickelt, beschafft oder betreibt, muss seine Produktstrategie, Compliance und Governance bis 2027 an das deutlich komplexere Zusammenspiel von Maschinenverordnung, KI-Verordnung, Cyber-Resilience-Act und allgemeinem Produktsicherheitsrecht anpassen. Zugleich eröffnet der Rechtsrahmen die Chance, Safety, Cybersecurity und datengetriebene Geschäftsmodelle konsistent zu verzahnen. Wer früh strukturiert vorgeht, kann Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile verbinden.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2022 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen

    Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen

    Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (14 O 335/25) eine klare Grenze gezogen: Nutzungsbedingungen von Videoplattformen erlauben es Nutzern nicht pauschal, fremde Inhalte für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Fall betrifft einen Influencer, der Ausschnitte aus Videos einer Kollegin in sein eigenes, als Anzeige gekennzeichnetes Video einbettete – ohne deren Zustimmung. Das Gericht entschied, dass dies sowohl gegen das Recht am eigenen Bild als auch gegen das Urheberrecht verstößt. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern wirft grundsätzliche Fragen zur Reichweite von Plattform-AGB und den Grenzen der Nutzerlizenzierung auf.

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • Bösgläubige Markenanmeldung

    Bösgläubige Markenanmeldung

    Wenn der gute Ruf anderer zum Geschäftsmodell wird: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. September 2025 (I ZB 6/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Markenanmeldung als bösgläubig gilt – und wer die Beweislast für eine solche Absicht trägt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Unternehmer, der die historische Automarke „Testarossa“ für Haushaltsgeräte, Fahrräder und Spielzeug anmeldete, damit gezielt die Rechte des italienischen Sportwagenherstellers Ferrari beeinträchtigen wollte.

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  • Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Drohnen über Dänemark und Deutschland: Im September 2025 sorgten Drohnen erneut für Schlagzeilen, als der dänische Flughafen Aalborg den Luftraum für knapp eine Stunde sperren musste und Flüge ausfielen. Die dänische Regierung spricht von hybriden Angriffen, die Angst verbreiten sollen. Auch in Deutschland werden seit dem Ukraine-Krieg vermehrt russische Drohnen gesichtet, die militärische Transportrouten und NATO-Stützpunkte ausspionieren. Beide Länder verstärken ihre Abwehrmaßnahmen – doch wer darf Drohnen eigentlich abschießen, und unter welchen Voraussetzungen?

    Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie Drohnen zu Werkzeugen hybrider Kriegsführung werden. Während Dänemark plant, neue Technologien zur Erkennung und Neutralisierung einzuführen, stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Abwehrmaßnahmen gehen, und wer ist dafür zuständig?

    Hinweis: In meinem Aufsatz „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“, erschienen im AnwZert ITR 3/2025, gehe ich Fragen zu den juristischen Auswirkungen hybrider Kriegsführung auf den Grund.

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  • Produktkennzeichnungspflichten und der Spielzeugbegriff im Produktsicherheitsrecht

    Produktkennzeichnungspflichten und der Spielzeugbegriff im Produktsicherheitsrecht

    Einordnung einer Holzratsche als „Spielzeug“: In einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 21. Februar 2025 hatte das VG Stuttgart (5 K 3117/22) über die Einstufung einer Holzratsche als „Spielzeug“ im Sinne des Produktsicherheitsrechts zu befinden.

    Der Rechtsstreit entzündete sich an einem Gebührenbescheid, den die Marktüberwachungsbehörde wegen fehlender CE-Kennzeichnung und unzureichender Herstellerangaben erlassen hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Klägerin die Ratsche als Spielzeug in Verkehr gebracht hatte – mit weitreichenden Konsequenzen hinsichtlich Kennzeichnungspflichten und Konformitätsbewertung.

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  • Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 (Az. StB 21/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Signal an Rechtsprechung und Gesellschaft gesendet. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob humanitäre Geldleistungen von Angehörigen an eine nahestehende Person, die sich im Einflussbereich einer terroristischen Vereinigung befindet, strafbar sein können – entweder als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) oder als Verstoß gegen das unionsrechtlich verankerte Bereitstellungsverbot im Rahmen der Embargovorschriften (§ 18 AWG).

    Der BGH erkannte einen „eng umgrenzten straffreien Raum“ für familiäre, humanitäre Hilfen an und verwies auf die grundrechtlich gebotene Differenzierung zwischen deliktischer Unterstützung und sozialadäquatem Verhalten. Die Entscheidung setzt damit nicht nur einen wichtigen Akzent im Verhältnis von Sicherheitsrecht und Familienbindung, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur dogmatischen Klarheit in einem hochsensiblen Grenzbereich des Strafrechts.

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  • Gefährliche Körperverletzung durch Cetirizin?

    Gefährliche Körperverletzung durch Cetirizin?

    In der Entscheidung vom 19. März 2024 (3 StR 349/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 21. Dezember 2022 (3 KLs 3100 Js 15219/18 jug) entschieden. Der Angeklagte war unter anderem wegen Erwerbs jugendpornografischer Schriften, Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück.

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  • EuGH-Urteil: Keine Markenrechtsverletzung bei LEGO-ähnlichen Bausteinen

    EuGH-Urteil: Keine Markenrechtsverletzung bei LEGO-ähnlichen Bausteinen

    Ein spannendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wirft ein Licht auf die Komplexität des Designs und Markenrechts. Im Fall T-537/22 vom 24. Januar 2024 zwischen D.S.H. GmbH und dem Office de l’Union européenne pour la propriété intellectuelle (EUIPO) ging es um die Frage der Schutzfähigkeit von Baustein-Designs, die LEGO-Produkten ähneln.

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  • Entscheidung über 3D-Spielzeugfigur-Marke

    Entscheidung über 3D-Spielzeugfigur-Marke

    In der Rechtssache EUGH, T-298/22, zwischen der BB Services GmbH und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie Lego Juris A/S als Streithelferin ging es um die Gültigkeit einer dreidimensionalen Unionsmarke in Form einer Spielzeugfigur.

    BB Services GmbH hatte beim EUIPO die Nichtigerklärung der Marke beantragt, die von der Kirkbi A/S (Rechtsvorgängerin der Streithelferin) im Jahr 2000 eingetragen wurde. Der Antrag bezog sich auf Waren der Klassen 9, 25 und 28 und stützte sich auf absolute Nichtigkeitsgründe nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i und ii der Verordnung (EU) 2017/1001.

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