In vielen Unternehmen schlummern strafrechtliche Risiken, die weder durch Reputationskrisen noch durch unethisches Verhalten ausgelöst werden – sondern schlicht durch Nachlässigkeit im Personal- und Fremdfirmenmanagement. Der Straftatbestand des § 266a StGB – „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ – ist dabei einer der meistunterschätzten Risikopunkte für Geschäftsleitung und HR-Verantwortliche. Doch was auf den ersten Blick wie ein…Weiterlesen§ 266a StGB: Das vergessene Risiko – wenn Arbeitsentgelt zum Straftatbestand wird
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Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im rechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, bei der gegen die geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften verstoßen wird.
In der Regel handelt es sich um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, bei der der Arbeitgeber keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführt oder der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Grundlage für die Strafbarkeit der Schwarzarbeit ist das “Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung” (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Mit dem Themenkomplex Schwarzarbeit verbunden sind darüber hinaus das Steuerstrafrecht und die zivilrechtliche Komponente des unvollständigen Leistungsaustausches.
Schwarzarbeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie als Steuerhinterziehung oder als Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht geahndet werden kann. Die strafrechtlichen Konsequenzen können von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Personen, denen Schwarzarbeit vorgeworfen wird, beraten und unterstützen. Dabei kann der Fachanwalt für Strafrecht unter anderem die strafrechtlichen Konsequenzen des Vorwurfs einschätzen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Weiterhin kann er im Falle einer Verurteilung durch das Gericht die Interessen seines Mandanten vertreten und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Ihr Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zur Schwarzarbeit. In unserer auf das Strafrecht ausgerichteten Kanzlei verteidigen unsere Strafverteidiger rund um den Vorwurf der Schwarzarbeit.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist seit ihrer Reform im Jahr 2017 ein zentrales Instrument im Kampf gegen wirtschaftskriminelles Verhalten. Ihre dogmatische Strenge zeigt sich jedoch immer wieder an der Kausalitätsfrage: Wann ist ein Vermögensvorteil tatsächlich „durch“ eine Straftat erlangt? Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 (Az. 1 StR 512/24) gibt auf diese Frage eine…WeiterlesenAbschöpfung von Vermögensvorteilen bei § 266a StGB
Mit Beschluss vom 26.03.2025 (Az. 1 Ws 92/25, 1 Ws 93/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein juristisch und gesellschaftspolitisch brisantes Thema entschieden: den Umgang mit Zwangsarbeit, Ausländerbeschäftigung ohne Genehmigung und Lohnwucher in Kleingewerben. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Strafbarkeit der beteiligten Unternehmer, sondern bezieht auch dezidiert Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit bei schwerwiegenden Wirtschaftsstrafsachen…WeiterlesenVon Ausbeutung zur großen Strafkammer – OLG München konkretisiert Maßstab zur Zuständigkeitsbestimmung bei Zwangsarbeit
Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen. Diese Entscheidung…WeiterlesenSchwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst
Grenzen der Vermögensabschöpfungim Arbeitsstrafrecht: Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 (Az. 1 StR 512/24) hat der Bundesgerichtshof erneut klargestellt, dass die strafrechtliche Einziehung von Vermögensvorteilen nach § 73 StGB bei Verstößen gegen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten nicht automatisch auf den Geschäftsführer als Angeklagten durchgreifen darf, wenn die Vorteile – typischerweise in Gestalt ersparter Sozialabgaben und Steuern…WeiterlesenBGH zur Einziehung von Erträgen aus Schwarzarbeit durch juristische Personen
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug stellt eine zentrale Herausforderung für die Justiz dar. Besonders häufig geraten Unternehmen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die systematisch Arbeitnehmer beschäftigen, ohne Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 1 Ws 141/24) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest gegen einen Unternehmer verhängt werden…WeiterlesenVermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit
Der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. November 2024 (18 Qs 30/24) stellt einen wichtigen Beitrag zur Handhabung der Einziehung im Arbeitsstrafrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Frage der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in Fällen der Schwarzarbeit, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Urteil beleuchtet insbesondere die Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung…WeiterlesenLG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht
Die jüngste Enthüllung unter dem Namen “Dubai Unlocked” gewährt Einblicke in die Schattenseiten des luxuriösen Immobilienmarktes von Dubai. Diese umfassende Recherche deckt auf, wie Personen aus der internationalen Elite, darunter auch Kriminelle, Politiker und sanktionierte Individuen, in das Immobiliengeschäft der Wüstenmetropole investieren. Durch geleakte Daten konnte das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) in…WeiterlesenDubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt
Hausdurchsuchung: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner hilft nach einer Hausdurchsuchung im Großraum Aachen, Düsseldorf und Köln über unseren Kanzlei-Notruf – Sie finden hier erste Informationen zu einer Hausdurchsuchung. WeiterlesenHausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Beschluss vom 11. September 2024 (Az. 5 StR 325/24) über eine komplexe Strafsache, die sich unter anderem um die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen unter Verwendung von gefälschten A1-Bescheinigungen drehte. Diese Entscheidung berührt sowohl arbeitsstrafrechtliche Aspekte als auch das europäische Sozialversicherungsrecht und die Bedeutung der A1-Bescheinigungen in diesem Kontext.WeiterlesenIllegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen unter Verwendung von gefälschten A1-Bescheinigungen
Am 14. Oktober 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (1 M 92/19) über die Rechtmäßigkeit des Abbruchs eines Prüfungsverfahrens gemäß dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen Prüfungen nach dem SchwarzArbG abgebrochen werden müssen und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.WeiterlesenPrüfungsverfahren nach SchwarzArbG ist abzubrechen, wenn sich Verdacht für Ordnungswidrigkeit konkretisiert
In der vorliegenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (8 Sa 845/23) vom 15. Februar 2024 ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund eines Angebots von Schwarzarbeit. Der Kläger, ein Fliesenleger, wehrte sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte, einen Fliesenfach- und Natursteinhandel, der ihm vorwarf, unentgeltliche Gefälligkeiten während der…WeiterlesenGefälligkeit für Kunden ist keine Schwarzarbeit
Am 15. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil V ZR 115/22 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen getroffen. Diese Entscheidung hat für Käufer und Verkäufer von Grundstücken weitreichende Auswirkungen und klärt die Rechtslage bezüglich der Gültigkeit von Verträgen trotz steuerlich unkorrekter Vereinbarungen.WeiterlesenSchwarzgeldabrede bei Immobilienverträgen
In einer bedeutsamen Entscheidung vom 11. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 1 StR 422/23 wesentliche Aspekte zur Einziehung von Arbeitsentgelt im Kontext illegaler Beschäftigungsverhältnisse geklärt. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klärung in der Behandlung von Einkünften dar, die aus illegalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von Schwarzarbeit und der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen,…WeiterlesenBGH-Entscheidung betont differenzierte Betrachtung bei der Einziehung von Arbeitsentgelt
In einem richtungsweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (1 StR 394/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Maßstäbe für die Beweisermittlung im Kontext der Veruntreuung von Arbeitsentgelt gesetzt. Dieser Fall betont die Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der finanziellen Transaktionen, insbesondere wenn es um nicht versteuerte “Schwarzlöhne” geht.WeiterlesenBGH entscheidet zur Beweisermittlung von “Schwarzlöhnen” bei Steuerhinterziehung