Schlagwort: Social Media Recht

Rechtsanwalt für Social Media Recht: Social Media sind Online-Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu diskutieren. Beispiele hierfür sind Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn. Social-Media-Recht“ bezieht sich auf die Gesamtheit der Rechtsnormen und -praktiken, die sich auf die Nutzung von Social-Media-Plattformen beziehen. Beachten Sie, dass wir für Verbraucher im IT-Recht / Social Media Recht nicht tätig sind!

Im Zusammenhang mit Social Media ergibt sich ein vielfältiger IT-rechtlicher Beratungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Nutzungsbedingungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie z.B. des Urheberrechts oder des Rechts am eigenen Bild. Es handelt sich um ein relativ neues und sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, das sich mit Themen wie Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Meinungsfreiheit und Zensur, Werbung und Marketing, Cybermobbing und Verleumdung sowie anderen Rechtsfragen befasst, die in der Online-Kommunikation auftreten können:

Datenschutz und Datensicherheit: Social-Media-Plattformen sammeln eine beträchtliche Menge an persönlichen Daten ihrer Nutzer. Daher müssen sie Datenschutzgesetze wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.
Urheberrecht: Viele Menschen teilen Inhalte wie Musik, Bilder und Videos auf Social Media Plattformen. Dies kann jedoch zu Urheberrechtsverletzungen führen, wenn der Nutzer nicht die Rechte an den geteilten Inhalten besitzt.
Markenrecht: Unternehmen nutzen Social Media für Marketing- und Werbezwecke. Dabei können sie jedoch Markenrechte verletzen, wenn sie beispielsweise ein Markenlogo unerlaubt verwenden.
Meinungsfreiheit und Zensur: Social-Media-Plattformen stehen oft vor der Herausforderung, die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu gewährleisten und gleichzeitig Hassreden und Falschmeldungen zu unterdrücken.
Vertragsrecht: Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Social-Media-Plattformen stellen rechtlich bindende Verträge dar. Nutzer, die gegen diese Bedingungen verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen auch das Recht ihrer Mitarbeiter auf Privatsphäre berücksichtigen, wenn sie Social Media für Hintergrundchecks oder zur Überwachung der Aktivitäten ihrer Mitarbeiter nutzen.

Das Recht der sozialen Medien ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das verschiedene Rechtsbereiche miteinander verbindet. Es erfordert daher ein umfassendes Verständnis mehrerer Rechtsgebiete sowie Kenntnisse der neuesten technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Trends.

Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen, insbesondere Provider und Softwareentwickler, im Zusammenhang mit Social Media rechtlich beraten und unterstützen. Er kann beispielsweise bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen helfen und Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards unterstützen. Auch bei der Durchsetzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten kann ein IT-Rechtler Unternehmen unterstützen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Bürgermeister auf Social Media: Amtspflicht statt Privatmeinung

    Bürgermeister auf Social Media: Amtspflicht statt Privatmeinung

    Wer als Bürgermeister YouTube-Shorts dreht, TikTok bespielt und dabei politische Gegner als „desaströs“ abkanzelt, steht heute nicht mehr im geschützten Raum privater Meinungsfreiheit. Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 06.07.2026 (OVG 12 S 55/26) zieht eine klare Linie: Wer seinen Social-Media-Kanal sichtbar für amtliche Kommunikation nutzt, spricht dort als Amtsträger – mit allen Konsequenzen für Sachlichkeit und Neutralität.

    (mehr …)
  • Einstweiliger Rechtsschutz nach Hackerangriff auf Social-Media-Konten

    Einstweiliger Rechtsschutz nach Hackerangriff auf Social-Media-Konten

    Mit Beschluss vom 7. April 2026 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Rostock (Az. 3 W 62/25) die Konturen einstweiligen Rechtsschutzes nach einem Hackerangriff auf Social-Media-Konten in mehreren Punkten geschärft: Er bejaht den Verfügungsanspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs aus § 241 Abs. 2 BGB, akzeptiert den Verfügungsgrund regelmäßig schon aufgrund der bloßen Tatsache des Hackerangriffs, begrenzt aber zugleich die zulässige Eilmaßnahme auf eine sichernde Sperre und schiebt das auf vollständige Zugangswiederherstellung gerichtete Begehren als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache beiseite.

    Praktisch ebenso bedeutsam ist die Kostenentscheidung: Ein in Deutschland ansässiger Nutzer, der lediglich eine englischsprachige E-Mail mit Bearbeiternummer erhält und auf anwaltliche Fristsetzung mit Schweigen bedacht wird, hat dem Anbieter unter dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO Veranlassung zum Eilantrag zu geben.

    (mehr …)
  • Fake-Profile und Auskunftsansprüche

    Fake-Profile und Auskunftsansprüche

    In einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 25. August 2025 (2 O 1/25) werden Fragen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bei der Verletzung absolut geschützter Rechte durch Fake-Profile in sozialen Medien thematisiert: Im Mittelpunkt steht die Auslegung des § 21 Abs. 2 TDDDG, der die Voraussetzungen für Auskunftsansprüche gegen Diensteanbieter regelt. Das Gericht verneint einen Anspruch auf Auskunftserteilung, wenn es sich nicht um audiovisuelle Inhalte im engeren Sinne handelt. Die Entscheidung zeigt die Lücken im aktuellen Rechtsschutz auf und unterstreicht die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Anpassung.

    Hinweis: Ich kommentiere Teil des TDDDG im BeckOK-StPO und bespreche ausgewählte Aspekte des §21 TDDDG im Rahmen meiner Kommentierung des §22 TDDDG bei BeckOK StPO/Ferner TDDDG § 22 Rn. 5-12

    (mehr …)
  • Fake-Profile: Haftung von Social-Media-Anbietern als mittelbare Störer

    Fake-Profile: Haftung von Social-Media-Anbietern als mittelbare Störer

    Die Verbreitung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken stellt Betroffene seit langem vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2026 (Aktenzeichen 18 U 2360/25) hat das Oberlandesgericht München klare Maßstäbe für die Verantwortung von Plattformbetreibern gesetzt. Das Gericht entschied, dass Social-Media-Anbieter als mittelbare Störer haften, wenn sie nach einer konkreten Beanstandung durch Betroffene nicht unverzüglich gegen Fake-Profile vorgehen, die Namen oder Bilder ohne Zustimmung nutzen. Die Entscheidung ist nicht nur wegen ihrer klaren Linie in der Störerhaftung bemerkenswert, sondern auch wegen ihrer Auslegung des Digital Services Act (DSA) und der Reichweite von Unterlassungsansprüchen.

    (mehr …)
  • LinkedIn-Kontakte kein Einfallstor für unerwünschte Werbung

    LinkedIn-Kontakte kein Einfallstor für unerwünschte Werbung

    Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20. November 2025 (Aktenzeichen 23 C 120/25) thematisiert, ob ein indirekter LinkedIn-Kontakt als stillschweigende Einwilligung in Werbe-E-Mails interpretiert werden kann. Und Überraschung: Nein. Doch welche Beweispflichten gelten, wenn der Empfänger die Belästigung durch unerwünschte Nachrichten geltend macht? Man sieht hier, wie streng die Gerichte die Anforderungen an die Einwilligung in elektronische Werbung auslegen – und welche Risiken Unternehmen eingehen, wenn sie die Grenzen des Zulässigen überschreiten.

    (mehr …)
  • Kennzeichnung von Fehlinformationen auf sozialen Plattformen

    Kennzeichnung von Fehlinformationen auf sozialen Plattformen

    Die Frage, wie soziale Plattformen mit Fehlinformationen umgehen dürfen, ist nicht nur eine Frage der Meinungsfreiheit, sondern auch des Vertragsrechts. Das Oberlandesgericht München (18 U 4603/22 Pre) hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2024 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Plattformbetreiber Nutzerbeiträge als Fehlinformationen kennzeichnen dürfen – und wo die Grenzen liegen. Die Entscheidung zeigt, dass selbst gut gemeinte Maßnahmen zur Bekämpfung von Falschmeldungen ohne klare vertragliche Grundlage rechtswidrig sein können. Sie unterstreicht damit die Bedeutung transparenter Nutzungsbedingungen und fairer Verfahren für alle Beteiligten.

    (mehr …)
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei der Sperrung von Social-Media-Kanälen

    Einstweiliger Rechtsschutz bei der Sperrung von Social-Media-Kanälen

    Die Sperrung von Social-Media-Kanälen durch Plattformbetreiber ist ein Thema, das Influencer und Content-Creator zunehmend beschäftigt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat dazu nun mit seinem Urteil vom 28. Juli 2025 (Az: 4 U 62/25 e) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Nutzern gegenüber Plattformbetreibern stärkt. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Sperrung mehrerer Kanäle eines Influencers gerechtfertigt ist und wann ein Verfügungsgrund für einstweiligen Rechtsschutz vorliegt.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

    (mehr …)
  • Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Die Frage, wie Plattformbetreiber mit vermeintlichen Verstößen gegen Nutzungsbedingungen umgehen dürfen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer Auseinandersetzungen. Besonders brisant wird es, wenn Nutzerkonten gesperrt oder Inhalte gelöscht werden – Maßnahmen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch grundrechtlich geschützte Interessen berühren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Aktenzeichen 21 U 62/23) klare Maßstäbe für die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe gesetzt.

    Im Mittelpunkt stand der Konflikt zwischen einem YouTube-Nutzer und der Plattformbetreiberin Google LLC, der grundsätzliche Fragen zur Erforderlichkeit vorheriger Anhörungen, zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und zu den Grenzen datenschutzrechtlicher Löschungsansprüche aufwirft. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern berührt auch die Auslegung des Digital Services Act (DSA) und die Reichweite der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sozialen Netzwerken.

    (mehr …)
  • Löschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich rechtsverletzendem Nutzerkonto

    Löschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich rechtsverletzendem Nutzerkonto

    OLG Frankfurt bejaht Unterlassungspflicht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 16 U 58/24) der Klage einer Privatperson gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks Facebook weitgehend stattgegeben. Die Beklagte wurde verurteilt, das Bereithalten zweier Fake-Profile sowie die Verbreitung einer Reihe schwer beleidigender Äußerungen und unbefugt veröffentlichter Bildnisse zu unterlassen. Die Entscheidung markiert einen dogmatisch und rechtspolitisch bedeutsamen Schritt in der Entwicklung der mittelbaren Störerhaftung von Hostprovidern bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

    (mehr …)
  • Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Die digitale Öffentlichkeit ist anfällig für Missbrauch – insbesondere durch täuschend echte Deepfake-Videos. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.03.2025 – 16 W 10/25) klargestellt, welche Prüfpflichten ein Hostprovider nach einem ersten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Dritte auf seiner Plattform trifft. Die Entscheidung markiert einen weiteren Schritt hin zu einer präziseren Verantwortungszuschreibung im Zeitalter algorithmischer Verbreitungsmechanismen.

    (mehr …)
  • Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    OLG Düsseldorf zur Sperrung geschäftlicher Inhalte auf sozialen Netzwerken: In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2025 (Az. U (Kart) 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Sperrung geschäftlich genutzter Inhalte durch ein marktbeherrschendes soziales Netzwerk ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung und Anhörung des betroffenen Nutzers eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt. Damit präzisiert das Gericht die kartellrechtlichen Grenzen der Plattformregulierung und stärkt zugleich die verfassungsrechtlich fundierten Verfahrensrechte von Unternehmen auf digitalen Märkten.

    (mehr …)
  • LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    Mit dem Landgericht Lübeck (Az. 15 O 269/23) hat ein weiteres Gericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Datenerhebung durch die „Meta Business Tools“ getroffen. Die zentrale Frage war, ob Meta personenbezogene Daten von Internetnutzern erheben, speichern und weiterverarbeiten darf, wenn diese außerhalb der Meta-Plattformen auf Drittseiten und Apps unterwegs sind.

    Das Gericht stellte klar, dass diese Praxis ohne eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen einen gravierenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Insbesondere betonte das LG Lübeck, dass Meta selbst als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO einzustufen ist und somit direkt für die Datenverarbeitung haftet.

    (mehr …)
  • OLG Karlsruhe zur Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk

    OLG Karlsruhe zur Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk

    Eine Entscheidung zur Sperrung eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 150/23) getroffen. Die Entscheidung behandelt zentrale Fragen des Datenschutzes, der Vertragsfreiheit und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. Insbesondere ging es darum, ob die fortgesetzte Speicherung personenbezogener Daten nach einer Sperrung oder Löschung eines Kontos rechtmäßig ist und unter welchen Voraussetzungen eine sofortige Kontosperrung ohne vorherige Anhörung des Nutzers zulässig sein kann.

    (mehr …)
  • OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    Immer weiter wird um Bewertungen von Arbeitgebern auf Bewertungsplattformen gestritten: Nunmehr konnte sich mit dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 6 W 12/24 e) ein weiteres OLG zur Frage postieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Betreiberinnen und Betreibern von Arbeitgeberbewertungsportalen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können.

    Das Gericht stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) nicht dazu dient, die Identität von Bewertenden ohne weiteres offenzulegen. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Bewertenden und den Persönlichkeitsrechten des bewerteten Unternehmens erforderlich.

    (mehr …)
  • LG Stuttgart zur Speicherung von Off-Site-Daten durch Meta Business Tools

    LG Stuttgart zur Speicherung von Off-Site-Daten durch Meta Business Tools

    Eine weitere Entscheidung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meta Business Tools hat das Landgericht Stuttgart (Az. 27 O 190/23) getroffen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Speicherung sogenannter Off-Site-Daten durch die Meta Business Tools ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers zulässig ist.

    Das Gericht stellte fest, dass Meta auch dann eine Einwilligung einholen muss, wenn ein Nutzer bereits auf einer Drittwebsite oder in einer Dritt-App der Datenübermittlung an Meta zugestimmt hat. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur weiteren Speicherung liegt eine rechtswidrige Datenverarbeitung vor, die sowohl einen Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO als auch einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründet. Diese Entscheidungspraxis dürfte weitreichende Konsequenzen für die Werbepraxis von Meta sowie für Betreiber von Websites und Apps, die die Meta Business Tools nutzen.

    (mehr …)