Nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Pflichten nach § 675l Abs. 1 oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die…WeiterlesenBeweislast bei grober Fahrlässigkeit des Karteninhabers
Schlagwort: Beweislast
Die Beweislast im Zivilprozess bezeichnet die Pflicht einer Partei, die für ihre Rechtsposition relevanten Tatsachen zu beweisen. Das bedeutet, dass eine Partei, die in einem Zivilprozess einen Anspruch geltend macht, auch den Beweis für diesen Anspruch erbringen muss.
Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass die Partei, die aus der behaupteten Tatsache einen Anspruch herleitet, die Beweislast trägt. Sie muss ihre Behauptungen in der Regel durch Vorlage von Urkunden, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten beweisen. Die Gegenpartei hat dann die Möglichkeit, die Beweise der anderen Partei zu widerlegen oder eigene Beweise vorzulegen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder aus der Rechtsprechung ergeben können. So kann die Beweislast umgekehrt werden, wenn es für eine Partei besonders schwierig oder unmöglich ist, den Beweis für eine Tatsache zu erbringen, während die andere Partei leichteren Zugang zu den entsprechenden Informationen hat.
Insgesamt ist die Beweislast ein wichtiges Element des Zivilprozesses, da sie die Parteien dazu anhält, ihre Ansprüche und Argumente auf eine solide Tatsachengrundlage zu stellen.
Wie ist zu verfahren, wenn ein Geschäftsführer Zahlungsvorgänge vornimmt, zu denen er formell berechtigt, im Einzelfall aber nicht ermächtigt ist? Es gilt: Ein Zahlungsvorgang ist nach § 675j Abs. 1 BGB autorisiert und gegenüber dem Zahler wirksam, wenn dieser dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat (BGH, XI ZR 294/19).WeiterlesenZum Missbrauch einer Vertretungsmacht bei einer Zahlungsvorgang
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.WeiterlesenGebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Da es sich bei der FRAND-Einrede um eine Einrede des Beklagten handelt, trägt grundsätzlich der beklagte Patentnutzer nach den üblichen zivilprozessualen Maßstäben die Darlegungs- und Beweislast für die Berechtigung seiner Einrede. Dies gilt auch für den Einwand des Patentnutzers, die ihm angebotenen Vertragsbedingungen diskriminierten ihn gegenüber anderen Lizenznehmern. Zur Darlegung gehört zumindest, dass er plausible…WeiterlesenDarlegungs- und Beweislast bei FRAND-Einwand
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis: Der Kläger war vom 16.03.2021 bis 31.05.2022 Arbeitnehmer der Beklagten, die ihn zuletzt am 21.04.2022 beschäftigte. Er meldete sich am 02.05.2022 krank und legte nachfolgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines behandelnden Arztes für den Zeitraum ab dem 02.05.2022 bis zum 31.05.2022 mit unterschiedlichen Diagnosen vor. Die Beklagte kündigte das…WeiterlesenIn der Regel keine Erschütterung des Anscheinsbeweises einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber
Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss die Behörde jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen, so der EUGH (C-252/21).WeiterlesenNationale Wettbewerbsbehörde kann bei Prüfung, ob einebeherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen
Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt,…WeiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story
Gemäß § 10 Abs. 1 PatG stellt das Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils der Erfindung nur dann eine mittelbare Patentverletzung dar, die die Rechtsfolgen der §§ 139 ff PatG auslöst, wenn der Verletzer weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass dieses Mittel dazu geeignet und bestimmt ist, im Rahmen der geschützten Lehre…WeiterlesenPatentverletzung durch Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils
In dem Verfahren 11 U 60/20 des Oberlandesgerichts Hamm ging es um die Haftung des beklagten Landes für einen im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmten Pkw (hier: Lamborghini), um dessen Eigentum ein vermeintlich Geschädigter und der letzte Gewahrsamsinhaber zivilrechtlich stritten.WeiterlesenHaftung bei vorschneller Herausgabe eines sichergestellten PKW
Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG: Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch…WeiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG
Die nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert, anhand aller maßgeblichen objektiven Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.WeiterlesenGeschmacksmuster: Sind Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch technische Funktion des Erzeugnisses bedingt?
Beweiskraft einer Privaturkunde
Eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO erbringt grundsätzlich nur den vollen Beweis dafür, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, wie das Oberlandesgericht Hamm, 12 U 7/22, klargestellt hat. Darüber hinaus spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde.…WeiterlesenBeweiskraft einer Privaturkunde
Digitale Produkte werden in Deutschland nun rechtlich eigenständig geregelt. Hintergrund ist, dass das deutsche Recht auf Basis zweier EU-Richtlinien aus seiner überwiegend analogen Zeit in eine moderne, digitale Form gezwungen wurde.WeiterlesenDigitale Produkte
Explodierte Batterie: Die Frage der Haftung bei Batterieschäden findet nur sehr langsam Eingang in die höchstrichterliche Rechtsprechung. Nunmehr konnte sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 1234/20) erstmals zur Reichweite der Haftung des Halters eines Elektrorollers äußern, wenn dessen herausgenommener Akku beim Aufladen explodiert.WeiterlesenExplodierte Batterie: Haftung des Fahrzeughalters, wenn Batterie während des Aufladens explodiert?
Gerade im Baugewerbe gibt es ständig Probleme mit Zahlungen an die „SoKa Bau“, was dann nicht selten zu Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen §266a StGB führt. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Beweisproblematik zum betrieblichen Geltungsbereich der VTV konnte nun das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 458/21) die hier geltenden Beweisregeln klarstellen.WeiterlesenBeitragspflicht zu Sozialkassen des Baugewerbes