Wie die Berufung (vgl. § 318 StPO) kann auch die Revision gemäß § 344 Abs. 1 StPO beschränkt eingelegt werden. Damit hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer eine prozessuale Gestaltungsbefugnis eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist. Eine Beschränkung der Revision ist wirksam, wenn sie sich auf solche Beanstandungen bezieht, die nach…WeiterlesenBeschränkung des Rechtsmittels in der Revision
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Autorennen
Illegales Autorennen: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zu illegalem Autorennen und Verkehrsstrafrecht. Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Raum Aachen & Heinsberg hilft bei Vorwurf des Autorennens. Dabei haben wir mit beiden Strafverteidigern bereits in mehreren Fällen illegaler Autorennen verteidigt.
Ein illegales Straßenrennen ist ein im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführtes Rennen zwischen Autos oder Motorrädern. Die Teilnahme an einem solchen illegalen Autorennen wird in Deutschland empfindlich bestraft, insbesondere drohen Entzug der Fahrerlaubnis und die staatliche Einziehung des PKW – also Verlust von PKW und Fahrerlaubnis stehen im Raum. Dabei kann ein Autorennen selbst dann vorliegen, wenn man ohne ausdrückliche Verabredung einfach schnell nebeneinander fährt – und es gibt in Deutschland sogar das „Allein-Rennen“.
In unserer Kanzlei vertreten und beraten wir im gesamten Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung und waren bereits in mehreren Strafsachen mit dem Vorwurf verbotener Autorennen tätig – auch beim Vorwurf der Todesfolge im Zusammenhang mit Autorennen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Handelte es sich bei den gefährdeten und getöteten Personen um Mitinsassen des Tatfahrzeugs, steht dies der Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 315d StGB – insbesondere § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 5 StGB – nicht entgegen, wie der Bundesgerichtshof (4 StR 248/22) nunmehr klargestellt hat.WeiterlesenAutorennen und verletzte Insassen
Mit ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass ein Autofahrer, der ein „Rennen gegen sich selbst“ fährt („Selbstrennen“, § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB), den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht dann verwirklicht, wenn er durch sein Fahrverhalten während des Alleinrennens eine konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verursacht und…WeiterlesenAutorennen: Zum Vorsatz bei gefährdendem Selbstrennen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem dieser sich innerorts mit einer Zivilstreife ein Rennen lieferte (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 18.10.2021, 975 Ds 3230 Js 217464/21).WeiterlesenVerbotenes Kraftfahrzeugrennen mit der Polizei
Die Blackbos im PKW kommt: Ein PKW ist ein wahrer Datenschatz, auch für Ermittler. Mit dem 6. Juli 2022 kommt ein neues besonderes Detail dazu: die „Blackbox“, die ab dann in allen neuen Fahrzeugen vorhanden sein muss. Strafrechtliche Ermittlungen werden damit nicht nur, aber speziell bei verkehrsbezogenen Delikten ganz neue Wege gehen können.WeiterlesenBlackbox im PKW und strafrechtliche Ermittlungen
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 1/20) hat klargestellt, dass die Strafbarkeit des sogenannten Einzelrennens im Straßenverkehr (§ 315d Abs 1 Nr 3 StGB) verfassungsgemäß ist. Hierzu wurden oft Bedenken geäußert, das BVerfG hat sich nun eindeutig postiert.WeiterlesenBVerfG zur Strafbarkeit des Einzelrennens im Straßenverkehr
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§315d StGB): Illegale Autorennen sind strafbar und es drohen erhebliche Strafen – nicht ohne Grund finden Sie auf unserer Seite dazu eine Vielzahl von Beiträgen. Nachdem der Gesetzgeber reagiert hat, ist inzwischen die ausdrückliche Strafbarkeit von Fahrzeugrennen im Straßenverkehr normiert. Auch wenn die Norm immer noch relativ jung ist, gibt es bereits einige…WeiterlesenKraftfahrzeugrennen – Strafbarkeit & Strafe bei illegalem Autorennen
Der Bundesgerichtshof (4 StR 511/20) konnte nochmals Klarstellungen zum Autorennen treffen, die insbesondere zur Frage einer Täterschaft bei mehreren Beteiligten nochmals die bisherige Rechtsprechung konturieren: Ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB ist ein Wettbewerb zwischen wenigstens zwei Kraftfahrzeugführern, bei dem es zumindest auch darum geht, mit…WeiterlesenBundesgerichtshof zum unerlaubten Kraftfahrzeugrennen
Gerade Kleinkriminelle unterschätzen massiv die Bedeutung sozialer Medien für die Polizei: In meinen Akten ist es nichts Besonderes mehr, dass Identifizierungen von Verdächtigen anhand von Fotos erfolgen, die man etwa in sozialen Netzwerken hochlädt. Auch gibt es Opfer von Straftaten, die selber in sozialen Medien suchen und mit Ausdrucken dann zur Polizei laufen. Zudem spielen…WeiterlesenErmittlungen in sozialen Medien durch Polizei immer wichtiger
Einziehung von PKW nach Autorennen: Das Landgericht Tübingen (3 Qs 16/21) hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens die Voraussetzungen für eine Einziehung eines Leasingfahrzeugs verneint. Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen auch bei uns: Strafbarkeit des Autorennens Tötungsvorsatz bei KraftfahrzeugrennenWeiterlesenEinziehung eines Leasingfahrzeugs nach verbotenem Autorennen
Illegales Autorennen: Zur Teilnahme an einem Autorennen (i.S.d. §29I StVO) ist keine ausdrückliche vorherige Absprache nötig; vielmehr kann eine solche Teilnahme auch durch eine Beteiligung eines KFZ Führers an einer stattfindenden Wettfahrt zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten stattfinden – OLG Hamm 7.4.1997 Hinweis: Inzwischen handelt es sich hierbei um einen ausdrücklichen Tatbestand, siehe zur Strafbarkeit illegaler…WeiterlesenKonkludente Teilnahme an Autorennen
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor einem Streifenwagen, um einer Polizei kontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfül len. So sieht es das Landgericht Osnabrück (13 Ns 16/20). Hinweis: Beachten Sie die Rechtsprechung des BGH zum Thema Autorennen durch Flucht vor Polizei!WeiterlesenFlucht vor der Polizei kann verbotenes Autorennen sein
Kraftfahrzeugrennen durch so genanntes Alleinrennen: Der Bundesgerichtshof (4 StR 142/20) konnte sich umfassend zur Strafbarkeit des so genannten Alleinrennens äussern und die bisherige Rechtsprechung übersichtlich zusammenfassen. Mit dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Begehungsalternative des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und…WeiterlesenBGH zur Strafbarkeit des Alleinrennens
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das entschied nun die 13. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück (Urteil vom 1. März 2021, Az. 13 Ns 16/20).WeiterlesenFlucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein
In einer sehr umfassenden Entscheidung konnte sich das Landgericht Aachen (60 Qs 1/21) zu den aktuellen rechtlichen Problemen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens äussern und festhalten: Die Tatbestände des § 315d Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB erfassen Fälle nicht erlaubter Kraftfahrzeugrennen in der Variante der Ausrichtung oder Durchführung (Nr. 1) bzw. der Teilnahme (Nr. 2).…WeiterlesenVerbotenes Kraftfahrzeugrennen: LG Aachen zum Autorennen