Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land…WeiterlesenEntlassung eines Polizeibeamten aus dem Vorbereitungsdienst wegen Verbreitung rassistischer und antisemitischer Chatnachrichten rechtmäßig
Schlagwort: Volksverhetzung
Strafverteidiger für Volksverhetzung: Eine strafrechtlich relevante Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand öffentlich zum Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen aufstachelt, sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch die Menschenwürde dieser Gruppe angreift. Der Täter muss vorsätzlich handeln und es muss eine Gefahr für den öffentlichen Frieden bestehen. Der Tatbestand ist im Strafgesetzbuch (§ 130 StGB) geregelt und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Im Zusammenhang mit Hate Speech ist die Volksverhetzung ein besonders schwerer Fall, da hier gezielt gegen bestimmte Personengruppen gehetzt wird, was zu Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt führen kann. Die Bekämpfung von Hate Speech und Volksverhetzung ist daher auch ein wichtiger Aspekt des Strafrechts und der allgemeinen Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.
Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist ihr Rechtsanwalt für eine Verteidigung beim Vorwurf der Volksverhetzung im Raum aachen. In der heutigen Zeit führen moderne Medien wie soziale Netzwerk in der Impulsivität des Moments schnell zu Äußerungen, die plötzlich ein Nachspiel haben. Ein Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht kann ruhig und fachlich diskutieren, Vorwürfe aus der Welt schaffen oder wenigstes „leise“ den Vorwurf der Volksverhetzung beenden.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Dass eine zustimmende Kommentierung von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut enthalten, geeignet ist, Zweifel an der Bereitschaft eines Polizeivollzugsbeamten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, zu begründen und damit auch ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zu rechtfertigen, hat das VG Magdeburg (5 B 17/23 MD) deutlich…WeiterlesenVerbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen zustimmenden Kommentierens eines nationalsozialistischen Inhalts in WhatsApp-Chat
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company eingeleitet, wie man in einer Pressemitteilung erläutert. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor.WeiterlesenBußgeldverfahren gegen Twitter wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden
Beim Vorwurf der Volksverhetzung über WhatsApp steht schnell die Frage im Raum, wie öffentlich die vorgeworfene Tathandlung war. Hintergrund ist die Wortwahl in §130 Abs.1 StGB, die darauf abstellt, dass die Handlung „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Wenn dann in kleineren WhatsApp-Gruppen agiert wurde, gibt Anlass zu Diskussionen (so wie bei Status-Bildern). Allerdings…WeiterlesenVolksverhetzung durch Bild in WhatsApp-Gruppe
Beim OLG Frankfurt a.M. (3 Ss 123/22) ging es um eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil, wobei in der Anklage eine Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Dass ein solcher Freispruch gut zu begründet ist, macht das OLG deutlich. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Urteil eine verständliche Darstellung des konkreten Anklagesatzes, der den individuellen Anklagevorwurf…WeiterlesenMangel bei Freispruch wegen Volksverhetzung
Bisher unbemerkt steht eine Erweiterung des §130 StGB („Volksverhetzung“) an, es wird ein neuer Absatz 5 eingefügt, die bisherigen Absätze 5ff. rücken eins nach hinten, bleiben aber erhalten. Demnächst wird in §130 Abs.5 StGB zu lesen sein (siehe BT-Drucksache 20/4085, dort Seite 11): „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer…WeiterlesenErweiterung des Tatbestands der Volksverhetzung 2022
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (907 Ds 6111 Js 250180/19) hat entschieden, dass ein Verbreiten im Sinne des §130 StGB („Volksverhetzung“) auch dann vorliegt, wenn jemand einen Inhalt als WhatsApp-Status einstellt. Hierzu führt das Amtsgericht aus: Durch das Einstellen eines Inhaltes in den WhatsApp-Status wird dieser sämtlichen Personen in den Status-Mitteilungen der App mit der…Weiterlesen Volksverhetzung durch WhatsApp-Status
Bereits am 8.3.22 hat die EU-Kommission EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Mit diesem Richtlinien-Vorschlag werden Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie „Cyber-Gewalt“ unter Strafe gestellt. Letzteres ist im Zusammenhang mit Cybercrime an dieser Stelle besonders hervorzuheben.WeiterlesenNeue EU-Richtlinie gegen Cybergewalt
Der Bundesgerichtshof (3 StR 33/12) hat sich mit dem Tatbestandsmerkmal des Verbreitens im Sinne der § 86a Abs. 1 („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“), § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a („Volksverhetzung“) StGB auseinandergesetzt und stellt dazu fest: Verbreiten im Sinne dieser Vorschriften ist die mit einer körperlichen Weitergabe einer Schrift verbundene Tätigkeit, die…WeiterlesenPropagandadelikte: BGH zum „Verbreiten“ im Sinne des §86a StGB
Man stelle sich vor, eine Altenpflegerin schreibt auf Facebook diesen Beitrag: „Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Wie geht man damit als Arbeitgeber um? Kann man sich als Arbeitgeber überhaupt wehren, wenn Arbeitnehmer in Ihrer Freizeit so genannte „Hasspostings“…WeiterlesenArbeitsrecht: Kündigung bei „Hasspostings“ & Hetze auf Facebook
Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst. (BGH, Urteil vom 15.3.2007, Az:…WeiterlesenGebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation
Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ an. Die geplante Versammlung wurde – gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4…WeiterlesenBVerfG: §130 IV StGB („Volksverhetzung“) ist verfassungsgemäß
Was ist Cybercrime: Cybercrime ist heute ein Schlagwort, unter welches das digitale Strafrecht gefasst wird. Ich nutze selber lieber den Begriff des „Daten-Strafrechts“. Eine veraltete Bezeichnung für Cybercrime ist das Computerstrafrecht. Allgemeine Verbindlichkeiten, welchen Begriff man nutzt, welche Delikte man darunter fasst und wie genau man die Deliktsbereiche abgrenzt gibt es dabei bis heute nicht.…WeiterlesenCybercrime