Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug stellt eine zentrale Herausforderung für die Justiz dar. Besonders häufig geraten Unternehmen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die systematisch Arbeitnehmer beschäftigen, ohne Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 1 Ws 141/24) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest gegen einen Unternehmer verhängt werden…WeiterlesenVermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: schwarzarbeit
Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im rechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, bei der gegen die geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften verstoßen wird.
In der Regel handelt es sich um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, bei der der Arbeitgeber keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführt oder der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Grundlage für die Strafbarkeit der Schwarzarbeit ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Mit dem Themenkomplex Schwarzarbeit verbunden sind darüber hinaus das Steuerstrafrecht und die zivilrechtliche Komponente des unvollständigen Leistungsaustausches.
Schwarzarbeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie als Steuerhinterziehung oder als Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht geahndet werden kann. Die strafrechtlichen Konsequenzen können von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Personen, denen Schwarzarbeit vorgeworfen wird, beraten und unterstützen. Dabei kann der Fachanwalt für Strafrecht unter anderem die strafrechtlichen Konsequenzen des Vorwurfs einschätzen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Weiterhin kann er im Falle einer Verurteilung durch das Gericht die Interessen seines Mandanten vertreten und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Ihr Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zur Schwarzarbeit. In unserer auf das Strafrecht ausgerichteten Kanzlei verteidigen unsere Strafverteidiger rund um den Vorwurf der Schwarzarbeit.
Der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. November 2024 (18 Qs 30/24) stellt einen wichtigen Beitrag zur Handhabung der Einziehung im Arbeitsstrafrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Frage der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in Fällen der Schwarzarbeit, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Urteil beleuchtet insbesondere die Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung…WeiterlesenLG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht
Die jüngste Enthüllung unter dem Namen „Dubai Unlocked“ gewährt Einblicke in die Schattenseiten des luxuriösen Immobilienmarktes von Dubai. Diese umfassende Recherche deckt auf, wie Personen aus der internationalen Elite, darunter auch Kriminelle, Politiker und sanktionierte Individuen, in das Immobiliengeschäft der Wüstenmetropole investieren. Durch geleakte Daten konnte das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) in…WeiterlesenDubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt
Hausdurchsuchung: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner hilft nach einer Hausdurchsuchung im Großraum Aachen, Düsseldorf und Köln über unseren Kanzlei-Notruf – Sie finden hier erste Informationen zu einer Hausdurchsuchung. WeiterlesenHausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Beschluss vom 11. September 2024 (Az. 5 StR 325/24) über eine komplexe Strafsache, die sich unter anderem um die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen unter Verwendung von gefälschten A1-Bescheinigungen drehte. Diese Entscheidung berührt sowohl arbeitsstrafrechtliche Aspekte als auch das europäische Sozialversicherungsrecht und die Bedeutung der A1-Bescheinigungen in diesem Kontext.WeiterlesenIllegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen unter Verwendung von gefälschten A1-Bescheinigungen
Am 14. Oktober 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (1 M 92/19) über die Rechtmäßigkeit des Abbruchs eines Prüfungsverfahrens gemäß dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen Prüfungen nach dem SchwarzArbG abgebrochen werden müssen und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.WeiterlesenPrüfungsverfahren nach SchwarzArbG ist abzubrechen, wenn sich Verdacht für Ordnungswidrigkeit konkretisiert
In der vorliegenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (8 Sa 845/23) vom 15. Februar 2024 ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund eines Angebots von Schwarzarbeit. Der Kläger, ein Fliesenleger, wehrte sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte, einen Fliesenfach- und Natursteinhandel, der ihm vorwarf, unentgeltliche Gefälligkeiten während der…WeiterlesenGefälligkeit für Kunden ist keine Schwarzarbeit
Am 15. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil V ZR 115/22 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen getroffen. Diese Entscheidung hat für Käufer und Verkäufer von Grundstücken weitreichende Auswirkungen und klärt die Rechtslage bezüglich der Gültigkeit von Verträgen trotz steuerlich unkorrekter Vereinbarungen.WeiterlesenSchwarzgeldabrede bei Immobilienverträgen
In einer bedeutsamen Entscheidung vom 11. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 1 StR 422/23 wesentliche Aspekte zur Einziehung von Arbeitsentgelt im Kontext illegaler Beschäftigungsverhältnisse geklärt. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klärung in der Behandlung von Einkünften dar, die aus illegalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von Schwarzarbeit und der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen,…WeiterlesenBGH-Entscheidung betont differenzierte Betrachtung bei der Einziehung von Arbeitsentgelt
In einem richtungsweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (1 StR 394/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Maßstäbe für die Beweisermittlung im Kontext der Veruntreuung von Arbeitsentgelt gesetzt. Dieser Fall betont die Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der finanziellen Transaktionen, insbesondere wenn es um nicht versteuerte „Schwarzlöhne“ geht.WeiterlesenBGH entscheidet zur Beweisermittlung von „Schwarzlöhnen“ bei Steuerhinterziehung
Im Fokus steht ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, der sich mit der Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten in Verbindung mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) befasst. Dieser Fall beleuchtet die komplexe Interaktion zwischen rechtlichen Anforderungen an die Verwaltungspraxis und den Schutz individueller Rechte im Rahmen verwaltungsrechtlicher Verfahren.WeiterlesenVollziehbarkeit von Verwaltungsakten in Verbindung mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (12 U 127/22) wurde die Problematik der Schwarzarbeit und deren rechtliche Konsequenzen umfassend thematisiert. Das Gericht setzte sich intensiv mit den Auswirkungen einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ auseinander, also einer Vereinbarung zwischen den Parteien, keine Rechnung für erbrachte Leistungen auszustellen und somit keine Umsatzsteuer abzuführen.WeiterlesenOLG Hamm zum Einfluss von Schwarzarbeit auf Vertragsnichtigkeit
Wirtschaftskriminalität ist ein globales Phänomen, das Unternehmen aller Größen betrifft und erhebliche Schäden anrichtet. Die IW-Studie 2024 liefert einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen, typischen Täterprofile und effektive Präventionsstrategien.WeiterlesenEntwicklungen, Täterprofile und Präventivmaßnahmen in der Wirtschaftskriminalität: Überblick über die IW-Studie 2024
Das Hauptzollamt in Aachen und die Staatsanwaltschaft Aachen führen seit 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von mehreren Logistikunternehmen mit Sitz unter anderem in Aachen, Bergheim und Köln. Hinweis: Die hier exemplarisch aufgenommene Pressemitteilung macht deutlich, wie solche Verfahren laufen! Zum einen, dass es Jahre dauert, bis tatsächlich etwas geschieht. Zum anderen, wie sich in relativ…WeiterlesenAachen: Bandenmäßige Schwarzarbeit durch Betreiber mehrerer Logistikunternehmen
Nach § 817 BGB ist die Rückforderung sittenwidrig oder widerrechtlich erbrachter Leistungen beiderseits ausgeschlossen, wenn beide an dem Geschäft Beteiligten die Sittenwidrigkeit oder Widerrechtlichkeit zur Zeit der Leistung kannten. Dies gilt insbesondere bei Schwarzarbeit: Die Rückforderung eines Geldbetrages scheitert an § 817 Satz 2 BGB, wenn dieser im Rahmen einer Schwarzgeldabrede im Vorgriff auf künftig…WeiterlesenKeine Rückforderung von Lohn für Schwarzarbeit