Deutsche und litauische Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmen Vermögenswerte im Wert von 1 Million Euro und zerschlagen ausgeklügelte Fälscherwerkstätten, meldet Europol (im Folgenden die Meldung): Eine enge Zusammenarbeit zwischen litauischen und deutschen Behörden sowie die Unterstützung von Europol und Eurojust haben zur Zerschlagung eines internationalen kriminellen Netzwerks von Autodieben geführt. Maßgeblich beteiligt waren die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Heilbronn,…WeiterlesenCybercrime mal anders: Diebe von 28 Luxusautos gefasst
Schlagwort: Geldfälschung
Eine Geldfälschung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand eine Fälschung von Banknoten oder Münzen herstellt oder in Umlauf bringt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine vollständige Fälschung oder nur um eine Veränderung handelt. Es handelt sich um eine schwere Straftat, die nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.
Als Synonyme für Geldfälschung werden auch Begriffe wie Falschmünzerei oder Gelddruckerei verwendet.
Die Europol Analyse-Projekte („Europol Analysis Projects„) sind nach eigener Erklärung von EUROPOL „Teil des Europol-Analysesystems“. Hierbei geht es um ein Informationsverarbeitungssystem, das auf die enormen Datenmengen von EUROPOL zurückgreift. Die Projekte konzentrieren sich auf bestimmte Kriminalitätsbereiche.WeiterlesenEuropol Analyse-Projekte
Es gab heute zahlreiche Zugriffe im Zusammenhang mit Falschgeld aus dem Darknet: Die Staatsanwaltschaft Köln/ZAC NRW und die Polizei Köln haben mitgeteilt, dass im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) Polizeikräfte sechs Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Köln in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen…WeiterlesenDurchsuchungen: Falschgeld aus dem Darknet
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für dieFrage, in wie vielen rechtlich selbstständigen Fällen der Täter bei mehreren Absatzgeschäften jeweils den Tatbestand der Geldfälschung verwirklicht, entscheidend auf die Zahl der diesen zugrunde liegenden einheitlich zu bewertenden Herstellungs- oder Erwerbsvorgänge an!WeiterlesenKonkurrenzen bei Inverkehrbringen von Falschgeld
Geldfälschung
Die Geldfälschung ist in §146 StGB unter Strafe gestellt und sieht mehrere Deliktsformen vor. Das klassische Delikt ist das Nachmachen von echtem Geld: Entsprechend § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird bestraft, wer Geld in der Absichtnachmacht, es als echt in den Verkehr zu bringen. Zweck des Gesetzes ist mit dem BGH, die Sicherheit…WeiterlesenGeldfälschung
Eine gelungene Klarstellung zur Anzahl der Taten bei der Fälschung von Zahlungskarten konnte nun endlich Der Bundesgerichtshof (2 StR 226/18) vornehmen. Es ist insoweit ein Klassiker, wie beim Computerbetrug durch den Einsatz erlangter Zahlungskarten: Am Ende stehen zwar formal betrachtet mehrere einzelne Akte im Raum. Tatsächlich aber stehen dahinter gerade nicht vereinzelte Tatentschlüsse (was Gerichte…WeiterlesenTatmehrheit bei Fälschung von Zahlungskarten
Der Bundesgerichtshof (3 StR 314/14) hat sich zur Vollendung beim Inverkehrbringen von Falschgeld und Geldfälschung geäußert: Die Feststellungen belegen somit lediglich eine vollendete Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB. Die Übergabe des gefälschten Geldscheines an die Bedienung des Glühweinstandes stellt dabei ein vollendetes Inverkehrbringen dar, denn der Angeklagte entließ das Falschgeld…WeiterlesenInverkehrbringen von Falschgeld und Geldfälschung: Zur Vollendung