Die nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert, anhand aller maßgeblichen objektiven Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.WeiterlesenGeschmacksmuster: Sind Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch technische Funktion des Erzeugnisses bedingt?
Rechtsanwalt Ferner, Kategorie: Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster, im weitesten Sinne eine Art Designschutz für Form und Farbe, schützt das geistige Eigentum eines Erfinders an der Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Dies kann sowohl das gesamte Design des Produkts als auch nur Teile davon umfassen, einschließlich Designelementen wie Farbe, Form, Material und Oberflächenbeschaffenheit. Die Begriffe Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster sind lediglich unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dieselbe Art von Schutzrecht.
Es handelt sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt. Das bedeutet, dass der Inhaber Dritten verbieten kann, das Geschmacksmuster ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die Benutzung bezieht sich in diesem Zusammenhang, insbesondere auf die Herstellung und den Vertrieb des betreffenden Erzeugnisses. Wir sind im Bereich der Schutzrechte für Unternehmen tätig!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster (auch bekannt als Designrecht) ist eine Art geistiges Eigentum, das einer Einzelperson oder einer Organisation das ausschließliche Recht verleiht, ein einzigartiges visuelles Design bei der Herstellung eines Produkts zu verwenden. Es ist ein rechtlicher Schutz für das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon. Dies kann die Form, die Farbe, die Textur, die…WeiterlesenGeschmacksmuster
3D-Printing bzw. 3D-Drucker werden wohl der neue Hype – und damit auch Streitfragen um das „3D-Urheberrecht“. Dabei drängt sich die Frage auf: Worum kann man sich wohl streiten und liegt hier, über den Rechtsstreit hinaus, eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung vor? Der Artikel gibt einen kurzen Ausblick.Weiterlesen3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht
Urheberrechtlicher Schutz von Software: Entsprechend § 69a Abs. 3 UrhG wird eine Software („Computerprogramme´“) urheberrechtlich geschützt, wenn sie insoweit ein individuelles Werk darstellt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist. Doch wann genau besteht ein Urheberrechtlicher Schutz von Software?WeiterlesenUrheberrechtlicher Schutz von Software
Der Bundesgerichtshof (I ZR 40/14) konnte sich hinsichtlich der Rechte aus dem eingetragenen Design und deren Schutzumfang zur Beurteilung des Gesamteindrucks bei eingetragenem Design äussern und stellte fest: Für die Beurteilung des Gesamteindrucks im Sinne von § 38 Abs. 2 Satz 1 DesignG kommt es maßgeblich darauf an, wie der informierte Benutzer ein Erzeugnis, in…WeiterlesenDesignrecht: Beurteilung des Gesamteindrucks bei eingetragenem Design
Wettbewerbliche Eigenart und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nach dem UWG: Das Wettbewerbsrecht bietet einen eigenen Anspruch auf Unterlassung bei der Nachahmung von Produkten – der eine geringe Anspruchshürde darstellt. Es bietet sich damit über eine Prüfung im Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch gegen Nachahmer, der neben den drei „grossen“ Ansprüchen – Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht – existiert. Das Besondere beim Leistungsschutz…WeiterlesenWettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz & Herkunftstäuschung: Schutz vor Nachahmung im Wettbewerbsrecht
Wie kann man sein Firmenlogo schützen: Eine häufige und berechtigte Frage: „Wie kann ich mein Logo schützen lassen?“. Dabei wird aus irgendeinem Grund von Laien gerne davon gesprochen, das Logo „patentieren“ zu wollen. Glücklicherweise stehen diverse Schutzebenen zur Verfügung, das Patent aber ist ausgerechnet das, was gerade nicht zur Diskussion steht. Im Folgenden ein Überblick…WeiterlesenWerberecht: Eigenes Logo schützen lassen
Folgen des BREXIT: Seit dem 24. Juni 2016 steht fest, dass die britische Bevölkerung zum Ergebnis gekommen ist, die EU zu verlassen. Viel ist passiert seitdem – nur nicht politisch; nachdem im Januar 2019 ein „sauberer“ BREXIT-Plan gescheitert ist dürfte weitere Unsicherheit herrschen und ein „harter“ Umstieg wahrscheinlicher geworden sein. Naturgemäß drehen sich viele Diskussionen…WeiterlesenBRExit: Rechtliche Auswirkungen des BREXIT
Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben. Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner…WeiterlesenAbmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
Grundsätze für beschränkte Verteidigung im Löschungsverfahren BGH, Beschluss vom 14.9.2004, X ZB 25/02WeiterlesenLöschungsverfahren bei Geschmacksmustern
Was ist zu beachten bei einem Import aus China – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden früher Mandanten, speziell Start-ups, betreut,…WeiterlesenImport aus China: Was ist zu beachten?
Entsprechend § 41 Abs. 1 DesignG können Rechte gegenüber einem Dritten, der vor dem Anmeldetag im Inland ein identisches Muster bzw. ein identisches Design, das unabhängig von einem eingetragenen Geschmacksmuster bzw. einem eingetragenen Design entwickelt wurde, gutgläubig in Benutzung genommen oder wirkliche und ernsthafte Anstalten dazu getroffen hat, nicht geltend gemacht werden. Das bedeutet: Der…WeiterlesenVerletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts
Bei einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist im Rahmen einer eventuellen Verletzungsprüfung (Art. 10 Abs. 1 GGV) so vorzugehen, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Musters ermittelt und verglichen werden.WeiterlesenVerletzungsprüfung bei Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Beim Landgericht Hamburg (308 O 488/16) ging es um den urheberrechtlichen Schutz bei Werken der angewandten Kunst – hier anlässlich von Armbanduhren. Bei urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst (i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) sind dabei Besonderheiten zur Frage beachten, wann diese Urheberrechtsschutz genießen. So gilt grundsätzlich dass Werke urheberrechtlich geschützt…WeiterlesenUrheberrechtlicher Schutz bei Werken der angewandten Kunst (LG HH)
Das OLG Frankfurt am Main (6 W 50/10) konnte sich zum Designprozess und Sequestrationsanspruch bei eingetragenem Design (früher Geschmacksmuster) äussern: Unterlässt es der Beklagte oder Antragsgegner im Geschmacksmusterverletzungsprozess, ein dem Klagemuster nahe kommendes vorbekanntes Modell vorzulegen, ist nicht nur von der Schutzfähigkeit des Musters, sondern auch von einem weiten Schutzumfang auszugehen. Der Erlass einer auf…WeiterlesenSequestrationsanspruch bei eingetragenem Design (früher Geschmacksmuster)