Verbotenes Autorennen: KG Berlin konkretisiert § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB – das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 15. Oktober 2025 (3 ORs 37/25) die Anforderungen an die Urteilsbegründung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie detailliert Gerichte die Feststellungen zu Geschwindigkeit, Fahrverhalten und innerer Tatseite treffen müssen, wenn ein Angeklagter als „Alleinraser“ strafrechtlich verfolgt wird.
Die Entscheidung bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, betont aber zugleich, dass die Darlegungslast je nach Schwere des Verstoßes variiert. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen bloßen Geschwindigkeitsüberschreitungen und einem rennähnlichen Verhalten, das durch zusätzliche Verkehrsverstöße geprägt ist.
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