Sichtbarkeit als Strafbarkeitsgrenze: Die digitale Öffentlichkeit hat das Strafrecht bis heute in vielerlei Hinsicht vor neue Abgrenzungsprobleme gestellt – insbesondere dort, wo traditionell körpergebundene Delikte nun im virtuellen Raum erscheinen. Dies gilt in besonderem Maße für die Strafvorschriften der §§ 86 und 86a StGB, die auf das Verbreiten und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen abzielen. Mit seinem…WeiterlesenBayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook
Schlagwort: Volksverhetzung
Strafverteidiger für Volksverhetzung: Eine strafrechtlich relevante Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand öffentlich zum Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen aufstachelt, sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch die Menschenwürde dieser Gruppe angreift. Der Täter muss vorsätzlich handeln und es muss eine Gefahr für den öffentlichen Frieden bestehen. Der Tatbestand ist im Strafgesetzbuch (§ 130 StGB) geregelt und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Im Zusammenhang mit Hate Speech ist die Volksverhetzung ein besonders schwerer Fall, da hier gezielt gegen bestimmte Personengruppen gehetzt wird, was zu Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt führen kann. Die Bekämpfung von Hate Speech und Volksverhetzung ist daher auch ein wichtiger Aspekt des Strafrechts und der allgemeinen Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.
Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist ihr Rechtsanwalt für eine Verteidigung beim Vorwurf der Volksverhetzung im Raum aachen. In der heutigen Zeit führen moderne Medien wie soziale Netzwerk in der Impulsivität des Moments schnell zu Äußerungen, die plötzlich ein Nachspiel haben. Ein Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht kann ruhig und fachlich diskutieren, Vorwürfe aus der Welt schaffen oder wenigstes “leise” den Vorwurf der Volksverhetzung beenden.
BGH konkretisiert Reichweite des § 130 StGB: Volksverhetzung ist ein besonders sensibles Delikt im deutschen Strafrecht, weil es den Schutz des gesellschaftlichen Friedens vor gezielter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bezweckt. Doch wie weit reicht dieser Schutz? Und wann ist eine inhaltlich verhetzende Äußerung überhaupt „verbreitet“ im Sinne des § 130 StGB? Mit Urteil vom 25. September 2024 (Az.…WeiterlesenKein „Verbreiten“ bei Volksverhetzung durch Fax an das Finanzamt
Mit Beschluss vom 4. Februar 2025 (3 StR 468/24) hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Angeklagten wegen Volksverhetzung bestätigt, der auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil eine visuelle Gleichsetzung von Impfkampagnen während der Corona-Pandemie mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik vorgenommen hatte. Die Entscheidung setzt ein markantes Zeichen für die strafrechtliche Abgrenzung zwischen dem grundrechtlich geschützten Recht auf…WeiterlesenZwischen Meinung und Verhetzung: BGH zur Verharmlosung des Holocaust im Kontext der Corona-Pandemie
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut –…WeiterlesenMeinungsfreiheit in Deutschland
Die Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung extremistischer Inhalte ist eine zunehmende Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere in politisch aufgeladenen Konfliktsituationen werden digitale Plattformen oft genutzt, um Propaganda terroristischer Organisationen zu verbreiten und dadurch bestimmte ideologische Botschaften zu verstärken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 507/24)die Verurteilung einer Angeklagten wegen…WeiterlesenStrafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 1 Ws 171/23) klärt wichtige strafrechtliche Fragen zur Verbreitung inkriminierter Inhalte in geschlossenen WhatsApp-Gruppen. Sie betrifft das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder sonst strafbare Inhalte zu sanktionieren. Zentral ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt ist und welche…WeiterlesenStrafbarkeit des Verbreitens strafbarer Inhalte in WhatsApp-Gruppen
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 15. Januar 2024 (Aktenzeichen: 207 StRR 440/23) befasst sich mit der Strafbarkeit von Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und der Abwägung gegenüber der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Diese Analyse beleuchtet die zentralen rechtlichen Fragen und die Konsequenzen der Entscheidung.WeiterlesenVolksverhetzung vs. Meinungsfreiheit
Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz oder durch Arbeitnehmer (in der Öffentlichkeit) sind ein ernstes Problem, das Arbeitgeber nicht tolerieren dürfen. Doch wann genau berechtigen solche Äußerungen zur Kündigung eines Mitarbeiters? Im Folgenden gehe ich kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen nach rassistischen Äußerungen ein. In unserem Blog finden sich zudem Fallbeispiele zur Frage, wann eine…WeiterlesenWann darf man Mitarbeiter wegen rassistischer Äußerungen kündigen?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat am 21. März 2024 (Aktenzeichen 7 CE 24.218) in einem Fall entschieden, der die Balance zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen betrifft. Der Fall dreht sich um eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft während eines laufenden Ermittlungsverfahrens und wirft Fragen zur Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung auf.WeiterlesenPressemitteilung der Staatsanwaltschaft: Rechtliche Grenzen der Verdachtsberichterstattung
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 7. September 2023 (Az.: 1 ORs 10/23) entschieden, dass die Veröffentlichung eines sogenannten “Judensterns” mit der Aufschrift “nicht geimpft” auf Facebook nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB erfüllt. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit,…WeiterlesenOLG Braunschweig Urteil zum “Ungeimpft-Stern” – Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität
Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land…WeiterlesenEntlassung eines Polizeibeamten aus dem Vorbereitungsdienst wegen Verbreitung rassistischer und antisemitischer Chatnachrichten rechtmäßig
Dass eine zustimmende Kommentierung von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut enthalten, geeignet ist, Zweifel an der Bereitschaft eines Polizeivollzugsbeamten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, zu begründen und damit auch ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zu rechtfertigen, hat das VG Magdeburg (5 B 17/23 MD) deutlich…WeiterlesenVerbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen zustimmenden Kommentierens eines nationalsozialistischen Inhalts in WhatsApp-Chat
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company eingeleitet, wie man in einer Pressemitteilung erläutert. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor.WeiterlesenBußgeldverfahren gegen Twitter wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden
Beim Vorwurf der Volksverhetzung über WhatsApp steht schnell die Frage im Raum, wie öffentlich die vorgeworfene Tathandlung war. Hintergrund ist die Wortwahl in §130 Abs.1 StGB, die darauf abstellt, dass die Handlung “geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Wenn dann in kleineren WhatsApp-Gruppen agiert wurde, gibt Anlass zu Diskussionen (so wie bei Status-Bildern). Allerdings…WeiterlesenVolksverhetzung durch Bild in WhatsApp-Gruppe
Beim OLG Frankfurt a.M. (3 Ss 123/22) ging es um eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil, wobei in der Anklage eine Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Dass ein solcher Freispruch gut zu begründet ist, macht das OLG deutlich. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Urteil eine verständliche Darstellung des konkreten Anklagesatzes, der den individuellen Anklagevorwurf…WeiterlesenMangel bei Freispruch wegen Volksverhetzung